Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt

Begonnen von Ichigo, 06. November 2022, 02:35:04

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Fettnäpfchen

a_good_heart

Zitat von: a_good_heart am 03. Dezember 2022, 18:10:21Was willst du da noch mit dem einen Jahr ab 1.7.'22? :scratch:
Du hast angefangen mit
Zitat von: a_good_heart am 02. Dezember 2022, 19:24:58Wenn in der Rechtsfolgenbelehrung der Ladung auf das Sanktionsmoratorium hingewiesen und ein Verstoß als folgenlos erklärt wird, dann wird's auch nix mit nachträglich sanktionieren... :cool: 
und dann nochmal nachgefragt:
Zitat von: a_good_heart am 03. Dezember 2022, 16:26:08Sollte die obige Rechtsfolgenbelehrung noch in der Ladung stehen, wäre diese fehlerhaft und somit eine Sanktion nicht dursetzbar - oder? :scratch:
also ein schönes WE
FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hansmeisner

Zitat von: Ichigo am 03. Dezember 2022, 16:28:02Mein Gedankengang war der, dass ich das richtig stellen wollte, dass ich bis zum Erhalt des Briefes vom Jobcenter keine Benachrichtigung darüber erhalten habe, dass laut dem Datenschutzbeauftragten keinerlei Verletzungen vorliegen.
Das solltest Du mit dem Datenschutzbeauftragten klären. Frag mal nach, wo die Antwort bleibt. Wenn Du natürlich gar keinen Datenschutzbeauftragten angeschrieben hast und das JC das von sich aus gemacht hat, z. B. um sich abzusichern, dann würde ich auf jedenfall mal eine Kopie des Schreibens dazu anfordern. Warum nicht?

Aus dem Antwortschreiben finde ich noch am besten den letzten Satz:
"[...] hoffe ich auf eine weitere gute Zusammenarbeit [...]". :lachen:

Ich glaube nicht, dass der Geschäftsführer Deine Einwände überhaupt ernstgenommen hat. Das ist sowas von zynisch.
Ich persönlich bin aber der Ansicht, dass das richtig (und notwendig) war.

Wie soll es denn nun weitergehen? :scratch:

Ichigo

Zitat von: hansmeisner am 16. Dezember 2022, 00:57:31
Zitat von: Ichigo am 03. Dezember 2022, 16:28:02Mein Gedankengang war der, dass ich das richtig stellen wollte, dass ich bis zum Erhalt des Briefes vom Jobcenter keine Benachrichtigung darüber erhalten habe, dass laut dem Datenschutzbeauftragten keinerlei Verletzungen vorliegen.
Das solltest Du mit dem Datenschutzbeauftragten klären. Frag mal nach, wo die Antwort bleibt. Wenn Du natürlich gar keinen Datenschutzbeauftragten angeschrieben hast und das JC das von sich aus gemacht hat, z. B. um sich abzusichern, dann würde ich auf jedenfall mal eine Kopie des Schreibens dazu anfordern. Warum nicht?

Aus dem Antwortschreiben finde ich noch am besten den letzten Satz:
"[...] hoffe ich auf eine weitere gute Zusammenarbeit [...]". :lachen:

Ich glaube nicht, dass der Geschäftsführer Deine Einwände überhaupt ernstgenommen hat. Das ist sowas von zynisch.
Ich persönlich bin aber der Ansicht, dass das richtig (und notwendig) war.

Wie soll es denn nun weitergehen? :scratch:


Ich habe es so gehandhabt, dass ich zu erst dem Datenschutzbeauftragten geschrieben und nachgefragt habe ob das, was mir vom Jobcenter geantwortet worden ist überhaupt der Wahrheit entspricht.

Danach habe ich das Jobcenter kontaktiert und darum gebeten, mir das entsprechende Dokument zukommen zu lassen aus welchem hervorgeht, dass es sich um keine Verletzung des Datenschutzes handelt.

