Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt

Begonnen von Ichigo, 06. November 2022, 02:35:04

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Ichigo

Zitat von: superMeier am 08. November 2022, 09:38:06Glückwunsch zum Vorstellungsgespräch!! Hoffentlich klappt alles! Bzw. du solltest dir auch ein Telefon zulegen wegen der Erreichbarkeit.

Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Da ich aber kein Telefon besitze habe ich das der Firma per eMail erklärt und darum gebeten, sich postalisch bei mir zu melden sofern sie ein Vorstellungsgespräch mit mir führen wollen.

Hä? Die Firma schreibt dich per Mail wegen einem Vorstellungsgespräch an du sagst daraufhin, Sie sollen dich extra per Briefpost anschrieben? Wieso? Völlig unnötig.

Das hast du falsch verstanden.
Die Firma wollte, dass ich mich telefonisch bei ihnen melde weil in meinem Bewerbungsschreiben keine Telefonnummer angegeben war (wie auch, wenn ich keines besitze). Daraufhin habe ich der Firma dann mitgeteilt, dass ich telefonisch nicht zu erreichen bin und man mir doch postalisch mitteilen möchte, dass ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden soll, sofern sie das vorhaben sollten.  Das hat damit zu tun, dass ich auf dem eMail-Weg zwar erreichbar bin, aber eben nicht sofort auf Abruf und es hätte sein können, dass ich eine Rückantwort per eMail erst Tage später hätte lesen können, da ich bei mir zu Hause kein Internet habe. Und das wiederum hätte dazu geführt, dass ich einen Termin per eMail bekommen hätte, den ich eventuell verpasst hätte, da ich es zu spät gelesen hätte haben können.

Eventuell habe ich mich auch nicht gut genug ausgedrückt und es ist bei dir falsch angekommen. Dann will ich mich dafür entschuldigen. Ansonsten hilft mir dein Beitrag aber in keinster Weise bei einer möglichen Lösung des Problems. Vermutlich war das aber auch gar nicht deine Intention mir zu helfen. Dann frage ich mich aber, was dein Kommentar sollte.

Danke aber auch an Fettnäpfchen für die Erklärungen. Hat mir geholfen.

superMeier

Per Telefon nicht erreichbar, per E-Mail anscheinend auch nur schlecht, weil angeblich kein Internet daheim (dafür kannst du aber hier zumindest regelmäßig posten?), dann ist der Arbeitsweg von ca. 30 km zu weit etc...

Gibt sicher schlechtere Jobs als eine Anstellung als Gärtner, die Arbeitszeiten dürften ganz gut sein. Vielleicht solltest du einfach zu dem Vorstellungsgespräch hin und den Job annehmen, als eine Ausrede nach der andere zu suchen, das war die Intention meines Beitrags.

Zitat von: Ichigo am 08. November 2022, 16:04:50Das hat damit zu tun, dass ich auf dem eMail-Weg zwar erreichbar bin, aber eben nicht sofort auf Abruf und es hätte sein können, dass ich eine Rückantwort per eMail erst Tage später hätte lesen können, da ich bei mir zu Hause kein Internet habe. Und das wiederum hätte dazu geführt, dass ich einen Termin per eMail bekommen hätte, den ich eventuell verpasst hätte, da ich es zu spät gelesen hätte haben können.

 :lachen:


Ichigo

Zitat von: superMeier am 08. November 2022, 16:13:45Per Telefon nicht erreichbar, per E-Mail anscheinend auch nur schlecht, weil angeblich kein Internet daheim (dafür kannst du aber hier zumindest regelmäßig posten?), dann ist der Arbeitsweg von ca. 30 km zu weit etc...

Gibt sicher schlechtere Jobs als eine Anstellung als Gärtner, die Arbeitszeiten dürften ganz gut sein. Vielleicht solltest du einfach zu dem Vorstellungsgespräch hin und den Job annehmen, als eine Ausrede nach der andere zu suchen, das war die Intention meines Beitrags.


Also willst du mir unterstellen, dass ich lüge, na wunderbar.
Was für dich vielleicht als selbstverständlich, einfach und normal gilt muss für andere nicht genau so empfunden werden. Ein bisschen mehr Empathie wäre sicherlich nicht verkehrt. Du machst nämlich den Fehler, dass du von dir auf andere schließt indem du davon ausgehst, dass die Dinge für dich machbar wären ohne dabei zu bedenken, wie es bei anderen Menschen aussehen könnte.

Ich werde das hier auch nicht ausführlich mit dir diskutieren weil das kein Arztgespräch ist, aber es hat eben seine Gründe dafür, dass manche Dinge nicht so einfach für mich umsetzbar sind wie eben vielleicht für dich. Aber darüber machst du dir gar keine Gedanken. Du siehst nur das, was vor dir liegt.

