Einladung zum Vorstellungsgespräch - War normalerweise schon erledigt

Begonnen von Ichigo, 06. November 2022, 02:35:04

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Ichigo

Hallo Leute.

Ich bekam gestern einen Brief von meinem Jobcenter bzw. meinem Sachbearbeiter mit einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Dabei handelt es sich um eine Firma, bei der ich mich per Vermittlungsvorschlag bereits Anfang Juli bewerben sollte und dies auch getan habe.

Zusammengefasst sind folgende Dinge passiert: Nach meiner Bewerbung im Juli kam eine Antwort dieser Firma mit der Bitte, sich telefonisch mit mir in Kontakt setzen zu wollen. Da ich aber kein Telefon besitze habe ich das der Firma per eMail erklärt und darum gebeten, sich postalisch bei mir zu melden sofern sie ein Vorstellungsgespräch mit mir führen wollen. Daraufhin kam keine Antwort mehr von dieser Firma.

Was aber kam war eine Einladung meines Sachbearbeiters, welcher gereizt gewesen ist und mir unterstellt hatte, dass ich mich nicht bei der Firma beworben hätte. Nach einem Hin und Her konnte ich dann nachweisen, dass ich mich sehr wohl beworben hatte und mich auch nochmals bei der Firma gemeldet hatte. Das knüpft jetzt quasi an meinen zuletzt erstellten Thread an. Mein Sachbearbeiter meinte dann, dass sich das jetzt mit der Firma dann eh erledigt hätte und man das in Zukunft so regeln werde, dass man vor Ort den Arbeitgeber her holt um sich die ganzen Wege und Streitereien zu ersparen.

Und somit kommen wir auch schon zu dem Brief den ich gestern erhalten habe.
Ich soll in 2 Wochen bei der Firma erscheinen, die ca. 30 km von mir entfernt ist (habe kein Auto) und bekomme die Einladung nicht mal von der Firma selbst sondern vom Jobcenter.

Als Grund wurde im Schreiben Folgendes angegeben: "Sie bewarben sich bereits beim benannten Arbeitgeber. Da das letzte Vorstellungsgespräch leider nicht zu Stande kommen konnte, wurde ein neuer Termin durch den Arbeitgeber mitgeteilt. Hiermit erhalten Sie eine verbindliche Einladung zum Vorstellungsgespräch. Im Folgekontakt werten wir dies aus.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:

- ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
- ausgedruckten Lebenslauf

Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Sollten Sie den Termin aus einem wichtigen Grund nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um die Vorlage eines Nachweises.

Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Rechtsfolgen im Hinblick auf ein mögliches Meldeversäumnis und die weiteren Hinweise.

Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit."

Rechtsfolgenbelehrung ist dabei.


Ich weiß genau, dass mein Sachbearbeiter mir eins reindrücken will weil ich nicht Ja und Amen zu Allem sage und es wurde auch schon mehrfach versucht, mir eine Sanktion reinzudrücken obwohl es dafür nie einen Anlass gegeben hat. Ich erscheine immer pünktlich zu meinen Terminen vor Ort, bewerbe mich regelmäßig, werde bei den Terminen nicht ausfallend oder sonst was und erfülle somit meine Pflichten.

Was ich mich nun aber frage... Ist das denn überhaupt rechtens mit der Einladung?
Ist ja schon kurios genug, dass die Einladung nicht von der Firma selbst kommt sondern vom Jobcenter aber wenn dann knapp 4 Monate später nachdem ich mich dort beworben habe immer noch scheinbar Plätze frei sind um mich dort unterzubringen in dieser Firma (die laut Kundenrezessionen im Internet alles andere als seriös zu sein scheint), dann lässt mich das schon ein wenig rätseln was da vor sich geht.
Die hätten doch in diesen 4 Monaten schon längst jemanden einstellen können.

Gibt es da irgendeinen Weg, wie ich diese Einladung umgehen kann ohne, dass mir irgendwelche Konsequenzen drohen? Bzw. ist das überhaupt vom Jobcenter aus alles rechtens mit dieser Einladung?
Ich bekam den Brief mit einem gelben Umschlag wo auch das Datum drauf steht, wann es bei mir in den Postkasten eingeworfen bzw. zugestellt worden ist und soll den Umschlag wohl auch behalten und beim Vorstellungsgespräch mitbringen damit ich mich wohl nicht rausreden und sagen kann, dass ich keine Einladung erhalten habe.



Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

Ichigo

Zu erwähnen ist eventuell noch, dass es sich bei der Stelle um einen Quereinstieg handelt. Ich hatte mich auf eine Stelle als Gärtner bewerben sollen, obwohl ich das weder gelernt noch praktiziert habe. Aber soweit ich weiß dürfen Arbeitsvermittler sehr wohl auch für Quereinsteiger Vermittlungsvorschläge herausgeben wenn der "Kunde" eine gewisse Zeit arbeitslos ist.

a_good_heart

Mit einer Ladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) kann das Jobcenter in der Regel nur zu sich selbst vorladen. Eine sanktionsbewehrte Ladung zum Standort/Sitz eines AG ist eigentlich nicht zulässig.
Genaueres kann man allerdings nur dazu schreiben, wenn du deine 'Einladung' anonymisiert hier einstellst. :zwinker: 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Fettnäpfchen

Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Ich bekam den Brief mit einem gelben Umschlag wo auch das Datum drauf steht, wann es bei mir in den Postkasten eingeworfen bzw. zugestellt worden ist und soll den Umschlag wohl auch behalten und beim Vorstellungsgespräch mitbringen damit ich mich wohl nicht rausreden und sagen kann, dass ich keine Einladung erhalten habe.

Den musst du aufheben,
aber nicht wegen dem AG sondern wenn du Klage beim SG einreichen würdest, was nicht notwendig ist.
Trotzdem hebt man alles auf was vom JC und Co. kommt.

Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 03:43:56Aber soweit ich weiß dürfen Arbeitsvermittler sehr wohl auch für Quereinsteiger Vermittlungsvorschläge herausgeben wenn der "Kunde" eine gewisse Zeit arbeitslos ist.
Da hast du falsches gehört. Ein Internist bekommt ja auch keinen VV als Kardiologe.
Bei Hilfsarbeiter Jobs schaut die Sache anders aus aber Gärtner ist ein Lernberuf.
Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Ist ja schon kurios genug, dass die Einladung nicht von der Firma selbst kommt sondern vom Jobcenter
Naja das ging eindeutig vom SB aus und trifft genau deine Vermutung das er dir eine rein würgen will.
Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Im Folgekontakt werten wir dies aus.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

180

Es gilt das Sanktionsmoratorium bis 06.2023.

Du könntest zum Termin fahren, vor Ort nach dem Mitarbeiter vom JC fragen. Ist kein Mitarbeiter vom JC dort, lässt du dir von einem Mitarbeiter der Firma das Erscheinen bestätigen und fährst wieder nach Hause.
Anschließend die Fahrtkosten beim JC beantragen und dich beschweren, dass kein Mitarbeiter vom JC vor Ort war und du vergeblich gewartet hast.

Falls dein SB vor Ort sein sollte, schmeißt du alle Mitarbeiter der Firma raus, führst erstmal das Gespräch nach 59 und 309 mit dem SB. Anschließend fliegt der SB raus und du führst das Vorstellungsgespräch mit dem Firmen Personal OHNE SB. Lässt sich alles mit Datenschutz begründen.
Sehr unwahrscheinlich, dass eine Firma dich nimmt, wenn du entscheidest, wer wann im Raum anwesend sein darf.  :grins:

jens123

Wenn die "Einladung" als Postzustellungsauftrag kam, bereitet man wohl Sanktionen vor. Die Sache ist also schon fortgeschritten und sollte nicht ignoriert werden. Grundsätzlich kann man ja nur dahin gehen oder nicht.

Wenn man dahin geht, sollte man davor/als ersten Schritt die Fahrkosten beim JC beantragen und schriftlich zusagen lassen, weil man ansonsten auch darauf noch sitzen bleiben kann. Bei der unfreundlichen Vorgeschichte sollte man sich sein Erscheinen dort auch unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Wenn nicht, braucht man ein gutes Argument. Man könnte z. B. (rein zufällig) zwei Tage vorher krank (AU) werden, was die Sache dann wahrscheinlich aber auch nur in die Länge zieht.

