Akteneinsicht - kein separater Termin, erst irgendwann demnächst??

Begonnen von Subkulturmann, 20. Oktober 2022, 10:01:10

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Subkulturmann

Liebe Forenmitglieder! :smile:
Ich beantragte schriftlich vor kurzem beim Jobcenter eine Akteneinsicht.
Ein Jobcenter-Mitarbeiter schrieb mir zurück, er könne mir keinen separaten Termin zur Einsicht meiner Akten geben. Ich sollte einfach bis zum nächsten Termin warten und dann meinen Sachbearbeiter darauf ansprechen. Bei diesem würde ich dann Akteneinsicht bekommen.
Bald irgendwann habe ich auch wieder einen Termin bei meinem Sachbearbeiter, soviel weiß ich ebenfalls, nur wann ist der!? Das steht in den Sternen. Und habe ich tatsächlich kein Recht auf einen gesonderten Termin?
Bitte helft mir weiter. Danke! Schönen Tag!

Ratlos

Wenn deine Daten in der Cloud gespeichert sind brauchen sie dir nur ein Passwort senden mit dem du in deine Akte gelangst.

Yavanna

Seit wann speichern Jobcenter ihre Akten in einer Cloud?
Zumindest die gEs nutzen die eAkte, die auch noch unterteilt ist in Leistung (über BG-Nummer) und Arbeitsvermittlung (über Kundennummer)

Welche Akte willst du einsehen? Die Leiste hat keinen Zugriff auf AV und umgekehrt. Liegt am Datenschutz

Subkulturmann

Ich brauche bitte eine klare Antwort, da ich keinen separaten Termin bekomme und damit mich vom Jobcenter vertröstet fühle.

Dieser Mitarbeiter hätte mir sicherlich gleich digital ein Passwort gegeben, wenn es neuerdings sowas wie eine Akte in der Cloud gäbe.

Ich möchte gerne von der Community wissen, ob ich auf einen separaten Termin ohne meinen Sachbearbeiter bestehen kann?

Sollte ich mich gleich an die Datenschutzstelle des JC's wenden und dort direkt fragen?

Mein Sachbearbeiter, der aktuell für mich zuständig ist, deutete an, ich bekomme etwa erst Mitte November eine allgemeine Einladung zum Jobcenter. Ich fühle mich zu sehr vertröstet vom Jobcenter.

Soll ich mal das Schreiben auf meinen Antrag zur Akteneinsicht euch anonymisiert uploaden?

Fettnäpfchen

Zitat von: Subkulturmann am 20. Oktober 2022, 15:12:42Soll ich mal das Schreiben auf meinen Antrag zur Akteneinsicht euch anonymisiert uploaden?
Kann nicht schaden.

Hier mal ein altes Muster (da steht noch ARGE)
Musterantrag auf Akteneinsicht bei der Arge

Hier der entsprechende § https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html

und dann kann man das soweit ich das in Erinnerung habe es sogar über die DSGVO machen,
aber da habe ich mir nichts gemerkt oder gespeichert.
Dass https://duckduckgo.com/?t=ffsb&q=recht+auf+akteneinsicht+nach+dsgvo&ia=web kommt bei "DSGVO akteneinsicht" der Internetsuche raus.

MfG FN
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Ratlos

Über Art. 15 und § 12 DSGVO dürfte es klappen - notfalls ist eine schnelle gerichtliche Entscheidung möglich. Ich würde über das Verwaltungsgericht vorgehen.

Davon würde ich aber abraten denn der SB hat dir bereits Akteneinsicht zugesagt bei deinem nächsten Gesprächstermin.
In dem Fall würde ich an deiner Stelle einen zeitnahen kurzfristigen Termin fordern u.a. mit dem deutlichen Hinweis auf die DSGVO - wenn die Ateneinsicht wirklich dringend ist.

Simone-

Zitat von: Subkulturmann am 20. Oktober 2022, 15:12:42Soll ich mal das Schreiben auf meinen Antrag zur Akteneinsicht euch anonymisiert uploaden?
Ja, bitte - das würde ich gerne mal lesen. Auch die Antwort, dass du auf einen SB Termin warten sollst, würde ich gerne mal lesen - die hast du sicher schriftlich - oder? Im Übrigen finde ich dieses Vorgehen dreist.

