Freibetrag auf Einkommen beim Bürgergeld

Begonnen von Fred, 12. Oktober 2022, 13:05:52

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Fred

Es heißt, dass sich der Freibetrag auf Einkommen von 520 bis 1.000 Euro auf 30% (alt 20%) erhöhen soll. Das ist an sich gut.

Wer weiß, was bis 1.200 bzw mit Kinder bis 1.500 Euro Einkommen passiert? Bisher waren es immer 10% in diesem Bereich ab 1.000 Euro.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

oldhoefi

@Fred,

ZitatEinkommen
Azubis unter 25 erhalten einen (Grund)Freibetrag auf ihre Ausbildungsvergütung i.H.v. 520 Euro, das entspricht in etwa dem BAföG-Bedarf.
Ab 01.07.2023 gelten neue Freibeträge für das Brutto-Erwerbseinkommen.
Stufe 1: 100€ bis 520€ = 20%
Stufe 2: 520,01€ bis 1000€ = 30%
Stufe 3: 1000,01€ bis 1.200€ = 10%
Alles was über 1.200€ hinaus geht, wird voll berücksichtigt.
Für Erwerbstätige ohne minderjährige Kinder ergibt sich dabei ein um maximal 48€ höherer Freibetrag.
Für Erwerbstätige mit minderjährigen Kindern erhöht sich der maximal mögliche Freibetrag lediglich um 18€, da die bisher dort greifende Erweiterung des Freibetrages der Stufe 3 auf 1.500€ Brutto-Einkommen entfällt

Quelle --> https://hartz.info/index.php?topic=129463.0

Fred

Ah danke Dir.

Das ist ja unverschämt. Mit Kind hatte man bisher immer bis 1.500 Euro die 10% anstatt nur bis 1.200 Euro. Fällt weg - als Obergrenze gelten nur noch die 1.200 Euro. Damit ergibt sich mit Kind nur um 18 Euro. Ey ey ey. Da machts doch dann Sinn bis 1.000 Euro zu verdienen und nicht mehr.
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Yavanna

Du hast in Summe einen höheren Freibetrag. Ob Kinder oder nicht,  ist beim Bürgergeld irrelevant. Die Extrastufe wird abgeschafft.

Edit:
Zitat von: Fred am 12. Oktober 2022, 14:27:03Das ist ja unverschämt.
Dein Ernst? Es gibt mehr RS und mehr Freibetrag...
Dass es allgemein zu wenig ist, steht außer Frage,  aber solche Aussagen werfen ein vorurteilsbestätigendes Licht auf Leistungsempfänger

Fred

Warum wirft das ein ...bestätigendes Licht auf Leistungsempfänger?

Im Übrigen: Die 50 Euro mehr Regelleistung gleichen nicht mal die Teuerungsrate aus. Schon mal gesehen, um wieviel alles teurer geworden ist? Teils um 50%.

Dann wirbt man mit 30% statt 20% Freibetrag, schafft aber durch die Hintertüre den erhöhten Freibetrag für arbeitende Leistungsempfänger mit Kindern ab. Ok sind ja immerhin noch 18 Euro mehr, aber im Endeffekt ist es doch Verarsche.

Ich wäre davon ausgegangen, dass man das Bürgergeld tatsächlich erhöht, da die jetzige Regelleistung lt. seriösen Berechnungen gut und gerne um 150 Euro zu wenig ist. Und das war auch vor der Inflation schon so. Jetzt müsste man zum einen die Preissteigerungen ausgleichen und zum anderen auch das Bettelgeld an sich erhöhen. Tatsächlich nappt man die Leute aber mit 50 Euro. Klar der Gebeutelte freut sich, weil oh was für eine Erleichterung. Aber es ist doch nicht wirklich eine!

Wer überhaupt noch glaubt, dass das alles Zufall ist, der glaubt wohl auch an den Weihnachtsmann. Passt doch super, dass man genau in der jetzigen Zeit das Bürgergeld einführt, in der die Erhöhung noch nicht mal annähernd die Preissteigerungen ausgleicht. So macht man die Leute mit einem Bissen mundtot.

Waaas gleich 50 Euro mehr. Wahnsinn! Waren es doch bisher immer nur 3 oder 8 Euro. Da meint es aber jemand gut mit uns. Die sind so schlau, dass da keiner mehr mitkommt.
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