Jobcenter beantragt Grundriss

Begonnen von MsXyz, 17. Oktober 2022, 12:47:11

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Fettnäpfchen

Zitat von: MsXyz am 30. Dezember 2022, 16:26:17Dass heißt, dieses Anhörungsschreiben gar nicht ausfüllen, sondern das als Eigenständiges Schreiben aufsetzen?
Sorry, dass ich so blöd fragen muss, mein Gehirn ist da nur noch blockiert und ich eher in Schockstarre...
Genau das heißt es!
Das so etwas für Blockaden sorgt ist nicht verwunderlich geht schließlich auch an die Existenz.
Aber das interessiert da niemand selbst wenn sie nicht im Recht sind.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

#46
Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2022, 16:23:23Ich würde hier wie folgt antworten:

Anrede,

mir ist keine Ersatzforderung bekannt, zu deren Aufrechnung ich mich äußern könnte.
Ich fordere Sie deshalb auf, mir zunächst die Ersatzforderung bekannt zu geben, damit ich dagegen Rechtsmittel einlegen kann.
Gegen Ihren Vorhalt, ich wäre in der Absicht umgezogen, die Voraussetzungen für den Bezug (höherer?) Leistungen herbeizuführen, verwahre ich mich entschieden. Dazu empfehle ich Ihnen das Studium des BSG Urteils vom 02.11.2012, Az. B 4 AS 39/12 R, sowie folgender BSG Urteile: B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006, B 4 AS 60/09 R vom 01.06.2010. Ich zweifele nicht daran, dass das zuständige Sozialgericht sich diesen anschließen wird.
Ich erwarte, dass Sie diese böswillige verleumderische Unterstellung entweder mit gerichtsverwertbaren Beweisen belegen, oder zurücknehmen. Andererseits werde ich Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten.

MfG


Vielen Dank! Ich werde die Urteile mir noch durchlesen, um das ganze fertig schreiben zu können.

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2022, 17:31:51
Zitat von: MsXyz am 30. Dezember 2022, 16:26:17Dass heißt, dieses Anhörungsschreiben gar nicht ausfüllen, sondern das als Eigenständiges Schreiben aufsetzen?
Sorry, dass ich so blöd fragen muss, mein Gehirn ist da nur noch blockiert und ich eher in Schockstarre...
Genau das heißt es!
Das so etwas für Blockaden sorgt ist nicht verwunderlich geht schließlich auch an die Existenz.
Aber das interessiert da niemand selbst wenn sie nicht im Recht sind.

MfG FN
Auch dir vielen lieben Dank!

Das Schreiben kam auch mit einer Verzögerung von über einer Woche direkt vor Weihnachten an... Aber das war Ihnen wohl auch egal...


Ist es eigentlich normal, dass der Widerspruch vom gleichen Sachbearbeiter bearbeitet wird?

Und macht bei einem solchen Verhalten eine Beschwerde Sinn?

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 30. Dezember 2022, 17:55:48Ist es eigentlich normal, dass der Widerspruch vom gleichen Sachbearbeiter bearbeitet wird?
Jein
je nach JC wird das unterschiedlich gehandhabt.
Aber wenn es derselbe ist kannst du dir das Ergebnis ja denken.

Zitat von: MsXyz am 30. Dezember 2022, 17:55:48Und macht bei einem solchen Verhalten eine Beschwerde Sinn?
Schon allein durch diese bösartige Unterstellung solltest du das machen!
Selbst wenn die nichts bringt eine jede kommt in die Akte des SB und das wollen die nicht wirklich wenn es zuviel werden bekommen auch die Probleme und wenn es dann noch
(der Datenschutz falls möglich) das SG und die evtl.
Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2022, 16:23:23Andererseits werde ich Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten.
dazu kommt schaut das nicht mehr so lapidar für den SB aus.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

goingtolegend

Lieber Threadersteller, wirklich eine große Sauerei, wie sie dich rannehmen. Halte durch und nimm es nicht persönlich, scheint Masche bei denen zusein, um die Kosten gering zu halten. Das mit dem Darlehensvertrag- Fehler ist natürlich ärgerlich.(obwohl rechtswidrig, würde ich mit Omi nachholen, obs was bringt weiß ich nicht ) Wies aktuell aussieht, kämpfen die um jeden Cent den sie nicht bezahlen müssen. So würde ich auch reagieren und vom Häschenduckweg Modus in den kriegs-Zerstörungs-Modus gehen. Wie sagen sie beim Impfen. Standhaft bleiben
Ich hatte bisher immer Glück, Sie haben mich bisher immer gut behandelt. Mein Sozialgericht ist zb. dreiviertel Stunden von mir weg. Ist echt ne Schande, wenn das Jobcenter  an der Psyche nagt, bis man bricht. Es werden bessere Zeiten wieder kommen, niemals vergessen.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Dezember 2022, 13:52:55MsXyz

Zitat von: MsXyz am 30. Dezember 2022, 17:55:48Ist es eigentlich normal, dass der Widerspruch vom gleichen Sachbearbeiter bearbeitet wird?
Jein
je nach JC wird das unterschiedlich gehandhabt.
Aber wenn es derselbe ist kannst du dir das Ergebnis ja denken.

