Aufforderung zur formellen Rentenantragstellung

Begonnen von FFMYEAH, 25. Oktober 2022, 10:39:48

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FFMYEAH

Habe folgendes Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung bekommen :

Mit Schreiben vom xxxxx hat das JobcenterXXX für
Sie formlos einen Antrag auf Versichertenrente gestellt.
Um eine sachgerechte Bearbeitung gewährleisten zu können, benötigen wir aber vollständig ausgefüllte Antragsformulare (gegebenenfalls mit zusätzlichen Anlagen). Wir empfehlen Ihnen, für diese formelle Antragstellung eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen - möglichst nach telefonischer Terminvereinbarung - aufzusuchen.
Ein Verzeichnis aller Stellen, die Anträge entgegennehmen und Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind, liegt diesem Schreiben bei.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung diese Unterlagen mit:
dieses Schreiben Ihren Personalausweis oder Reisepass
alle Unterlagen der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere die letzte Rentenauskunft oder Renteninformation und den letzten Versicherungsverlauf Ihre Krankenversichertenkarte gegebenenfalls Nachweise über den laufenden Bezug von Sozialleistungen gegebenenfalls einen Nachweis über Ihre Elterneigenschaft (zum
Beispiel Geburtsurkunde eines Kindes) ...


Das Schreiben ist fast vier Wochen später zugestellt worden. Ich bin völlig verwundert. Nichts mit mir abgesprochen. Ich bin zwar krank und in kardiologischer Behandlung, zuletzt nach amtsärztliche Untersuchung vor vier Jahren aber für mindestens 2 Stunden arbeitstauglich eingestuft worden. Rein nach Aktenlage, einen persönlichen Termin gab es damals nicht. Bin auch erst Anfang 50! Ich versuche dort natürlich jemand zu erreichen, hat jemand eine Idee? Mein vorläufiger ALG2 Bescheid läuft schon zum Dezember ab also ist es jetzt etwas eilig. Es ist per normalen Brief zugestellt worden und der war fast vier Wochen unterwegs!

Yavanna

Zwei Stunden ist für ALG II zu wenig
Wurdest du vom Jobcenter zunächst per Verwaltungsakt aufgefordert,  die Rente zu beantragen? Sonst wäre der Ersatzantrag durch das JC nicht zulässig (§12a iVm §5 Abs. 3 SGB II)

FFMYEAH

Für das Job Center in Frankfurt am Main waren 2 h ausreichend. Also keine Rente. Auch mit den medizinischen Einschränkungen laut Amtsarzt Frankfurt: im weitesten Sinn kein Stress. Also Anfahrten, Schichtarbeit oder Stress mit Temperatur. Ich habe BWL studiert und sowieso bis auf die Studentezeit immer im Büro gearbeitet, aber eben auch keine Anfahrten länger als 20 Minuten. Das schränkt dann schon sehr ein! Der Antrag dort ist allerdings mit meiner Absprache damals gestellt worden. Musste ja auch sämtliche ärztlichen Unterlagen beibringen.

Ich hatte vor knapp einem Monat dem neuen Sachbearbeiter mitgeteilt >> nie eine Rente bezogen zu haben. Und jetzt ist wohl von Seiten des Jobcenters der Antrag dort gestellt worden! Bin auch nicht per Brief oder Verwaltungsakt vom Jobcenter informiert worden. Das Schreiben ist von der Deutschen Rentenversicherung.

Lina

Zitat von: FFMYEAH am 25. Oktober 2022, 11:18:57Für das Job Center in Frankfurt am Main waren 2 h ausreichend. Also keine Rente. Auch mit den medizinischen Einschränkungen laut Amtsarzt Frankfurt: im weitesten Sinn keinen Stress. Also Anfahrten, Schichtarbeit oder Stress mit Temperatur. Ich habe BWL studiert und sowieso bis auf die Studentezeit immer im Büro gearbeitet, aber eben auch keine Anfahrten länger als 20 Minuten. Das schränkt dann schon sehr ein! Der Antrag dort ist allerdings mit meiner Absprache damals gestellt worden. Musste ja auch sämtliche ärztlichen Unterlagen beibringen.

Ich hatte vor knapp einem Monat dem Sachbearbeiter mitgeteilt >> nie eine Rente bezogen zu haben. Und jetzt ist wohl von Seiten des Jobcenters der Antrag dort gestellt worden! Bin auch per Brief oder Verwaltungsakt nicht informiert worden. Das Schreiben ist von der Deutschen Rentenversicherung.


Was passiert, wenn Du der Aufforderung nicht folgst? Das JC hat bei nicht Befolgung noch keine Konsequenzen angedroht und Du willst gar keinen Rentenantrag stellen?

Dann kannst Du das Schreiben der DRV erst einmal ignorieren.

