Bürgergeld:CDU droht mit Blockade

Begonnen von SuuSanne, 30. Oktober 2022, 04:31:36

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SuuSanne

Vielleicht kann Ottokar antworten:
Fiktiver Fall:
Wie kann man es einfach erklären, vielleicht mit Ja oder Nein, ob  diese Karenzzeit vom Bürgergeld auch für die Wohnungslosen Personen gilt? Die Karenzzeit wegen Kosten der Unterkunft meine ich und NICHT Vermögen.
Der Status beim Jobcenter ist Wohnungslos. Die Person ist mit Tagessatz in einer Unterkunft der Kommune untergebracht.
Wichtig: Der Status beim Jobcenter ist Wohnungslos, es gibt keinen Mietvertrag. Nur Tagessätze.

Unwissender

Es heisst doch, das die CDU unter anderem die "Schonzeit" für ein halbes Jahr moniert! Ich dachte das ist schon beschlossen. Schießlich wurde es doch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht!?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

#77
Zitat von: SuuSanne am 03. November 2022, 17:52:23Wichtig: Der Status beim Jobcenter ist Wohnungslos, es gibt keinen Mietvertrag. Nur Tagessätze.
Die Karenzzeit zu den Unterkunftskosten ist nicht davon abhängig, ob tatsächlich Unterkunftskosten anfallen.
Es handelt sich dabei einfach um eine Frist, die für alle Leistungsbezieher ab 01.01.2023 zu laufen beginnt.
Sofern das Bürgergeldgesetz nicht zum 01.01.2023 in Kraft tritt, sondern später, dann beginnt diese Frist logischerweise ebenfalls später, also mit in Kraft treten des Bürgergeldgesetzes.
Und für alle, die erst nach in Kraft treten des Bürgergeldgesetzes erstmals einen Antrag auf Leistungen des SGB II stellen, beginnt diese Frist dann mit dem Antragsmonat.

Natürlich kann man argumentieren, dass bei Obdachlosen und Personen, die aus anderen Gründen (noch) keine Unterkunftskosten zahlen (müssen), die Karenzzeit ins Leere läuft und deshalb erst anzuwenden ist, wenn diese Personen erstmals Unterkunftskosten zahlen (müssen). Ich glaube aber nicht, dass diese Argumentation rechtlich durchgreift, denn der Sinn dieser Karenzzeit ist lt. Gesetzesbegründung, das Menschen, die in den Bürgergeldbezug "abrutschen", nicht (mehr) gleich gezwungen werden sollen, sich günstigeren Wohnraum suchen zu müssen. Die Karenzzeit hat also einen direkten Bezug zum erstmaligen Leistungsbeginn, jedoch keinen dazu, ob Unterkunftskosten anfallen.
Dass mit in Kraft treten des Bürgergeldgesetzes diese Karenzzeit auch für "Bestandskunden" gilt, liegt in der Vereinfachung der Verwaltungspraxis für die JC und am Übergang von den pandemiebezogenen vereinfachten Zugangsregelungen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


SuuSanne

Danke Ottokar.
Aus deiner Ausführung "Dass mit in Kraft treten des Bürgergeldgesetzes diese Karenzzeit auch für "Bestandskunden" gilt, liegt in der Vereinfachung der Verwaltungspraxis für die JC und am Übergang von den pandemiebezogenen vereinfachten Zugangsregelungen."
Dann kann man doch unter Strich sagen, dass diese Karenzzeit der KDU auch für Bestandskunden gilt, jetzt unabhängig davon, ob wohnungslos oder nicht.

Alina81

Da stand doch z.B. drin, dass die Großverdiener gar nicht mit dabei sind. Einen Großteil wird also der "Verwaltungsapparat" ausmachen oder wie immer man das nennen mag.

SuuSanne

Obwohl Ottokar das sehr gut erklärt hat, ist es trotzdem schwer zu verstehen und ich habe es immer noch nicht richtig verstanden, ob Bestandfälle auch in die Karenzzeit wegen KDU kommen.

Yavanna

Jeder, der aktuell KDU über der Angemessenheit hat und auch bekommt,  fällt die neuen 2 Jahre Karrenzzeit.

Nur Fälle, bei denen schon eine Kostensenkung vorliegt und durchgezogen wurde, haben Pech.

SuuSanne

Zitat von: Yavanna am 04. November 2022, 15:46:13Jeder, der aktuell KDU über der Angemessenheit hat und auch bekommt,  fällt die neuen 2 Jahre Karrenzzeit.

Nur Fälle, bei denen schon eine Kostensenkung vorliegt und durchgezogen wurde, haben Pech.
Ja, und bei den Fällen, wo Tagessätze gezahlt werden wie bei Wohnungslosen, wie ist da diese Frage?
Tagessatz wird gezahlt, das Jobcenter zahlt das und es gibt KEINEN Mietvertrag.

hanskanns

Gerade auf Twitter gesehn, ich glaub ich trau mich jetzt erst mal ne weile nicht  mehr einkaufen zu gehn, ich würde vermutlich im Laden zusammbrechen. Soviel zu den 50 Euro Erhöhung:

https://twitter.com/_el_fee_/status/1588192874159562753


hanskanns

So war grad beim Lidl um mich doch selber zu überzeugen. Mir ist schwarz vor Augen geworden und hab dann auch nur 2 Sachen gekauft und bin wieder raus.

Fast alles ist gut 30% noch mal teurer geworden zur Vorwoche. Noch mal oben drauf.

Körniger Frischkäse 300g jetzt 1,50 zu 1,19 Vorwoche (letztes Jahr 80cent)
Billige Mayo 1,70 zu 1,50 Vorwoche (letztes Jahr 70 cent)
Billige Tomatensauce 1,70 zu 1,30 Vorwoche (letztes jahr 70 cent)

Preise sind jetzt bei ca 120% Steigerung zum Vorjahr bei Lebensmitteln. Die 50 Euro mehr beim Bürgergeld könn sie sich sonst wo hinstecken. Es müsten gut min 150 Euro mehr geben nur um die Lebensmittel aiszugleichen.

Ich will kein einziges Wort von den üblichen Verdächtigen hören, dass das nicht stimmen sollte oder ich doch bei einem anderen Supermarkt eikaufen soll wo es günstiger ist 😇

SuuSanne

Zitat von: Yavanna am 04. November 2022, 15:46:13Jeder, der aktuell KDU über der Angemessenheit hat und auch bekommt,  fällt die neuen 2 Jahre Karrenzzeit.

Nur Fälle, bei denen schon eine Kostensenkung vorliegt und durchgezogen wurde, haben Pech.
Danke.

hanskanns

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2022, 17:05:43Aber ich schreibe ja murks von daher 

Korrekt. Es ist wurst ob jemand nach einem geantwortet hat, man kann weiterhin editieren in einem Zeitfenster. Schön, dass du das einsiehst. Einsicht ist der erste Weg zur Besserung.

SuuSanne

Machen Sie Ihre persönlichen Konflikte woanders, das ist der falsche Platz dafür und nehmen Sie auch Ihre ganzen Einkaufslisten, die täglich erscheinen, woanders mit.
Auf wiedersehen.

hanskanns

Zitat von: SuuSanne am 04. November 2022, 19:51:37Auf wiedersehen.

Ich hatte doch extra gesagt bitte keine Kommentare von den üblichen Verdächtigen dazu.

Fred

Vielleicht will man uns mit den 50 Euro mehr einfach nur verarschen?