Unterlagen werden wiederholt angefordert - Verzögerungstaktik vom JC - was tun?

Begonnen von katarina, 23. November 2022, 19:29:02

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katarina

Guten Abend liebe Forumsleute,

ich habe Anfang Oktober einen Erstantrag Alg2 gestellt. Dann kam ein ein Schreiben, in dem jede Menge Unterlagen eingefordert wurden. Das tat ich fristgerecht.

Vor ein paar Tagen kam wieder ein Schreiben, in dem u.a. 2-3 Unterlagen, die ich schon eingereicht hatte, angefordert wurden. Außerdem noch Unterlagen, die für die Bewilligung meiner Leistungen nicht relevant sein dürften: Nachweis Antragstellung Erwerbsminderungsrente und die Frage nach einer vorliegenden Begutachtung.

Mir scheint, hier wurde entweder schlampig gearbeitet oder es ist eine Verzögerungstaktik, da ich einen EM Rentenantrag gestellt habe und das JC will hinauszögern, um evtl. nicht zahlen zu müssen.

Wie würdet ihr vorgehen?
Die Unterlagen erneut schicken mit dem Hinweis, dass sie eigentlich vorliegen müssten?

Ich möchte, dass mein Antrag schnellstmöglich bearbeitet wird.

Simone-

Du hast die Unterlagen hoffentlich nachweisbar eingereicht?

Bereits eingereichte Unterlagen, die dem JC angeblich nicht vorliegen - das Thema kommt leider immer wieder. In solchen Fällen schreibe ich immer das:

mit Ihrer Aufforderung zur Mitwirkung vom [DATUM] fordern Sie [WAS?].

Diese Unterlagen habe ich Ihnen bereits am [DATUM] nachweisbar [WIE] zukommen lassen und liegen Ihnen damit bereits vor.

Von daher fordere ich Sie auf, den Verbleib dieser wichtigen und datenschutzwürdigen Dokumente in Erfahrung zu bringen und setze hierfür eine verbindliche Frist bis zum [DATUM] (2 Wochen).

Solle sich herausstellen, dass die nachweislich gesendeten Unterlagen in Ihrem Hause abhandengekommen sind, werde ich beim Datenschutz Beschwerde einreichen.

Weiterhin beantrage ich vorsorglich die Kostenerstattung für eine erneute Erstellung und rechtssichere Zusendung dieser Unterlagen (Kosten für Kopien und für Porto Einschreiben/Rückschein).


Meistens tauscht das angeblich nicht vorhandene dann plötzlich doch wieder auf.

Ob die anderen Forderungen - Nachweis Antragstellung Erwerbsminderungsrente und die Frage nach einer vorliegenden Begutachtung - gerechtfertigt sind, weiß ich jetzt leider nicht genau.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

katarina

Leider kann ich das nicht nachweisen. Normalerweise schicke ich immer ein Anschreiben mit allen Anlagen aufgeführt mit. Da ich schwerkrank bin und ich soviel einreichen musste, war mir das letztens zu viel.
In Zukunft werde ich das wieder machen. Allerdings, wenn die mein Anschreiben zerschreddern, kann ich das nicht ändern.
Wie kann ich nachweisen, was ich alles mitgeschickt habe? Ein Foto von allen Unterlagen machen?
Schon beim letzten mal waren das Schreiben und die Anforderungen der Unterlagen verwirrend. Es wurden mir Formulare zugesandt, die gar nicht relevant waren und eben auch welche, die ich schon eingereicht hatte.
Mich hat das ziemlich fertig gemacht. Seit ich weiß, das die JC total überlastet und überfordert sind gerade, kann ich das besser einordnen. ABER eine Zumutung ist es trotzdem. Wenn man selber so chaotisch die Anträge ausfüllen und Unterlagen einreichen würde, gäbe es negative Konsequenzen.

Wie weist ihr nach, welche Belege ihr einreicht?
Werden die Anschreiben, die man mitschickt, digital aufbewahrt oder gleich zerschreddert?

Simone-

Als Nachweis geht Einwurf in den Hausbriefkasten vor Zeugen. Ob das ein Bluff ist, wer weiß das schon? :zwinker: Ich habe das immer in mein Anschreiben so erwähnt. Wenn das JC dann angeblich was doch nicht hatte, tauchte es spätestens nach einer Ansage wie aus meiner Antwort #1 plötzlich wieder auf.

Oder man nimmt Einwurf-Einschreiben. Da kann man sich den Sendebericht im Internet holen. Kostet aber mehr Geld.

Übrigens - nein, sie schreddern das Anschreiben nicht. Das kommt auch in die Unterlagen. Bei meinem JC war das jedenfalls so.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

katarina

Danke dir, Simone! Dann ist der Nachweis aber nur, DASS du eingereicht hast aber nicht WAS du eingereicht hast. Das sie von mir was erhalten haben, ist ja klar, sonst hätte ich keine Reaktion bekommen. Aber sicher hast du recht, dass man aufzeigen muss, dass man sich nicht alles gefallen lässt.
Die Frage ist nur, wie ich das mache.
Wie gesagt, ich habe nicht unter Zeugen eingeworfen. Beim nächsten mal werde ich das fotografieren oder persönlich abgeben und quittieren lassen.
Mich machen diese blöden Spielchen ziemlich fertig. Deshalb muss ich einen anderen Umgang damit finden.

