Sanktionsumgehung durch Rentenantrag

Begonnen von la bruja, 23. November 2022, 09:34:43

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la bruja

Moin, ich hätte da mal eine hypothetische Frage:
Ein/e ALG2 Bezieher/in bekommt eine größere Summe (Bsp. "Schonvermögen" x 3) auf das Konto, Monate später äußerst das Jobcenter einen Verdacht und verlangt Einsicht in die Kontoauszüge. So weit, so bekannt. Was passiert aber, wenn die/der ALG2 Bezieher/in sich per nächstem Monatswechsel vorzeitig in die Rente verabschiedet - im entsprechenden Alter ist der Antrag bei der Rentenversicherung ja schnell gemacht. Wird das Jobcenter weiter auf Kontoeinsicht beharren, das Druckmittel "Leistungsentzug" entfällt ja...? Kennt jemand so einen Fall - ich finde in den Foren kein Praxisbeispiel?

Danke für Erkenntnisse!

Quinky

Nicht nur Sanktionsumgehung, das ist meiner Meinung nach Sozialbetrug und wird zu Anzeige gebracht

Sheherazade

Offenbar vermutet das Jobcenter den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen, von daher wird man sich von einem Rentenbezug nicht abschrecken lassen, den Tatbestand zu ermitteln und ggf. zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzufordern.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann