Fristlose Kündigung- Lohn wird einbehalten.

Begonnen von Maik345, 28. Oktober 2022, 18:13:06

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Maik345

Hallo,

ich bin Grade ziemlich durch den Wind, habe vor etwa 2 Stunden eine fristlose Kündigung per E-Mail erhalten, vorangegangenen war ein schriftliches WhatsApp Gespräch mit meinem Arbeitgeber in dessen Verlauf ich mich geweigert habe eine rückdatierte ordentliche Kündigung zu unterschreiben.

Am besten umreiße ich kurz die Sachlage.

Nach mehreren Monaten Krankengeld wegen Depressionen habe ich letzten Monat eine neue Arbeit begonnen- befinde mich also noch in der 3 monatigen Probezeit.

Mir war schnell klar daß ich dem nicht gewachsen bin und habe meine Bezirksleitung darauf hingewiesen das ich keinen Überhang der Probezeit in ein festes Arbeitsverhältnis wünsche und ggf. dann kündigen werde.

Leider hat die Depression mich wieder eingeholt, so das ich zum Arzt gehen musste, der mir zum einen neue Medikamente verordnete und mich krank schrieb.

Ich habe sofort meine eingescannte AU an die Bezirksleitung sowie meine Chefin geschickt (das Original natürlich sofort per Post versendet), ich habe ebenfalls mitgeteilt das die AU höchstwahrscheinlich fortlaufen wird und angeboten Schlüssel sowie Arbeitsbekleidung zeitnah einzureichen.

Das war an einem Donnerstag. Montags drauf bekam ich eine E-Mail in der mich die Bezirksleitung bat Schlüssel und Kleidung zeitnah abzugeben.

Ich war emotional in einer tiefen Krise, hab mich selbst aus den WhatsApp Gruppe der Firma entfernt und bin nicht ans Telefon gegangen.

Für mich war klar ich werde gekündigt- es kam aber keine.

Heute- knapp 15 Tage später, wurde vorgestern erneut weiter krank geschrieben (auch diese AU per E-Mail sofort geschickt und per Post zugesendet) meldet sich meine Chefin bei mir.

Sie war wohl 14 Tage im Urlaub und hat erst heute die Unterlagen gesichtet.

Es wurde mir vorgeworfen ich hätte mündlich gekündigt- dem habe ich widersprochen und darauf hingewiesen das selbige immer schriftlich erfolgen muss, egal wer sie ausspricht.

Sie warf mir vor meiner Melde und Auskunftspflicht nicht nachgekommen zu sein- dem habe ich widersprochen und festgestellt das ich dies sehr wohl getan habe, allerdings wegen meiner Erkrankung weder in der Lage noch verpflichtet gewesen sei an Mitarbeitergesprächen teilzunehmen.

Dann hat sie mir die ordentliche Kündigung mit Bitte um Unterschrift zugesendet (per Mail) diese war rückwirkend datiert, dass habe ich verweigert mit Hinweis das ich dies nicht darf.

Daraufhin wurde sie ziemlich sauer und hat mir per Mail die fristlose Kündigung geschickt- in selbiger wird meine AU angezweifelt und mir mitgeteilt das mein Lohn einbehalten wird.

Daraufhin habe ich einen Rechtsanwalt kontaktiert der sagte eine Kündigung per E-Mail sei unwirksam und mir für nächste Woche einen Termin gegeben hat.

Mein Problem ist jetzt das ich keinen Lohn bekomme, meine Miete nicht zahlen kann.

An wen wende ich mich jetzt? Arbeitsamt? Jobcenter?

Ich bin völlig fertig, hab große Angst das ich jetzt wieder in eine tiefe Depression rutsche und das ganze nicht geregelt bekomme, meine Wohnung verliere, ich weiss Grad nicht was ich tun soll.


Yavanna

Agentur für Arbeit ist erst zuständig,  wenn du arbeitslos bist. Solange keine wirksame Kündigung vorliegt,  bist du das nicht.

Das Jobcenter wird dich zunächst auffordern, deinen Anspruch beim Arbeitgeber über das Arbeitsgericht geltend zu machen. Auch wenn schon ein Anwalt involviert ist, so schnell wird keiner was zahlen. Selbst wenn, würde das JC erst ein komplettes Antragsverfahren durchlaufen.

Ratlos

Zitat von: Yavanna am 28. Oktober 2022, 18:44:40deinen Anspruch beim Arbeitgeber über das Arbeitsgericht geltend zu machen.
Eine wirksame Kündigung liegt nicht vor. Dein AG ist dein Schuldner.
Empfehle Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Worauf dabei zu achten ist erkläre ich dir wenn du deine Entscheidung getroffen hast.

