Vorläufiger Bescheid und abschließender Bescheid = 115€ Nachzahlung

Begonnen von LDPR, 15. November 2022, 12:47:27

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LDPR

Hallo alle zusammen,

Ich hatte für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.01.2022 ein Bescheid am 16.02.22 bekommen.
Nun meldet sich die Bearbeiterin und schreibt das dieser nur vorläufig war und jetzt ein abschließender Bescheid (15.11.2022) für den Zeitraum 01.22-06.22 gilt.
In den Unterlagen stehts nichts von vorläufig oder abschließend sondern nur "Bescheid".
Natürlich gibt es hierzu Rückforderung meiner seits von knapp 115€.

Ist das so rechtens?
Welche Möglichkeiten hätte ich dem zu widersprechen?
Darf ich einen Anwalt beauftragen diesen Bescheid zu prüfen oder gibt es stellen an die ich mich wenden kann die das auch machen?

Mir scheint das die Bescheide mir zum Nachteil gerechnet werden weil ich mich nicht so gut in diesem Thema auskenne. 

Vielen Dank schon mal für eure Antwort.
 

TripleH

ZitatIn den Unterlagen stehts nichts von vorläufig oder abschließend sondern nur "Bescheid".

Dann müsstest du den ersten Bewilligungsbescheid und sämtliche Änderungsbescheide für den Januar mal hochladen.

LDPR

Ich würde nur ungern die Bescheide hier öffentlich machen, evtl. vergesse ich noch was zu schwärzen und man kann rückschlüsse ziehen.

Gibt es keine Stellen die man als erstes aufsuchen könnte?
Die von AGL2 können mir alles mögliche erzählen, so war es mit AGL1 da hatte man sich verrechnet und ich hatte mehrere hundert euro jeden Monat zu wenig gekriegt, gegen Ende hatte man das bemerkt und mir das AGL 1 verlängert und das AGL2 hat dan diesen Betrag gefressen da in dem Zeitraum beides beantragt werden musste.

 

Ottokar

In dem Bescheid vom 16.02.22 steht ganz sicher nichts von "vorläufig"?
Lies besser nochmal genau nach.

Sollte der Bescheid vom 16.02.22 nicht vorläufig gewesen sein, ist der abschließende Bescheid vom 15.11.2022 klar rechtswidrig und kann mittels Widerspruch angefochten werden.
Das verschiebt die Rückforderung aber nur, sollte sie begründet sein, denn dann wird das JC auf den Widerspruch hin den Bescheid vom 15.11.2022 aus formalen Gründen aufheben und stattdessen für den Zeitraum 01/22-06/22 einen Änderungs- und Rückforderungsbescheid erlassen, in welchem die Leistung neu festgesetzt und die Überzahlung zurückgefordert wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


LDPR

Hallo Ottokar,
ja du hast recht, in großen Buchstaben steht zwar nur BESCHEID, das Wort vorläufig verbirgt sich dann weiter im Text.

Mit der Bearbeiterin bin ich so verblieben das die Forderung ab nächstes Jahr monatlich abgezahlt wird. Weiter hatte ich festgestellt das meine Fahrtkosten nicht eingerechnet wurden, diese mindern jetzt den Betrag auf die hälfte.
Leider entdecke ich solche Fehler seitens der Bearbeiterin erst wenn sie mit Forderungen mir gegenüber kommt. Auch vermute ich noch mehr Fehler im Bescheid wenn mir schon als Laie sowas auffällt.
Im Jahr 2021 hatte ich AGL1 bezogen, weil es nicht ausreichte musste ich AGL2 zusätzlich beziehen. Es gab mehrere Änderungen seitens AGL1, dass hatte wiederum Einfluss auf AGL2. Ich hatte 2021 keinen Durchblick mehr, die damalige Bearbeiterin wollte schon keine Forderung meinerseits mehr annehmen.
Ende 2021 meldete sich dann AGL1 wieder, die hätten wieder alles falsch berechnet und mir wurde das AGL1 um 3 Monate verlängert.
Also hatte ich wieder AGL1 und AGL2 von Januar 22 bis März 22.
Da hatten die sich um so hohen Betrag verechnet das es für 3 Monate ausreichte.
Mit so einer Erfahrung ist das Vertrauen dahin, nun sehe ich 2 Möglichkeiten entweder ich hole mir Hilfe oder ich spezialisiere mich selbst darauf.
Daher die Frage ob es gewisse Stellen gibt ohne das man sofort zum Anwalt rennt.

Ottokar

Es gibt sicher Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst, aber du kannst das Ganze auch leicht selbst prüfen.
Dazu muss man nur tabellarisch monatlich den (gleichbleibenden) ALG II Bedarf, das gezahlte ALG I und das gezahlte ALG II gegenüberstellen.
Waren die ALG II Bescheide (wie hier) nur vorläufig, ist es noch einfacher, da das JC dann eine abschließende Berechnung und Bescheidung vornehmen muss, d.h. du musst nicht selbst nachrechnen, sondern nur in der abschließenden Berechnung prüfen, ob die Zahlen zum ALG I und den Absetz-/Freibeträgen stimmen.
Findest du einen Fehler, wie hier mit den Fahrtkosten, musst du unbedingt nachweislich schr. Widerspruch einlegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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LDPR

wie finde ich den heraus womit ich rechnen kann?
Den Zeitraum vom 01-06.22 hatte ein und die selbe Person berechnet und kam jedesmal zum anderen Ergebniss :wand:

So ganz kann ich das nicht nachvollzien.

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Ottokar

Das ist nur die Gegenüberstellung von alter und neuer Bewilligung.
Wo ist die neue Bewilligung und die dazu erfolgte Berechnung?
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LDPR

In der Gegenüberstellung sieht man aber deutlich das jeden Monat die vorherigen Berechnungen wieder verworfen wurden.

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LDPR

Und hier die andere Hälfte einzeln. Das PDF ist leider etwas Unscharf.

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