Unterlagen werden wiederholt angefordert - Verzögerungstaktik vom JC - was tun?

Begonnen von katarina, 23. November 2022, 19:29:02

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Fettnäpfchen

katarina

Zitat von: katarina am 23. November 2022, 19:29:02Vor ein paar Tagen kam wieder ein Schreiben, in dem u.a. 2-3 Unterlagen, die ich schon eingereicht hatte, angefordert wurden. Außerdem noch Unterlagen, die für die Bewilligung meiner Leistungen nicht relevant sein dürften: Nachweis Antragstellung Erwerbsminderungsrente und die Frage nach einer vorliegenden Begutachtung.
Stelle das Schreiben doch mal anonymisiert ein.

Zitat von: Simone- am 23. November 2022, 20:13:00Als Nachweis geht Einwurf in den Hausbriefkasten vor Zeugen. Ob
:ok:  mein Favorit
am besten mit: Zitat erweitern drücken
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: Ratlos am 24. November 2022, 11:51:04Ein kurzes Anschreiben/Deckblatt wo drauf steht:
"In der Anlage erhalten Sie die geforderten Unterlagen .... (jetzt einzeln aufführen)"
Datum drunter und Unterschrift und .... Eingangsstempfel des JC auf das Deckblatt
:ok: meine zweitliebste Variante. Klappt aber nur wenn die Empfangsdame mitmacht.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

katarina

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. November 2022, 15:30:38Stelle das Schreiben doch mal anonymisiert ein.

Fettnäpfchen,
ich hoffe, es ist lesbar soSie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen. 


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Kopfbahnhof

Zitat von: katarina am 23. November 2022, 19:29:02da ich einen EM Rentenantrag gestellt habe und das JC will hinauszögern, um evtl. nicht zahlen zu müssen.
Woher wissen die davon?

Aber Egal, so lange wie der EM Antrag läuft, ist das JC zur Leistung Verpflichtet.

Ein Nachweis der Antragstellung und möglicher Gutachten, geht das JC hier nichts an.

Ab wann soll der Antrag laufen Dezember/Januar?

Das mit dem Wohngeld verstehe ich auch nicht so richtig.
Mit Hartz IV gibt es doch gar keins und was vorher war, ist Unerheblich.

katarina

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. November 2022, 18:25:23Ab wann soll der Antrag laufen Dezember/Januar?
Ab Oktober, ich habe am 11.10. den Antrag gestellt.

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. November 2022, 18:25:23Ein Nachweis der Antragstellung und möglicher Gutachten, geht das JC hier nichts an.
Bist du sicher? Dass ich die Antragstellung nachweise, finde ich noch okay. Aber dass die mich nach einem Gutachten fragen, finde ich komisch. Es gibt eins zu meiner Rehafähigkeit, woraufhin Reha-Antrag abgelehnt wurde. Aber das Gutachten liegt mir nicht vor. Ich frage mich, wie viel Antwort ich geben sollte.

Abschließenden Wohngeldbescheid hatte ich schon geschickt, aber irgendwie schnallen die das nicht oder er ist verloren gegangen. Die wollen halt ausschließen, dass man nicht doppelt Geld bekommt.


Kopfbahnhof

Zitat von: katarina am 24. November 2022, 20:21:54dass man nicht doppelt Geld bekommt.
Es gibt eh nur eins von beiden, bei Wohngeld kein Hartz, bei Hartz kein Wohngeld.
Zitat von: katarina am 24. November 2022, 20:21:54die Antragstellung nachweise, finde ich noch okay
Man kann das beim JC Erwähnen, mehr aber auch nicht.
So lange das Verfahren zur EM Rente offen ist muss, dass JC leisten da der Ausgang auch völlig offen ist.
(kann leicht sein EM Rente wird auch mal Abgelehnt)

Zitat von: katarina am 24. November 2022, 20:21:54habe am 11.10. den Antrag gestellt
Recht spät, aber im November sollte das JC den Antrag bearbeitet haben und nicht wie hier, auf Verzögerung stellen.

Zitat von: katarina am 24. November 2022, 20:21:54die mich nach einem Gutachten fragen, finde ich komisch
Es kann doch eigentlich erst eins geben wenn die RV damit durch ist, oder was für ein Gutachten ist das?

Rhön_Fan

Zitat von: Kein Bittsteller am 24. November 2022, 07:51:05
Zitat von: katarina am 23. November 2022, 19:45:41Wie weist ihr nach, welche Belege ihr einreicht?
Jobcenter Digital. Alle solche Probleme lösen sich in Luft auf. :smile:

Ich lach mich schlapp, dat kann nur ein JCM sein. Habe ich, weil gutgläubig, getan. Was soll ich sagen? Es wurde noch unerträglicher an Intelligenzbeleidigung! Es passierte nämlich, immer wieder, genau die gleiche Sch... wie vom TE beschrieben.