Und "den Job annehmen"? Es gibt doch gar keine Garantie dafür, dass man vor hat mich zu nehmen. Ein Vorstellungsgespräch war noch nie eine Garantie für einen Job. Es bedeutet nur, dass man die Chance darauf hat. Wie man sich am Ende einigt bzw. was nach dem Gespräch dabei herum kommt weiß man vorher nicht.

Ich bitte dich darum, in Zukunft nicht unter Themen die von mir erstellt worden sind zu Antworten. Denn sie bieten keinerlei Mehrwehrt. Viel mehr willst du nur provozieren und Dinge unterstellen ohne die Umstände zu kennen. Macht man nicht.

hansmeisner

ZitatEinen Beistand habe ich noch nie mitgenommen. [...] die beim Jobcenter dann einen psychologischen Vorteil hätten weil sie wüssten, dass sie anders Druck ausüben könnten.
Entschuldigung, aber nach Deinen Beiträgen zu urteilen üben die Mitarbeiter des Jobcenters doch schon GEWALTIG Druck auf Dich aus. Sofern die beschriebenen Aussagen so gefallen sind und sie nicht auf diese weise von Dir (über-)interpretiert werden.

Ich habe den Eindruck, dass Du Dich aufgrund Deiner Persönlichkeit bereits viel zu leicht unter Druck setzen läßt, weil Du den Mitarbeitern keine klaren Grenzen aufzeigst. Die einfachste Methode ist erstmal ein Beistand - immer, zumindest bei den nächsten drei Terminen. Was denkst Du wie SCHEIßENFREUNDLICH die plötzlich sind. Schon bei einer Freundin selbst erlebt, als ich sie öfters begleitet habe. Das ist wie mit jeder menschlichen Interaktion: Wenn keiner Grenzen setzt geht das Gegenüber soweit wie es gehen WILL und damit auch KANN.

Die Mitarbeiter beim Jobcenter (oder sonstigen Behörden/Einrichtungen) meinen das nicht mal böse oder nehmen es persönlich - das wird gern falsch verstanden. Sie machen sich ihre Arbeit schlicht nur einfacher! Was denkst Du wie Dein Sachbearbeiter Deinen Fall gern "vom Tisch" hätte, damit er weniger Arbeit hat. Das gefällt ihm auch nicht, das ständige hin und her. Nun muss er noch Sanktionen vorbereiten: Da hat der auch keinen Bock drauf. Wieder nur noch mehr Papierkram. Aber er MUß es machen, sonst ist er seinen Job los oder wird gerügt/versetzt/usw. Noch mehr Ärger. Leider gibt es zuhauf unfähige Mitarbeiter in den Behörden, die statt objektiv vorzugehen sich mit Lügen, psychologischen Tricks oder gar Nötigung durchsetzen wollen. Bei solchen Leuten weiß ich gleich: Die taugen für den Job Null.

Daher: Grenzen setzen! Ich weiß, ist nicht einfach, gerade weil man sich Behörden "ausgeliefert" fühlt. Aber hier geht es um psychologische Grenzen, nicht rechtliche. Wobei man seine Rechte nutzen sollte, um diese Grenzen aufzuzeigen.

ZitatIch habe auch schon über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber meinen Sachbearbeiter nachgedacht, aber ohne ausreichende Beweise für die ganzen Schikanen wird das sicherlich auch nur zur Kenntnis genommen und daraufhin in den Müll geworfen.
Wichtig ist nicht immer, dass es Dir was nutzt, sondern wenn sich am Ende mehrere Leute gegen den Sachbarbeiter beschweren, wird es Konsequenzen für ihn haben. Es kann sein, dass auch Du noch in den Genuß davon kommst oder auch nicht, dafür dann ein anderer. Aber eines zeigt diese Beschwerde auf: Du setzt damit Grenzen. Es reicht schon ein Gedächtnisprotokoll, das möglichst fehlerfrei und genau den Ablauf und die Aussagen wiedergeben sollte, um Dir Respekt zu verschaffen. Solange Du nicht übertreibst, Dich andauernd beschwerst oder gar unsachlich wirst, wird man Dich ernst nehmen. Weil Du damit auffällst. Und auffallen ist beim Grenzen-Setzen gut. Kann ich aus eigener Erfahrung so bestätigen. Möglich und auch sehr wahrscheinlich ist aber, dass Du keine unmittelbare Erfolgserfahrung haben wirst - weil sie sich nicht anmerken lassen wollen, dass Deine Beschwerde was genutzt hat. Langfristig jedoch wird sich eine Veränderung im Verhalten einstellen.

