Weg von ALG II

Begonnen von Madeleine, 18. Oktober 2022, 09:29:09

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Madeleine

Hallo Ihr.
Könnt ihr mir helfen? Ich möchte weg von ALG II und den Stress mit dem Amt als alleinerziehende Mutter.

Zu Meiner Lage, habe einen Minijob wo ich ca. 650,00 brutto verdiene, lebe von dem Kindsvater seit über 1 Jahr getrennt aber noch verheiratet. Er wurde 1 mal aufgefordert für mich Unterhalt zu zahlen, da er selber nichts hat war das erfolglos.
Für unser Kind bezahlt er dem nach auch nichts. Unterhaltsvorschuss wurde ich seitens des Jobcenters noch nicht aufgefordert das zu beantragen.

Ich habe gelesen wenn man 600,00€ Brutto Einkommen hat kann man Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen um aus dem Leistungsbezug zu kommen!
Ist dies richtig?  Und muss ich dann auch Unterhaltsvorschuss beantragen?

Kann ich auch das Jobcenter diesbezüglich um Hilfe fragen auf welchen Betrag ich mit allem komme?

Vielen Dank

Yavanna

Wie alt ist das Kind? Im ALG II Bezug gibt es nur bis 12 Jahre  UVG oder wenn das Kind älter ist, nur wenn es aus dem ALG II rausfällt.

KIZ und Wohngeld sind vorrangige Leistungen und müssen vor ALG II in Anspruch genommen werden. Wohngeld zahlt aber nur, wenn der Anpruch mit KIZ höher ist als ALG II Anspruch. Ob es bei KIZ eine entsprechende Regelung gibt, weiß ich nicht.

Madeleine


Yavanna

Dann ist dein LeistungsSB eine Schnarchnase. UVG ist eine vorrangige Leistung nach §12a SGB II

Ich würde an deiner Stelle zunächst bei der Familienkasse KIZ beantragen,  wenn du die letzten sechs Monate 600 Euro oder mehr verdient hast (ist ja kein Minijob,  wie du zunächst geschrieben hast).
Die Wohngeldstelle kann eine Probeberechnung durchführen.

Dann siehst du selber, wo mehr rauskommt:
ALG II oder KIZ und Wohngeld