Zitat von: MsXyz am 30. Dezember 2022, 17:55:48Und macht bei einem solchen Verhalten eine Beschwerde Sinn?
Schon allein durch diese bösartige Unterstellung solltest du das machen!
Selbst wenn die nichts bringt eine jede kommt in die Akte des SB und das wollen die nicht wirklich wenn es zuviel werden bekommen auch die Probleme und wenn es dann noch
(der Datenschutz falls möglich) das SG und die evtl.
Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2022, 16:23:23Andererseits werde ich Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten.
dazu kommt schaut das nicht mehr so lapidar für den SB aus.

MfG FN

Danke für deine Einschätzung.
Ja, auf einen Teil des Widerspruchs ist er gar nicht eingegangen.
Und wegen Datenschutz hätte ich eh schon ne Beschwerde schreiben müssen, weil er bei den beiden Nachfragen da ja schon mehrere Sachen gefragt hat, die ihn nichts angehen....


Was das alles für Nerven kostet...
Zitat von: goingtolegend am 31. Dezember 2022, 14:11:33Lieber Threadersteller, wirklich eine große Sauerei, wie sie dich rannehmen. Halte durch und nimm es nicht persönlich, scheint Masche bei denen zusein, um die Kosten gering zu halten. Das mit dem Darlehensvertrag- Fehler ist natürlich ärgerlich.(obwohl rechtswidrig, würde ich mit Omi nachholen, obs was bringt weiß ich nicht ) Wies aktuell aussieht, kämpfen die um jeden Cent den sie nicht bezahlen müssen. So würde ich auch reagieren und vom Häschenduckweg Modus in den kriegs-Zerstörungs-Modus gehen. Wie sagen sie beim Impfen. Standhaft bleiben
Ich hatte bisher immer Glück, Sie haben mich bisher immer gut behandelt. Mein Sozialgericht ist zb. dreiviertel Stunden von mir weg. Ist echt ne Schande, wenn das Jobcenter  an der Psyche nagt, bis man bricht. Es werden bessere Zeiten wieder kommen, niemals vergessen.

Auch dir danke für deine Worte. Ich hab echt gehofft, das wäre erstmal einfach, aber seit dem Antrag geht nichts anderes mehr...
Die kämpfen wirklich um jeden Cent, zahlen Sachen nicht, die sie eigentlich zahlen müssten,.... sehr nervenaufreibend das ganze....

MsXyz

Also im Betreff steht:
Leistungen nach dem SGB II. Teil (SGB II)
Kostenersatz gem. § 34 a Abs. 1 SGB II / § 34 Abs. 1 SGB II
Anhörung gem. § 24 Sozialgesetzbuch X. Teil (SGB X)

Sie haben mir schon mal Anfang Noveber die Leistungen gewährt, dagegen habe ich Widerspruch eingelegt wegen des Darlehens und wegen der Nebenkosten, die nicht vollständig übernommen wurden. Anfang/Mitte Dezember kam dann der neue Bescheid, da wurde ein Teil der Kosten des Darlehens zurück gegeben, auf die Nebenkosten allerdings gar nicht eingegangen. Also nochmal Widerspruch...

Also haben sie es eigentlich angenommen, aber schätze wegen des Widerspruchs nochmal was machen wollten...
Zumal ich nicht mal in ein anderes Bundesland, sondern einfach nur in einen anderen Landkreis gezogen bin...

Super gut ist auch die Anrede Sehr geehrte Herr/Frau XY
Mein Name ist eindeutig weiblich... :D Aber gut.

MsXyz

Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2022, 16:23:23Ich würde hier wie folgt antworten:

Anrede,

mir ist keine Ersatzforderung bekannt, zu deren Aufrechnung ich mich äußern könnte.
Ich fordere Sie deshalb auf, mir zunächst die Ersatzforderung bekannt zu geben, damit ich dagegen Rechtsmittel einlegen kann.
Gegen Ihren Vorhalt, ich wäre in der Absicht umgezogen, die Voraussetzungen für den Bezug (höherer?) Leistungen herbeizuführen, verwahre ich mich entschieden. Dazu empfehle ich Ihnen das Studium des BSG Urteils vom 02.11.2012, Az. B 4 AS 39/12 R, sowie folgender BSG Urteile: B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006, B 4 AS 60/09 R vom 01.06.2010. Ich zweifele nicht daran, dass das zuständige Sozialgericht sich diesen anschließen wird.
Ich erwarte, dass Sie diese böswillige verleumderische Unterstellung entweder mit gerichtsverwertbaren Beweisen belegen, oder zurücknehmen. Andererseits werde ich Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten.

