Fahrtkosten zum Umgang Teil 2

Begonnen von Sophiagirl, 21. Februar 2023, 13:26:39

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Sophiagirl

Sehr geehrte Gemeinde,

mein neuer SB sagt, dass dies jetzt nur noch monatlich nachträglich überwiesen wird. Alles schön und gut aber vorher gab es das auch wöchentlich wieder. Er sagt das wäre ein § wollte mir diesen aber nicht nennen und schriftlich wollte er das auch nicht machen. Also habe ich nun ein Einschreiben vorbereitet mit der Bitte mir den § zu nennen und ebenso wo es geschrieben steht, dass es nicht im vorweg ginge. Kann ich noch was tun?

Liebe Grüße


Sylvergirl

Hary

Zitat von: Sylvergirl am 21. Februar 2023, 13:26:39Kann ich noch was tun?
Es wäre vielleicht besser gewesen einen Antrag auf Kostenübernahme im Voraus zu stellen, statt nach einem Paragrafen zu fragen. Dann wäre eine Entscheidung mit Begründung gekommen und du hättest etwas gehabt. Jetzt bleibt im Grunde nur Abwarten, oder alternativ einen Juristen hinzuzuziehen. Ich persönlich würde ohnehin dazu raten einen Anwalt mit Fachgebiet Sozialrecht einzuschalten. Du selbst wirst an dem Punkt wo man dir zu verstehen gegeben hat nicht deinen Wünschen zu entsprechen vermutlich ohne ein Gericht nichts mehr bewirken können. Und vor dem Sozialgericht ist ein Anwalt eine Erleichterung, da er im Gegensatz zu dir weiß wie das ganze funktioniert und schnell abgearbeitet werden kann.

Zumal hier auch das Wohl eines Kindes im Raum steht könnte man das wohl sogar vorab beschleunigen.

Sophiagirl

Zitat von: Hary am 21. Februar 2023, 20:50:13
Zitat von: Sylvergirl am 21. Februar 2023, 13:26:39Kann ich noch was tun?
Es wäre vielleicht besser gewesen einen Antrag auf Kostenübernahme im Voraus zu stellen, statt nach einem Paragrafen zu fragen. Dann wäre eine Entscheidung mit Begründung gekommen und du hättest etwas gehabt. Jetzt bleibt im Grunde nur Abwarten, oder alternativ einen Juristen hinzuzuziehen. Ich persönlich würde ohnehin dazu raten einen Anwalt mit Fachgebiet Sozialrecht einzuschalten. Du selbst wirst an dem Punkt wo man dir zu verstehen gegeben hat nicht deinen Wünschen zu entsprechen vermutlich ohne ein Gericht nichts mehr bewirken können. Und vor dem Sozialgericht ist ein Anwalt eine Erleichterung, da er im Gegensatz zu dir weiß wie das ganze funktioniert und schnell abgearbeitet werden kann.

Zumal hier auch das Wohl eines Kindes im Raum steht könnte man das wohl sogar vorab beschleunigen.

Gute Idee das kann ich nochmal mit einbasteln. Ich hatte ja bisher auch nie Probleme und wenn es den Paragraphen gäbe, hätte seine Vorgängerin diesen wohl ja auch genutzt.

Liebe Grüße

JensM1

Die rechtliche Grundlage ist § 21 Abs. 6 SGB II.

Das JC hat Leistungen zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes i. H. d. günstigsten Verbindung im Voraus zu übernehmen. Du musst dazu eine Umgangsregelung (Bescheinigung Jugendamt bzw alternativ von beiden Elternteilen unterschriebene Umgangsvereinbarung zu Besuchszwecken) einreichen.

Schwanken die Kosten bspw aufgrund von sich ändernder Fahrtkosten Deutsche Bahn o. ä. muss vorläufig entschieden, bei festen Kosten - klare Umgangsregelung + PKW kürzeste Strecke falls günstiger als Bahn, endgültig entschieden werden.

Die tatsächlichen Besuche sind inkl. Kosten nach Ablauf Bewilligungszeitraum im Zweifel zu belegen, bei vorläufiger Bewilligung in jedem Fall.

Wenn eine klare Umgangsregelung vorliegt, reiche die ein und bitte um laufende Berücksichtigung der entsprechenden Kosten im Voraus mit Verweis auf o. a. Paragraphen. Sollte es sich um ein Jobcenter gE handeln, also keine Optionskommune, verweise auf die fachlichen Weisungen zu § 21 Abs. 6 SGB II, da ist das relativ klar geregelt.

Sophiagirl

Danke schön.

Ja, existiert einmal pro Woche um 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr. Aufgrund des Niedersachsen Tickets bisher immer der selbe Preis außer es war Feiertag oder müsste früher gelegt werden. Das waren aber Ausnahmen.

Naja dann weiß ich Bescheid. Und freue mich auf den Krieg mit dem Sb (nicht).  :no:

Zumal ich dann auf seinen Paragraphen geduscht bin, nach deinem. Im Zweifel muss er sich selbst den beibringen

Liebe Grüße und vielen Dank

Valaskjalf

Vielleicht solltest du auf Ratschläge hören, die dir bereits in deinem anderen Thread gegeben wurden?
Da wurde dir alles fein säuberlich vorgekaut, aber dennoch erstellst du ein neues Thema und fragst die gleichen Sachen.

Wenn du doch eh keinerlei Rat befolgst oder annimmst, warum bist du dann überhaupt hier?

Sophiagirl

Häh? Der andere Thread beinhaltet doch was komplett anderes. Das hier ist ja jetzt erst zu einem Problem durch einen Wechsel des SB geworden.  :wand:

Ich dachte am Anfang es läuft mit dem auch gut, aber dies ist nun nicht der Fall.

Es läuft ja alles aber das Jugendamt stellt sich komplett quer und antwortet gar nicht.

Aber was hat der Umgang und die Fahrtkosten von Montag mit dem Rest zu tun?

Ellen_Alien

Zitatwenn es den Paragraphen gäbe, hätte seine Vorgängerin diesen wohl ja auch genutzt.
Auf den Paragrafen bin ich mal gespannt. Es wird wohl auch so sein, dass es den gar nicht gibt.
Schon rein logisch betrachtet, wie sollte man auch von dem bisschen Regelsatz noch für sowas in Vorleistung gehen? Wovon sollst du dann leben?
Würde auch den Antrag vorab stellen und dann hast du ja bei einer evtl. Ablehnung die schriftliche Begründung. Dagegen dann vorgehen.

Sophiagirl

Moin,

Es kam heute ein Mail mit quasi Entschuldigung und hier ist ihr Geld.

So ungefähr tatsächlich.

Und das Geld war dann auch direkt drauf.

War sein Paragraph wohl davon gerannt.  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:  schnelles Pferd.

Liebe Grüße