Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld

Begonnen von Katrin, 06. Oktober 2022, 11:55:08

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Katrin

Hallo liebe Leute,

die Stromanmeldung bei der E.ON in unserer neuen Wohnung hat dieses Jahr (Einzugsdatum 1.1.22) bis zum 1.5.22 gedauert (wegen verschiedener Missverständnisse).

Im April 22 schickte uns der Vermieter dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht, weil er die Grundgebühren für den Zähler für den Zeitraum 1.10.21 bis zum 1.4.22 nicht bezahlt hatte, obwohl er mehrere Male zur Zahlung aufgefordert wurde. (Der Zähler war die ganze Zeit auf ihn gemeldet, aber seit dem 1.1.21 wohnen wir ja in der Wohnung)

Dass wir die Zählergrundgebühr ab dem 1.1.22 (Wohnungseinzug) selbst bezahlen müssen, verstehe ich. Aber nicht, dass wir diese Gebühr vom 1.10. – 31.12.21 bezahlen müssen. Und die Mahngebühren für mehrmaliges ignorieren von fälligen Zahlungen mussten wir auch noch bezahlen.
Der Vermieter will uns aber kein Geld mehr für den Zeitraum 1.10.21 – 31.12.21 zurückerstatten.

Was sollte man in so einem Fall tun?   
Danke für Rat!


Spritzenhalter

Einzug: 01.01.2022 bis 01.05.2022 zahlte wer die anfallenden Gebühren für den Zähler?

Ratlos

Klage einreichen. Es liegt ungerechtfertigte Bereicherung vor - siehe §§ 812 ff
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Gebühr vom 1.10. – 31.12.21 bezahlen müssen. Und die Mahngebühren [/quote
Es geht doch um den Zeitraum 2021

Ab 1.1.2022 ist TE immer zahlungspflichtig. Um welche Missverständnisse es sich in Jahr 2021 bei der Anmeldung handelte wissen wir nicht.
Zur Ummeldung/Neuanmeldung ist jedenfalls der Mieter in der Pflicht nicht der VM.

Spritzenhalter

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 12:07:59Klage einreichen. Es liegt ungerechtfertigte Bereicherung vor - siehe §§ 812 ff
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Gebühr vom 1.10. – 31.12.21 bezahlen müssen. Und die Mahngebühren [/quote
Es geht doch um den Zeitraum 2021

Ab 1.1.2022 ist TE immer zahlungspflichtig. Um welche Missverständnisse es sich in Jahr 2021 bei der Anmeldung handelte wissen wir nicht.

Der Vermieter will uns aber kein Geld mehr für den Zeitraum 1.10.21 – 31.12.21 zurückerstatten
ZitatDass wir die Zählergrundgebühr ab dem 1.1.22 (Wohnungseinzug) selbst bezahlen müssen
:weisnich:

Der Zähler war die ganze Zeit auf ihn gemeldet, aber seit dem 1.1.21 wohnen wir ja in der Wohnung

ZitatEinzugsdatum 1.1.22

:weisnich:

ZitatDer Vermieter will uns aber kein Geld mehr für den Zeitraum 1.10.21 – 31.12.21 zurückerstatten.
Welches Vertragsverhältnis bestand vom 01.10.21 bis zum 31.12.21?

:weisnich:






Leeres Portemonnaie

Für mein Verständnis wäre es einfacher, irgendwie auf den alten Thread hinzuweisen, oder anzuknüpfen.  :scratch:

Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Der Vermieter will uns aber kein Geld mehr für den Zeitraum 1.10.21 – 31.12.21 zurückerstatten.

Was sollte man in so einem Fall tun?   
Danke für Rat!



Wohnte nicht bis Ende November noch ein anderer Mieter in der Wohnung?
Und wann habt ihr die Schlüssel bekommen? 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ratlos

#5
Zitat von: Spritzenhalter am 06. Oktober 2022, 12:19:10Welches Vertragsverhältnis bestand vom 01.10.21 bis zum 31.12.21?
Da stand die Wohnung wahrscheinlich leer weil der Zähler ja auf den VM angemeldet war.
Wäre sie bewohnt/vermietet gewesen würde der Zähler doch auf den Vormieter laufen.

Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Im April 22 schickte uns der Vermieter dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht, weil er die Grundgebühren für den Zähler für den Zeitraum 1.10.21 bis zum 1.4.22 nicht bezahlt hatte,
Wenn ich das richtig interpretiere hat EON dem VM als Vertragspartner einen MB geschickt.

Unternimmt der VM nichts gegen den MB kommt es zu einem vollstreckbaren Versäumnisurteil gegen ihn.
Wehrt er sich aber gegen den MB klärt das AG alles (auch Eure Geldrückforderung) in der Hauptverhandlung.
Du kannst damit dem Ganzen gelassen ins Auge sehen und musst nicht mit deinem VM streiten.
Für dich streitet und entscheidet das AG.