Ratlos

Zitat von: Maik345 am 28. Oktober 2022, 18:13:06Mein Problem ist jetzt das ich keinen Lohn bekomme, meine Miete nicht zahlen kann.
Geht es nur um die Miete? Oder geht es auch um Lebenshaltungskosten (Essen z.b.) und Stromzahlung?
Das alles ist beim Antrag auf ein Eilverfahren wichtig denn es belegt den zwingend erforderlichen Anordnungsgrund für eine Vorab-Eilentscheidung.
Ein Eilantrag sprich eine gerichtliche Anordnung regelt nur vorläufig, greift aber dem Hauptsacheverfahren nicht vor.
Dem Antrag am besten eine eigene eidesstattliche Versicherung über den Wahrheitsgehalt deiner Begründung beilegen.
Keine Klageerhebung per Mail. Vorsicht es laufen Fristen.
Auf einen Mietrückstand zum 01.11.2022 wird es immer raus laufen. Das ist aber noch kein Kündigungsgrund der Wohnung.

Maik345

Vielen Dank für eure Rückmeldungen, heute war die fristlose Kündigung im Briefkasten.

Habe Donnerstag einen Termin dazu beim RA, er hat mir telefonisch schon mitgeteilt das der Kündigungsgrund völlig nichtig sein.

Mein Arbeitgeber wirft mir Täuschung vor bzgl. der Au, ich bin allerdings schon wegen der selben Diagnose- Depression- dieses Jahr im Krankengeldbezug gewesen deswegen sei der Vorwurf haltlos.

Habe heute meinen Vermieter angerufen, die Problematik erklärt und habe Verständnis erfahren, dort wird man mir erstmal keine Mahnung schicken, ich solle nur ein Schriftstück vom RA einreichen.

Werde Rückmeldung geben wen ich was erreicht habe- kann ja interessant für betroffene User sein- und hoffe das der ganze Vorgang nicht bis vor Gericht geht.

TripleH

Bist du weiter durchgehend krank? Dann müsste es weiter Krankengeld geben:

ZitatWird ein Arbeitnehmer außerordentlich und damit meist fristlos verhaltensbedingt gekündigt, weil ihm ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, hat dies dem Grunde nach zunächst keinen Einfluss auf das Bestehen des Krankengeldanspruchs.

https://www.kanzleiwehner.de/blog/krankengeld-bei-kuendigung-abfindung-aufhebungsvertrag/


Maik345

Ja ich bin weiterhin krankgeschrieben, allerdings erst in der 3. Woche.

Es wird auf Krankengeld ab der 7. Woche hinaus laufen, nur weigert sich mein Arbeitgeber halt mir die 2 Wochen geleistete Arbeit im Oktober sowie die darauf folgende Lohnfortzahlung auszuzahlen.

Ich geh jetzt Donnerstag erstmal zu RA, der wird der Kündigung in sämtlichen Punkten widersprechen und dann schauen wir mal.


TripleH

Das ist egal. Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht ab dem ersten Tag der Erkrankung. Er ruht nur, weil es den gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung gibt. Der ist aber erstmal wegen der außerordentlichen Kündigung entfallen, so dass die Krankenkasse sofort in der Pflicht ist. Soweit du tatsächlich gegen den Arbeitgeber gerichtlich vorgehst, teilst du das auch der KV mit, dass die dann Erstattung nach § 115 SGB X beim Arbeitgeber geltend machen können, damit sie, wenn du gewinnst, das Krankengeld zurück bekommen.

Josef

Also für die tatsächlich geleistete Arbeit gibt es einen Anspruch auf Bezahlung, das ist ganz klar. Problem ist aber die Probezeit, in der gibt es eigentlich erst nach 4 Wochen Lohnfortzahlung. Ausserdem braucht der AG in der Probezeit keinen Kündigungsgrund der Grund war nur für eine fristlose Kündigung, ich denke er wird fristlos und behelfsmäßig fristgerecht mit 2 Wochen Kündigungsfrist gekündigt haben?

Maik345

Nein er hat von mir am Freitag verlangt eine normale Kündigung mit 2 wöchiger Kündigungsfrist zu unterschreiben- diese war allerdings zurück datiert auf Beginn meiner AU am 13.10.2022.

Dieser Rückdatierung habe ich nicht zugestimmt worauf man mir mitteilte man könne auch anders und mir eine fristlose Kündigung ohne Kündigungsfrist zustellte.

Ich verstehe schon worum es meinem Arbeitgeber geht- er müsste keine Lohnfortzahlung leisten wen er mich in den ersten 4 Wochen kündigt, ich habe allerdings SOFORT am 13.10.22 meine AU (lief bis zum 27.10. und läuft jetzt weiter) per Scan+ E-Mail zugestellt, am selben Tag per Post gesendet.

Laut fristloser Kündigung war mein Arbeitgeber im Urlaub und konnte sich nicht kümmern- steht da wirklich so.

Sie hätten noch 6 Tage Zeit gehabt mich innerhalb der 4 Wochen Regelung zu kündigen, ich habe da nichts verschleiert oder verschludert.

Ratlos

@  Maik345 - die Diskussion bringt dich nicht weiter und vor allem bringt sie dir dein Geld nicht.
Mein nochmaliger Rat:
Reiche Klage beim Arbeitsgericht ein. Das entscheidet relativ schnell über deinen Anspruch