Zwangsverrentung mit 63

Begonnen von gülbar, 23. November 2022, 10:57:27

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gülbar

Hallo, ich bin neu hier, lese aber schon länger mit und hätte jetzt selbst mal eine aktuelle, mich betreffende Frage.
Ich beziehe ALGII, bin 62 Jahre alt und habe nun ein Schreiben vom Jobcenter erhalten indem man mich auffordert eine aktuelle Rentenauskunft einzureichen. Läuft natürlich darauf hinaus mich nächstes Jahr zwangsweise zu Verrenten
Nun zur Frage; gibt es Gründe aus denen eine Zwangsverrentung mit 63 nicht statthaft ist?
Sehr lieb wäre mir eine Antwort von Ottokar, der sich augenscheinlich rechtlich sehr gut auskennt; nichts gegen alle anderen hier, dies ist nur mein persönlicher Eindruck beim ab und zu mitlesen hier.
Herzlichen Dank

OLD-MAN

Kommt drauf an, wie hoch deine Regelaltersrente ausfällt!

Szenario 1
Trotz Regelaltersrente auf Grusi durch Sozialamt angewiesen
= Zwangsverrentung möglich

Szenario 2
Regelaltersrente ist auskömmlich
= keine Zwangsverrentung

Klärt sich über die Rentenauskunft!

Aus diesem Grunde will das JC die Rentenauskunft von dir.

Fettnäpfchen

gülbar

Zitat von: gülbar am 23. November 2022, 10:57:27Sehr lieb wäre mir eine Antwort von Ottokar, der sich augenscheinlich rechtlich sehr gut auskennt; nichts gegen alle anderen hier, dies ist nur mein persönlicher Eindruck beim ab und zu mitlesen hier.
Ja da hast du den richtigen Eindruck.

Lass dir Zeit die Auskunft einzufordern.
Mit Einführung Bürgergeld KANN es sein dass das dann hinfällig wird weil in den Entwürfen dazu steht das die Zwangsverrentung abgeschafft werden soll. Aber selbst da könnte es noch zum Nachteil gekippt werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

gülbar

 :danke: an Alle die so schnell und kompetent geholfen haben.

Ottokar

Zunächst mal gibt es keine rechtliche Grundlage, wonach das JC dich auffordern kann, eine Rentenauskunft vorzulegen.
Abgesehen davon wird die Pflicht, ab dem 63. LJ Altersrente beantragen zu müssen, ab 01.01.2023 bis Ende 2026 ausgesetzt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kein Bittsteller

Auch mit 62 kann man in den Augen des Jobcenters noch qualifiziert werden wenn du keine Lust hast für die Rente  :lol:
Soll jeder für sich persönlich entscheiden. Entweder noch 4 Jahre Spaß mit dem JC oder endlich Ruhe  :sleep:

Dieser Beitrag ist fern von rechtlichen Gegebenheiten sondern richtet sich an Menschen deren die liebevolle Betreuung durch ein Jobcenter doch mal auf die Nerven geht  :grins: