Was erwartet mich, wenn ich 9Monate zu spät Einkommen angebe?

Begonnen von zitronensprudel, 10. Oktober 2022, 13:58:03

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zitronensprudel

Ich beziehe ALG2, hatte jedoch durch einen bis Ende Dezember befristeten Vertrag im Dezember so viel verdient, daß ich ALG 2 für diesen Monat zurückzahlen mußte. Die Dezember-Abrechnung habe ich natürlich dem Jobcenter vorgelegt. Im Januar bezog ich wieder Leistungen.

Nun kam im Januar bei mir eine, so die Überschrift,  korrigierte Dezember-Abrechnung an: Corona-Bonus von 250 Euro ( wird ja nicht angerechnet) + 250 Euro Urlaubsgeld und Feiertagszuschlag.
Ich dachte mir, da ich ja im Dezember aus den Leistungen gefallen war, daß diese 500 Euro noch zu dem Dezember-Gehalt dazuaddiert werden können.Deswegen habe ich diese Abrechnung dem Jobcenter nicht vorgelegt.

Nun habe ich erfahren, daß ich es hätte machen müssen, denn das Geld floß erst im Januar zu und wäre als Einkommen im Januar gewertet worden. Was soll ich denn jetzt machen?

Hinzu kommt, dass ich bei diesem Arbeitgeber wieder anfangen könnte und spätestens mit der ersten Abrechnung würde das Jobcenter das dann merken.     

TripleH

Nun, dir passiert das, was dir auch in anderen Foren geantwortet wurde: Du musst überzahlte Leistungen erstatten und ggf. folgt noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Verwarnung/Verwarngeld oder Bußgeld.

zitronensprudel

Gewiß. Was mich interessieren würde, ob der Fall milder beurteilt werden würde, wenn ich es selber aufdecke und nicht das JC von sich aus drauf kommt.

Fettnäpfchen

zitronensprudel

Zitat von: zitronensprudel am 10. Oktober 2022, 15:11:23Gewiß. Was mich interessieren würde, ob der Fall milder beurteilt werden würde, wenn ich es selber aufdecke und nicht das JC von sich aus drauf kommt.
Das kann man so nicht beantworten da es am JC und am SB liegt.

Allerdings kann es von großem Vorteil sein wenn du das selber mitteilst.

Den halben Brief (Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!)
Zitat von: zitronensprudel am 10. Oktober 2022, 13:58:03Nun kam im Januar bei mir eine, so die Überschrift,  korrigierte Dezember-Abrechnung an: Corona-Bonus von 250 Euro ( wird ja nicht angerechnet) + 250 Euro Urlaubsgeld und Feiertagszuschlag.
Ich dachte mir, da ich ja im Dezember aus den Leistungen gefallen war, daß diese 500 Euro noch zu dem Dezember-Gehalt dazuaddiert werden können.Deswegen habe ich diese Abrechnung dem Jobcenter nicht vorgelegt.

Nun habe ich erfahren, daß ich es hätte machen müssen, denn das Geld floß erst im Januar zu und wäre als Einkommen im Januar gewertet worden. Was soll ich denn jetzt machen?
hast du ja schon.
Ein Feinschliff dazu Kopf und das MfG und nicht zu vergessen die Kopie der passenden Kontoauszüge und fertig ist das.

MfG FN
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Fred

Nicht hektisch. Du hast ihnen das bzw. die Gehaltsabrechnungen natürlich schon damals via Email zugesendet. Ist halt dann untergegangen. Maximal können sie dir Fahrlässigkeit vorwerfen, infolge sie mit 30 Prozent anstatt 10 Prozent aufrechnen dürfen. Wenn Du bisschen was gespart hast, kannst auch entgegen kommen, und die Rückzahlung auf einmal anbieten. So what. Ordnungsgeld im Leben nicht. Dafür gibt es keinerlei Grundlage. Da müssten sie dir erst Mal Vorsätzlichkeit, etc. vorwerfen.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

TripleH

ZitatDa müssten sie dir erst Mal Vorsätzlichkeit, etc. vorwerfen.

Falsch. Es reicht bereits Fahrlässigkeit.

Und Einkommen nicht anzugeben, ist geradezu ein klassisches Delikt nach § 63 SGB II.

Fred

Mit Sicherheit hat er die korrigierte Lohnabrechnung in den Briefkasten des Jobcenters geworfen. Ich würd mich halt Mal dezent erkundigen, ob das jetzt so passt oder da noch ein Änderungsbescheid kommt. Wenn's denn unbedingt sein muss.

Oder es lassen. Da würd ich persönlich jetzt kein Fass mehr aufmachen. Für Dezember hat er sie ja abgegeben und diese Korrektur ist dann eben beim Jobcenter untergegangen.

Ich kenn so viele, die tatsächlich betrügen und beispielsweise das halbe Jahr in ihrem Heimatland in ihrer Eigentumswohnung oder Haus leben und hier munter ALG2-Leistungen beziehen. Ihre Landsleute leeren halt dann regelmäßig den Briefkasten und halten sie auf dem Laufenden.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

zitronensprudel

Und in der Tat wohne ich in einer Zweck-Wg mit einem älteren Türken, der seit vielen Jahren das Jobcenter betrügt. Erst durch Untervermietungen an fremde Personen, dann durch Schwarzarbeit, wobei er Teilzeit ca. 600 Euro demJC angibt, aber tatsächlich an 6 Tagen von 12-22Uhr arbeitet. Und ich habe immer 80%Abzug durch das JC. Aber was soll ich machen? Ich bin froh, dass ich zwischendurch alleine in der Wohnung war und daß ich ihn tagsüber nicht sehen muss. Womöglich bekomme ich noch Probleme mit dem Vermieter wenn ich es melde. Das hat natürlich alles Auswirkungen auf meine Arbeitsmoral. Ich bin sehr ärgerlich, aber ich weiß nicht, was ich machen soll.