Das entsprechende Dokument bekam ich dann recht schnell zugeschickt (4 Tage später war es bei mir im Postkasten). Ein paar Tage später erhielt ich dann auch noch ebenfalls per Post eine Antwort vom Datenschutzbeauftragten.

Ich möchte jetzt nicht alles aufschreiben, was dort drin steht aber zusammengefasst kam dabei Folgendes heraus: An sich ist es tatsächlich nicht notwendig, dass der Sachbearbeiter Einsicht in komplette Bewerbungsschreiben erhält. Dahingehend wurde mir Recht gegeben. ABER: Es lag laut Datenschutzbeauftragten dennoch keine Verletzung vor WEIL: Der Arbeitgeber bei dem ich mich damals bewerben sollte/musste/durfte war der Meinung, dass mein Bewerbungsschreiben nicht gut genug geschrieben worden ist. Im Klartext bedeutet das, dass ich zu sehr auf meine Schwächen aufmerksam gemacht habe und man mir deshalb unterstellen wollte, dass ich nicht ausreichend dafür getan hätte, um an ein Bewerbungsgespräch zu kommen. Der kuriose Teil ist halt dabei der, dass ich trotzdem zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden bin. Nur kam die Einladung wie weiter vorne im Thread bereits erwähnt nicht von dem Arbeitgeber sondern vom Jobcenter.

Und eben weil dem Arbeitgeber meine Bewerbung unzureichend gewesen ist hat er aufgrund dessen meinen Sachbearbeiter angeschrieben, ihm meine Bewerbung geschickt und quasi gesagt: "Schau dir den Schwachsinn mal an, der ist gar nicht willig genug um bei uns Arbeiten zu wollen."

Darum gab es ja dann auch ein paar Tage später eine Einladung von meinem Sachbearbeiter wo man das mit mir geklärt hat. Mein Sachbearbeiter riet mir dazu, dass ich in der Bewerbung doch ruhig lügen könne und die Dinge etwas "ausschmücken" könne. Dass ich beispielsweise erwähnen soll, dass ich ein super Teamplayer bin der gerne flexibel arbeitet. Ich habe dann meinem Sachbearbeiter klar gemacht, dass es weder dem Arbeitgeber noch mir selbst etwas bringt wenn ich lüge, dass sich die Balken biegen und dann nach ein paar Wochen eh festgestellt wird, dass ich nicht geeignet für den Beruf bin und dann sowieso wieder kurze Zeit später beim Jobcenter lande und das Spiel sich von vorne wiederholt. Die Antwort kam nicht so gut an. Verstehe ich auch, aber ich hab das Spiel schon in der Vergangenheit durchgemacht und weiß daher, dass das zu nichts führt.

Wie es weitergehen soll erfahre ich nächste Woche. Habe nach der ganzen Sache mit dem Datenschutzbeauftragten welche sich nun erledigt hat eine Einladung zum nächsten Gespräch bekommen. Mal wieder unter dem Vorwand, dass man mit mir über meine berufliche Situation sprechen will. Ich weiß, dass das Textbausteine sind und die Einladung als solche auch rechtens ist, aber es steht immer das Gleiche in der Einladung drin und am Ende wird über ganz was anderes gesprochen. Ich kann mir vorstellen, dass dieses Mal entweder eine neue EGV unterschrieben werden soll, da die letzte schon über 6 Monate her ist oder man wird mich direkt auf den kommenden Kooperationsvertrag vorbereiten wollen, der mit dem Bürgergeld gültig wird. Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt dann wird es sehr schwierig bis unmöglich aus einem "Vergehen" wieder herauszukommen. Denn der nächste Schritt wäre bei mir eine Maßnahme, das wurde mir schon beim letzten Gespräch angekündigt.

Simone-

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15Mein Sachbearbeiter riet mir dazu, dass ich in der Bewerbung doch ruhig lügen könne und die Dinge etwas "ausschmücken" könne.
Das kenne ich und finde es zum Kotzen.