Nun geht alles wieder seinen analogen Weg, inkl. SG wenn es halt sein muss, wir haben es ja, nicht wahr. ;)

Kein Bittsteller

Zitat von: Rhön_Fan am 25. November 2022, 05:58:42
Zitat von: Kein Bittsteller am 24. November 2022, 07:51:05
Zitat von: katarina am 23. November 2022, 19:45:41Wie weist ihr nach, welche Belege ihr einreicht?
Jobcenter Digital. Alle solche Probleme lösen sich in Luft auf. :smile:

Ich lach mich schlapp, dat kann nur ein JCM sein. Habe ich, weil gutgläubig, getan. Was soll ich sagen? Es wurde noch unerträglicher an Intelligenzbeleidigung! Es passierte nämlich, immer wieder, genau die gleiche Sch... wie vom TE beschrieben.

Nun geht alles wieder seinen analogen Weg, inkl. SG wenn es halt sein muss, wir haben es ja, nicht wahr. ;)


Vollkommener Unsinn was du schreibst. Wenn du deine Dokumente hochlädst sind die gespeichert. Fertig.
Verschwinden kann also nichts  :wand:
Und wenn du dann nochmals die Übersicht aufrufst siehst du deine Dateien und kannst den Vorgang zu deiner Sicherheit nochmal runterladen und meinetwegen speichern.



Rhön_Fan

Zitat von: Kein Bittsteller am 25. November 2022, 08:47:49
Zitat von: Rhön_Fan am 25. November 2022, 05:58:42
Zitat von: Kein Bittsteller am 24. November 2022, 07:51:05
Zitat von: katarina am 23. November 2022, 19:45:41Wie weist ihr nach, welche Belege ihr einreicht?
Jobcenter Digital. Alle solche Probleme lösen sich in Luft auf. :smile:

Ich lach mich schlapp, dat kann nur ein JCM sein. Habe ich, weil gutgläubig, getan. Was soll ich sagen? Es wurde noch unerträglicher an Intelligenzbeleidigung! Es passierte nämlich, immer wieder, genau die gleiche Sch... wie vom TE beschrieben.

Nun geht alles wieder seinen analogen Weg, inkl. SG wenn es halt sein muss, wir haben es ja, nicht wahr. ;)


Vollkommener Unsinn was du schreibst. Wenn du deine Dokumente hochlädst sind die gespeichert. Fertig.
Verschwinden kann also nichts  :wand:
Und wenn du dann nochmals die Übersicht aufrufst siehst du deine Dateien und kannst den Vorgang zu deiner Sicherheit nochmal runterladen und meinetwegen speichern.




Wie niedlich. Habe ich auch schon mal irgendwo gehört.
Hast du schon mal den Unterschied zwischen Theorie und Praxis "erlebt"?
Ist aber auch gar nicht wichtig, eigentlich OT, rein rhetorisch. Danke für den Kopfstoß, ich hoffe es geht dir ansonsten Bestens.

Kein Bittsteller

ZitatHast du schon mal den Unterschied zwischen Theorie und Praxis "erlebt"?

Ich lade meine Dokumente, Veränderungen usw. hoch seit ich von Jobcenter Digital Kenntnis habe.
Also nicht erst seit gestern.
Wer die Möglichkeit nicht nutzt macht's eben weiterhin analog. Mit den damit verbundenen Risiken wie man ja gerade hier wieder in Reinkultur erlesen kann :weisnich:

Rhön_Fan

Zitat von: Kein Bittsteller am 25. November 2022, 13:17:12
ZitatHast du schon mal den Unterschied zwischen Theorie und Praxis "erlebt"?

Ich lade meine Dokumente, Veränderungen usw. hoch seit ich von Jobcenter Digital Kenntnis habe.
Also nicht erst seit gestern.
Wer die Möglichkeit nicht nutzt macht's eben weiterhin analog. Mit den damit verbundenen Risiken wie man ja gerade hier wieder in Reinkultur erlesen kann :weisnich:

Jup, eben genau so.  :ok:

Fettnäpfchen

katarina

Zitat von: katarina am 24. November 2022, 16:32:18Fettnäpfchen,
ich hoffe, es ist lesbar so
Ja und ich an deiner Stelle würde denen ein Schreiben schicken das die Forderungen als nicht (leistungs)relevant zur Feststellung deines ALG 2 Anspruches ist und eine Verweigerung der Bearbeitung weitere rechtliche * Schritte nach sich ziehen kann/wird. Denn wenn etwas unklar ist hat das JC einen vorläufigen Bescheid zu erlassen und nicht einfach die Bearbeitung zu verweigern.
Einzig die HK Abrechnung also aktuellste Jahresabrechnung als Anhang zum MV wegen der Aktualisierung selbigens.
Ähnlich auch beim Verschwinden von schon gesendeten Unterlagen sprich doppelte Datenerhebung! s. Anhang
Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Das untere muss man halt wollen und falls man es so schreibt sollte man auch dazu stehen.
*
ZitatKommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kein Bittsteller

Zitat von: Rhön_Fan am 25. November 2022, 13:20:23
Zitat von: Kein Bittsteller am 25. November 2022, 13:17:12
ZitatHast du schon mal den Unterschied zwischen Theorie und Praxis "erlebt"?

