Eingliederung in Arbeit fortführen ...

Begonnen von Nina1963, 10. Oktober 2022, 14:16:12

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Nina1963

Hallo

Heute bekam ich Post vom Jobcenter.

Ich hab es mal hier angehängt und hoffe das klappt das Ihr das lesen könnt.

Ich weiß- man muss nicht telefonieren , aber im Grunde ist mir das lieber als dort hinzufahren . Und es steht ja auch gleich die Drohung mit 30% Sanktionen drauf.

Kurze Einleitung:

Letztes Jahr hatte ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin und bekam als Eingliederungsmaßnahme eine Maßnahme bei der ich ca 1 Mal die Woche, meist telefonisch oder per Mail,  Stellenangebote auf die ich mich Bewerben musste, bekam .
Das war auch ganz ok und human . Ich habe ja einen Minijob als Betreuerin von Kindern - vor Jahren dachte ich,
ich könnte das auch halbtags machen , meine Chefin hat auch schon gefragt ob ich die Stunden aufstocken möchte, aber ich fühle mich dort einfach fehl am Platz . Auf der einen Seite ist das ein Traumjob auf der anderen fühle ich mich in manchen Situationen gestresst und überfordert - etwa wenn plötzlich einen Rauferei beginnt oder Kinder sehr frech sind und gar nicht hören was man ihnen sagt.

Da gibt es immer mal wieder Selbstzweifel und der Wunsch nach einem leichteren Job . Da ich aber auf die 60 zusteuere und meine Wehwehchen habe ist das nicht einfach .

Zurück zur Maßnahme : sie sollte 6 Monate gehen und war im Mai dann beendet- wobei es schon vorher einschlief mit Mails und Telefonaten.
Die Vorschläge waren zuerst : Mitarbeiterin in Schülerbetreuungen / Schulbegleiterin (wobei man dafür eigentlich ausgebildet sein müsste bei speziellen Fällen - aber die suchen so händeringend das die so ziemlich jeden nehmen ? )und ich der Dame sagte : sowas kommt für mich nicht mehr in Frage, mir ist die Verantwortung zu groß und ich fühle mich dem nicht gewachsen. Einmal sehr interessant : Kundenservice bei Amazon in Homeoffice - aber da bekam ich eine Absage. Ansonsten hatte sie auch nicht so viele Vorschläge für mich . Ah - die Umfrage für Zensus machen - da habe ich damals hier ja nachgefragt ob ich sowas annehmen muss .
Viel mehr bekam ich nicht an Angebote und irgendwann habe ich nichts mehr gehört von der Maßnahme.

Bis auf heute - als der Brief in der Post war .
Ich hatte die letzte Zeit keinen Termin im Jobcenter und erst Recht keine Eingliederungsmaßnahme unterschrieben .

Kann ich am Mittwoch dann einfach sagen ich möchte keine Maßnahme ? Der Termin ist auch nicht bei meiner Sachbearbeiterin sondern bei der Dame bei der ich die letzte Maßnahme hatte.

Hat jemand Erfahrung und auch schon einmal solch einen Brief bekommen ?

Liebe Grüße

NinaSie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Penny

Wie sollst du da anrufen ohne ein Telefon zu besitzen  :weisnich:

Ottokar

Diese Einladung ist rechtswidrig, man nennt das auch Formenmissbrauch.
Lt. § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III kann das JC einen ALG II Bezieher dazu auffordern, sich persönlich beim JC zu melden, also da hin zu kommen und mit einem Mitarbeiter zu sprechen.
Das JC kann einen Meldepflichtigen jedoch mangels rechtlicher Grundlage nicht dazu auffordern, das JC anzurufen, oder an einer telefonischen Beratung teilzunehmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Nina1963

Zitat von: Nina1963 am 10. Oktober 2022, 14:16:12Ich hatte die letzte Zeit keinen Termin im Jobcenter und erst Recht keine Eingliederungsmaßnahme unterschrieben .
Also ohne EinV, ist schon mal nicht schlecht.

