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Sozialhilfe Antrag - Wird ALG 2 übergangsweise weiter gezahlt?

Begonnen von Susanne32, 11. November 2022, 06:13:30

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Susanne32

Guten Morgen zusammen. Folgende Frage:

Ich war vor einiger Zeit bei einem Amtsarzt, welcher mir bescheinigt hat, dass ich weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bin. Nun kam ein Brief vom Jobcenter, der mich dazu auffordert, Sozialhilfe zu beantragen. Das ist auch kein Problem, mache ich, aber im Schreiben steht eben auch, dass damit jetzt mein Anspruch auf ALG 2 erloschen ist.

Jetzt frage ich mich einfach, wie schnell wird so ein Sozialhilfe Antrag in der Regel denn bearbeitet? Bekomme ich das Geld noch bis Anfang nächsten Monats, und wenn nicht, bekomme ich dann trotzdem noch weiter ALG 2 übergangweise gezahlt, oder hab ich dann einfach Pech gehabt und bekomme nichts? Dieselbe Frage gilt, falls ich abgelehnt werde, in dem Brief steht auch nur, ich "könnte" Anspruch haben. Dazu wollen die 1000 Sachen wissen, und ich kenne mich da gar nicht besonders gut mit aus, am Ende fehlt irgendwas und ich werde abgelehnt. Wie würde sich das dann verhalten? Bekomme ich weiter ALG 2, oder nicht? Das macht mir Gedanken, seit ich diesen Brief bekommen habe. Weiß da jemand Näheres?

TripleH

Das kommt darauf an, ob das Sozialamt der Feststellung des Ärztlichen Dienstes der Agentur widerspricht oder nicht. Wenn es widerspricht, muss das Jobcenter bis zur Feststellung der Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung weiterleisten.

Susanne32

Danke erstmal für die Antwort.

Das bedeutet also, nur wenn der Grund der Ablehnung ein Widerspruch gegen das Gutachten ist, bekomme ich weiter Geld? Wenn sie irgendwas an den zig Sachen die ich vorlegen soll zu beanstanden haben (was ja öfters mal vorkommen soll, wenn man sich so umhört), oder der Antrag nicht schnell genug bearbeitet wird, bekomme ich gar nichts mehr?

Edelbert_Käsemann

Das geht relativ schnell. Du kriegst im Normalfall direkt Geld.
Im ersten Monat könnte es knapp werden dann kannst du aber dort hingehen und eine Auszahlung kriegen.

TripleH

ZitatDas bedeutet also, nur wenn der Grund der Ablehnung ein Widerspruch gegen das Gutachten ist, bekomme ich weiter Geld? 

Es ist sehr selten, dass das Sozialamt die Feststellung der Agentur akzeptiert, so dass im Normalfall das Jobcenter weiter zahlt. Eigentlich sollte im Bescheid vom Jobcenter auch drinstehen, wie es weiter geht.

Fettnäpfchen

Susanne32

In der Regel ist das JC verpflichtet solange zu leisten bis der nächste zuständige Träger die Leistungen übernimmt und zahlt.
Dann kann das JC das zuviel geleistete Geld einfordern. Entweder bei Dir oder über Verrechnung mit dem anderen Leistungsträger.


9. SGB II-ÄndG beschlossen - erhebliche Änderungen treten am 01.08.2016 in Kraft
Zitat§ 5 Abs. 3 S. 3 bis 6
Wenn von einem anderen Leistungsträger dort gestellte Anträge oder gezahlte Leistungen wegen fehlender Mitwirkung des ALG II Beziehers versagt oder eingestellt werden, wird auch der Anspruch auf ALG II versagt oder eingestellt, bis der Betroffene die erforderliche Mitwirkung beim anderen Leistungsträger nachholt. ALG II wird ab dann rückwirkend zum Tag der Einstellung weitergezahlt. Diese Regelung gilt nicht für den Antrag auf vorzeitige Altersrente.
Die Einstellung der ALG II Leistung ist nur zulässig, wenn der Versagungs- oder Einstellungsbescheid des anderen Leistungsträgers bestandskräftig wurde.
also wenn du deiner Mitwirkungspflicht
Zitat von: Susanne32 am 11. November 2022, 06:13:30Dazu wollen die 1000 Sachen wissen, und ich kenne mich da gar nicht besonders gut mit aus, am Ende fehlt irgendwas und ich werde abgelehnt.
nicht nachkommst und dem Sozialamt die geforderten Sachen nicht zukommen lässt wird es wie im Zitat geschildert ablaufen.

dann wirst du normalerweise angeschrieben und das Fehlende wird angefordert.

MfG FN
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Susanne32

Alles klar, vielen Dank für die Antworten. Ich wusste gar nicht, dass das Amt im Normalfall den Befund des Ärtzlichen Dienstes ablehnt, aber im Brief steht eben leider nicht, wie es dann weitergehen würde.

Ansonsten, ja, ich hab kein Problem damit, denen das alles zukommen zu lassen, ich hab nur einfach Angst, was falsch zu machen und dann deswegen erstmal ohne Geld dazustehen. Ich hab einfach keine Ahnung von all dem Kram, und wenn ich auf den Vordruck schaue, was alles verlangt wird.... ja. Hoffentlich krieg ich das gebacken wie die das gern hätten. :/

TripleH

ZitatNun kam ein Brief vom Jobcenter, der mich dazu auffordert, Sozialhilfe zu beantragen. Das ist auch kein Problem, mache ich, aber im Schreiben steht eben auch, dass damit jetzt mein Anspruch auf ALG 2 erloschen ist.

Mal nachgefragt: steht da wirklich drin, dass dein ALG2 (ab 1.12.22)aufgehoben wurde?

In einem anderen Forum gibt es nämlich eine ähnliche Anfrage, aber der dazu hochgeladene Bescheid ist nur die Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Leistungen mit Belehrung über die Möglichkeit der Beantragung von Amts wegen und den Folgen fehlender Mitwirkung beim vorrangigen Träger nach § 5 SGB II, aber definitiv keine Aufhebung der Leistungen nach dem SGB II selbst.

Auch da soll einfach erst einmal nur nachgewiesen werden, dass der Antrag beim Sozialamt gestellt wurde.