Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)

Begonnen von PaulHilft, 22. September 2022, 18:46:30

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PaulHilft

Hallo,

darf ich mal in die Runde fragen, ob sich jemand mit folgendem Satz aus dem Mietvertrag einen Tischgrill mit Kohle besorgen kann und auf dem Balkon dennoch grille darf? Dabei aufpasst, dass der Rauch nicht direkt einen Nachbarn trifft. (Ventilator) + nur zwischen von 15 und 20 Uhr grillt. Also nichts nachts?

Hausordnung:
ZitatGrillen auf den Balkonen/ Loggien und auf den gemeinschaftlichen Flächen ist
wegen der Rauchbelästigung zu unterlassen.

Kann man das pauschal verbieten?

Und was ist, wenn die anderen Nachbarn eine andere Hausordnung haben? Ich konnte herausfinden, dass es 4 verschiedene Vermieter mit 4 verschiedenen Mietverträgen und somit auch verschiedene Hausordnungen sind.

Meph1977

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Spritzenhalter


Meph1977

Red keinen Stuss er darf es nicht jederzeit. Das ist eine Vertragsänderung und die ist nur Wirksam wenn die andere Partei zustimmt.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

111929

Scheint ein Haus mit Eigentumswohnungen zu sein die weitervermietet wurden. Da kann der jeweilige Eigentümer entssprechende Mietverträge aufsetzen. Streitigkeiten werden dann in der Eigentümerversammlung geregelt.

Nebenbei: die Scheissgrillereien in  der Stadt sind einfach eine Plage. Früher , ich bin ü60, gab es sowas nicht+und war verboten. Das ganze kam wohl  mit der türkischen Einwanderung ins Rollen (siehe Berlin Tiergarten)-die grillen alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Jetzt ist Grillen ein Geschäftsmodell für die SB+Discounter: mit ihren Grillfackeln und Neandertaler Fleischbatzen...und der ekligen Sauferei (das ist der deutsche Beitrag zum Grillen)

Bundspecht

Zitat von: PaulHilft am 22. September 2022, 18:46:30Kann man das pauschal verbieten?

Ja kann er !!! Bei uns z.B. ist nicht mal Rauchen auf dem Balkon erlaubt, da offenes Feuer bzw. Glut.

Wenn da die Fasadendämmung anfängt zu brennen .... Dann gute Nacht Marie !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 27. Oktober 2022, 17:13:29ist nicht mal Rauchen auf dem Balkon erlaubt
Muss man nicht Akzeptieren, beim Grillen dagegen gibt es Unendlich viel Urteile, mal so mal so.

Zitat von: 111929 am 27. Oktober 2022, 16:15:52die grillen alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist.
Das ist aber mal richtig Pech für Ziegen und Schafe, dass die nicht richtig Klettern gelernt haben :grins:

Bundspecht

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Meph1977

Zitat von: Bundspecht am 27. Oktober 2022, 17:13:29
Zitat von: PaulHilft am 22. September 2022, 18:46:30Kann man das pauschal verbieten?

Ja kann er !!! Bei uns z.B. ist nicht mal Rauchen auf dem Balkon erlaubt, da offenes Feuer bzw. Glut.

Wenn da die Fassadendämmung anfängt zu brennen .... Dann gute Nacht Marie !

Auch durch Wiederholung wird es nicht richtiger und wenn die Fassade tatsächlich so leicht Feuer fängt das selbst Rauchen verboten werden muss dann ist das Gebäude unbewohnbar und muss evakuiert werden. Daher gibts da jetzt 2 Möglichkeiten. Der Vermieter hat jemanden bei der Feuerwehr bestochen das er den Unsinn bescheinigt oder du redest Stuss.

Der Vermieter kann zwar grundsätzlich das Grillen auf dem Balkon verbieten aber nicht nachträglich.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Bundspecht

@Meph1977

da kannst Du noch lange rum Blöcken. FAKT ist bei uns ist es nun mal so ! Es steht im MV und auch in der Hausordnung.

Zitat von: Meph1977 am 27. Oktober 2022, 18:31:24das Grillen auf dem Balkon verbieten aber nicht nachträglich.


Zitat von: Meph1977 am 22. September 2022, 18:56:28Ja das darf er aber nicht nachträglich.


Wer wiederholt denn nun hier !?
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Meph1977

Es spielt keine Rolle was in der Hausordnung steht. Wenn der Part erst nachträglich eingefügt wurde ist er unwirksam, Rauchverbote in der Hausordnung auf dem Balkon sind in jedem Fall unwirksam, selbst wenn sie direkt im Mietvertrag stehen sind sie fast immer unwirksam, für den Bundesgerichtshof gehört das Rauchen in der Wohnung, dazu gehört auch der Balkon, zum bestimmungsgemäßen gebrauch der Wohnung. Eine wirksame Rauchverbotsklausel im Mietvertrag geht nur dann wenn sie individuell ausgehandelt wurde was man bei einem Formularmietvertrag schonmal gleich vergessen kann in der Hausordnung kann man es erst recht vergessen.

Mach deinen unwillen dein Recht einzufordern nicht zum Problem von anderen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.