Rechtlich könnte sich das JC hier im Rahmen seiner Möglichkeiten verhalten, weshalb der Sache selbst schwer zu widersprechen ist. Ich sehe da nur zum goldenen Jobangebot hingehen oder den Arzt aufsuchen.

180

Bei Einladungen nach 59 und 309 hat man einen Rechtsanspruch auf die Anwesenheit eines Beistandes.
Falls du jemanden kennst, der Zeit und Lust hat, kann der Beistand nicht schaden.

Ichigo

Danke erst mal für eure Antworten.

@a_good_heart: Werde ich später noch nachreichen.
Das Wichtigste habe ich aber an sich schon von der ersten Seite des Briefes hier reinzitiert. Auf der zweiten Seite befindet sich nur noch die Rechtsfolgenbelehrung und dann kommt das Schreiben wo man ausfüllen kann, warum man den Termin nicht wahrnehmen wird/nicht wahrnehmen kann.

Allerdings gibt es jetzt von euch zwei verschiedene Aussagen zu dem Thema.
Einerseits schreibt ihr, dass ich im Prinzip dazu gezwungen bin, zu dem Termin zu erscheinen wenn ich da ohne Konsequenzen herauskommen will. Auf der anderen Seite hat Fettnäpfchen beispielsweise einen Grund genannt, wieso ich den Termin absagen könnte - Nämlich weil ich nicht für die Stelle vermittelbar bin, da mir die Qualifikationen dafür fehlen. Jedoch ist es so, dass mir von meinem Sachbearbeiter selbst erklärt worden ist, dass ein Quereinstieg durchaus eine Alternative sei, da ich schon länger arbeitssuchend bin und deshalb meine Qualifikationen für meine gelernten Berufe sozusagen "verpufft" und "nichts mehr wert" seien. Was stimmt nun?

Ich habe auch bereits bei der Stellenausschreibung nachgeschaut. Dort stehen ja auch immer die Grundvoraussetzungen. Beim Führerschein Klasse B steht wünschenswert. Ich weiß, dass das kein "zwingend notwendig" ist. Aber auch damit könnte ich nicht dienen. Für den Winter steht in der Stellenausschreibung drin, dass man flexibel sein soll. Wenn ich auf Bus und Bahn angewiesen bin ist es doch gerade im Winter schwierig, pünktlich zu erscheinen wo sich sowieso immer alles verspätet. Ob das allerdings für das Jobcenter ausreichende und nachvollziehbare Gründe sind wage ich mal zu bezweifeln.

Dann schreibt lappa, dass das Sanktionsmoratorium gilt. Aber wenn ich das richtig herausgelesen habe, endet das am 31.12.2022. Da hatte ich hier im Forum auch schon eine Diskussion zu gelesen wo sich keiner so richtig im Klaren darüber war, wann genau das jetzt eigentlich endet. Auf der anderen Seite meint jens123 dann aber, dass man Sanktionen vorbereiten will, was widersprüchlich zur Aussage von lappa wäre da das Sanktionsmoratorium noch greift und ich mir bisher auch nichts zu Schulden habe kommen lassen.

Einen Beistand habe ich noch nie mitgenommen. Ich weiß zwar, dass ich rechtlich gesehen einen Anspruch darauf habe aber erstens gibt es keinen, der für sowas Lust und Zeit hat und zweitens habe ich das immer gedanklich so empfunden, dass ich damit meinem Gegenüber signalisieren würde, dass ich diese Gespräche nicht alleine packen würde und die beim Jobcenter dann einen psychologischen Vorteil hätten weil sie wüssten, dass sie anders Druck ausüben könnten.

Ich habe auch schon über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber meinen Sachbearbeiter nachgedacht, aber ohne ausreichende Beweise für die ganzen Schikanen wird das sicherlich auch nur zur Kenntnis genommen und daraufhin in den Müll geworfen.

Edit: Das Schreiben vom Jobcenter habe ich jetzt anonymisiert noch hinzugefügt.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

götzb

Ob der Arbeitgeber wirklich nachdenkt ?
Jeder der dort auf diese Weise zwangszugeführt wird,
sollte 2 linke Hände und ein Verstand wie eine Fliege haben.
So etwas sollte als Feind gesehen werden,
sofern der sich seiner Vorgehensweise bewusst ist,
das Jobcenter als Hebel zu nutzen.