Ansonsten ist der Brief nicht nur "veraltet" was die Sanktion angeht zusätzlich gibt es KEINE Pflicht sich telefonisch zu melden und letztendlich dürfte auch die AfA für dich nicht zuständig sein.
(Allerhöchstens wenn du mit Ihnen einen Vertrag geschlossen hast.)

https://hartz.info/index.php?topic=128731.0 = Einmalzahlungen und Zuschüsse, Sanktionsmoratorium (Stand: 21.09.2022)
Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

MfG FN

Zitat von: Nina1963 am 10. Oktober 2022, 14:16:12Viel mehr bekam ich nicht an Angebote und irgendwann habe ich nichts mehr gehört von der Maßnahme.
Passt ja super zum Eingangstext des Schreibens  :sleep: und zur gängigen Praxis unserer "Helferinstitutionen"!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yasha

Zitat von: Nina1963 am 10. Oktober 2022, 14:16:12Kann ich am Mittwoch dann einfach sagen ich möchte keine Maßnahme ? Der Termin ist auch nicht bei meiner Sachbearbeiterin sondern bei der Dame bei der ich die letzte Maßnahme hatte.

Ergänzung zu den Ausführungen von @Ottokar:

ZitatKeine Sanktionierung bei telefonischen Meldeterminen
Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2021/keine-sanktionierung-bei-telefonischen-meldeterminen/

Insofern ist das Schreiben schon ziemlich dreist. Zudem wäre selbst bei einer regulären Einladung zum Meldetermin nicht schon das erste Versäumnis sanktionsrelevant.

Meine gefestigte Vermutung dahinter ist die, dass hier sehr wahrscheinlich eine Fortsetzung der Maßnahme oder der Anschluss an eine andere geplant ist.  Denn es ist so -dass der Träger der ersten Maßnahme einen Abschlussbericht spätestens bis zu 6 Wochen nach Ende der Maßnahme an das Jobcenter senden muss. Darin sind auch Empfehlungen enthalten. Das kann eben auch die Verlängerung/Wiederholung  der Maßnahme sein.

Kommt darauf an -welche eingeschätzten Vermittlungshemmnisse da Grundlage sein sollen. Für Abwehrstrategien wäre es gut -wenn Du erst einmal gar nicht alternativ hingehst. Weil der Telefontermin  -sehr wahrscheinlich  -nur den internen Prozedere dienen soll, um Dich für die Kennzahlen des Jobcenters schneller ausbuchen bzw umbuchen  zu können.

Da würde mich die Bezeichnung der vorherigen Maßnahme schon interessieren. Für eine Recherche, zur Findung von faktischen Abwehrargumenten.

Kopfbahnhof

Zitat von: Yasha am 10. Oktober 2022, 16:07:59Insofern ist das Schreiben schon ziemlich dreist.
Aber so richtig!

Zitat von: Nina1963 am 10. Oktober 2022, 14:16:12sollte 6 Monate gehen und war im Mai dann beendet- wobei es schon vorher einschlief
Was sagt es dann aus?
Wenn es wieder der selbe Mist ist, völlig Nutzlos.
Zitat von: Nina1963 am 10. Oktober 2022, 14:16:12ich aber auf die 60 zusteuere
Dann macht eine Maßnahme doch eh kaum noch Sinn oder?

Zitat von: Nina1963 am 10. Oktober 2022, 14:16:12Kann ich am Mittwoch dann einfach sagen ich möchte keine Maßnahme ?
Wenn du unbedingt mit denen Telefonieren möchtest, dann ganz klar und deutlich.
Ich möchte keinerlei Maßnahmen dieser Art mehr haben, allein schon mit fast 60 .
Die vorherige absolut nichts gebracht hatte.

Kann aber auch sein, es geht gar nicht mehr darum sondern SB ist einfach nur neugierig.
Macht sich Sorgen um dich wie es dir geht :grins:

Aber Telefon ist immer ein heikles Thema, man lässt sich evtl. zu schnell Einlullen und Zuquatschen.
Stimmt irgendeinem Müll zu, was man später dann Bereut.

Meine Meinung zu dem Schreiben (hätte ich es Bekommen) ich würde es kommentarlos Ignorieren.
Allein schon wegen der Frechheit wie es formuliert ist und völlig falscher RfB.

