Kann man inzwischen mit Erspartem ALG II bekommen?

Begonnen von Eljay, 17. Oktober 2022, 13:43:50

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Eljay

Hi.
Ich arbeite freiberuflich und habe seit August keine Arbeit. Das liegt daran, dass mein Auftraggeber aufgrund der wirtschaftlichen Situation(Covid, Ukrainekonflikt) weniger zu tun hat. Ab 2023 geht es weiter, aber ich habe bisher Miete, Versicherung und Lebenskosten durch Ersparnisse gedeckt, da ich annahm, dass man mit Ersparnissen keinen Anspruch drauf hat.
Ich habe aber inzwischen gelesen, dass es wohl wegen Covid doch nicht so ist. Vielleicht weil das viele betrifft.
Frage: hat man jetzt auch mit Ersparnissen Anspruch, und wie hoch dürfen sie sein? Da ich noch mindestens 3 Mieten zahlen muss, bis ich wieder Geld verdiene, wäre das nicht schlecht etwas zu bekommen.

Danke

Steve79

Kommt auf die Höhe des Ersparten an. Und es gibt ja auch noch sowas wie ALG1.


Eljay

Zitat von: Steve79 am 17. Oktober 2022, 14:03:33Kommt auf die Höhe des Ersparten an. Und es gibt ja auch noch sowas wie ALG1.



Daher die Frage, wie hoch das Ersparte sein darf. ALG I gibt es nicht für Freiberufler.

Steve79

150€ pro Lebensjahr plus Auto und 750€ on top

Eljay

Zitat von: Steve79 am 17. Oktober 2022, 14:42:42150€ pro Lebensjahr plus Auto und 750€ on top

Ich habe gehört, das wäre anhand von Covid/Corona nicht mehr aktuell. Vielleicht weiß jemand anders mehr.

orpheus

Wenn dein Vermögen nicht höher als 60000 Euro ist, mußt du es zur Zeit nicht  einsetzen. Das gilt -soweit ich weiß - erstmal bis zum Jahresende 2022.
Schau hier:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung-arbeitslosengeld-2

Yavanna

Schonvermögen ist zurzeit bei Erstantrag 60.000 für den Antragsteller plus 30.000 pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Ab 1.1.23. Beim Bürgergeld gilt diese Grenze für zwei Jahre, auch wenn man schon innerhalb der Corona Sonderregelung Leistungen bezogen hat

Eljay

Auf der einen Seite gut zu wissen, aber auf der anderen Seite schade, dass ich das vorher nicht gewußt habe, da ich bereits 3 Mieten, Krankenkasse und Lebenskosten vom Ersparten gezahlt habe, was ganz schön ein Loch in die Ersparnisse gebrannt hat. Immerhin gut zu wissen, dass ich bei der nächsten Miete Anspruch habe. Das ist doch beruhigend.

terrier

schleunigst einen Antrag stellen, denn rückwirkend gibts nix!
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Eljay

Zitat von: terrier am 17. Oktober 2022, 15:51:31schleunigst einen Antrag stellen, denn rückwirkend gibts nix!

Wobei wie ich gerade gelesen habe, scheint es so zu sein, dass wenn ich jetzt einen Antrag stelle, bekomme ich rückwirkend zumindest für den gesamten Oktober Geld. Dann hätte ich zumindest nur zwei Monate von den Ersparnissen bezahlt. Das wäre ganz positiv.

MsXyz

Zitat von: Eljay am 17. Oktober 2022, 16:08:24Wobei wie ich gerade gelesen habe, scheint es so zu sein, dass wenn ich jetzt einen Antrag stelle, bekomme ich rückwirkend zumindest für den gesamten Oktober Geld. Dann hätte ich zumindest nur zwei Monate von den Ersparnissen bezahlt. Das wäre ganz positiv.
Es zählt der Monat, in dem du den Antrag abgeschickt hast. Also wenn du es im Oktober noch abschickst, bekommst du für Oktober auch was.

Eljay

Füllt man denn alles online aus, bzw muss man überhaupt noch zum Jobcenter persönlich hin, und weiß jemand, wie das ist, wenn man schonmal aufgestockt hat? Füllt man dann trotzem einen ERSTantrag aus?
Ich habe bisher nur einmal in meinem Leben Leistungen erhalten, und zwar 2017, wo ich weniger verdiente, und daher Aufstockung beantragt habe. Ich weiß daher nicht, wie das ist, wenn ich jetzt erstmalig ALGII beantrage.
Danke für weitere Antworten. :smile:

MsXyz

Ich habe den Antrag online ausgefüllt und nach ein paar Wochen Post bekommen, was sie noch an Unterlagen brauchen. Wichtig ist auf jeden Fall erstmal diesen einfachen Antrag auszufüllen. Alles andere, was sie dann noch so brauchen melden sie sich dann schon.
Und persönlich muss man glaube in den meisten momentan erstmal nicht hin.

Yavanna

Neuantrag, wenn du max 6 Monate vorher keine Leistungen bezogen hast.

Persönliche Vorsprache ist regional unterschiedlich

Fettnäpfchen

Eljay

Zitat von: Eljay am 17. Oktober 2022, 16:32:32Füllt man denn alles online aus,
Du kannst auch die Seite ALG 2 Anträge nehmen, den EA ausfüllen und beim JC abgeben oder in den Hausbriefkasten* werfen.
Hauptsache nachweislich und von allem Kopien und wenn möglich die Abgabe bestätigen lassen.
Du brauchst HA und EK
Mietvertrag o. Mieterbescheinigung
Mitgliedsbescheinigung KK
in deinem Fall vllt. auch die EKS

*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zusätzlich für Dich:
Ratgeber (nicht nur)  für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
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