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15Dass ich beispielsweise erwähnen soll, dass ich ein super Teamplayer bin der gerne flexibel arbeitet. Ich habe dann meinem Sachbearbeiter klar gemacht, dass es weder dem Arbeitgeber noch mir selbst etwas bringt wenn ich lüge, dass sich die Balken biegen und dann nach ein paar Wochen eh festgestellt wird, dass ich nicht geeignet für den Beruf bin und dann sowieso wieder kurze Zeit später beim Jobcenter lande und das Spiel sich von vorne wiederholt.
Genau so ist es.

Eine SB verlangte mal von mir, ich solle doch meinen Schwerbehindertenausweis aus der Bewerbung streichen. Was bringt das?

Es gibt Arbeitgeber, die grundsätzlich kein Interesse an jemandem mit Schwerbehinderung haben. Daher ist es nur fair, einen Arbeitgeber gleich in der Bewerbung über eine Schwerbehinderung zu informieren.

So hatte ich auch schon Anfragen von Arbeitgebern, wie sich die Schwerbehinderung auswirken würde. In meinem Fall brauche ich einen speziell eingerichteten Arbeitsplatz/Schreibtisch. Das stand natürlich nicht in meiner Bewerbung, so was kann man persönlich besprechen. Es meldeten sich Arbeitgeber und erklärten, dass eine Gehbehinderung bei dem zu vergebenden reinen Schreibtisch-Job unerheblich wäre, aber sie brauchen jemanden der auch mal flexibel den Arbeitsplatz wechseln kann, und das geht in meinem Fall nicht.

Der SB habe ich direkt den Zahn gezogen ...

Bin ich froh, seit ein paar Jahren nicht mehr JC Kundin zu sein ...

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Fettnäpfchen

Ichigo

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt
Dann lies dich nochmal ein "bißerl" ein denn da gibt es nichts mehr zum Unterschreiben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ichigo

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2022, 16:27:11Ichigo

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt
Dann lies dich nochmal ein "bißerl" ein denn da gibt es nichts mehr zum Unterschreiben.

MfG FN

Wie würdest du dann folgende Zeilen interpretieren: https://www.buerger-geld.org/sanktionen/

"Der Kooperationsplan muss nicht sofort unterschrieben werden, der Bürgergeld-Empfänger darf verhandeln und ihm steht auch eine Bedenkzeit von zwei bis drei Tagen zu. Da die Regelungen der Teilhabevereinbarung auch einseitig durch einen Verwaltungsakt festgesetzt werden können, sind an die Weigerung, die Teilhabevereinbarung abzuschließen, keine Sanktionen geknüpft."

Das klingt für mich ganz genau so wie es jetzt immer noch mit einer Eingliederungsvereinbarung ist.

Yasha

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15da die letzte schon über 6 Monate her ist oder man wird mich direkt auf den kommenden Kooperationsvertrag vorbereiten wollen, der mit dem Bürgergeld gültig wird. Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt dann wird es sehr schwierig bis unmöglich aus einem "Vergehen" wieder herauszukommen. Denn der nächste Schritt wäre bei mir eine Maßnahme, das wurde mir schon beim letzten Gespräch angekündigt.

Der Kooperationsvertrag wird erst zum 01.07.2023 eingeführt. Nicht gleich am Anfang.
Auflistung Inkrafttreten des Bürgergelds in 2 Schritten

So oder so unterschreibt man nichts  -was man nicht versteht oder nicht erst überprüft hat.

Maßnahmen könen separat zugewiesen werden. Aber eben ist das  -ohne unterschriebene EGV - bei Maßnahmen mit ganzheitlichem Anteil nur die halbe Miete für den SB. Denn ohne Unterschrift -da könntest du das Modul beim Träger abwählen. Das wollen meist JC und Träger verhindern.

Darum wird die Ausrichtung der Maßnahme im Vorfeld meist nicht gänzlich offenbart. Lass Dich nicht überrumpeln. Nimm alles mit -zum überprüfen.

