den Druck auf das Jobcenter erhöhen?

Begonnen von Quizchampion, 04. Oktober 2022, 18:21:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Quizchampion

Betriebskosten am 07.09. erhalten und sofort dem Jobcenter Online eingereicht. Es war alles dabei , Antrag auf Nachzahlung(falls der überhaupt nötig war) und sämtliche Unterlagen mit der Erhöhung der Nebenkosten.

Bis heute keine Reaktion vom Jobcenter. Da angerufen und die Hotline sagt, dass Leistungsabteilung nicht erreichbar sei und man den Bearbeitungsstand nicht sehen kann. Dann habe ich über die Jobcenterseite denen eine Nachricht geschickt auch die blieb unbeantwortet.

Vermieter(eine Wohnungsgesellschaft) meint, dass ich dann Mietschulden hätte und dank eines weltfremdem Urteils eines Gerichtes , ich nun auch gekündigt werden könnte, da das Jobcenter kein Erfüllungsgehilfe sei auch wenn die Miete/Nachzahlung direkt überwiesen wird.






Fettnäpfchen

Quizchampion

Zitat von: Quizchampion am 04. Oktober 2022, 18:21:56Bis heute keine Reaktion vom Jobcenter. Da angerufen
Dann mache das schriftlich nachweislich mit der Forderung um sofortige Übernahme bis zum Datum + 14 Tage max mit schriftlicher Bestätigung ansonsten stellst du einen EA beim SG da dir die Kündigung der Whg. angedroht wurde. 
Zitat von: Quizchampion am 04. Oktober 2022, 18:21:56Vermieter(eine Wohnungsgesellschaft) meint, dass ich dann Mietschulden hätte und dank eines weltfremdem Urteils eines Gerichtes , ich nun auch gekündigt werden könnte, da das Jobcenter kein Erfüllungsgehilfe sei auch wenn die Miete/Nachzahlung direkt überwiesen wird.
dieses Schreiben hängst du natürlich an dein Schreiben als Anhang an!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Quizchampion


CCR

Zitat von: Quizchampion am 04. Oktober 2022, 18:21:56Vermieter(eine Wohnungsgesellschaft) meint, dass ich dann Mietschulden hätte und dank eines weltfremdem Urteils eines Gerichtes , ich nun auch gekündigt werden könnte, da das Jobcenter kein Erfüllungsgehilfe sei auch wenn die Miete/Nachzahlung direkt überwiesen wird.
das stimmt so nicht mehr nach Corona und der hohen Inflation, das wissen die JC natürlich.

Reiner1970

Nebenkosten sind keine Miete, sondern Nebenkosten. Hat mir mein Vermieter mal gesagt. Keine Ahnubng ob da so ist


Hary

Zitat von: Reiner1970 am 04. Oktober 2022, 23:51:42Nebenkosten sind keine Miete, sondern Nebenkosten. Hat mir mein Vermieter mal gesagt. Keine Ahnubng ob da so ist
Im Grunde ist es ja ein Teil deiner Mietkosten. Wenn du die Miete zahlst, aber die Nebenkosten nicht, dann kann dir also genau so gekündigt werden.

Aber ein anständiger Vermieter wird einem in der Regel entgegenkommen. Wenn man diesem sagt, dass die Bearbeitung noch etwas dauert und man bisher immer zuverlässig war, dann wird der Vermieter in der Regel keine Probleme machen.

oldhoefi

@Quizchampion,

Zitat von: Quizchampion am 04. Oktober 2022, 18:21:56das Jobcenter kein Erfüllungsgehilfe sei auch wenn die Miete/Nachzahlung direkt überwiesen wird.
Diese Aussage ist richtig.

Da bei einem lediglich abweichenden Zahlungsempfänger (= Direktzahlung an Vermieter gem. SGB II) das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter (= Mietrecht gem. BGB) nicht berührt wird.

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Quizchampion

Hatte gerade gegen 16.30 Uhr das Jobcenter angerufen und da hatte ich Glück gehabt, dass der Hotliner der Sache gleich nachging und die Leistungsabteilung kontaktierte und mir Auskunft geben konnte.

Es liegt alles vollständig vor. Es wurde gesagt, dass die Bearbeitung bis zu 3 Monate dauern kann. Daher die Wohnungsgesellschaft das wissen sollte und die aufkommende Differenz der Miete + Nachzahlung der Nebenkosten dann nach der Entscheidung + Bescheid direkt an den Vermieter überwiesen wird.