Wird dir ein Rückforderungsanspruch zuerkannt hast du einen vollstreckbaren Titel gegen deinen VM. Für eine Berufung zum LG ist der Streitwert wohl zu gering.

Ottokar

Zur Klarstellung: Wer hat den Mahnbescheid erwirkt und wer wurde gemahnt?
Stromversorger > Vermieter?
Vermieter > Mieter?

Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Und die Mahngebühren für mehrmaliges ignorieren von fälligen Zahlungen mussten wir auch noch bezahlen.
Man zahlt keine Mahngebühren, wenn die Forderung selbst unberechtigt ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

#7
TE schreibt
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08weil ER die Grundgebühren für den Zähler für den Zeitraum 1.10.21 bis zum 1.4.22 nicht bezahlt
Denke der MB kann sich nur auf den VM beziehen, denn "ER" hat ja nicht an EON bezahlt.
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Der Zähler war die ganze Zeit auf ihn gemeldet,
Dass der MB vom Versorger an den VM ging ergibt sich m.E. auch daraus, denn "ER" war Vertragspartner von EON und damit zahlungspflichtig an EON.

Seit April (seit MB) sind 5 Monate vergangen. Eigentlich müsste das Gerichtsverfahren bereits laufen?

Katrin

Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 13:22:02Zur Klarstellung: Wer hat den Mahnbescheid erwirkt und wer wurde gemahnt?
Stromversorger > Vermieter?
Vermieter > Mieter?


Namentlich abgemahnt wurde der Vermieter, weil der Zähler ja auf ihn lief.

Der VM hat mehrmals Forderungen der E.ON nicht gezahlt. Dann hat der VM so einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, mit der Drohung, dass bald der Strom abgestellt würde. Diesen Mahnbescheid hat der VM uns weitergeleitet. Wir haben dann das Geld bezahlt.
Der VM hat uns aber überhaupt nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mehrmals selbst nicht zahlte.




Ratlos

Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:38:25Diesen Mahnbescheid hat der VM uns weitergeleitet. Wir haben dann das Geld bezahlt.
Den MB musste er Euch weiterleiten, denn ihr wärt ja von einer Stromsperre betroffen und müsst die Möglichkeit erhaltendiese abzuwenden.
Das heißt also ihr habt die Kosten vom 01.10.2021 bis 01.05.2022 bezahlt.
Ab Einzug seit ihr für die Stromanmeldung zuständig (nicht der VM)  und auch zahlungspflichtig.

Für das Jahr 2021 habt ihr einen Rückforderungsanspruch an den VM.
Gibt er euch das Geld nicht freiwillig anteilig zurück bleibt nur der Klageweg.
Dann ist das Mietverhältnis natürlich schwer belastet, denn dieses Verfahren habt ihr jetzt schon gewonnen, weil der VM nach §§ 812 ff BGB ungerechtfertigt mit eurem Geld bereichert ist.

Katrin

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 13:54:59
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:38:25Diesen Mahnbescheid hat der VM uns weitergeleitet. Wir haben dann das Geld bezahlt.
Den MB musste er Euch weiterleiten, denn ihr wärt ja von einer Stromsperre betroffen und müsst die Möglichkeit erhaltendiese abzuwenden.
Das heißt also ihr habt die Kosten vom 01.10.2021 bis 01.05.2022 bezahlt.
Ab Einzug seit ihr für die Stromanmeldung zuständig - nicht der VM.
Für das Jahr 2021 habt ihr einen Rückforderungsanspruch an den VM.
Gibt er euch das Geld nicht freiwillig anteilig zurück bleibt nur der Klageweg.
Dann ist das Mietverhältnis natürlich schwer belastet, denn dieses Verfahren habt ihr jetzt schon gewonnen, weil der VM nach §§ 812 ff BGB ungerechtfertigt mit eurem Geld bereichert ist.


Ich habe den Originalmahnbescheid, den der VM uns per Mail schickte, nicht mehr. Nur noch den Onlinebankingbeleg, dass ich an das Amtsgericht gezahlt habe.
Was jetzt?

Ottokar

Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:38:25Der VM hat mehrmals Forderungen der E.ON nicht gezahlt. Dann hat der VM so einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, mit der Drohung, dass bald der Strom abgestellt würde. Diesen Mahnbescheid hat der VM uns weitergeleitet. Wir haben dann das Geld bezahlt.
Der VM hat uns aber überhaupt nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mehrmals selbst nicht zahlte.
Ihr bezahlt den Mahnbescheid für den Vermieter? Dazu fehlen mir die Worte  :schock: :wand:

 :ironie:  Darf ich euch auch ein paar Rechnungen von mir zum bezahlen schicken?

Das der Vermieter euch da nichts erstattet, war zu erwarten.
Und da ihr den Betrag freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt habt, gibt es imho auch keine Möglichkeit, sich das Geld anteilig vom Vermieter wiederzuholen. § 812 BGB ist hier auf den Vermieter nicht anwendbar, denn der Vermieter hat ja nichts erlangt, sondern der Stromversorger, und nur von dem könnte man die gesamte Zahlung zurückfordern.

