Privatinsolvenz Kündigung Stromanbieter Was droht mir

Begonnen von Pusteblume, 09. November 2022, 05:34:18

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Ratlos

Der Link betrifft wettbewerbliche Versorger und hat erstmal mit der Grundversorgung nichts zu tun.
Dein örtlicher Grundversorger kann deine Stromversorgung nur ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Nachdem du aber keine Neuschulden hast kommt das nicht in Frage. Zumal du Arbeit hast.

Pusteblume

Zitat von: Ratlos am 09. November 2022, 14:20:37Der Link betrifft wettbewerbliche Versorger und hat erstmal mit der Grundversorgung nichts zu tun.
Dein örtlicher Grundversorger kann deine Stromversorgung nur ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Nachdem du aber keine Neuschulden hast kommt das nicht in Frage. Zumal du Arbeit hast.
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Ratlos

Im Link sind auch keine Obergerichtlichen Urteile benannt. Also dürfte es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen handeln deren Grundlage nicht benannt wird und wir daher nicht kennen. "Die Gerichte" damit sind mit größter Wahrscheinlichkeit die erstinstanzlichen Amtsgerichte gemeint deren Urteile nicht bindend sind.

Pusteblume

Ich habe dir eine PN geschickt,da ich den andern Link hier nicht reingekomme.Magst du mal schauen?

Ratlos


Pusteblume

Hier ist der ScreenshotSie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ratlos

Moment bitte den screen such ich mir erst mal im Original - sind ja 3 Seiten

Pusteblume

Zitat von: Ratlos am 09. November 2022, 14:47:29:grins: Ich habe aber keinen weder hier noch als PN
schau mal auf den Screenshot.
Ich bin zu blöd die PDF einzustellen :lol:

Ratlos

Hab ich doch geschrieben dass du keine Stromsperre zu fürchten hast, solange du keine neuen Schulden auflaufen lässt.
Der vertrag wird nach 105 InsO geteilt zwischen Alt- und Neuschulden.
Das ist ein  LG-Urteil. Ich schau mir die Zip mal an.
Deine Sorgen sind unberechtigt.
Der Versorger kann wegen vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Altschulden in der Insolvenz dir weder kündigen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Das Urteil steht in der ZIP von 2007 auf Seite 2379, da kannst du es nachlesen.

Pusteblume

Zitat von: Ratlos am 09. November 2022, 15:03:35Hab ich doch geschrieben dass du keine Stromsperre zu fürchten hast, solange du keine neuen Schulden auflaufen lässt.
Der vertrag wird nach 105 InsO geteilt zwischen Alt- und Neuschulden.
Das ist ein  LG-Urteil. Ich schau mir die Zip mal an.
Deine Sorgen sind unberechtigt.
Der Versorger kann wegen vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Altschulden in der Insolvenz dir weder kündigen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Das Urteil steht in der ZIP von 2007 auf Seite 2379, da kannst du es nachlesen.
Wo finde ich diese Seite oder bist so freundlich und stellst mir die mal hier rein?

Ratlos

Hier der amtliche Leitsatz des Urteils im Wortlaut:

"Stromversorgungsunternehmen kann wegen der vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Altforderungen in der Insolvenz des Kunden weder kündigen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben"
LG Rostock Urt. vom 26.9.2007, 4 O 235/07
Im übrigen sind Preisdifferenzen zwischen Neu- und Bestandskunden seit 01.11. unzulässig.

Pusteblume

Zitat von: Ratlos am 09. November 2022, 15:17:39Hier der amtliche Leitsatz des Urteils im Wortlaut:

"Stromversorgungsunternehmen kann wegen der vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Altforderungen in der Insolvenz des Kunden weder kündigen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben"
LG Rostock Urt. vom 26.9.2007, 4 O 235/07
Im übrigen sind Preisdifferenzen zwischen Neu- und Bestandskunden seit 01.11. unzulässig.

Vielen Dank,Dann hoffe ich nur das der Versorger uns nicht doch ärgert

Ratlos

Dazu hat er doch gar keine rechtlichen Möglichkeiten.
Ich empfehle dir trotzdem jetzt schon über ein Vergleichsportal einen günstigen Anbieter zu suchen und Vertrag ab Juli 2023 abzuschließen.
Das bewahrt dich vor bösen Überraschungen und dann kommt auch die Grundversorgung gar nicht ins Spiel.
Dein Ex-Versorger bei dem die Altschulden bestehen bucht die als Insolvenzforderung aus

Pusteblume

Zitat von: Ratlos am 09. November 2022, 15:38:51Dazu hat er doch gar keine rechtlichen Möglichkeiten.
Ich empfehle dir trotzdem jetzt schon über ein Vergleichsportal einen günstigen Anbieter zu suchen und Vertrag ab Juli 2023 abzuschließen.
Das bewahrt dich vor bösen Überraschungen und dann kommt auch die Grundversorgung gar nicht ins Spiel.
Es gibt im Moment keiner Zahlen raus bzw Verträge..weil es bis dahin vielleicht wieder günstiger sein kann oder auch nicht.Hatte 3 angefragt...es wird immer gesagt,bitte ab März/April nachfragen.
Auch unser Energieberater sagt dies,er wollte sich im Frühjahr mit uns zusammensetzen.Vorher auf keinen Fall

Ratlos

Dann lass es jetzt laufen wie es läuft, es passiert dir ja nichts Negatives.
Und wegen deiner Altschulden gibts keine rechtlichen Möglichkeiten nachdem die in der InsoMasse sind.
Melde dich einfach nochmal hier wenn was sein sollte.

Jetzt gönne dir ein gutes Abendessen, einen kleinen Trink und schlaf heute Nacht sorgenfrei. :clever:  Es kann dir nichts passieren.