Ich lade meine Dokumente, Veränderungen usw. hoch seit ich von Jobcenter Digital Kenntnis habe.
Also nicht erst seit gestern.
Wer die Möglichkeit nicht nutzt macht's eben weiterhin analog. Mit den damit verbundenen Risiken wie man ja gerade hier wieder in Reinkultur erlesen kann :weisnich:

Jup, eben genau so.  :ok:

Liegt es vielleicht im Bereich des möglichen das du einen Fehler beim einreichen deiner Dokumente online gemacht hast?...
Nur mal so nachgefragt
Oder konkret. Was ist schiefgelaufen?

katarina

Fettnäpfchen, du bist ein Schatz  :ok: !
Mit diesen Informationen sollte es mir gelingen etwas Ordnung in die Angelegenheit zu bringen.
Zwar habe ich keine Beweismöglichkeit bei meinen zuletzt mitgeschickten Unterlagen, aber ich habe es mir hinter die Ohren geschrieben und werde mich in Zukunft absichern so gut es geht. Und ich werde auf jeden Fall darauf hinweisen, dass ich die für die Bewilligung relevanten Unterlagen bereits eingereicht habe.
Mich regen diese doofen Einschüchterungsspielchen viel zu sehr auf und ich muss mir 1. angewöhnen alles nachweisen zu können und 2. ein deutliches Stop zu setzen. Und zur Not eben rechtliche Schritten ankündigen. Man muss wohl echt auf Zack sein, um nicht unterzugehen.

Bittsteller,
nein, ich habe da keinen Fehler gemacht. Da bin ich sicher. Ich hatte beim letzten Einreichen bloß eben kein Begleitschreiben mit Auflistung der eingereichten Unterlagen erstellt, sondern nur abgehakt auf dem Schreiben vom JC. Die haben schon beim vorletzten mal viele verwirrende Fehler gemacht.
Dumm ist nur, dass mich das so einschüchtert. Das werde ich ab jetzt hoffentlich nicht mehr zulassen.

Ich denke außerdem, dass das JC wegen der vielen Änderungen u.a. total überlastet ist. Aber diesen Druck nach unten, d.h. zu uns weiterzugeben, ist absolut nicht in Ordnung. Da muss man sich wehren.

Kein Bittsteller

Zitat von: katarina am 25. November 2022, 17:34:02Fettnäpfchen, du bist ein Schatz  :ok: !
Mit diesen Informationen sollte es mir gelingen etwas Ordnung in die Angelegenheit zu bringen.
Zwar habe ich keine Beweismöglichkeit bei meinen zuletzt mitgeschickten Unterlagen, aber ich habe es mir hinter die Ohren geschrieben und werde mich in Zukunft absichern so gut es geht. Und ich werde auf jeden Fall darauf hinweisen, dass ich die für die Bewilligung relevanten Unterlagen bereits eingereicht habe.
Mich regen diese doofen Einschüchterungsspielchen viel zu sehr auf und ich muss mir 1. angewöhnen alles nachweisen zu können und 2. ein deutliches Stop zu setzen. Und zur Not eben rechtliche Schritten ankündigen. Man muss wohl echt auf Zack sein, um nicht unterzugehen.

Bittsteller,
nein, ich habe da keinen Fehler gemacht. Da bin ich sicher. Ich hatte beim letzten Einreichen bloß eben kein Begleitschreiben mit Auflistung der eingereichten Unterlagen erstellt, sondern nur abgehakt auf dem Schreiben vom JC. Die haben schon beim vorletzten mal viele verwirrende Fehler gemacht.
Dumm ist nur, dass mich das so einschüchtert. Das werde ich ab jetzt hoffentlich nicht mehr zulassen.

Ich denke außerdem, dass das JC wegen der vielen Änderungen u.a. total überlastet ist. Aber diesen Druck nach unten, d.h. zu uns weiterzugeben, ist absolut nicht in Ordnung. Da muss man sich wehren.

Liebe katarina, ich habe lediglich darauf hingewiesen das man Anträge auch online einreichen kann  :smile:
Außerdem heisse ich KEIN Bittsteller