Was denkst Du warum dieser Vermittlungsvorschlag (und es ist ja nichts anderes) als "Einladung" verpackt wurde?  :zwinker:
Sanktionsmoratorium: Vermittlungsvorschläge müssen bis 01.07.23 nicht befolgt werden. Allerdings war da was nachträglich mit der 6-monatsfrist ab dem 01.01.23... :scratch:
Bei Meldeversäumnissen ("Einladung") kann ab dem zweiten Verstoß eine Sanktion erfolgen. Geschickt gemacht von Deinem Sachbearbeiter. :cool:

Tips hast Du genug bekommen denke ich. Ich wollte nur nochmal auf die Zwischentöne eingehen, die ebenso wichtig sind wie die Wahrung Deiner Rechte.

Übrigens: Um polemische Beiträge von Nutzern auszublenden um die Nerven zu schonen, kannst Du Dich oben in Deinem Benutzerkonto der "Ignorierliste" bedienen: Dort einfach den Nutzernamen der Person eintragen. Die Beiträge werden dann ausgeblendet.

Ichigo

Danke euch nochmal für eure Antworten.

Es gibt nun Neuigkeiten zu dem von mir erstellten Thema und ich wollte eure Einschätzung diesbezüglich lesen da ich mir nicht ganz sicher bin ob und wie ich darauf reagieren soll.

Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst in der ich darauf eingegangen bin, dass ich meiner Ansicht nach von meinem Sachbearbeiter schikaniert werde und habe das im Zusammenhang mit der Datenschutzverletzung (weil mein Sachbearbeiter scheinbar einen kompletten Auszug meiner Bewerbung vorliegen hatte und mir daraus Auszüge vorgelesen hat) und dem letzten Vorfall den ich auch hier im Thread geschildert habe erwähnt.

Nun bekam ich ein Antwortschreiben vom Geschäftsführer des Jobcenters aus meiner Umgebung und wieder musste ich feststellen, dass zumindest teilweise Dinge unterstellt worden sind, die nicht der Wahrheit entsprechen. Das Antwortschreiben befindet sich im Anhang.

Es wird unter Anderem behauptet, dass ich bereits vom Datenschutzbeauftragten eine Antwort darüber erhalten hätte, dass kein Verstoß vorliegen würde obwohl ich weder vom Datenschutzbeauftragten noch Seitens des Jobcenters eine Antwort auf den Vorfall erhalten habe. Erst jetzt wurde mit diesem Antwortschreiben einfach behauptet, dass kein Verstoß vorliegen würde und ich ja darüber bereits in Kenntnis gesetzt worden bin obwohl das gar nicht stimmt.  :scratch:

Dann wurde sich mehr oder weniger rausgeredet als es um die Sache mit der Firma ging bei der ich mich bewerben sollte, dies auch getan habe und dann 4 Monate plötzlich ein Bewerbungsgespräch erfolgen sollte.
Hier wurden ja auch schon die entsprechenden Paragraphen dafür genannt die aussagen, dass sich das Jobcenter mit der Einladung falsch verhalten hat und dies hatte ich auch in einem Schreiben mit eingebracht. Nur scheinbar ist denen das egal und nun weiß ich nicht wirklich, wie ich darauf reagieren soll.




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Fettnäpfchen

Ichigo

Zitat von: Ichigo am 02. Dezember 2022, 15:57:17Nur scheinbar ist denen das egal und nun weiß ich nicht wirklich, wie ich darauf reagieren soll.
Gar nicht weil für was?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heimatloser

Zitat von: götzb am 07. November 2022, 01:43:02Ob der Arbeitgeber wirklich nachdenkt ?
Jeder der dort auf diese Weise zwangszugeführt wird,
sollte 2 linke Hände und ein Verstand wie eine Fliege haben.

Das habe ich mir auch unwillkürlich gedacht. Also entweder will dem TE irgendein missgünstiger SB unbedingt ´ne Sanktion reinwürgen (das Thema Sanktionsmoratorium will ich dabei gerade mal außer Betracht lassen). Oder der Arbeitgeber gehört zu der Fraktion, die Bewerber quasi regelrecht vom JC vorführen lassen, da diese Art AG aufgrund mieser Arbeitsbedingungen eine derartig hohe Fluktuation haben, dass ihnen inzwischen alles egal ist. Kein Arbeitgeber, der noch ganz bei Trost ist, würde sich freiwillig einen Arbeitnehmer ins Boot holen, bei dem Probleme hinsichtlich Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes absehbar sind. Klar, letztendlich ist es Sache des Arbeitnehmers,wie er zur Arbeit kommt, aber gerade bei Schichtarbeit ist es auch für Arbeitgeber immer ärgerlich,wenn bei der Schichtplanung die "Sonderwünsche" einzelner AN beachtet werden müssen (nur bestimmte Schichten machbar etc).