MfG

So in der Art hätte ich da jetzt geantwortet. Wobei das für mich schon sehr hart ist und ich mich frage, ob ich noch was dazu schreiben sollte, weshalb ich die Wohnung angemietet habe oder ähnliches.


Zeitgleich würde ich aber auch eine Beschwerde schreiben. Aber mein Kopf ist leer, ich schiebe das jetzt die ganze Zeit vor mich her und hab keine Ahnung, ob das so in der Art gehen würde...


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Beschwerde gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes unter anderem wegen Missachtung des Datenschutzgesetzes einlegen.
Im ersten Schreiben vom 26. September 2022 forderte XY mich rechtsfehlerhaft dazu auf, Daten anzugeben, die nichts mit der Feststellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu tun haben. Hier fehlte die nach DSGVO vorgeschriebene Begründung.
Im zweiten Schreiben vom 12. Oktober 2022 wurden erneut Daten angefordert, die teilweise aus Unwissenheit schon vorlagen. Eine erneute Anforderung ist absolut rechtsfehlerhaft. Bei den weiteren Daten fehlte weiterhin die nach DSGVO vorgeschriebene Begründung.
In meinem Schreiben vom 20.10.2022 bat ich um Rücknahme bzw. Nichtigkeitserklärung zu den Aufforderungen. Diesen kam XY nicht nach.
In seinem letzten Schreiben vom 12.12.2022 (Eingang 20.12.2022) unterstellt er mir ja schon fast böswillig Dinge, die nicht stimmen und schickte mir einen Kostenersatz mit Anhörung ohne vorher eine Ersatzforderung zu schicken, zu der ich mich hätte äußern können und Widerspruch einlegen können.
Das Schreiben bezüglich des Kostenersatzes kam im gleichen Umschlag mit dem neuen Bescheid nach dem ersten Widerspruch.
Bei meinem Widerspruch gegen den ersten Bescheid, der von ihm erlassen und der Widerspruch von ihm bearbeitet wurde, hat er die Nebenkosten, die nicht übernommen wurden, nicht bearbeitet. Im zweiten Bescheid ist davon nichts zu lesen. Die Begründung, wieso sie nicht übernommen werden, ist genau die gleiche, wie im ersten Bescheid. Sie gehören allerdings zu den Nebenkosten, die durch das Jobcenter zu übernehmen sind.
Ich bitte Sie, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen.



Ich habe das Gefühl, dass ist völlig wirr, wie es auch die ganze Zeit in meinem Kopf ist...

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 01. Januar 2023, 16:52:45Ich habe das Gefühl, dass ist völlig wirr, wie es auch die ganze Zeit in meinem Kopf ist...
Das ist für mich dein Muster auch, hast du das schon abgeschickt?

Nur mal ganz grob und oberflächlich:
In der Regel gilt ja in der Kürze liegt die Würze aber bei deinem ersten Blocksatz hast du geschrieben.
Zitat von: MsXyz am 01. Januar 2023, 16:52:45Im zweiten Schreiben vom 12. Oktober 2022 wurden erneut Daten angefordert, die teilweise aus Unwissenheit schon vorlagen. Eine erneute Anforderung ist absolut rechtsfehlerhaft. Bei den weiteren Daten fehlte weiterhin die nach DSGVO vorgeschriebene Begründung.
habe ich das mal ausführlicher gemacht denn manchmal muss man ins Detail gehen sonst wird es nicht verstanden.
Mit etwas Würze ist dann das untere rausgekommen. Musst du ja nicht übernehmen sondern kannst es als Formulierungshilfe verstehen.
Zitat von: MsXyz am 01. Januar 2023, 16:52:45Im zweiten Schreiben vom 12. Oktober 2022 wurden erneut Daten angefordert, die ich teilweise aus Unwissenheit schon vorlagengelegt habe obwohl es dazu keine rechtliche Verpflichtung gibt. Durch die unrechtmäßige Forderung wird auch die Bearbeitung verzögert denn hier geht es schon um mehrere Monate und das darf nicht sein da es um Kosten der Unterkunft geht und die zeitgleich bearbeitet gehören. Ein Sachbearbeiter muss das wissen und wenn er die Änderungen durch das Sozialschutzpaket noch nicht kennt sollte eine Schulung dahingehend vorgenommen werden damit das zum Abschluss kommt..
und
Zitat von: MsXyz am 01. Januar 2023, 16:52:45In seinem letzten Schreiben vom 12.12.2022 (Eingang 20.12.2022) unterstellt er mir ja schon fast böswillig Dinge,ich wäre in der Absicht umgezogen, die Voraussetzungen für den Bezug (höherer?) Leistungen herbeizuführen,
bei den anderen Formulierungen ist es auch nicht gerade leicht zu lesen da vllt.
Zitat von: MsXyz am 01. Januar 2023, 16:52:45schickte mir einen Kostenersatz mit Anhörung ohne vorher eine Ersatzforderung zu schicken, zu der ich mich hätte äußern können und Widerspruch einlegen können.
ein Kostenersatz und eine Ersatzforderung?
wohl eher eine Kostenersatzforderung (oder wie das im Anschreiben genannt wurde)
bei Ersatzforderung fängt es dann bei mir wie bei dir an mit:
Zitat von: MsXyz am 01. Januar 2023, 16:52:45völlig wirr, wie es auch die ganze Zeit in meinem Kopf ist...