Ich soll mich mit dem Vermieter nochmals in Verbindung setzen falls ein Schreiben wegen Mietrückstand kommen sollte.

Der Hotliner sagte auch, dass eventuelle Drohungen(wörtlich, per Brief) mit Kündigung des Mietvertrages völlig unangebracht seien und ich es dem Jobcenter sofort mitteilen soll.

Ich danke euch allen für die Hilfe hier im Thread.  :ok:




CCR

Zitat von: Hary am 05. Oktober 2022, 13:58:22Aber ein anständiger Vermieter wird einem in der Regel entgegenkommen.
vorausgesetzt er hat keinen Kredit für sein Haus bei z.b. Deutschen Bank abzuzahlen.

Fettnäpfchen

Quizchampion

Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
Zitat von: Quizchampion am 05. Oktober 2022, 17:02:49Ich soll mich mit dem Vermieter nochmals in Verbindung setzen falls ein Schreiben wegen Mietrückstand kommen sollte.

Der Hotliner sagte auch, dass eventuelle Drohungen(wörtlich, per Brief) mit Kündigung des Mietvertrages völlig unangebracht seien und ich es dem Jobcenter sofort mitteilen soll.
Aha unangebracht
Und wenn du die Kündigung bekommst weil das JC keinen "bööösen Brief" bekommen hat und von nichts weiß weil du TELFONIERT hast...oder es zu spät ist wenn du die Mahnung + Kündigungsandrohung SOFORT einreichst und das JC das selbe macht wie zuvor also sich soviel Zeit nimmt wie es sich einbildet nehmen zu können*
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Das ist dann angebracht oder wie?
* Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 06.04.2011, Az. B 4 AS 12/10 R:
Die Nachforderung von Betriebs- und Heizkosten (Betriebskostenabrechnung) stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 48 SGB X dar und erfordert keinen gesonderten Antrag (da der Leistungsträger in einem solchen Fall selbst tätig werden muss).
Die Nachforderung ist als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen.

Dieser Bedarf ist jedoch hinsichtlich seiner Angemessenheit nach den tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen im Zeitraum der Entstehung der Kosten (abgerechneter Zeitraum) zu beurteilen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Zitat von: CCR am 05. Oktober 2022, 17:08:47vorausgesetzt er hat keinen Kredit für sein Haus bei z.b. Deutschen Bank abzuzahlen.
Das ist natürlich richtig, aber bei einer großen Wohnungsbaugesellschaft sollte das nun nicht den Ruin bedeuten wenn jemand ein paar Euro eine Woche später erst zahlen kann.

Ottokar

Der Vermieter muss auf das JC keine Rücksicht nehmen und eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten ist absolut unzumutbar, hier sind üblicherweise 2 Wochen angemessen. Ich würde hier unter Verweis auf die schon oben von mir verlinkte Rechtsprechung beim JC die Bearbeitung anmahnen und eine Notfrist von 2 Wochen setzen, sowie eine Klage androhen (einstweilige Anordnung).
Beim Vermieter würde ich die Stundung bis Jahresende beantragen und anbieten, den Betrag solange mit monatlichen Raten von 10€ zu tilgen. Die ersten 10€ würde ich sofort überweisen, Überweisungsgrund: 1. Rate Betriebskostennachzahlung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Quizchampion

Vermieter hat mir heute Brief geschickt mit Mahnung und Drohung das Wohnung gekündigt werden kann.

Habe alles erledigt wie Ottokar es schrieb, da auch sofort angerufen und JC sieht sich nicht in der Pflicht und Wohnungsgesellschaft schiebt das Problem auf JC.

Ich wäre der Schuldige in der Angelegenheit.

Daher muss ich nun einen Anwalt einschalten, dass ich nicht Wohnung verliere oder so.


Fettnäpfchen

Quizchampion

Zitat von: Quizchampion am 28. Oktober 2022, 12:29:46Vermieter hat mir heute Brief geschickt mit Mahnung und Drohung das Wohnung gekündigt werden kann.
Das solltest du umgehend und als "eilig" auf dem Briefkuvert und im Brief an das SG weiterleiten (falls du irgendein AZ dazu haben solltest natürlich angeben) und um zeitnahe Bearbeitung deines am xx.xx.xxxxx gestellten EA auffordern/bitten.
Zusätzlich würde ich noch mit dem SG telefonieren, also Montag, und sie darauf hinweisen das dieses Schreiben am WE abgeschickt/eingeworfen  wurde und gleich noch nach dem momentanen Bearbeitungsstand fragen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.