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VÄM Formular zwingend notwendig?

Begonnen von TG, 16. Oktober 2022, 08:57:42

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TG

Hallo,
ist ein VÄM Formular zwingend notwendig, um eine Veränderung mitzuteilen oder kann das auch mit einem Dreisatz schriftlich geschehen? Oder zB. nur mit Kopien der NK Abrechnung, wenn die BG Nr. darauf steht?

Eine Mutter hatte im Juli letzteres gemacht. Die NK Rechnung sowie Mieterhöhung wurde bis jetzt nicht bezahlt. Die Mutter hat eine Kündigung des Vermieters bekommen. Die Okt. Miete wurde bis letzter Woche auch nicht bezahlt. Die NK Rechnung hat sie bereits 3x geschickt.

180

Hallo,
prinzipiell reicht der 3-Zeiler. Das muss aber nachweisbar geschehen per Einschreiben, Fax oder persönlich gegen Empfangsbescheinigung. Bei manchen JC fällt die Post auch schonmal versehentlich in den Reißwolf, wenn die nicht nachweisbar kam.

Hat sie denn in dem 3-Zeiler die Übernahme der höheren Kosten beantragt und auf den Anhang verwiesen?


Fettnäpfchen

TG

Zitat von: TG am 16. Oktober 2022, 08:57:42Eine Mutter hatte im Juli letzteres gemacht. Die NK Rechnung sowie Mieterhöhung wurde bis jetzt nicht bezahlt. Die Mutter hat eine Kündigung des Vermieters bekommen. Die Okt. Miete wurde bis letzter Woche auch nicht bezahlt. Die NK Rechnung hat sie bereits 3x geschickt.
Wie geht das denn hat sie überhaupt nichts unternommen?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TG

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Oktober 2022, 14:40:02Wie geht das denn hat sie überhaupt nichts unternommen?

Die Kündigung war gerade letzte Woche Freitag.

Zitat von: lappa am 16. Oktober 2022, 10:05:06Hat sie denn in dem 3-Zeiler die Übernahme der höheren Kosten beantragt und auf den Anhang verwiesen?

Sie hatte nur die Kopien mit der BG Nr. geschickt.


Fettnäpfchen

TG

Zitat von: TG am 16. Oktober 2022, 15:50:27Die Kündigung war gerade letzte Woche Freitag.
Das nicht die Kündigung sondern das was vorher ablief und definitiv falsch
Zitat von: TG am 16. Oktober 2022, 08:57:42Eine Mutter hatte im Juli letzteres gemacht. Die NK Rechnung sowie Mieterhöhung wurde bis jetzt nicht bezahlt.
gemeint war sollte klar sein.
Die Kündigung ist nur die Folge von
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Oktober 2022, 14:40:02überhaupt nichts unternommen?

MfG FN
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180

Zitat von: TG am 16. Oktober 2022, 15:50:27Sie hatte nur die Kopien mit der BG Nr. geschickt.
Dumm gelaufen. Man darf nicht erwarten, dass das jeder SB als Antrag auf Kostenübernahme versteht. Dafür hätte der SB nachschauen müssen, wie hoch die aktuelle KdU ist und dann feststellen müssen, dass es eine Differenz gibt.

Jetzt, wo der Vermieter gekündigt hat, ist das Kind eh in den Brunnen gefallen. Jetzt muss um jeden Preis so schnell wie möglich eine neue Wohnung gefunden werden, um die Obdachlosigkeit zu verhindern....

Kopfbahnhof

Zitat von: lappa am 16. Oktober 2022, 16:24:27ist das Kind eh in den Brunnen gefallen
Muss nicht sein gerade jetzt, sollte eine Nachzahlung an den VM die Kündigung Abwenden können.

Zitat von: TG am 16. Oktober 2022, 08:57:42ein VÄM Formular zwingend notwendig
Für die Abgabe der BK Abrechnung absolut nicht.
Man reicht die in Kopie ein und wartet was kommt.

Zitat von: TG am 16. Oktober 2022, 08:57:42hatte im Juli letzteres gemacht
Selbstverständlich keine 3 Monate!

Zitat von: TG am 16. Oktober 2022, 08:57:42Okt. Miete wurde bis letzter Woche auch nicht bezahlt.
Was ist der Grund dafür, Ablauf des Bewilligungszeitraumes?

Mir fehlt hier jegliches Verständnis dafür.
Ich wäre schon lange beim JC Aufgeschlagen!

Warum nur gibt es Leute die es immer wieder so weit kommen lassen, selbst die Wohnung zu Riskieren?


TG

Es handelt sich um eine ausländische Mutter. die kennt sich natürlich nicht 100%ig aus. Ja, der Bewilligungszeitraum war auch abgelaufen, weil Aufenthaltserlaubnis abgelaufen. Sie hat auch nicht rechtzeitig bemerkt, dass ab Okt. ein neur WBA gestellt werden muß. Das hat sie nun nachgeholt.

Kopfbahnhof

Trotzdem schon etwas komisch das ganze.

Konnte sie nicht zum JC da gar nicht in D gewesen? (gibt es leider recht häufig)

Zitat von: TG am 16. Oktober 2022, 18:00:11Aufenthaltserlaubnis abgelaufen
Darum wird das JC jetzt auch nichts mehr tun, bis das geklärt ist.
Da dürfte auch ein neuer WBA kaum was helfen.

TG

Habe heute erfahren, die Post hat sich gekreuzt. Kündigung kam Freitag, JC Bewilligung Samstag. Die Kosten sind lt. Bescheid jetzt bezahlt. Leider ist der Bewilligungsbescheid nicht ganz richtig gerechnet, und es wird Widerspruch eingelegt. Nebenkosten zuviel und Warmwasser garnicht berechnet.
Morgen dürfte das Thema Kündigung vom Tisch sein, wenn die Mutter mit dem VM gesprochen hat.