Zitat von: MsXyz am 01. Januar 2023, 16:52:45Das Schreiben bezüglich des Kostenersatzes kam im gleichen Umschlag mit dem neuen Bescheid nach dem ersten Widerspruch.
Wenn das wichtig ist dann solltest du da mit Datumsangaben arbeiten.

Zitat von: MsXyz am 01. Januar 2023, 16:52:45Ich bitte fordere Sie auf, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen.passt auch nicht denn du willst dein Recht durchsetzen und nicht eine Stellungsnahme.

Vllt. wäre es gut das ganze tabellarisch zuzuordnen und dann alles nochmal zu überarbeiten und dann wieder einzustellen

MfG FN
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MsXyz

Ich habe mich auch gefragt, ob eine Ergänzung bei dem Schreiben noch sinnvoll wäre, dass beim Unterschreiben des Mietvertrages und Einzug in die Wohnung noch nicht davon auszugehen war, dass ich einen Antrag auf ALG II stellen muss.
wäre sowas sinnvoll? Bzw worauf müsste ich bei er Formulierung achten?

Vielen Dank für deine Zeit.
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2023, 13:45:33Das ist für mich dein Muster auch, hast du das schon abgeschickt?
Nein, ich habe es noch nicht abgeschickt. Ich habe nur das erste Schreiben abgeschickt nach dem Muster von hier. Denke aber, eine Beschwerde macht zusätzlich Sinn....

Ich habe es jetzt mal etwas überarbeitet...


hiermit möchte ich Beschwerde gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes unter anderem wegen Missachtung des Datenschutzgesetzes einlegen.
Im ersten Schreiben vom 26. September 2022 forderte XX mich rechtsfehlerhaft dazu auf, Daten anzugeben, die nichts mit der Feststellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu tun haben. Hier fehlte die nach DSGVO vorgeschriebene Begründung.
Im zweiten Schreiben vom 12. Oktober 2022 wurden erneut Daten angefordert, die ich aus Unwissenheit schon vorgelegt habe obwohl es dazu keine rechtliche Verpflichtung gibt. Durch die erneute unrechtmäßige Forderung wird auch die Bearbeitung verzögert, denn hier geht es schon um mehrere Wochen und das darf nicht sein, da es um die Feststellung von Leistungen nach SGB II geht, die zeitig bearbeitet gehören. Ich habe grundsätzlich einen Antrag auf ALG II gestellt. Die Wohnungskosten möchte er ja erst jetzt streichen, nachdem ich einen Leistungsbescheid erhalten habe und Widerspruch eingelegt habe... Ein Sachbearbeiter muss das wissen und wenn er die Änderungen durch das Sozialschutzpaket noch nicht kennt, sollte eine Schulung dahingehend vorgenommen werden, damit das zum Abschluss kommt.
In meinem Schreiben vom 20.10.2022 bat ich um Rücknahme bzw. Nichtigkeitserklärung zu den Aufforderungen. Diesen kam XX nicht nach.
In seinem letzten Schreiben vom 12.12.2022 (Eingang 20.12.2022) unterstellt er mir schon böswillig Dinge, ich wäre in der Absicht umgezogen, die Voraussetzungen für den Bezug höherer (?) Leistungen herbeizuführen. Da frage ich mich eh, der Satz ist doch überall gleich, oder? Wie soll ich da mehr Geld bekommen?
Er schickte mir ein Schreiben mit dem Betreff: Kostenersatz gem. § 34 a Abs. 1 SGB II / § 34 Abs. 1 SGB II und Anhörung gem. § 24 Sozialgesetzbuch X Teil (SGB X) ohne vorher eine Ersatzforderung zu schicken, zu der ich mich hätte äußern und Widerspruch einlegen können. Davon habe ich nicht so viel Ahnung, dass habe ich nur so aus dem Vorschlag des Schreibens übernommen.
Das Schreiben bezüglich des Kostenersatzes kam im gleichen Umschlag mit dem neuen Bescheid vom 12.12.2022 nach dem ersten Widerspruch (Eingang 20.12.2022) Das war nur eine Ergänzung. Ich weiß nicht, ob es normal ist, dass solche Sachen in einem Umschlag geschick werden.
In dem zweiten Bescheid (12.12.2022) hat er meinen Widerspruch bezüglich eines Teils der nicht übernommenen Nebenkosten ignoriert bzw. nicht bearbeitet. Es steht genau die gleiche Begründung drin, wie im ersten Bescheid. Allerdings gehören diese Nebenkosten zu den Kosten, die durch das Jobcenter zu übernehmen sind und bei einem Widerspruch begründet werden sollten, wieso diese abgelehnt werden.
Ich fordere Sie auf, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Das habe ich auch aus Beispielschreiben übernommen. Weiß nicht, was ich noch fordern könnte. Eine Stellungnahme bzw was, das da was bearbeitet wird, möchte ich ja schon haben... Kann man da bitten, dass das überprüft wird?


