Erstausstattung bei Vermögen

Begonnen von Maik, 09. November 2022, 12:23:29

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Maik

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich beziehe bald eine neue Wohnung und habe keine eigenen Möbel wie zB Bett oder Kleiderschrank oder sonstiges wie zB Küchenutensilien etc.

Nun habe ich noch ein paar Euro Vermögen auf dem Konto. Ca. 1.300.

Nun meine Frage, bekommt man trotzdem den Betrag für eine Erstausstattung oder Möbel gestellt?

Sheherazade

Zitat von: Maik am 09. November 2022, 12:23:29Nun habe ich noch ein paar Euro Vermögen auf dem Konto. Ca. 1.3000.

13.000 oder 1.300?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maik


Birgit63

Ist das deine erste Wohnung oder trennst du dich von deinem/deiner PartnerIn?

Fettnäpfchen

Maik

Die Nachfragen sind gut aber auch berechtigt.
Also bitte beantworten!
Ansonsten gilt normalerweise:
Zitat von: Maik am 09. November 2022, 12:23:29Nun meine Frage, bekommt man trotzdem den Betrag für eine Erstausstattung oder Möbel gestellt?
Nur auf vorherigen Antrag und je nach dem wie die Antworten oben/unten  ausfallen.

Zitat von: Maik am 09. November 2022, 12:23:29Nun meine Frage, bekommt man trotzdem den Betrag für eine Erstausstattung oder Möbel gestellt?
Ratgeber Umzug
ZitatErstausstattung
Bei einem Umzug, egal ob es sich um die erste Wohnung handelt oder die x-te, hat man Anspruch auf (anteilige) Erstausstattung für die Einrichtung, welche man bis dahin nicht hatte: § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II. Ob diese Erstausstattung als Bargeld oder Sachleistung erfolgt, liegt lt. Satz 4 dieses § im Ermessen des Sachbearbeiters. Der Anspruch ist Bedarfsbezogen und besteht auch bei Verlust durch Brand, Obdachlosigkeit oder bei Trennung vom Partner. Die Gewährung als Darlehen ist rechtswidrig!
(Hier: Ab Seite 35 )
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf
sind detailliert Anspruchsvoraussetzungen, Gegenstände und Summen genannt, die bei Anträgen als Grundlage verwendet werden können, da diese Broschüre die Rechtsauffassung des Bundesfamilienministeriums und der BA wiedergibt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maik

Zitat von: Birgit63 am 09. November 2022, 12:47:28Ist das deine erste Wohnung oder trennst du dich von deinem/deiner PartnerIn?

Ich bin zZ in einer Notunterkunft und habe nichts und werde die Wohnung ohne Eigentum beziehen. 

Birgit63

Dann hast du selbstverständlich Anspruch auf Erstausstattung. Fertige eine Liste an mit allen Dingen die du brauchst. Möbel, Lampen, Küchenutensilien wie Töpfe, Geschirr etc.,

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.