Wöchentliche Einladungen

Begonnen von Turok, 31. Mai 2023, 13:01:02

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Phil_N

#45
Zitat von: malsumis am 07. Juni 2023, 12:40:27Übrigens steht im Absatz 3 des "vertippten" Paragrafen, dass die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragen kann.

Und genau das bedeutet, dass das JC diese Maßnahmen einkauft. Oder was meinst du, was "beauftragen" meint? Das bedeutet: Wir vergeben den Auftrag, das Seminar durchzuführen und zahlen dem Maßnahmeträger Geld dafür. So eine Transaktion (Geld für eine Dienstleistung) nennt sich "einkaufen". Das ist wie beim Friseur. Du gehst hin und beauftragst den, dir die Haare zu schneiden. Man kann auch sagen: Du kaufst dessen Dienstleistung (Haarschnitt) ein.

Ich war als AZAV-Maßnahme-Werter selbst daran beteiligt, diese Maßnahmen auszuwählen, die wir (oder genauer: unser Regionales Einkaufszentrum) eingekauft haben.  Wir Maßnahme-Werter haben die Vergabeunterlagen mit den Angeboten der Träger verglichen und dann unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit das "beste" Angebot gewählt (meistens das zweitgünstigste), also dafür den Auftrag vergeben.

Davon abgesehen bin ich im Bereich der Qualitätsbewertung in der Weiterbildung noch immer tätig, denn ich begutachte nebenberuflich Bildungsanbieter nach LKQT. Aber ich lasse mich von dir gerne aufklären, wie es in der Praxis wirklich läuft. Du scheinst ja - aus welchem Grund auch immer - irgendwie besonders interessiert daran zu sein, meine Aussagen in Zweifel zu ziehen. Dann erklär doch selbst bitte mal, was wirklich Sache ist.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

malsumis

Kannst den Blödsinn so oft wiederholen wie du willst, dadurch wird er nicht richtiger.
Zitat§ 16 SGB II:
Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches.
Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:
2.  Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt

BigMama

Eieiei, du hast wirklich zu wenig Ahnung von der rechtlichen Materie um auf diesem Level mitzudiskutieren.

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Phil_N

Zitat von: BigMama am 07. Juni 2023, 17:53:47Eieiei, du hast wirklich zu wenig Ahnung von der rechtlichen Materie um auf diesem Level mitzudiskutieren.


 :ok:

Da hast du sicher Recht. Das ist in Foren ja leider oft ein Problem.  Da malsumis "Agentur für Arbeit" im Zitat oben fett gedruckt hat, vermute ich, dass er nicht versteht, dass auch das Jobcenter, das für ALG II zuständig ist, Leistungen erbringt, die im SGB III (ALG I) geregelt sind.

@malsumis: Du solltest dich mal mit dem Ausdruck "in Verbindung mit (i. V. m.)" auseinandersetzen. Über diese Formulierung wird die Brücke zwischen unterschiedlichen Paragraphen in gleichen oder anderen Sozialgesetzbüchern geschlagen. Schau dir auch mal § 44b SGB II an, dann siehst du, dass die BA und ein zugelassener Kreis oder eine zugelassene kreisfreie Stadt Träger des JC sind.

Die erbringen dann in einer sogenannten gemeinsamen Einrichtung (gE, insgesamt über 300 der über 400 JC im Land) oder als zugelassener kommunaler Träger (zkT) in Eigenregie Eingliederungsleistungen nach dem SGB II (und SGB III über die Verbindung mit § 16 SGB II).
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Turok

Guten Tag, kurzes Update:

Nach Terminvereinbarung und Gespräch beim KRM des Jobcenters kam nun folgendes Ergebnis zu Stande.

Mir wurde eine neue Sachbearbeiterin zugewiesen. Der alte SB Herr K-------- hat wohl mit seinen Einladungen den Bogen überspannt.

Begründet wurde die Verhältnismäßigkeit die nicht mit der Ladefrequenz übereinstimmt. Also mir wurde irgendwie sowas mitgeteilt.

Und siehe da aus den Wöchentlichen Einladungen wurden nun erstmal Monatliche, da beim heutigen Termin bei meiner neuen SB ein neuer Termin für nächsten Monat vereinbart wurde, also erstmal etwas über einen Monat ruhe.

Geht doch.

Und an dieser Stelle noch vielen dank für die Zahlreichen Tips und Hinweise.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Beste Grüße