Normalerweise teilt der Vermieter dem Stromversorger unter Nennung der Zählernummer mit, dass und ab wann die Wohnung vermietet wurde.
Mit dem erstmaligen Nutzen von Strom in der Wohnung kommt per Gesetz ein Versorgungsvertrag zwischen Mieter und Stromversorger zustande (Grundversogung). Der Stromversorger fordert den Mieter dann auf, sich anzumelden und einen Vertrag abzuschließen, sofern der Mieter das nicht selbst tut. Selbst wenn Vermieter und Mieter hier nicht tätig wurden, wir jeder Vermieter bei einer ungerechtfertigten Mahnung dem Stromversorger  unter Nennung des Zählerstandes und einer Kopie des Übergabeprotokolls als Beweis mitteilen, das die Wohnung seit ... vermietet ist, somit der Mieter und nicht der Vermieter Schuldner ist.
Dieser Vermieter hier scheint aber so bummelig zu sein, dass er trotz Mahnungen gar nichts tat und offenbar hoffte, dass sein Mieter seine Schulden gleich mit zahlt. Was der auch tat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 14:37:49Und da ihr den Betrag freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt habt, gibt es imho auch keine Möglichkeit, sich das Geld anteilig vom Vermieter wiederzuholen.
§§ 812 ff BGB sollen nicht greifen?
Das BGB stellt aber doch für rechtsgrundlosen Bereicherung eine Generalklausel bereit und unterscheidet zwischen "Verwendung" und "Leistung". Zudemhat TE gutgläubig geleistet.

Das Ganze diente doch nur zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung.
Nachdem der VM seit 10/2021 nicht zahlte musste der Mieter zwangsläufig einspringen andernfalls der Strom gesperrt würde. Damit war es doch keine "freiwillige" Zahlung.
Verwendungen, die ein Nichteigentümer (hier Mieter) auf eine Sache (hier Strom) gemacht hat, sind aber doch nach BGB häufig vom Eigentümer zu ersetzen.

Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 14:37:49Mit dem erstmaligen Nutzen von Strom in der Wohnung kommt per Gesetz ein Versorgungsvertrag zwischen Mieter und Stromversorger zustande (Grundversogung). Der Stromversorger fordert den Mieter dann auf, sich anzumelden
Ja sicher aber erst ab 01.01.2022 (Einzugsdatum).
EON wollte aber auch das Geld für 2021. Und ohne Zahlung der Kosten aus 2021 eben Stromsperre.
Somit musste Mieter auch die Schulden von VM zahlen wenn er nicht ohne Strom sein wollte.

TE kann sich m.E. das anteilige Geld aus 2021 nur vom VM im Klageweg zurück holen.
Soweit meine Kenntnis.

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 17:28:13§§ 812 ff BGB sollen nicht greifen?
Nein, nicht gegenüber dem VM, weil 812 voraussetzt, das der VM sich bereichert hat, das hat er aber nicht, denn er hat ja nichts bekommen.
Rechtlich gesehen hat sich der Stromversorger hier bereichert, weil er von Katrin Geld bekommen hat, das ihm nicht zusteht.

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 17:28:13Zudemhat TE gutgläubig geleistet.
Das würde ich anders ausdrücken.

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 17:28:13Das Ganze diente doch nur zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung.
Nachdem der VM seit 10/2021 nicht zahlte musste der Mieter zwangsläufig einspringen andernfalls der Strom gesperrt würde.
Eben nicht.
Der Mieter hätte stattdessen mit dem Stromversorger Kontakt aufnehmen und klären müssen, dass er ab 01.01.2022 die Wohnung gemietet und einen Vertrag mir EON geschlossen hat, was ja wohl nachzuweisen war.
Dann wäre die Sperrandrohung vom Tisch, der Stromversorger hätte das mit EON geklärt und gegenüber dem VM nur noch Forderungen bis 12/2021 geltend gemacht.
Abgesehen davon hätte ich EON spätestens Ende Januar auf die Füße getreten und wäre mit dem Regionalversorger in Kontakt getreten.
Mehrere Monate verstreichen zu lassen nennt man grob fahrlässig.
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Katrin

Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 14:37:49Normalerweise teilt der Vermieter dem Stromversorger unter Nennung der Zählernummer mit, dass und ab wann die Wohnung vermietet wurde.


Der VM sagte uns, wir sollen uns seblst anmelden. Das versuchten wir auch, allerdings gab es Anmeldestopps und man nahm uns erst nicht an. Dann dachten wir, wir wären automatische in der Grundversorgung....ist dumm gelaufen oder wir waren zu dumm....

Jedenfalls kam der Mahnbescheid, mit der drohung, dass wenn nicht gezahlt wird, auch storm abstellt wird. Wegen der Kinder zahlten wir schnell.....auch weil es andere Probleme gab....Verwandschaft aus Urkaine etc.....

Haben wir denn jetzt keine Chance Geld vom VM zurückzubekommen?