Derzeit gibt es keinerlei Sanktionen für so etwas.

Leute mit fast 60 mit solchen Müll zu Nerven ist einfach zum :kotz:
Andere gehen da schon längst in Rente, aber dein JC setzt offenbar gern auf Schikane.


Ottokar

Zitat von: Nina1963 am 10. Oktober 2022, 14:16:12Kann ich am Mittwoch dann einfach sagen ich möchte keine Maßnahme ? Der Termin ist auch nicht bei meiner Sachbearbeiterin sondern bei der Dame bei der ich die letzte Maßnahme hatte.
Du sollst bei einem Maßnahmeträger anrufen? Dann ist dieser Verwaltungsakt gleich doppelt rechtswidrig.
Das JC kann zur Meldung bei sich auffordern, aber nicht bei Dritten.
Ich würde da nicht anrufen und gegen eine Sanktion entsprechend vorgehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Nina1963

Vielen Dank für eure Antworten, das hat mir schon mal sehr geholfen und mich beruhigt  :smile:

Nina1963

Wollte nur schnell schreiben :
Ich habe lieber angerufen, da ich es einfacher fand und ich auch etwas Angst habe , das sonst "die Konfrontation"
ein Schuss nach hinten wäre .
Außerdem haben mich eure Worte und Tipps gestärkt und ich mir auch Antworten und Sprüche für Eventualitäten zurechtgelegt habe.

Sorry, bin keine Kämpferin
Meine Mutter saß neben mir und hat alles mitangehört . Ich weiß, es ist nicht erlaubt, aber am liebsten hätte ich das Gespräch aufgenommen, zu besseren Erinnerung und notfalls um die Wortlaute aufzuschreiben.


Die Dame am Telefon begrüßte mich sehr nett und entschuldigte sich, das sie so lange nichts von sich hören ließ , begründete auch ... mit vielen Worten
bis ich dann zu Wort kam und sagte - die Maßnahme ist ja schon beendet , da sie ja im letzten Jahr angefangen hatte und für 6 Monate war.
Sie antwortete : ja schon , aber man kann sie ja verlängern, da sie noch keinen Erfolg hatte.
Ich sagte dann - ich möchte nicht verlängern (danke an euch)  und sie akzeptierte das.

Ich hoffe mal das das damit erledigt ist, auch deshalb weil ich sie sehr menschlich und fair hielt.
Auch wenn mich die Art der "Einladung" sehr enttäuscht hat.

Natürlich wäre es gut jemand in dieser Position zu haben , die mithilft nach geeigneten Jobs Ausschau zu halten .
Aber ohne den Druck dahinter und Zwang , der mir Angst macht und mir ein Gefühl gibt ich wäre in Knechtschaft.


Liebe Grüße

Nina



Fettnäpfchen

Nina1963

Zitat von: Nina1963 am 13. Oktober 2022, 14:48:32Ich hoffe mal das das damit erledigt ist, auch deshalb weil ich sie sehr menschlich und fair hielt.
Daumen drück!
und wenn du entsprechend negative Post bekommst weißt du in Zukunft was von Telefonterminen zu halten ist aus Eigenerfahrung.

Zitat von: Nina1963 am 13. Oktober 2022, 14:48:32Ich weiß, es ist nicht erlaubt, aber am liebsten hätte ich das Gespräch aufgenommen, zu besseren Erinnerung und notfalls um die Wortlaute aufzuschreiben.
Das ist erlaubt, nicht erlaubt ist damit vor Gericht zu argumentieren oder es in Umlauf zu bringen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Nina1963 am 13. Oktober 2022, 14:48:32aber man kann sie ja verlängern, da sie noch keinen Erfolg hatte.
Ja die sind oft auf der Suche nach Leuten die diese Maßnahmen voll machen.
Welche Maßnahme hat denn überhaupt Erfolg? (dürften die wenigsten sein)

Reiner1970

Die Maßnahmen haben nur für die Maßnahmenträger Erfolg. In Form von Geld auf dem Geschäftskonto  :zwinker: