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Sammelthema: Hartz IV wird Bürgerhartz - Sanktionsmoratorium aufgehoben!

Begonnen von Ottokar, 25. November 2022, 15:04:22

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

hansmeisner

Zitat von: Ottokar am 31. Dezember 2022, 18:54:02[...]
Vielleicht machen wir auch ein Quiz daraus - oder lassen es einfach dabei bewenden.
Ich bin für das Quiz! :grins:

Hary

Mal eine dumme Frage:
Zu Hartz4 gibt es ja Tausende Urteile von Sozialgerichte. Behalten diese beim Bürgergeld ihre Gültigkeit?

Ottokar

Natürlich.
Die Urteile sind zu gesetzlichen Regelungen innerhalb des SGB II ergangen. Soweit diese Regelungen in ihrer Rechtswirkung nicht verändert wurden, ist die dazu ergangene Rechtsprechung weiterhin anzuwenden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Danke, dass bedeutet also man müsste um die Urteile loszuwerden das SGB II z.B durch etwas wirklich komplett neues ersetzen.

horst

Ein Bekannter hat mich gefragt, der noch nie gearbeitet hat, ob er das Guthaben der Betriebskosten, das das JC bezahlt hat und jetzt in der Grusi gelandet ist behalten?

horst

Zitat von: horst am 05. Mai 2023, 17:25:51Ein Bekannter hat mich gefragt, der noch nie gearbeitet hat, ob er das Guthaben der Betriebskosten, das das JC bezahlt hat und jetzt in der Grusi gelandet ist behalten?
Ich bin wegen der Sache als Beistand nächste Woche vom Sozialamt vorgeladen und wollte euch fragen, ob das so stimmt?


Fettnäpfchen

horst

Zitat von: horst am 06. Mai 2023, 15:59:46Ich bin wegen der Sache als Beistand nächste Woche vom Sozialamt vorgeladen und wollte euch fragen, ob das so stimmt?
:weisnich:
aucvh in der Grundsicherung gilt das Zuflußprinzip.
Also je mach dem wann das Geld zugeflossen ist muss es, wenn man im Bezug war/ist, angerechnet werden.
Die Ausnahme wäre wenn es da zugeflossen ist als man weder im SGB 2 oder 12 Bezug gewesen ist.

und seit wann werden Beistände ein(vor)geladen.
Das geht doch gar nicht (Vorladung sowieso nicht) und würde ja schon ähnlich einer Rechtsberatungstätigkeit zu betrachten sein und das darf man als Beistand nicht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.


Fettnäpfchen

horst

Zitat von: horst am 06. Mai 2023, 16:26:57ich habe Vollmacht
Dann bist du ein Bevollmächtigter. Das ist etwas anderes.

MfG FN
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horst

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Mai 2023, 16:13:06Die Ausnahme wäre wenn es da zugeflossen ist als man weder im SGB 2 oder 12 Bezug gewesen ist.

danke @Fettnäpfchen für die Antwort, das mit den Guthaben der Nebenkosten habe ich mir schon gedacht jetzt muss ich das wieder für den Mann gerade rücken.

Dragon

Gibt es was neues ob der Kooperationsplan (ab 01.07.2023) kommt oder nicht??? Man hört nichts mehr dazu

Kopfbahnhof

Der kommt schon, aber was genau der Inhalt sein wird weiß noch keiner.

Habe jedenfalls noch keinen gesehen.

Dragon

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juni 2023, 18:28:50Der kommt schon, aber was genau der Inhalt sein wird weiß noch keiner.

Habe jedenfalls noch keinen gesehen.
Ok