Zitat von: Subkulturmann am 20. Oktober 2022, 15:12:42Sollte ich mich gleich an die Datenschutzstelle des JC's wenden und dort direkt fragen?
Als ich mal Akteneinsicht beantragte bekam ich einen Termin beim Datenschutzbeauftragten des JC. Wir (Beistand war dabei) konnten in einem Raum am PC, sowie damals noch auf Papier alles sehen was wir wollten.

Daher - gute Idee. Vielleicht kannst du den Namen des Datenschutzbeauftragen deines JC herausfinden und diesen direkt anschreiben.

Rechtsgrundlage nennen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Ratlos

Zitat von: Simone- am 21. Oktober 2022, 09:30:58Daher - gute Idee. Vielleicht kannst du den Namen des Datenschutzbeauftragen deines JC herausfinden und diesen direkt anschreiben
Das würde sicher Erfolg bringen wenn der SB dem TE die Akteneinsicht verweigert hätte.
Er hat sie ihm aber bereits fest zugesagt ... beim nächsten Gesprächstermin.
Es geht also um einen kurzfristigen Termin und dafür dürfte der Datenschutzbeauftragte nicht zuständig sein.

jens123

Damit musst du dich nicht abspeisen lassen. An deiner Stelle würde ich den Antrag einfach neu stellen; aber nicht als Akteneinsicht, sondern als Datenauskunft nach DSGVO.

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html

Ganz sicher werden die dann zugänglicher. Im Gegensatz zur Akteneinsicht muss diese immer kostenfrei erteilt werden, z. B. bei angefertigten Kopien. Wichtig ist immer, gleichzeitig eine angemessene Frist zu setzen. Gefühlt sehe ich hier drei Wochen als angemessen. Dieser Antrag kann ausdrücklich elektronisch (E-Mail) gestellt werden und muss bearbeitet werden.

180

Per DSGVO ist oft die bessere Lösung: Binnen 30 Tagen müssen dir auf Wunsch Kopien ALLER personenbezogenen Daten zugeschickt werden. Dann hat der Briefträger halt ein dickeres Paket zu schleppen.  :cool:

Subkulturmann

Noch immer keinen Termin bekommen...
Ich geh bald zur Landes-Aufsicht. Das kann echt nicht sein!?🤔

Ratlos

Dass du aber zur Akteneinsicht einen Grund brauchst weißt du aber schon?
Hasst du einen solchen bei deinem Antrag auf Akteneinsicht auch benannt?

Hier mal einen Auszug aus § 25 Abs.1 Satz1 SGB X:
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens
nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

Simone-

Zitat von: Subkulturmann am 03. November 2022, 00:01:28Noch immer keinen Termin bekommen...
Auf meinen Beitrag #6 bist du leider nicht eingegangen.

Zitat von: Subkulturmann am 20. Oktober 2022, 15:12:42Soll ich mal das Schreiben auf meinen Antrag zur Akteneinsicht euch anonymisiert uploaden?
Zitat von: Simone- am 21. Oktober 2022, 09:30:58Ja, bitte - das würde ich gerne mal lesen. Auch die Antwort, dass du auf einen SB Termin warten sollst, würde ich gerne mal lesen - die hast du sicher schriftlich - oder?
Leider hast du nichts zum selbst nachlesen hochgeladen. Du hast auch nicht beantwortet, ob die Aussage, dass du auf einen SB Termin warten sollst, schriftlich vorliegt.

Zitat von: Subkulturmann am 20. Oktober 2022, 15:12:42Sollte ich mich gleich an die Datenschutzstelle des JC's wenden und dort direkt fragen?
Zitat von: Simone- am 21. Oktober 2022, 09:30:58Gute Idee. Vielleicht kannst du den Namen des Datenschutzbeauftragen deines JC herausfinden und diesen direkt anschreiben.
Hierzu hast du dich leider auch nicht mehr geäußert.
Hast dich nochmal direkt an den Datenschutz deines JC gewendet?
Hast du dafür vorher sinnvollerweise den Namen des Datenschutzbeauftragten deines JC herausgefunden, damit eine erneute Anfrage um Akteneinsicht gleich an der richtigen Stelle landet?

Ohne Antworten kann - zumindest ich - dir nicht weiterhelfen.

Aber gibt ja genug andere hier im Forum ... :cool:

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Subkulturmann

Heute nicht mehr, aber morgen dann. Upload des Antwortschreibens.

Subkulturmann

Hallo! Ja, ok, das mit dem Datenschutzbeauftragten nach DSGVO ist gute Idee! Danke auch für alle guten Beiträge in diesem Thread.

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