Verletztengeld

Begonnen von Wolfsblut, 21. November 2022, 12:48:50

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Wolfsblut

Hallo liebe Forumteilnehmer,

ich bin aktuell seit September nicht mehr im Leistungsbezug (vorher Hartz 4 Aufstocker), da ich bedingt durch einen Wegeunfall Verletztengeld minimal über dem Existenzminimum beziehe.
Ich bin noch bis Anfang Dezember krangeschrieben.
Da es mir besser geht, möchte ich mich vor Ablauf der Krankmeldung wieder "gesund" melden.
Nun ist es so, dass mein Arbeitsvertrag während der Krankheit ausgelaufen ist und ich wieder in den Leistungsbezug falle, sobald ich kein Verletztengeld mehr beziehe. Hierfür müsste ich wohl einen Neuantrag stellen?
Jetzt die eigentliche Frage:
Darf ich mich überhaupt vorzeitig wieder gesund melden obwohl ich quasi noch bis Anfang Dezember Anspruch auf Verletztengeld hätte?
Würde das Jobcenter die Leistungen deshalb verweigern können?

Ich wäre Euch dankbar für Antworten. 🙂

Liebe Grüße
Wolfsblut

Sheherazade

Zitat von: Wolfsblut am 21. November 2022, 12:48:50Darf ich mich überhaupt vorzeitig wieder gesund melden obwohl ich quasi noch bis Anfang Dezember Anspruch auf Verletztengeld hätte?
Würde das Jobcenter die Leistungen deshalb verweigern können?

Ich vermute ja, da das Verletztengeld eine vorrangig in Anspruch zu nehmende Leistung ist - zumindest dürfte es einige unangenehme Nachfragen und Verzögerungen geben.. Vor allem ist es unlogisch, sich ohne Jobangebot aus dem Verletztengeld zu lösen (was im übrigen nur durch den BG-Arzt erfolgen kann) nur um 3 Wochen früher die niedrigeren Sozialleistungen zu beantragen. 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wolfsblut

Vielen Dank für die Info 🙂
Die BG ordnet Untersuchungen in 140km Entfernung an. Dies ist mir nicht möglich. Aus organisatorischen und mobilen Gründen.
Stationäre Heilbehandlungen sind mir auch nicht möglich. Mein Hausarzt kann mich wieder gesund schreiben. Ich habe mit ihm gesprochen. Die Beschwerden die ich noch habe resultieren mit Wahrscheinlichkeit nicht aus den Unfallfolgen.