können erhöhte Heizkosten rückwirkend vom JC übernommen werden?

Begonnen von Lena95, 26. November 2022, 17:26:26

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Lena95

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu den Heizkosten. Ich bin Aufstocker und habe eine nicht angemessene Wohnung.Im März diesen Jahres habe ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen und musste nachzahlen.

Seitdem zahle ich von mir aus monatlich mehr,um eine erneute Nachzahlung im nächsten Jahr zu vermeiden.
Jetzt habe ich dem JC geschrieben,dass sich die Heizkosten seit März diesen Jahres erhöht habe,habe auch eine Bescheinigung meiner Vermieterin mitgeschickt.

Meine Sachbearbeiterin meinte,die gestiegen Heizkosten könnten sie berücksichtigen.allerdings eine rückwirkende Übernahme der Kosten ist prinzipiell nicht möglich,immer nur für die Zukunft.

ich möchte einfach nur wissen,stimmt das,das es generell keine rückwirkende Übernahme gibt??

Meine Heizkosten sind von 50 auf 100 Euro gestiegen...

Freue mich über Antworten.

Yavanna

Warum hast du nicht direkt eine Veränderungsmitteilung eingereicht?

Lena95

ich weiss,habe zuerst gedacht,die übernehmen das eh nicht,weil die Wohnung nicht angemessen ist,dann hab ich jetzt gedacht,ich versuchs einfach.

Aber damit ist ja meine Frage nicht beantwortet,ob es rückwirkend übernommen wird...kann mir da jemand was dazu sagen?

Ottokar

Wenn das JC die tatsächlichen HK übernimmt, dann reguliert sich das bei der nächsten Abrechnung von selbst. Das JC wird den Kosten die bewilligten Vorauszahlungen gegenüberstellen und den Rest nachbezahlen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ingrida

Ja es ist möglich die Heizkostenerhöhung nachträglich zu übernehmen. Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.
Hier gibt es eine Vorlage zum Download. https://www.hartziv.org/ueberpruefungsantrag-nach-%C2%A7-44-sgb-x/

Hast Du die Nebenkostenabrechnung selbst bezahlt und nicht eingereicht?

Lena95

ja,die Nebenkostennachzahlung,das waren 300 Euro habe ich selbst bezahlt,ich hatte gelesen,dass man das nur erstattet bekommt,wenn die Wohnung angemessen ist,und das ist ja bei mir nicht der Fall,sie ist ein klein wenig über dem Mietspiegel bei der Kaltmiete :sad:

Ottokar

Zitat von: Lena95 am 26. November 2022, 19:31:18wenn die Wohnung angemessen ist,und das ist ja bei mir nicht der Fall,sie ist ein klein wenig über dem Mietspiegel bei der Kaltmiete
Kaltmiete unangemessen, HK angemessen? Da wendet das JC die vom BSG geprägten Regeln zur Ermittlung angemessener KdUH aber definitiv falsch an.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.