Ich habe es jetzt etwas überarbeitet. Vom zeitlichen Ablauf sollte es so passen.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 03. Januar 2023, 14:49:20Ich habe mich auch gefragt, ob eine Ergänzung bei dem Schreiben noch sinnvoll wäre, dass beim Unterschreiben des Mietvertrages und Einzug in die Wohnung noch nicht davon auszugehen war, dass ich einen Antrag auf ALG II stellen muss.
wäre sowas sinnvoll? Bzw worauf müsste ich bei er Formulierung achten?
Das würde schon helfen und wenn dann würde ich das da reinschreiben wo es zu dem unverschämten Teil gehört in dem dir vorgeworfen wird höher KdUH zu erschleichen.

Und jetzt mal den Text lesen:
Zitat von: MsXyz am 03. Januar 2023, 14:49:20hiermit möchte ich Beschwerde gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes unter anderem wegen Missachtung des Datenschutzgesetzes einlegen.
passt
Im ersten Schreiben vom 26. September 2022 forderte XX mich rechtsfehlerhaft dazu auf, Daten anzugeben, die nichts mit der Feststellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu tun haben. Hier fehlte die nach DSGVO vorgeschriebene Begründung.
passt
Im zweiten Schreiben vom 12. Oktober 2022 wurden erneut Daten angefordert, die ich aus Unwissenheit schon vorgelegt habe obwohl es dazu keine rechtliche Verpflichtung gibt. neue Zeile
Durch die erneute unrechtmäßige Forderung wird auch die Bearbeitung verzögert, denn hier geht es schon um mehrere Wochen und das darf nicht sein, da es um die Feststellung von Leistungen nach SGB II geht, die zeitig bearbeitet gehören. Ich habe grundsätzlich einen Antrag auf ALG II gestellt. Die Wohnungskosten möchte er ja erst jetzt streichen, nachdem ich einen Leistungsbescheid erhalten habe und Widerspruch eingelegt habe...
Was überhaupt nicht rechtskonform ist
Ein Sachbearbeiter muss das wissen und wenn er die Änderungen durch das Sozialschutzpaket noch nicht kennt, sollte eine Schulung dahingehend vorgenommen werden, damit das zum Abschluss kommt.neuer Absatz
In meinem Schreiben vom 20.10.2022 bat ich um Rücknahme bzw. eineNichtigkeitserklärung zu den Aufforderungen bzw./oder Anforderungen. Diesen kam XX nicht nach.
neuer Absatz
In seinem letzten Schreiben vom 12.12.2022 (Eingang 20.12.2022) unterstellt er mir schon böswillig Dingeausser er hat dir noch mehr unterstellt dann kannst du Dinge stehen lassen ...
und hier würde ich dann das von oben dazuschreiben
, ich wäre in der Absicht umgezogen, die Voraussetzungen für den Bezug höherer (?) Leistungen herbeizuführen. Da frage ich mich eh, der Satz ist doch überall gleich, oder? Wie soll ich da mehr Geld bekommen?
Er schickte mir ein Schreiben mit dem Betreff: Kostenersatz gem. § 34 a Abs. 1 SGB II / § 34 Abs. 1 SGB II und Anhörung gem. § 24 Sozialgesetzbuch X Teil (SGB X) ohne vorher eine Ersatzforderung zu schicken, zu der ich mich hätte äußern und Widerspruch einlegen können. Davon habe ich nicht so viel Ahnung, dass habe ich nur so aus dem Vorschlag des Schreibens übernommen.das müsste von Ottokar gewesen sein, falls da mehr steht das dazu passt solltest du es dazu schreiben
neuer Absatz
Das Schreiben bezüglich des Kostenersatzes kam im gleichen Umschlag mit dem neuen Bescheid vom 12.12.2022 nach dem ersten Widerspruch (Eingang 20.12.2022) Das war nur eine Ergänzung. Ich weiß nicht, ob es normal ist, dass solche Sachen in einem Umschlag geschick werden.
In dem zweiten Bescheid (12.12.2022) hat er meinen Widerspruch bezüglich eines Teils der nicht übernommenen Nebenkosten ignoriert bzw. nicht bearbeitet. Es steht genau die gleiche Begründung drin, wie im ersten Bescheid. Allerdings gehören diese Nebenkosten zu den Kosten, die durch das Jobcenter zu übernehmen sind und bei einem Widerspruch begründet werden sollten, wieso diese abgelehnt werden.
neuer Absatz
Ich fordere Sie auf, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Das habe ich auch aus Beispielschreiben übernommen. Weiß nicht, was ich noch fordern könnte. Eine Stellungnahme bzw was, das da was bearbeitet wird, möchte ich ja schon haben... Kann man da bitten, dass das überprüft wird?
nimm das
Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2022, 16:23:23mir ist keine Ersatzforderung bekannt, zu deren Aufrechnung ich mich äußern könnte.
Ich fordere Sie deshalb auf, mir zunächst die Ersatzforderung bekannt zu geben, damit ich dagegen Rechtsmittel einlegen kann.
und beim JC fordert man (ausser beim Darlehen)
Du könntest noch dazu schreiben > Ausser sie erkennen an das ich im Recht bin und stellen mir einen korrekten Bewilligungsbescheid aus, damit sparen die Steuerzahler und die Gerichte werden entlastet was durchaus im Sinne der materiellen Rechtskraft wäre