Dann lade das hier ggf. hoch und benenne den Namen bzw. die Bezeichnung dieser Standard Maßnahme. Dann gucken wir mal -inwiefern das alles passen könnte -was meist nie so der Fall ist.

Uud welche Zielgruppe mit einer möglichen Maßnahme da aktiviert werden soll - mit welcher Zielsetzung. Ist mein Vorschlag dazu.

Fettnäpfchen

Ichigo

Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 22:47:31Wie würdest du dann folgende Zeilen interpretieren: https://www.buerger-geld.org/sanktionen/
Abgesehen davon das in deinem Link darauf aufmerksam gemacht wird dass:
ZitatBEACHTEN SIE: Das Bürgergeld ist nicht Gesetz. Die Inhalte unserer Seiten sind eine Interpretation der aktuellen politischen Diskussion! Weitere Erläuterungen finden Sie hier.
und Ottokar schon oft ausgeführt hat das der KOOPplan nicht unterschrieben werden muss weil sonst wäre es ein öffentl. rechtlicher Vertrag habe ich mich an die k...Fassung unten gehalten
Quelle > https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2022/SGB-II-Konsolidiert-zum-01-01-2023-V-6.pdf
Zitat(3) 1Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person erhält den Kooperationsplan in Textform.
2Der Kooperationsplan soll spätestens nach Ablauf von jeweils sechs Monaten gemeinsam
aktualisiert und fortgeschrieben werden.
(4) Die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des
Kooperationsplans erfolgt ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme.
(5) 1Die Agentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte
Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. 2Aufforderungen hierzu
erfolgen grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung, insbesondere bei Maßnahmen gemäß §§
16, 16d ist eine Rechtsfolgenbelehrung vorzusehen.
da steht auch nichts von unterschreiben.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ichigo

Zitat von: Yasha am 17. Dezember 2022, 01:11:50
Zitat von: Ichigo am 16. Dezember 2022, 06:57:15da die letzte schon über 6 Monate her ist oder man wird mich direkt auf den kommenden Kooperationsvertrag vorbereiten wollen, der mit dem Bürgergeld gültig wird. Habe mich dazu aber bereits ein wenig eingelesen und wenn man da einfach so unterschreibt dann wird es sehr schwierig bis unmöglich aus einem "Vergehen" wieder herauszukommen. Denn der nächste Schritt wäre bei mir eine Maßnahme, das wurde mir schon beim letzten Gespräch angekündigt.

Der Kooperationsvertrag wird erst zum 01.07.2023 eingeführt. Nicht gleich am Anfang.
Auflistung Inkrafttreten des Bürgergelds in 2 Schritten

So oder so unterschreibt man nichts  -was man nicht versteht oder nicht erst überprüft hat.

Maßnahmen könen separat zugewiesen werden. Aber eben ist das  -ohne unterschriebene EGV - bei Maßnahmen mit ganzheitlichem Anteil nur die halbe Miete für den SB. Denn ohne Unterschrift -da könntest du das Modul beim Träger abwählen. Das wollen meist JC und Träger verhindern.

Darum wird die Ausrichtung der Maßnahme im Vorfeld meist nicht gänzlich offenbart. Lass Dich nicht überrumpeln. Nimm alles mit -zum überprüfen.

Dann lade das hier ggf. hoch und benenne den Namen bzw. die Bezeichnung dieser Standard Maßnahme. Dann gucken wir mal -inwiefern das alles passen könnte -was meist nie so der Fall ist.

Uud welche Zielgruppe mit einer möglichen Maßnahme da aktiviert werden soll - mit welcher Zielsetzung. Ist mein Vorschlag dazu.


Alles klar, danke für die Auskunft.
Bisher habe ich das mit einer EGV so gehandhabt, dass ich sie direkt vor Ort durchgelesen und dann angemerkt habe, wenn etwas meiner Meinung nach geändert werden müsste. Meistens waren die EGV's die ich erhalten hatte sehr einfach gehalten, weshalb ich sie dann auch dementsprechend unterschrieben hatte.

Zwei mal hatte ich das Sozialgericht eingeschaltet weil Sachen in der EGV drinstanden die nicht regelkonform gewesen sind und da bekam ich auch Recht und das wurde dann abgeändert.

Aber du hast Recht. Bei meiner letzten EGV habe ich ja gesehen, in welche Schwierigkeiten mich das bringen kann. Dort stand beispielsweise ein Absatz drin der besagt, dass ich mich zeitnah und innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer Stelleninformation bewerben müsse. Mein damaliger Laptop ging kaputt und so hatte ich erst mal keine Möglichkeit, diese 3 Tage einzuhalten. Dafür wollte man mich dann auch sanktionieren. Die Anhörung kam und ich konnte das klären ohne eine Sanktion zu bekommen. Jedoch hat das auch wieder viele Nerven gekostet gehabt.

Aber gut. Mal sehen, was Morgen besprochen wird.
Falls es irgendwas geben sollte was unterschrieben werden soll lasse ich das erst mal und nehme es mit nach Hause und lade das hier hoch zur Überprüfung.

Fettnäpfchen

Ichigo

Zitat von: Ichigo am 21. Dezember 2022, 04:23:21Dort stand beispielsweise ein Absatz drin der besagt, dass ich mich zeitnah und innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer Stelleninformation bewerben müsse.
Das wäre auch falsch,aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus das du einen Vermittlungsvorschlag gemeint hast.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yasha

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2022, 12:14:46Ichigo

Zitat von: Ichigo am 21. Dezember 2022, 04:23:21Dort stand beispielsweise ein Absatz drin der besagt, dass ich mich zeitnah und innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer Stelleninformation bewerben müsse.
Das wäre auch falsch,aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus das du einen Vermittlungsvorschlag gemeint hast.
MfG FN

Eine Stelleninformation ist etwas anderes als ein Vermittlungsvorschlag. Stelleninformation meint die Weitergabe dessen, wenn sich ein Arbeitgeber auf das Profil von @Ichigo in der STellenbörse bewirbt

Dieses Interesse eines AG wird versendet -mit der neutralen Aufforderung -sich dort darauf zu bewerbem. Das generell mittels EGV mit VV Vorgehensweisen  gleichzusetzen -das ist bzw. wäre eine Frechheit. Und nicht üblich. So würde der SB bzw. FM nur seine Sanktionschancen erhöhen.Da würde ich niemanden -schon deswegen  -zu einer Unterschrift raten.

Die Stelleninformationen haben ansonsten als Standard keine RFB -weil die BA solche Interessenbekundungen von AG nicht auf Seriösität überprüft.  Im Gegensatz zu Stellen die dann per VV versendet werden.

Ichigo

@Fettnäpfchen und Yasha: Ja ihr habt Recht. Gemeint war ein Vermittlungsvorschlag.
Ich hatte hier noch etwas rumliegen, wo eben Stelleninformation draufgestanden hat und habe das dementsprechend als solche auch in meinem Beitrag so benannt. Das war aber tatsächlich eine Stelleninformation ohne Rechtsfolgebelehrung die ich von einer Vertretung bekommen hatte, als mein Sachbearbeiter beim letzten Termin keine Zeit hatte. Aber basierend auf dieser Stelleninformation hatte ich ursprünglich diesen Thread eröffnet gehabt. Denn die Firma um die da so ein Terz gemacht wurde ist genau die aus eben dieser Stelleninformation.

Aber gut, was Yasha zuletzt geschrieben hat würde dann auch erklären, wieso mein derzeitiger Sachbearbeiter mehrmals versucht hat, mich (erfolglos) zu sanktionieren. Ein Grund mehr, erst mal nichts zu unterschreiben selbst wenn es erst mal alles unscheinbar aussieht, was in der EGV drin steht.

Bin gespannt, was nachher bei dem Termin rauskommt und halte euch auf dem Laufenden.