Jobcenter will nachweiss zu den Bareinzahlungen

Begonnen von Taninmazkral, 11. Oktober 2022, 06:24:34

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Yavanna

Wenn du round about einen monatlichen Regelsatz als Peanuts bezeichnest, kann man ja kaum glauben, dass du Leistungen nach dem SGB II beziehst. Oder nicht nur...?  :weisnich:

Balu

Zitat von: Yavanna am 12. Oktober 2022, 17:42:21Wenn du round about einen monatlichen Regelsatz als Peanuts bezeichnest, kann man ja kaum glauben, dass du Leistungen nach dem SGB II beziehst. Oder nicht nur...?  :weisnich:

Ich kenne etliche Leute, die jeden Monat zwischen 100 bis 200 Euro vom Regelsatz ansparen.

Nur weil du dir das nicht vorstellen kannst und Verdächtigungen mit ins Spiel bringst, da muss betrogen werden, zeigt mir einfach, dass du nichts verstehst oder verstehen willst.

Wenn du schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter hättest, dann nur weil du Fehler gemacht hast.

Ein Fehler ist zuviel quatschen und in die Falle tappen.

TripleH

Das ist doch schön, wen du kennst. Wenn sie jeden Monat 200 Euro sparen und dafür bar abheben und es 6 Monate später wieder einzahlen, haben sie ja die Kontoauszüge, dass das gespartes Geld aus Barabhebungen sind.

Ach ja: genau das wird das JC bei der Argumentation sehen wollen. Ob du dir das jetzt nun vorstellen kannst oder nicht.

Ottokar

490€ sind im SGB II keine Peanuts, das ist mehr als der monatliche Regelsatz, und meine Antwort steht im Einklang mit der Rechtsprechung dazu.
Der TE möchte sich sicher nicht einer Anklage und Untersuchung wegen Betrug und Schwarzarbeit stellen.
Wäre es eine Einzahlung, wäre der Vortrag der Einzahlung von Gespartem glaubwürdig.
Bei zwei Einzahlungen über z.B. zwei Monate und jeweils niedrigem Kontostand wäre der Vortrag der Einzahlung von Gespartem zumindest noch plausibel.
Aber bei vier Einzahlungen steht der Verdacht eines nicht gemeldeten Einkommens, ev. sogar der Schwarzarbeit im Raum, den es zu entkräften gilt. Da muss man dann schon nachvollziehbar belegen können, woher das Gesparte bei ALG II Bezug und Überweisung der Leistung aufs Konto stammt.
Wenn also die Barabhebungen im maßgeblichen Zeitraum nicht deutlich höher sind als die Bareinzahlungen, kann das Geld logischerweise nicht aus ersparten Ausgaben stammen.
Klar kann man argumentieren, dass man (natürlich weniger als 60.000€) Barvermögen zu Hause hat, welches man - weil einem danach war - kleckerweise aufs Konto eingezahlt hat, obwohl es nicht notwendig war. Glaubhaft ist das imho aber nicht.
Das man innerhalb der Familie für andere Besorgungen tätigt (die man ja nachweisen kann) und dann die Ausgaben erstattet bekommt, entspricht hingegen der Lebenswirklichkeit. Dafür muss der TE hier auch nicht unbedingt die Eltern involvieren, es reicht die Ausgaben zu belegen und so die Höhe und den zeitlichen Zusammenhang mit den Einzahlungen als Erstattung der Ausgaben nachzuweisen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Balu

#19
Zitat von: TripleH am 12. Oktober 2022, 18:39:13Das ist doch schön, wen du kennst. Wenn sie jeden Monat 200 Euro sparen und dafür bar abheben und es 6 Monate später wieder einzahlen, haben sie ja die Kontoauszüge, dass das gespartes Geld aus Barabhebungen sind.

Ach ja: genau das wird das JC bei der Argumentation sehen wollen. Ob du dir das jetzt nun vorstellen kannst oder nicht.

Na endlich hat es einer geschnallt. Natürlich sollte jeder sein Geld, das überschüssig ist abheben, weil euch das Geld auf dem Konto nicht gehört, sondern der Bank.

Nur Bares ist Wahres! Es gehört dir, wenn du es in den Händen hast.

Irgendwelche Anschuldigungen oder Verdächtigungen diesbezüglich lassen sich leicht ausräumen. Und es gilt die Unschuldsvermutung in diesem Land.

So what? 😂

 


TripleH

Du verstehst offenbar nicht, was " Zweifel an der Hilfebedürftigkeit" bedeutet. Mit einer Unschuldsvermutung hat das überhaupt nichts zu tun. Der Antragsteller trägt die Beweislast für seine Hilfebedürftigkeit.

Wolverine36

Ich habs auch mal gehabt mir wurde von der Arge zuviel gezahlt und damit ich es nicht ausgebe abgehoben wie dann bescheid bekam des wegen sollte ich den betrag wieder zurück zahlen allso wieder eingezahlt und überwiesen.Und beim BW Antrag die doofe frage woher stammt das Geld ich es wurde mir zuviel Überwiesen ich habs vorsichts halber abgehoben vom Konto später wieder eingezahlt wo ich den bescheid über die Rückforderung hatte.Und sie war damit zufrieden.Nur lachen musste ich wegen 3,83€ die ich mal eingzahlt hatte und sie wissen wolte woher das stammt antwort von mir hab Pfandgeld eingezahlt fertig.Allso manch mal muss man echt glauben die sind total verpeilt.DocMorris Rezeptgebührem erstattung genau das selbe anscheind kennen die keine Online Aptheken oder das Bafög von meinen Sohn stand sonst immer Bafög und die Förder-Nr.auf dem Kontoauszug später nur noch die Förder-Nr. dasselbe dilemmer ich bekomme Geld vom Finazamt.Es ist doch ersichtlich wenn da die Nr. steht das das Bafög ist.Hatte wegen sowas ne riesen schreiberei gehabt am ende war aber ruhe.

Ottokar

Zitat von: Balu am 12. Oktober 2022, 19:08:40Irgendwelche Anschuldigungen oder Verdächtigungen diesbezüglich lassen sich leicht ausräumen.
:wand:

Zitat von: Balu am 12. Oktober 2022, 19:08:40Und es gilt die Unschuldsvermutung in diesem Land.
Du verwechselst Unschuldsvermutung mit Beweislast, hier geht es um das SGB II und nicht das StGB.
Die Beweislast liegt hier lt. Gesetz beim Leistungsempfänger, der muss Art und Herkunft des Einkommens nachweisen, wenn er verhindern will, das es beim ALG II mindernd berücksichtigt wird. Klingt für dich vielleicht komisch, ist aber so.
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