Soweit von meiner Seite. Das dann überschlafen und bei Fragen fragen
und vllt. gibt Ottokar noch eine Daumenbewertung ab.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2023, 17:42:28
Zitat von: MsXyz am 03. Januar 2023, 14:49:20Ich habe mich auch gefragt, ob eine Ergänzung bei dem Schreiben noch sinnvoll wäre, dass beim Unterschreiben des Mietvertrages und Einzug in die Wohnung noch nicht davon auszugehen war, dass ich einen Antrag auf ALG II stellen muss.
wäre sowas sinnvoll? Bzw worauf müsste ich bei er Formulierung achten?
Das würde schon helfen und wenn dann würde ich das da reinschreiben wo es zu dem unverschämten Teil gehört in dem dir vorgeworfen wird höher KdUH zu erschleichen.
Da bezog ich mich nicht auf die Beschwerde, die ich noch einreichen möchte, sondern auf das Schreiben, was ich meinem Sachbearbeiter habe zukommen lassen..... Dass ich das da nochmal klar heraus stelle. Wobei da ja scheinbar auch einige Formfehler gemacht wurden...
Also das Schreiben an den Sachbearbeiter bezüglich des ganzen habe ich schon am Sonntag Abend verschickt, da es die Anhörung bis zum 2.1.23 da sein sollte. Mir geht es bei dem Schreiben noch um die Beschwerde.
Aber wenn ich bei dem für den Sachbearbeiter noch etwas hinzufügen kann, damit es nicht so "hart" klingt, wäre vielleicht auch nicht schlecht... Dass trotz der Rechtsfehler klar ist, dass ich beim Umzug noch nicht wusste, dass ich ALG II beantragen muss.



Ich habe es jetzt nochmal überarbeitet. Aber wie schon oben geschrieben, soll das die Beschwerde über den Sachbearbeiter sein und nicht das Schreiben an den Sachbearbeiter.... Das musste ich leider schon abschicken....
Daher auch der letzte Absatz mit der Aufforderung um Stellungnahme. Aber bin schon am überlegen, dem Sachbearbeiter, dass so ähnlich auch nochmal zu schicken...