FFMYEAH

Das ist ja die Frage die ich habe!! Es ist provisorisch erst mal bewilligt, weil die wo dachten ich hätte so eine Rente beantragt. Warum und wieso ist mir nicht erklärlich! Es hatte nie einen persönlichen Beratungstermin dort bei meinem Erstantrag nach Umzug stattgefunden. Deswegen wohl die Missverständnisse, die empfangen Post und E-Mails und machen keine persönlichen Termine vor Ort! Habe das Schreiben gerade nicht zur Hand. Weder beim Jobcenter noch bei der Deutschen Rentenversicherung bin ich heute telefonisch durchgedrungen. Wäre das eine Verbesserung, ich meine unter dem Niveau der Grundsicherung dürfte man ja nicht fallen? Allerdings kommt ja das neue Bürgergeld und was soll das eigentlich alles...... ich war seit den ersten gesundheitlichen Problemen über fünf Jahre pausenlos in Bezug, bloß jetzt nach zwei Umzügen im letzten Jahr jetzt bei einer freie Kommune und die arbeiten wohl mit einer anderen Software als das Job Center in größeren Städten und haben nicht alle Daten. Keine Ahnung! Vielleicht bekomme ich bei einem persönlichen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung eine Info. Eigentlich möchte ich wissen wie es weitergeht und warum ich keine Post vom Job Center bekomme, allerdings war der Brief hier auch gut vier Wochen unterwegs!!

Lina

Zitat:

"Um eine sachgerechte Bearbeitung gewährleisten zu können, benötigen wir aber vollständig ausgefüllte Antragsformulare (gegebenenfalls mit zusätzlichen Anlagen). Wir empfehlen Ihnen, für diese formelle Antragstellung eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen - möglichst nach telefonischer Terminvereinbarung - aufzusuchen."

Du sollst doch einen Antrag stellen und dich diesbezüglich beraten lassen. Da ist noch nichts bewilligt.

Es ist hier nicht bekannt, wegen welcher Krankheit und ob Du dauerhaft eingeschränkt bist. Erkundige dich mal, wie hoch Deine Erwerbsminderungsrente wäre und woher Du, wenn nötig,  ergänzende Leistungen bekommen würdest. Eine Frist ist Dir nicht gesetzt worden und Leistungsentzug wegen fehlender Mitwirkung beim JC auch nicht?




Fettnäpfchen

FFMYEAH

Zitat von: FFMYEAH am 25. Oktober 2022, 10:39:48Mein vorläufiger ALG2 Bescheid läuft schon zum Dezember ab also ist es jetzt etwas eilig.
Da ist nichts eilig! Höchstens im Kopfkino und dem selbst gemachten Streß. Also schön die Ruhe bewahren die Mühlen mahlen langsam.

Du musst spätestens nächsten Monat sowieso einen WBA stellen denn die RV braucht mit an 100% grenzender Sicherheit länger um deinen Antrag der noch nicht mal gestellt ist zu bearbeiten/bescheiden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FFMYEAH

#7
Alles klar, ich bin nur sehr überrascht. Zumal die Frist am 25. abgelaufen ist!

Bitte bringen Sie zur Antragstellung diese Unterlagen mit:
dieses Schreiben
Ihren Personalausweis oder Reisepass
alle Unterlagen der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere
die letzte Rentenauskunft oder Renteninformation und den letzten
Versicherungsverlauf
Ihre Krankenversichertenkarte
gegebenenfalls Nachweise über den laufenden Bezug von
Sozialleistungen
gegebenenfalls einen Nachweis über Ihre Elterneigenschaft (zum
Beispiel Geburtsurkunde eines Kindes)
Steueridentifikationsnummer
Bankverbindung

Das vorbereitete Antwortschreiben bitten wir bis zum 25.10.2022 zu uns zurückzusenden.
Ansonsten müssen wir nach den uns vorliegenden Informationen entscheiden.



Aufgrund von Corona mauern sich manche Behörden immer noch ein. Bei Beratungsbedarf wirklich schlimm, vielen Dank für die Info wenn es nicht zeitlich so eng ist. Also für kommenden Monat erhalte ich noch Leistungen! Für den Dezember dann nicht mehr, also schon in vier Wochen. Der provisorische Antrag über Bewilligung von Leistungen läuft dann ab!! Und dann?

Und nach vorliegenden Informationen entscheiden ist auch etwas komisch, da ich gar keine Rentenunterlagen habe (bin Anfang 50, kein Thema für mich gewesen!) und die ich dort ja selbst bei der Behörde bekomme, die mir dieses Schreiben überhaupt zugesendet hat. Bis auf meine Bankverbindung und die Informationen über zeitlich befristete Leistungen müssten die selbst (!) alle notwendigen Angaben haben. Oder möchte man mich dort zu einer Unterschrift nötigen, den Rentenantrag hatte ja das Job Center gestellt! Ohne eine Begründung! Was ich auch komisch finde, nicht nach medizinischen Unterlagen gefragt zu werden.

