Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld

Begonnen von Katrin, 06. Oktober 2022, 11:55:08

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Katrin

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Oktober 2022, 17:33:18Ich meine, bis 30.11. wohnte noch ein Vormieter in der Wohnung, leider kommt dazu keine Antwort, aber interessant wäre vielleicht auch, bis wann dieser Strom bezahlt hat.

Strom hat der Vormieter bis zum 15.10.21 gezahlt

Ottokar

#31
Zitat von: Katrin am 10. Oktober 2022, 10:14:51Strom hat der Vormieter bis zum 15.10.21 gezahlt
Vollkommen unrelevant.

Der MB ging an den VM und nicht den Vormieter.
Da der Zähler auf den VM angemeldet war, muss die Wohnung zwischenzeitlich unvermietet gewesen sein. Und ganz sicher wird weder der VM noch Nachmieter für die Stromschulden des Vormieters zur Kasse gebeten, da die Zählerstände vom Versorger zum jeweiligen Stichtag erfasst werden müssen. Und das wäre auch hier so gelaufen, wenn EON nicht geschlampt und der TE es nicht hätte schleifen lassen.

Wer ist denn nun der Grundversorger, an welchen die Forderung des MB gezahlt wurde?
EON?
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:38:25Der VM hat mehrmals Forderungen der E.ON nicht gezahlt.
Und da seid ihr, als ihr vom VM den Mahnbescheid erhalten habt, nicht auf die Idee gekommen, mal bei EON anzurufen: "Was ist den bei euch los? Wir haben uns schon am ... Januar bei euch angemeldet, aber statt uns eine Anmelde-/Vertragsbestätigung zu schicken, fordert ihr vom Vermieter Zählergebühren für Januar bis April? Was soll das?"

Ich finde den Vorgang jedenfalls reichlich suspekt.
Die Androhung einer Zahlungseinstellung macht, bei einer dem Vermieter einer leer stehenden Wohnung zugeordneten und damit nicht genutzten Zählerstelle, überhaupt keinen Sinn. 
Fragen wie die, ob EON die Anmeldung verschlampt hat, oder der Mieter hat die Anmeldung gar nicht vorgenommen hat, werden nicht beantwortet.
Plötzlich fehlen wichtige Dokumente (MB), und es werden Angaben zum Vormieter gemacht, die der TE gar nicht wissen kann.
Ich jedenfalls fühle mich hier zunehmend verschaukelt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

#32
Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 10:23:59Plötzlich fehlen wichtige Dokumente (MB), und es werden Angaben zum Vormieter gemacht, die der TE gar nicht wissen kann.
Ich jedenfalls fühle mich hier zunehmend verschaukelt.
Ich mich schon einige Zeit und ich erhalte Rüge wenn ich detaillierte Fragen stelle um der Sache auf den Grund gehen zu können. Tztztz

Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 10:23:59Fragen wie die, ob EON die Anmeldung verschlampt hat, oder der Mieter hat die Anmeldung gar nicht vorgenommen hat, werden nicht beantwortet.
TE hat lt. Eingangsbeitrag zum 01.01.2022 Anmeldung vorgenommen
EON konnte nichts verschlampen weil eine Anmeldung wegen angeblichen Anmeldestop verweigert wurde. Damit dürften bei EON auch keine Zählerstände existieren.
Gleichwohl musste EON bekannt sein, dass bereits die 1. Stromentnahme einen Vertrag begründet.

Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 20:21:47Das begrüße ich, allerdings nur aus dem Grund, weil dem TE damit die Verunsicherung durch weitere Falschinformationen von dir erspart wird.
Das lasse ich nicht auf mir sitzen. Wer hier Falsch-Infos verbreitet stellt das AG in einem Verfahren sehr schnell  fest (falls es dazu kommt, was ich nicht glaube). Der Denkfehler scheint mir bei dir zu liegen.
Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 20:21:47Der Vermieter hat hier ganz klar keinen Vermögenszuwachs erlangt, sondern der Grundversorger infolge der Zahlung der Vermieterschuld durch den Mieter.
Beim Vermieter ist lediglich die bei einer Bezahlung der Schuld zu erwartende Vermögensschmälerung nicht eingetreten
Hier drin dürfte dein Gedankenfehler liegen.
Ich erkläre es dir nochmal:
EON und VM hatten ein korrektes Vertragsverhältnis nachdem der Zähler auf VM-Namen lief.
EON hat per MB seine Forderung von Okt. 21 bis April 22 gegen den VM auf Grundlage eines korrekten Vertragesverhältnisses geltend gemacht und beigetrieben.
Ob nun die TE oder Herr Aldi oder sonst wer die Zahlung leistet ist völlig egal –
siehe § 267 BGB.
Durch die Zahlung der TE ist das Schuldverhältnis VM an EON erloschen -
siehe § 362 ff BGB.
Würde ich für dich deine Schuld an an deinen Gläubiger xyz mit meinem Geld bezahlen, hättest auch du keine Schuld mehr an xyz.

Nachdem die Forderung EON korrekt war und sich gegen den Vertragspartner VM richtete konnte sich EON gar nicht bereichern.
Anders würde es aussehen, wenn nun die TE in Insolvenz gerät. Dann käme § 134 InsO in Betracht.

Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25Dieses Übersenden des MB an den Mieter kommt einer Aufforderung gleich, die geforderten Kosten zu bezahlen, um eine Stromabschaltung für den Mieterhaushalt zu verhindern.
Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25Zudem kommt durch die Übersenden des MB an den Mieter der Wille des VM zum Ausdruck, dass die Kosten beglichen werden müssen, um eine Stromabschaltung zu verhindern. I
Damit hat VM glasklar zum Ausdruck gebracht zahle oder du bist stromlos und sich damit einen Vermögensvorteil verschafft, denn er hat seine Schulden aus dem Vermögen der TE zahlen lassen. Ob dem MB ein Begleitschreiben mit Zahlungsaufforderung beilag wissen wir nicht.
EON hätte die Zahlung der TE auch gar nicht zurückweisen können – siehe § 267 BGB

Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25Du schmeißt hier derart viel durcheinander...
Ich sage dazu, du wirfst Interpretationen der §§ 677 über 683 bis 812 durcheinander, vergisst dabei die §§ 267 und 362 ff BGB.
Aber es ist nicht meine Aufgabe Kritik zu üben, sondern Entscheidungshilfen zu geben.
Hier in meiner Fußnote steht es:
>> Ich gebe hier meine Erfahrungswerte weiter. Für offizielle Rechtsberatungen ist ein Anwalt zuständig. <<

Du hast mir angebliche Falsch-Infos vorgehalten.
Ein Moderator/Plattforminhaber hat für mich immer Recht, weshalb ich weiteres nicht für zielführend für die TE halte.
Denke mir die TE kann weder mit Fachbegriffen noch mit §§ etwas anfangen.

Darum mein Rat: Rückforderung unterlassen und als "Erfahrung" ausbuchen. Bei 3 Monaten Zählergebühren dürfte der Streitwert zwischen 30 - 45 € betragen. Zu gering für einen Prozessaufwand und einen Streit mit dem Vermieter.
Ein VM findet immer einen Grund den Mieter los zu werden. Daher Vorsicht bei streitiger Auseinandersetzung

Ich gucke jetzt mal zu was aus diesen Faden noch wird, denn etliches ist – wie du selbst bemerkst – ist unübersichtlich und unwahrscheinlich (vornehm ausgedrückt)
Das plötzliche Fehlen des MB spricht für mich Bände, ebenso wie das nicht hochladen des Bankbeleges, wozu du geschrieben hast "was geht das dich an".

Dass du mich für doof hältst nehme ich nicht übel.
Unter Anspielung auf... Galileo Galilei  sage ich dazu ... und sie dreht sich doch

Ottokar

Ich halte dich keineswegs für "doof", aber ich kann nicht umhin festzustellen, dass du von Schuldrecht keine Ahnung hast, ebensowenig von der Grundversorgung.
Auch wenn EON mit der TE keinen Sondervertrag schließen wollte, landet die TE mit Anmeldung der Lieferstelle bereits von gesetzeswegen ab 01.01. in der Grundversorgung. Vorausgesetzt die TE hat diese Anmeldung zeitnah vorgenommen, hat EON sie somit sehr wohl offenkundig verschlampt.
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Ratlos

Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 15:15:30dass du von Schuldrecht keine Ahnung hast, ebensowenig von der Grundversorgung.
Warten wir mal ab was von der TE noch kommt. Irgendwas stimmt an der Sache nicht, was ja auch dir als "verschaukelt" vorkommt.
Was ich geschrieben habe lässt sich jedenfalls locker von jedermann nachprüfen.
Wäre ein Fehler meinerseits erkennbar, würde ich selbst sofort revidieren.
Ich will doch nicht um jeden Preis recht haben. Das würde dem Sinn des Forums zuwider laufen



Ottokar

Deine Aussagen stehen klar erkennbar im Widerspruch zur Gesetzgebung und Rechtsprechung (die du teilweise sogar selbst zitiert hast).
Das hält dich aber nicht davon ab, diese Aussagen ständig zu wiederholen.
Was soll man dazu noch sagen  :weisnich:
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Ratlos

Es geht in erster Linie um die Begründetheit eines Rückforderungsanspruches.
Was liegt bisher belastbares vor das eine Teil-Rückforderung erfolgreich begründen könnte?

Das Einzige das vorliegt ist ein online Bankbeleg aus dem sich lediglich die IBAN der TE und des Empfängers ergeben (den wichtigen Verwendungszweck kennen wir nicht) Zunächst einmal liegt damit eine freiwillige Zahlung vor,
Drohende Stromsperre und MB sind können damit nicht Gegenstand des Rückforderungsverfahrens sein, denn der MB als mögliches Angst- und Druckmittel ist verschwunden.

Als beklagter VM bestreite ich mit ...  ,,von all dem weiß ich nichts – das müssen Gespräche zwischen TE und EON ohne meine Kenntnis gewesen sein". Einen MB habe ich nie an TE verschickt. Ich war in den Vorgang nicht involviert. Das Gegenteil ist nicht beweisbar, denn der MB ist verschwunden und weiteres existiert bisher nichts schriftlich.