hiermit möchte ich Beschwerde gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes unter anderem wegen Missachtung des Datenschutzgesetzes einlegen.
Im ersten Schreiben vom 26. September 2022 forderte XX mich rechtsfehlerhaft dazu auf, Daten anzugeben, die nichts mit der Feststellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu tun haben. Hier fehlte die nach DSGVO vorgeschriebene Begründung.
Im zweiten Schreiben vom 12. Oktober 2022 wurden erneut Daten angefordert, die ich aus Unwissenheit schon vorgelegt habe obwohl es dazu keine rechtliche Verpflichtung gibt.
Durch die erneute unrechtmäßige Forderung wird auch die Bearbeitung verzögert, denn hier geht es schon um mehrere Wochen und das darf nicht sein, da es um die Feststellung von Leistungen nach SGB II geht, die zeitig bearbeitet gehören. Ein Sachbearbeiter muss das wissen und wenn er die Änderungen durch das Sozialschutzpaket noch nicht kennt, sollte eine Schulung dahingehend vorgenommen werden, damit das zum Abschluss kommt.
Dass er nach dem beschlossenen Bescheid mir die Wohnkosten ohne Vorankündigung streitig gemacht werden, ist nicht rechtskonform.
In meinem Schreiben vom 20.10.2022 bat ich um Rücknahme bzw. Nichtigkeitserklärung zu den Aufforderungen. Diesen kam XX nicht nach.
In seinem letzten Schreiben vom 12.12.2022 (Eingang 20.12.2022) unterstellt er mir schon böswillig, ich wäre in der Absicht umgezogen, die Voraussetzungen für den Bezug höherer (?) Leistungen herbeizuführen.
Er schickte mir ein Schreiben mit dem Betreff: Kostenersatz gem. § 34 a Abs. 1 SGB II / § 34 Abs. 1 SGB II und Anhörung gem. § 24 Sozialgesetzbuch X Teil (SGB X) ohne vorher eine Ersatzforderung zu schicken, zu der ich mich hätte äußern können.
Das Schreiben bezüglich des Kostenersatzes kam im gleichen Umschlag mit dem neuen Bescheid vom 12.12.2022 nach dem ersten Widerspruch (Eingang 20.12.2022)
In dem zweiten Bescheid (12.12.2022) hat er meinen Widerspruch bezüglich eines Teils der nicht übernommenen Nebenkosten ignoriert bzw. nicht bearbeitet. Es steht genau die gleiche Begründung drin, wie im ersten Bescheid. Allerdings gehören diese Nebenkosten zu den Kosten, die durch das Jobcenter zu übernehmen sind und bei einem Widerspruch begründet werden sollten, wieso diese abgelehnt werden.
Ich fordere Sie auf, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen.



Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 04. Januar 2023, 12:19:39Aber wenn ich bei dem für den Sachbearbeiter noch etwas hinzufügen kann, damit es nicht so "hart" klingt, wäre vielleicht auch nicht schlecht...
Bei jemand der durch sein Handeln solche Probleme macht und das noch rechtswidrig muss man nicht darauf achten das er auch noch mit "Samthandschuhen" angefasst wird, ganz im Gegenteil denn sonst hast du nie Ruhe und (er lernt nicht dazu)
wenn du es machen willst kannst du das natürlich machen.

Zitat von: MsXyz am 04. Januar 2023, 12:19:39Aber bin schon am überlegen, dem Sachbearbeiter, dass so ähnlich auch nochmal zu schicken...
zweimal das selbe nur mit einer Änderung wie sie dir vorschwebt verzögert das alles nur und ist nicht zielführend.
Wenn er so weitermacht dürfte der Gang zum SG absehbar sein.

Zitat von: MsXyz am 04. Januar 2023, 12:19:39Dass er nach dem beschlossenen Bescheid mir die Wohnkosten ohne Vorankündigung streitig gemacht werden, ist nicht rechtskonform.
Den Satz würde ich ändern,
entweder passt das er nicht oder streitig gemacht werden.
das liest sich falsch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 15:31:05zweimal das selbe nur mit einer Änderung wie sie dir vorschwebt verzögert das alles nur und ist nicht zielführend.
Wenn er so weitermacht dürfte der Gang zum SG absehbar sein.
Das klingt schlüssig. Dann schicke ich nur noch die Beschwerde. Das andere hat er ja womöglich schon in Bearbeitung. Ich hoffe, es geht ohne SG. Meine Gesundheit leidet unter dem ganzen gerade sehr. So sehr, dass ich schon überlege, ob ich den Weiterbewilligungsantrag überhaupt stellen möchte, wenn das ganze da so weiter geht, kann man mit mir bald gar nichts mehr anfangen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 15:31:05
Zitat von: MsXyz am 04. Januar 2023, 12:19:39Dass er nach dem beschlossenen Bescheid mir die Wohnkosten ohne Vorankündigung streitig gemacht werden, ist nicht rechtskonform.
Den Satz würde ich ändern,
entweder passt das er nicht oder streitig gemacht werden.
das liest sich falsch.

MfG FN
Da hast du Recht. Vielen, vielen Dank für deine Hilfe. Ich mache die Beschwerde jetzt fertig und hoffe einfach mal das Beste...