Und Lebenslauf und sonstige Unterlagen muss man auch nicht mitbringen.

Sanktionen können nicht entstehen, wenn man sich so verhält das man nicht genommen wird.
Oder auch die Stelle nicht antritt. Wegen des SM.
Nur Meldeversäumnisse entstehen, wenn man der Vorladung nicht folgt.


Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

a_good_heart

Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 22:12:45Einerseits schreibt ihr, dass ich im Prinzip dazu gezwungen bin, zu dem Termin zu erscheinen wenn ich da ohne Konsequenzen herauskommen will.

Dass das Nonsens ist, kannst du doch in der Rechtsfolgenbelehrung nachlesen. Wenn du dieser Ladung nicht nachkommst, bleibt das für dich folgenlos.
Also einfach ignorieren, zu hause bleiben und abwarten, wie das SBlein dann reagiert :blum: 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ichigo

Zitat von: a_good_heart am 07. November 2022, 07:21:22
Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 22:12:45Einerseits schreibt ihr, dass ich im Prinzip dazu gezwungen bin, zu dem Termin zu erscheinen wenn ich da ohne Konsequenzen herauskommen will.

Dass das Nonsens ist, kannst du doch in der Rechtsfolgenbelehrung nachlesen. Wenn du dieser Ladung nicht nachkommst, bleibt das für dich folgenlos.
Also einfach ignorieren, zu hause bleiben und abwarten, wie das SBlein dann reagiert :blum:


Klar verstehe ich schon, dass es aufgrund des Sanktionsmoratoriums keine "Strafe" geben würde, wenn ich dort nicht auftauchen würde da es mein erstes "Vergehen" sein würde. Jedoch denke ich schon weiter und stelle mir dann die Frage, welcher Versuch seitens meines Sachbearbeiters als nächstes kommt, um mir eine Sanktion reindrücken zu können.

Denn mit dem Sanktionsmoratorium ist es ja so, dass man sozusagen einmalig einen "Freifahrtsschein" hat.
Wenn man diesen Freifahrtsschein nutzt und ausspielt dann muss man alles was danach kommt annehmen um keine Sanktionen zu bekommen.
Das verhält sich ja gesetzlich auch so, dass seitens der Jobcenter so argumentiert werden kann, dass wenn man nicht zu solchen Vorstellungsgesprächen erscheint, man zumindest die Chance auf eine Anstellung verwehrt und kann es deshalb sanktionieren. Zumindest hab ich das öfter so gelesen.

Heißt also, dass wenn ich dort jetzt nicht erscheinen würde dann wird ausgehend von den Erfahrungen die ich bisher mit meinem Sachbearbeiter gemacht habe Folgendes geschehen:

1.) Es wird eine Einladung per Post kommen in dem zum wiederholten Male fälschlicherweise angegeben wird, dass man mit mir über meine berufliche Situation sprechen möchte obwohl es dann am Ende um etwas ganz anderes geht. Man wird mich dann drauf ansprechen warum ich nicht zu dem Termin erschienen bin und wenn ich das beantworte wird sich das seitens des Sachbearbeiters notiert und an den Chef weitergeleitet.

2.) Damit hat sich dann zwar erst mal diese Sache mit dieser Firma erledigt, jedoch wird kurze Zeit später irgendein anderes Stellenangebot per Post bei mir eintrudeln auf welches ich mich bewerben darf. Das sind ja dann oftmals auch Firmen die eng mit dem Jobcenter zusammenarbeiten und wo man sich scheinbar gegenseitig irgendwelche Provisionen zuschiebt. Weiß ich nicht genau, wie das funktioniert, aber kommt mir so vor.

3.) Das wird sich dann mit dieser Firma wiederholen und man wird mich wieder zu einem Vorstellungsgespräch einladen wofür ich weder die geeigneten Qualifikationen vorweisen noch den Beruf dafür gelernt habe. Wenn ich dieses nun erneut absage bzw. dort ohne Rückmeldung erscheine so wird es eine Sanktion geben. Und das versuche ich natürlich zu vermeiden.

