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Frage zu Sanktionen bleiben auch beim Bürgergeld bestehen

Begonnen von putinow, 28. November 2022, 17:11:35

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putinow

Die Dauer und Höhe der Sanktionen wegen Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II wurden gestaffelt. Die Sanktion bei einer ersten Pflichtverletzung beträgt 10% des Regelbedarfs und dauert einen Monat, bei einer weiteren (zweiten) Pflichtverletzung beträgt die Sanktion 20% und dauert 2 Monate, bei jeder weiteren (ab der dritten) Pflichtverletzung beträgt die Sanktion 30% und dauert 3 Monate.

Heißt das wenn man eine Maßnahme antreten muss und sie ablehnt das es max. 1 Monat 10% Kürzung gibt?

Was ist wenn man nach 6 Monaten die selbe Maßnahme wieder bekommt und sie wieder ablehnt? Dann dürfte man doch keine Sanktion erhalten, oder? Man kann ja nicht für die selbe Sache 2x bestraft werden, oder?

Yavanna

Doch natürlich.
Du wirst ja nicht 2x für das Selbe sanktioniert, sondern für das gleiche Verhalten in zwei verschiedenen Fällen.

Ottokar

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