Kein Bittsteller

Zitat von: katarina am 23. November 2022, 19:45:41Wie weist ihr nach, welche Belege ihr einreicht?
Jobcenter Digital. Alle solche Probleme lösen sich in Luft auf. :smile:

Zitat von: katarina am 23. November 2022, 19:29:02Mir scheint, hier wurde entweder schlampig gearbeitet oder es ist eine Verzögerungstaktik, da ich einen EM Rentenantrag gestellt habe und das JC will hinauszögern, um evtl. nicht zahlen zu müssen.
Zitat von: katarina am 23. November 2022, 19:29:02Du hast ja, wie du selber schreibst, Unterlagen fristgerecht nachgeliefert.
Es können sich aus den nachgereichten Unterlagen auch einfach neue Erkenntnisse bzw. Sachverhalte für den SB ergeben haben.

Das bereits eingereichte Unterlagen erneut angefordert werden, ist natürlich ärgerlich.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Simone-

Zitat von: katarina am 23. November 2022, 20:26:16Dann ist der Nachweis aber nur, DASS du eingereicht hast aber nicht WAS du eingereicht hast.
Richtig, auch so einen Fall hatte ich schon:

Das JC erhielt mehrere Unterlagen in einem Umschlag.
Ein Teil aus diesem Umschlag liegt vor, wohingegen anderes aus demselben Umschlag angeblich nicht vorliegt :wand: .


Deshalb so schreiben:

Diese Unterlagen habe ich Ihnen bereits am [DATUM] nachweisbar [WIE] zukommen lassen und liegen Ihnen bereits vor.

Der Umschlag mit diesen Unterlagen wurde vor Zeugen gepackt ...

und entweder

... und vor den selben Zeugen in den Hausbriefkasten eingeworfen.

oder

... und vor den selben Zeugen per Einschreiben gesendet.


Leider hatte ich vergessen, das zu erwähnen.

Mein Rat: Wenn man Unterlagen an das JC schicken soll, dann macht es sich bezahlt, wenn man sich hierbei zusammen reißt, auch wenn es einem schlecht geht. Lieber mehr Zeit aufwenden und alles gleich lückenlos nachweisbar mit einem Anschreiben senden, in dem auch der Inhalt aufgelistet wird. Dann spart man sich möglichen Ärger.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

katarina

Zitat von: Nö am 24. November 2022, 08:01:46Es können sich aus den nachgereichten Unterlagen auch einfach neue Erkenntnisse bzw. Sachverhalte für den SB ergeben haben.

Das wäre möglich, danke für den Tipp!

Ratlos

Der sicherste und billigte Weg ist die persönliche Abgabe der Unterlagen gegen Empfangsbekenntnis.
Hier der Text aus der Anweisung der BA für die Jobcenter:
In dem offiziellen Schreiben vom 10.07.2018 heißt es: ,,
Die Bundesagentur für Arbeit befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge."

Grund für diese Weisung sind die massenhaften Beschwerden über angeblich "verlorene" Unterlagen

katarina

Ja, die persönliche Abgabe ist sicherlich gut, weil man um Empfangsbestätigung bitten kann. Nur bekommt man auch dort nur bestätigt, dass man abgegeben hat und nicht was und wieviel.
Dafür muss man wohl entweder einen Zeugen verpflichten (beim Packen des Briefes), Jobcenter digital nutzen oder die Unterlagen per Fax senden

Ratlos

Soviel Umstände sind doch gar nicht notwendig.
Ein kurzes Anschreiben/Deckblatt wo drauf steht:
"In der Anlage erhalten Sie die geforderten Unterlagen .... (jetzt einzeln aufführen)"
Datum drunter und Unterschrift und .... Eingangsstempfel des JC auf das Deckblatt

Zitat von: Simone- am 24. November 2022, 10:05:08Das JC erhielt mehrere Unterlagen in einem Umschlag.
Ein Teil aus diesem Umschlag liegt vor, wohingegen anderes aus demselben Umschlag angeblich nicht vorliegt :wand: .

Ja, das sind typische Scanfehler die passieren. Dann werden einzelne Blätter nicht vom Scanner erfasst, oder sind getackert und oder mit Büroklammern fixiert.
Dann bekommt der SB in der Tat nur das erste Blatt.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

katarina

Zitat von: Ratlos am 24. November 2022, 11:51:04Ein kurzes Anschreiben/Deckblatt wo drauf steht:
"In der Anlage erhalten Sie die geforderten Unterlagen .... (jetzt einzeln aufführen)"
Datum drunter und Unterschrift und .... Eingangsstempfel des JC auf das Deckblatt

Danke dir, Ratlos! Das werde ich ausprobieren. Könnte sein, dass sie das nicht machen, aber das werde ich sehen.

Ratlos

https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-201806011_ba018017.pdf
Schau mal da rein. Das ist die Weisung der BA. Die bedeutet zwar keinen Rechtsanspruch auf eine Empfangsbestätigung aber bei Weigerung solltest du sofort den Teamleiter oder sonstigen Weisungsbefugten holen lassen und auf die Weisung der BA bestehen.
Damit hast du einen rechtssicherung gerichtsfesten Beweis in Händen wie der BGH bereits entschieden hat.