MsXyz

#58
Habe Post bekommen....
Geschrieben soll es am.  4. Januar worden sein. Poststempel ist der 9.1. Eingang ist heute.
Antworten soll ich bis 13.1. Das wird wohl nichts....

Ich habe das Schreiben, dass ich am 1.1.23 abgeschickt habe, habe ich weitestgehend von Ottokar übernommen gehabt. Zur Vollständigkeit schreibe ich es hier nochmal rein.
Die Beschwerde habe ich auch schon verschickt, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

ZitatSehr geehrter XY,
mir ist keine Ersatzforderung bekannt, zu deren Aufrechnung ich mich äußern könnte.
Ich fordere Sie deshalb auf, mir zunächst die Ersatzforderung bekannt zu geben, damit ich dagegen Rechtsmittel einlegen kann.
Gegen Ihren Vorhalt, ich wäre mit Absicht umgezogen, um die Voraussetzungen für den Bezug (höhere?) Leistungen herbeizuführen verwahre ich mich entschieden.
Dazu empfehle ich Ihnen das Studium des BSG Urteils vom 02.11.2012, 
Az B 4 AS 39/12 R, sowie folgender BSG Urteile: B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006 und B 4 AS 60/09 R vom 01.06.2010. Ich zweifle nicht daran, dass das zuständige Sozialgericht sich diesen anschließen wird.
Ich erwarte, dass Sie diese böswillige verleumderische Unterstellung entweder zurücknehmen oder mit gerichtsverwertbaren Beweisen belegen.
Andererseits werde ich Strafanzeige wegen Verleumdung starten.

Das ist die Antwort...
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Ist eine so knappe Fristsetzung in Ordnung? Ich sehe mich nicht in der Lage dazu, bis morgen dazu zu antworten...
Würde am liebsten ein knappes Schreiben per Fax schicken, dass der Brief erst heute eingegangen ist und ich daher nicht bis morgen antworten kann.

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Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 12. Januar 2023, 13:09:06Ist eine so knappe Fristsetzung in Ordnung? Ich sehe mich nicht in der Lage dazu, bis morgen dazu zu antworten...
Würde am liebsten ein knappes Schreiben per Fax schicken, dass der Brief erst heute eingegangen ist und ich daher nicht bis morgen antworten kann.
Für die vom JC schon denn die haben das ja am 04.01. geschrieben und weiter können die anscheinend nicht denken. Die wissen sicher wie lange das bei denen rumliegt bevor es zur Post kommt und Postlaufzeit werden immer drei Tage angenommen.

Das mit dem Fax machst du sofort aufgrund der Unverschämtheit und mMn rechtswidrigen Drohung in dem Brief.
vorletzter Blocksatz Blatt zwei und sinngemäß:
Bei späterer Nachholung als dem 13ten wollen die erst nach Eingang deiner Antwort ab Eingang leisten und nur evtl. auch dem Zeitraum davor.

Das Fax titulierst du mit Antwort zur Fristwahrung (auf dieses Schreiben)
und Inhaltlich mit deinen Worten
dass es zeitlich nicht passt weil.....
und damit wenigstens von deiner Seite aus die Frist eingehalten werden kann bevor dir die Leistungen eingestellt werden.
Dann auf jeden Fall noch:
Ich werde schnellstmöglich, nach Beratung, die richtige Antwort auf Ihr Schreiben nachholen und bei Ihnen einreichen/vorlegen o. zukommen lassen.

Genauso schlimm wenn nicht noch dämlicher der Satz:
"Ihre Unterstellungen und Vorwürfe werden entschieden zurückgewiesen" Das mit dem dass du Steuergelder bekommst ist auch unterste Schublade fast schon Stammtischgelabber und eine Schande für eine "Behörde"
In dem Muster, das du angehängt hast, kann ich nichts dergleichen erkennen was darauf hindeutet > Unterstellungen und Vorwürfe<
Also wurde da etwas gelesen was da nicht steht und zwar zu deinem Nachteil.
Das darf aber nicht sein.
Wenn überhaupt dann sind SB dazu verpflichtet es so zu verstehen/auszulegen das eine Antwort eher zu deinem Vorteil gelesen/verstanden werden soll.
Gibt sogar einen § und Namen dafür fällt mir aber gerade nicht ein.

Sehr wahrscheinlich wissen die sogar das die Forderung falsch ist denn du wirst ja nicht nur aufgefordert, allerdings schon mit dem Beigeschmack der Nötigung (Leistungseinstellung), sondern auch gebeten.

Da Ottokar schon involviert ist, es auch um sein Muster geht, ist es nur sinnvoll wenn ich da nichts als mögliche Antwort dazu schreibe denn das kann er um Klassen besser.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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