Deshalb nochmal ganz konkret gefragt: Geht denn aus der Einladung vom Jobcenter welches ich anonymisiert hochgeladen habe irgendwas hervor, was mit einer ordentlichen Begründung auch nicht dazu führen kann, dass man mich mit solchen Sachen weiterhin schikanieren kann/will?

a_good_heart

Zitat von: Ichigo am 07. November 2022, 11:35:51... Jedoch denke ich schon weiter und stelle mir dann die Frage, welcher Versuch seitens meines Sachbearbeiters als nächstes kommt, um mir eine Sanktion reindrücken zu können.

Denn mit dem Sanktionsmoratorium ist es ja so, dass man sozusagen einmalig einen "Freifahrtsschein" hat.
Wenn man diesen Freifahrtsschein nutzt und ausspielt dann muss man alles was danach kommt annehmen um keine Sanktionen zu bekommen.

Nein! Dieser einmalige Freifahrtschein gilt nur für Meldetermine (persönliche Vorsprache).
Alles andere, was die Mitwirkungspflichten betrifft, kann bis Ende Juni 2023 nicht sanktioniert werden... :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ichigo

Ah verstehe, dann habe ich das wohl falsch verstanden und bedanke mich fürs Aufklären.

Fettnäpfchen

Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 22:12:45Auf der anderen Seite hat Fettnäpfchen beispielsweise einen Grund genannt, wieso ich den Termin absagen könnte - Nämlich weil ich nicht für die Stelle vermittelbar bin, da mir die Qualifikationen dafür fehlen.
Ich habe die § ausgelassen weil dass
Zitat von: a_good_heart am 06. November 2022, 06:45:40Mit einer Ladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) kann das Jobcenter in der Regel nur zu sich selbst vorladen. Eine sanktionsbewehrte Ladung zum Standort/Sitz eines AG ist eigentlich nicht zulässig.
auch stimmt!
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__59.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html
Zitat(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1.
    Berufsberatung,
2.
    Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
    Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.
    Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.
    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen.
Nichts davon hat mit einem Vorstellungsgespräch bei einer Firma zu tun!
Den Satz
Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. kann man so oder so interpretieren, aber es gibt sicher ein Urteil das damit nicht irgend ein Ort gemeint ist der nicht mit der BA oder einem JC gemeint ist. Das war vor längerer Zeit oft ein Thema.

Zitat von: Ichigo am 07. November 2022, 11:35:51Folgendes geschehen:
zu 1
das ist Standard
zu 2
Klar dafür ist das JC auch da
zu 3
das schreibt man dann in das Beiblatt warum man sich da nicht beworben hat
und macht sich nicht die Mühe eine Bewerbung zu schreiben für einen Job in dem man nicht die geforderte Qualifikation hat.

Zitat von: Ichigo am 07. November 2022, 11:35:51Deshalb nochmal ganz konkret gefragt: Geht denn aus der Einladung vom Jobcenter welches ich anonymisiert hochgeladen habe irgendwas hervor, was mit einer ordentlichen Begründung auch nicht dazu führen kann, dass man mich mit solchen Sachen weiterhin schikanieren kann/will?
Wenn die schikanieren wollen machen die das siehst du ja genau in dem Fall. Ansonsten sind die Möglichkeiten aufgezeigt worden.
Auf Deutsch wenn der SB sein Job nicht kann und dir unpassende VV zukommen lässt hältst du dich an die gemachten Tipps.

Das Beiblatt ist ja nett da wollen die gleich noch Daten abgreifen und zusätzlich über SMS nerven.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

superMeier

Glückwunsch zum Vorstellungsgespräch!! Hoffentlich klappt alles! Bzw. du solltest dir auch ein Telefon zulegen wegen der Erreichbarkeit.

Zitat von: Ichigo am 06. November 2022, 02:35:04Da ich aber kein Telefon besitze habe ich das der Firma per eMail erklärt und darum gebeten, sich postalisch bei mir zu melden sofern sie ein Vorstellungsgespräch mit mir führen wollen.

Hä? Die Firma schreibt dich per Mail wegen einem Vorstellungsgespräch an du sagst daraufhin, Sie sollen dich extra per Briefpost anschrieben? Wieso? Völlig unnötig.