Zitat von: Katrin am 07. Oktober 2022, 11:01:19Der VM sagte uns, wir sollen uns seblst anmelden.
Damit hat der VM korrekt gehandelt und seine Pflicht erfüllt. Weiteres geht ihn nichts an!

Zitat von: Katrin am 07. Oktober 2022, 11:01:19Wegen der Kinder zahlten wir schnell
Im April 22 zahlte TE - nach 4 Monaten eigener Stromentnahme – rückwirkend ab 01.10.21 ohne eigene Rechnung und ohne Anmeldung bei EON obwohl sie wusste dass der Vormieter bis 15.11.21 bereits bezahlt hatte. Woher wusste sie das?
Ihre eigene Anmeldung bei EON? lief erst ab Mai 2022.

Da wird es mehr als schwierig ein Urteil gegen den VM – wie TE es vor hat – zu erwirken.
Solange TE die offenen Fragen nicht beantwortet und Unterlagen hoch lädt, kann wegen fehlender Daten alles nur Spekulation sein. Meine Meinung.
TE war gestern und vorgestern hier online ohne sich zur Sache zu äußern.

@ ottokar shake hands – vielleicht ergibt sich aus diesem Thread noch mehr wenn TE die Karten offen legt.

Katrin

Die E.ON ist bei uns der Grundversorger. Erst wollten wir uns Anfang Januar bei den Stadtwerken anmelden, aber die haben gesagt, zur Zeit ist Anmeldestopp.
Dann dachten wir, ok, dann sind wir halt automatisch in der Grundversorgung. Aber der Zähler lief ja die ganze Zeit auf den VM (seit 15.10.21, wo die Altmieter ausgezogen sind).
Wir wurden dann erst im Mai!! von der E.ON als Vertragspartner für die Wohnung/Stromzähler aufgenommen (erst ab 1.5.21) Im Juli buchte uns dann eine andere Sachbearbeiterin doch bis ganz auf den 1.1.22 zurück, so dass uns alle Verbrauche seitdem in Rechnung gestellt wurden.
Den Mahnbescheid bezahlten wir im April.

Ratlos

OK - zwar fehlt bisher immer noch der Zahlbeleg für den MB und auch meine Fragen wurden nicht beantwortet -
das warum wäre interessant!  Ich frage ja nicht aus Spaß an der Freude!
Aber auch ohne diese Daten ist mir jetzt klar wie die Sache zusammenhängt, obwohl in deinen Berichten noch Widersprüche erklärungsbedürftig sind.
Viel Spaß bei gerichtlicher Rückforderung :mocking:

Katrin

Zitat von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 10:54:07OK - zwar fehlt bisher immer noch der Zahlbeleg für den MB und auch meine Fragen wurden nicht beantwortet -
das warum wäre interessant!  Ich frage ja nicht aus Spaß an der Freude!
Aber auch ohne diese Daten ist mir jetzt klar wie die Sache zusammenhängt, obwohl in deinen Berichten noch Widersprüche erklärungsbedürftig sind.
Viel Spaß bei gerichtlicher Rückforderung :mocking:


ja danke, werds versuchen. Welche Frage hattest du denn noch?

Ratlos

Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 11:06:38ja danke, werds versuchen. Welche Frage hattest du denn noch?
siehe meinen Beitrag Nr. 24

Ottokar

Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 10:11:14Erst wollten wir uns Anfang Januar bei den Stadtwerken anmelden, aber die haben gesagt, zur Zeit ist Anmeldestopp.
Dachte ichs mir doch. Ihr habt also nicht nach Einzug euren Zähler angemeldet, sondern einen Sondervertrag angefragt, dessen Abschluss zunächst aber nicht möglich war.
Der Grundversorger wusste somit gar nicht, dass die zur Entnahmestelle gehörende Wohnung wieder vermietet ist, somit ein Grundversorgungsvertrag zustande gekommen und der Mieter der Schuldner ab 01.01. ist.

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Ratlos

Zitat von: Ottokar am 12. Oktober 2022, 17:58:26und der Mieter der Schuldner ab 01.01. ist.
Das ist klar. Seit 01.012022 bewohnt Katrin ja die Wohnung und entnimmt Strom.
Es geht ihr aber doch um die Grundgebühr für den Zähler von Oktober - Dezember 2021
Bis 15.11.2021 wird ja wohl der Vormieter auch bezahlt haben.

Katrin

Zitat von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 18:27:37Das ist klar. Seit 01.012022 bewohnt Katrin ja die Wohnung und entnimmt Strom.
Es geht ihr aber doch um die Grundgebühr für den Zähler von Oktober - Dezember 2021
Bis 15.11.2021 wird ja wohl der Vormieter auch bezahlt haben.

Richtig. Es geht um den 15.10. - 31.12.21. Da haben wir ja gar nicht in der Wohnung gewohnt

Ottokar

Hat EON euch etwa die zu unrecht gezahlte Zählergebühr für Januar bis April 2022 erstattet?
Wenn nicht, geht es um die gesamte Zahlung.
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