Fettnäpfchen

Zitat von: Heimatloser am 02. Dezember 2022, 18:42:54(das Thema Sanktionsmoratorium will ich dabei gerade mal außer Betracht lassen).
Oh ja das ist aktueller denn je denn mit Einführung Bürgergeld kann rückwirkend sanktioniert werden.
ZitatSanktionsmoratorium
Still und heimlich und von der Presse bislang nicht öffentlich kommuniziert wird zum 01.01.2023 durch Streichung des § 84 SGB II das Sanktionsmoratorium de facto rückwirkend aufgehoben.
Ab 01.01.2023 werden alle Jobcenter wie gewohnt Pflichtverletzungen sanktionieren und - was viel schwerer wiegt - aufgrund der in § 31b SGB II geregelten 6monatsfrist zur Feststellung einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun auch noch nachträglich sanktioniert werden.

MfG FN
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Heimatloser

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2022, 18:52:34Oh ja das ist aktueller denn je denn mit Einführung Bürgergeld kann rückwirkend sanktioniert werden.

Das weiß ich. Ich hab das Thema Sanktionsmoratorium ganz bewusst nicht in mein Posting aufgenommen, weil es eben gecancelt wurde und es vielleicht noch nicht jeder mitgekriegt hat. Das gäbe sonst hier bloß wieder einen Postingkrieg zwischen den Usern.

a_good_heart

Wenn in der Rechtsfolgenbelehrung der Ladung auf das Sanktionsmoratorium hingewiesen und ein Verstoß als folgenlos erklärt wird, dann wird's auch nix mit nachträglich sanktionieren... :cool: 

Hier Punkt 2. der Rechtsfolgenbelehrung einer Ladung:

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Fettnäpfchen

Zitat von: a_good_heart am 02. Dezember 2022, 19:24:58Hier Punkt 2. der Rechtsfolgenbelehrung einer Ladung:
Äh ja das mit den Gesetzestexten richtig lesen und so da muss ich ja oft lesen und wieder (und wieder..) und bin selbst dann nicht immer sicher daher mal die Nachfrage:
Wie ist denn der letzte Satz aus dem ins Zitat gesetzte zu verstehen.?
Also wenn ich am 02.01.23 ein Meldeversäumnis begehe?

MfG FN
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a_good_heart

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 15:51:39Wie ist denn der letzte Satz aus dem ins Zitat gesetzte zu verstehen.?
Also wenn ich am 02.01.23 ein Meldeversäumnis begehe?

Für Ladungen zu Terminen ab dem 1.1.'23 werden die wohl nicht mehr die oben angegebene Rechtsfolgenbelehrung verwenden. Daher wirst du u.U. (wenn die Ladung nachweislich zugegangen :zwinker: ) für das Meldeversäumnis sanktioniert werden können.
Sollte die obige Rechtsfolgenbelehrung noch in der Ladung stehen, wäre diese fehlerhaft und somit eine Sanktion nicht dursetzbar - oder? :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ichigo

Zitat von: Heimatloser am 02. Dezember 2022, 18:42:54
Zitat von: götzb am 07. November 2022, 01:43:02Ob der Arbeitgeber wirklich nachdenkt ?
Jeder der dort auf diese Weise zwangszugeführt wird,
sollte 2 linke Hände und ein Verstand wie eine Fliege haben.

Das habe ich mir auch unwillkürlich gedacht. Also entweder will dem TE irgendein missgünstiger SB unbedingt ´ne Sanktion reinwürgen (das Thema Sanktionsmoratorium will ich dabei gerade mal außer Betracht lassen). Oder der Arbeitgeber gehört zu der Fraktion, die Bewerber quasi regelrecht vom JC vorführen lassen, da diese Art AG aufgrund mieser Arbeitsbedingungen eine derartig hohe Fluktuation haben, dass ihnen inzwischen alles egal ist. Kein Arbeitgeber, der noch ganz bei Trost ist, würde sich freiwillig einen Arbeitnehmer ins Boot holen, bei dem Probleme hinsichtlich Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes absehbar sind. Klar, letztendlich ist es Sache des Arbeitnehmers,wie er zur Arbeit kommt, aber gerade bei Schichtarbeit ist es auch für Arbeitgeber immer ärgerlich,wenn bei der Schichtplanung die "Sonderwünsche" einzelner AN beachtet werden müssen (nur bestimmte Schichten machbar etc).

Beide Sachen die du erwähnt hast sind meiner Meinung nach richtig.
Sowohl mein Sachbearbeiter hat schon mehrfach versucht mir eine Sanktion reinzudrücken obwohl es dafür bisher noch nie einen Anlass gegeben hat (was ich auch schon weiter vorne erwähnt gehabt habe) und auch der Arbeitgeber um den es hier in der Situation geht scheint nicht komplett seriös zu sein. Auch das hatte ich hier schon mal erwähnt gehabt. Denn man kann sich im Internet ja über jede Firma schlau machen und im Normalfall gibt es ja auch Kundenrezessionen oder Bewertungen von (Ex)Mitarbeitern einer Firma und was ich über diese Firma gelesen hatte war alles andere als positiv. Natürlich sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass nicht jede Rezession sachlich und wahrheitsgetreu geschrieben wird aber wenn sich Beiträge häufen wo vermehrt in etwa das Gleiche berichtet wird dann kann man davon ausgehen, dass da tatsächlich irgendetwas nicht stimmen kann.

Mich irritiert halt die Sache, dass man 4 Monate später auf mich zukommt und plötzlich verlangt hat, dass ich mich bei der besagten Firma nochmal vorstelle obwohl man in der Zeit schon längst jemanden gefunden hätte haben müssen. Da liegt dann der Verdacht nahe, dass das wieder nur eine Firma ist die eng mit dem Jobcenter oder einem Sachbearbeiter von dort zusammenarbeitet und man das Geld abkassieren will für Leute, die schon seit längerer Zeit arbeitssuchend sind und dann durch Empfehlung eines Sachbearbeiters wieder eingegliedert werden.


@Fettnäpfchen: Mein Gedankengang war der, dass ich das richtig stellen wollte, dass ich bis zum Erhalt des Briefes vom Jobcenter keine Benachrichtigung darüber erhalten habe, dass laut dem Datenschutzbeauftragten keinerlei Verletzungen vorliegen. Denn die können ja viel behaupten wenn der Tag lang ist. Da ich so eine Bestätigung darüber nie erhalten habe kann ich nicht mit genauer Sicherheit sagen, ob das nun wirklich stimmt. Aber gut, deiner Nachfrage entnehme ich, dass das nicht viel bringen würde.

Fettnäpfchen

Ichigo

Zitat von: Ichigo am 03. Dezember 2022, 16:28:02Aber gut, deiner Nachfrage entnehme ich, dass das nicht viel bringen würde.
Eben du bist ja nicht "beschwert" und hast keinen Vor.- o. Nachteil. Also die Nerven für wichtigeres schonen.
Natürlich kannst du das JC beschäftigen und verlangen das dir diese dir nicht bekannten Schreiben offen gelegt werden

oder sogar den Datenschutzbeauftragten. Was durchaus ein Gedanken wert wäre falls du sicher nichts mit dem Datenschutzbeauftragten auch nicht dem des JC gemacht/gefragt/geschrieben hast:
Dann könnte es natürlich passieren das die vom Datenschutz gar nicht amused sind wenn sich herausstellt das in Ihrem Namen vom JC gelogen wird. Da könnte ich mir sogar vorstellen dass das teuer werden kann für das JC oder den SB.

Zitat von: a_good_heart am 03. Dezember 2022, 16:26:08Sollte die obige Rechtsfolgenbelehrung noch in der Ladung stehen, wäre diese fehlerhaft und somit eine Sanktion nicht dursetzbar - oder? :scratch:
Weiß nicht denn es steht ja auch das ein weiteres Meldeversäumnis ab dem 01.07.22, wenn es nicht länger als ein Jahr zurückliegt, vorliegt.
und ein Jahr wäre im Jan noch lange nicht vorbei.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

a_good_heart

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 17:13:09Weiß nicht denn es steht ja auch das ein weiteres Meldeversäumnis ab dem 01.07.22, wenn es nicht länger als ein Jahr zurückliegt, vorliegt.
und ein Jahr wäre im Jan noch lange nicht vorbei.

Ach Gott...
Das Sanktionsmoratorium (§ 84 SGB II) wird zum 01.01.2023 rückwirkend aufgehoben - Punkt, aus, fertig!!!
Was willst du da noch mit dem einen Jahr ab 1.7.'22? :scratch:
Das einzige was zählt, ist das was in der Rechtsfolgenbelehrung der aktuellen Ladung für Termine ab dem 1.1.'23 steht. Und bei einer Ladung zur persönlichen Meldung fürs Neue Jahr steht das garantiert nicht mehr drin.
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)