Durch lange Zeit im Ausland und Ausbildung bis etwa knapp über 30 dürfte meine Rente etwa knapp 300 € betragen. Also dann wird es zum künftigen Bürgergeld aufgestockt und soll bis zum Dezember bearbeitet sein, ansonsten erhalte ich dann für den Dezember gar nichts? Habe das Jobcenter per E-Mail informiert, Schreiben der Deutschen Rentenversicherung ist erst sehr spät per normalen Brief zugestellt worden. Erhalte hier seit kurzen häufiger mal Briefe, die zwei Wochen oder länger unterwegs waren!

Fettnäpfchen

FFMYEAH

Ich bekomme den Eindruck das du das nicht wirklich verstehst, denn
Dass
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Oktober 2022, 17:23:30Da ist nichts eilig! Höchstens im Kopfkino und dem selbst gemachten Streß. Also schön die Ruhe bewahren die Mühlen mahlen langsam.

Du musst spätestens nächsten Monat sowieso einen WBA stellen denn die RV braucht mit an 100% grenzender Sicherheit länger um deinen Antrag der noch nicht mal gestellt ist zu bearbeiten/bescheiden.
heisst nicht das du dem RV gegenüber nicht deinen Mitwirkungspflichten nachzukommen hast,
sondern das du einen WBA beim JC stellen musst um weiterhin Geld zu bekommen.

Zitat von: FFMYEAH am 27. Oktober 2022, 11:40:28Alles klar, ich bin nur sehr überrascht. Zumal die Frist am 25. abgelaufen ist!
Du solltest dem RV Träger schon zukommen lassen was er will sonst passiert eher eine Ablehnung als eine Bewilligung. Mit was soll er auch arbeiten wenn du Ihm nichts zukommen lässt.

Zitat von: FFMYEAH am 27. Oktober 2022, 11:40:28vielen Dank für die Info wenn es nicht zeitlich so eng ist. Also für kommenden Monat erhalte ich noch Leistungen! Für den Dezember dann nicht mehr, also schon in vier Wochen. Der provisorische Antrag über Bewilligung von Leistungen läuft dann ab!! Und dann?
Deswegen habe ich den Text oben geschrieben!

Zitat von: FFMYEAH am 27. Oktober 2022, 11:40:28Bis auf meine Bankverbindung und die Informationen über zeitlich befristete Leistungen müssten die selbst (!) alle notwendigen Angaben haben.
Wie kommst du da drauf. Du weißt doch nicht was das JC da hingeschickt hat. Deswegen die Anforderungen vom RV!

Zitat von: FFMYEAH am 27. Oktober 2022, 11:40:28Oder möchte man mich dort zu einer Unterschrift nötigen, den Rentenantrag hatte ja das Job Center gestellt! Ohne eine Begründung! Was ich auch komisch finde, nicht nach medizinischen Unterlagen gefragt zu werden.
Natürlich musst du einen Rentenantrag unterschreiben! Du sollst ihn ja sogar stellen!
siehe dein eigener Eingangspost.
Ohne Begründung sicher nicht, und wenn es aufgrund einer Amtsärztlichen Untersuchung war. Falls eine stattgefunden hat kommt es auf die Schweigepflichtentbindung an die du unterschrieben hast und wenn die JC freundlich formuliert war dann kann da jeder darauf zugreifen und die dürfen die sogar dem RV zusenden.

Was ich oben geschrieben habe wird im Eröffnungspost bestätigt!
Zitat von: FFMYEAH am 25. Oktober 2022, 10:39:48Ich bin zwar krank und in kardiologischer Behandlung, zuletzt nach amtsärztliche Untersuchung vor vier Jahren aber für mindestens 2 Stunden arbeitstauglich eingestuft worden. Rein nach Aktenlage, einen persönlichen Termin gab es damals nicht.
Damit ist der Fall klar steht in der ersten Antwort:
Zitat von: Yavanna am 25. Oktober 2022, 11:11:56Zwei Stunden ist für ALG II zu wenig

Es wird höchste Zeit dass
Zitat von: FFMYEAH am 25. Oktober 2022, 10:39:48Um eine sachgerechte Bearbeitung gewährleisten zu können, benötigen wir aber vollständig ausgefüllte Antragsformulare (gegebenenfalls mit zusätzlichen Anlagen).usw .... usf....
nachzuholen!

Am besten schreibst du den RV Träger an und teilst ihm mit das du nicht dazugekommen bist aus welchen Gründen auch immer und du das zeitnah nachholst.
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/67.html >  Nachholung der Mitwirkungspflicht

MfG FN
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