TripleH

ZitatMit Sicherheit hat er die korrigierte Lohnabrechnung in den Briefkasten des Jobcenters geworfen.

Interessiert nicht, wenn er es nicht nachweisen kann.

ZitatIch kenn so viele, die tatsächlich betrügen

Auch das schützt im Fall der Fälle nicht vor einem OwiG Verfahren.

Lina

Zitat von: zitronensprudel am 10. Oktober 2022, 23:42:26Und in der Tat wohne ich in einer Zweck-Wg mit einem älteren Türken, der seit vielen Jahren das Jobcenter betrügt. Erst durch Untervermietungen an fremde Personen, dann durch Schwarzarbeit, wobei er Teilzeit ca. 600 Euro demJC angibt, aber tatsächlich an 6 Tagen von 12-22Uhr arbeitet. Und ich habe immer 80%Abzug durch das JC. Aber was soll ich machen? Ich bin froh, dass ich zwischendurch alleine in der Wohnung war und daß ich ihn tagsüber nicht sehen muss. Womöglich bekomme ich noch Probleme mit dem Vermieter wenn ich es melde. Das hat natürlich alles Auswirkungen auf meine Arbeitsmoral. Ich bin sehr ärgerlich, aber ich weiß nicht, was ich machen soll.

Ach Du armer Zitronensprudel! So ein böser Mitbewohner.

Du bist der typische Mensch mit schlechtem Charakter der versucht sich rauszuwinden indem er versucht Andere für die eigenen Fehler verantwortlich zu machen. Was Dein Mitbewohner macht, geht Dich nichts an.

Fred

In meinem Fall sind es Rumänen. Bzgl. Ordnungswidrigkeit muss ja GsD noch der Kläger beweisen, dass er Recht hat. Nicht der Beklagte muss nachweisen, dass er beispielsweise die Lohnabrechnungen eingeworfen hat.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Fettnäpfchen

zitronensprudel

Zitat von: zitronensprudel am 10. Oktober 2022, 23:42:26Ich bin sehr ärgerlich, aber ich weiß nicht, was ich machen soll.
:scratch:  Ich würde sagen die Möglichkeiten sind aufgezeigt worden was Du daraus machst 
:weisnich:

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Oktober 2022, 15:36:52Allerdings kann es von großem Vorteil sein wenn du das selber mitteilst.
Das wäre ehrlich

Zitat von: Fred am 10. Oktober 2022, 21:03:20Du hast ihnen das bzw. die Gehaltsabrechnungen natürlich schon damals via Email zugesendet.
Das wäre es nicht

Zitat von: TripleH am 10. Oktober 2022, 21:31:37Falsch. Es reicht bereits Fahrlässigkeit.

Und Einkommen nicht anzugeben, ist geradezu ein klassisches Delikt nach § 63 SGB II.
Das wäre Fakt

Das wäre der Ratgeber mit Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

MfG FN
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JensM1

ZitatNun habe ich erfahren, daß ich es hätte machen müssen, denn das Geld floß erst im Januar zu und wäre als Einkommen im Januar gewertet worden. Was soll ich denn jetzt machen?

Die Einmalzahlung (Urlaubsgeld) wäre, sofern du die Leistungen für 01/22 zum Zuflusszeitpunkt bereits erhalten hast, in 02/22 anzurechnen gewesen. Wenn du davon rechtzeitig vor Zahllauf, meist so um 22.01. herum Kenntnis hattest oder wenn du durch diese in 02/22 keinen Anspruch auf Leistungen hattest - in dem Fall Verteilung auf 6 Monate ab 02/22 - droht dir ein Bußgeld.

Wenn du die Abrechnung und damit Kenntnis erst nach dem Zahllauf und weiterhin Leistungsanspruch in 02/22 hattest, drohen dir bei nachträglicher Mitteilung nur eine Verwarnung + evtl geringeres Verwarngeld + Rückforderung der Überzahlung i.H.v. maximal 30 % RB, da du die Überzahlungen auch bei unverzüglicher Mitteilung nicht hättest vermeiden können.

So zumindest die Rechtsaufassung der JC gE, s. a. fachliche Weisungen zu § 63 SGB II, RZ 63.78.

jens123

Du könntest die Flucht nach vorn antreten, indem du dem JC gegenüber z. B. schreibst: "Bei Überprüfung meiner Unterlagen stellte ich xy fest. Da mir wegen der damaligen Veränderungen unklar ist, ob ich den Betrag in der Vergangenheit bereits gemeldet habe, teile ich dies hier (inkl. Belegen) zur Sicherheit mit."

Wie die reagieren, kann keiner sagen. Jedes JC tickt anders. Aber die Ausrede ist nicht schlecht und man ist von sich aus aktiv geworden. Wirklich sicher kann man den Sonderfall wohl nur mit Rechtsanwalt abwickeln.

Fettnäpfchen

Zitat von: jens123 am 11. Oktober 2022, 19:08:01Wirklich sicher kann man den Sonderfall wohl nur mit Rechtsanwalt abwickeln.
Sicher  :scratch:
ist aber mal eine mehr als mutige Behauptung!

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