Es wird versucht Beistand, Quittierung d. Termins und Bedenkzeit EGV freundlich

Begonnen von kazuni, 30. November 2022, 11:41:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Lina

Diese UB ist wirklich Menschenverachtend und auch diskriminiert.

Wenn Du nicht zum ärztlichen Dienst gehst und Dich "checken" läßt, dann entzieht Dir das JC die Leistungen.


Hast Du schon einmal einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV gestellt? Käme das für Dich evtl. in Frage?

kazuni

Die Anwartschaftsvoraussetzungen für die EU-Rente erfülle ich gar nicht. 5 ganze Jahre sind das.

Fettnäpfchen

kazuni

Zitat von: kazuni am 03. Dezember 2022, 20:40:08ch mache auf keinen Fall die selbe UB Maßnahme, welche ich bereits zwei Jahre lang mit negativen Erlebnissen durchstehen musste... zudem führte mich diese Massnahme nicht in Arbeit. Diese Massnahme war überhaupt nicht auf mich abgestimmt, sprich die gesundheitlichen Einschränkungen wurden übergangen.
Musst du ja nicht und kannst die dann wenn eine Zuweisung kommt bedenkenlos, richtig begründet, ablehnen.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kazuni

Man kann gegen jede Maßnahme Widerspruch einlegen, das weiß ich.
Nur wenn der Amtsarzt mich jetzt unter drei Stunden arbeitsfähig sieht, muss ich direkt zwingend in eine WfbM?
Ich war erst dafür, aber je mehr Zeit vergeht, denke ich darüber nach und es wirkt wie Ausbeutung auf mich. Kein Mindestlohn, man arbeitet zwar nicht unter besonderen Stress oder Zeitdruck, hat früh Feierabend und viele Pausen, ist unter der Woche beschäftigt, aber man fühlt sich irgendwie benachteiligt. Schweres Thema.

Fettnäpfchen

kazuni

Zitat von: kazuni am 06. Dezember 2022, 20:51:55Nur wenn der Amtsarzt mich jetzt unter drei Stunden arbeitsfähig sieht, muss ich direkt zwingend in eine WfbM?

Zitat von: Lina am 02. Dezember 2022, 09:37:23Verstehe ich nicht. Wenn das JC nicht mehr für Dich zuständig ist sondern das Sozialamt, dann mußt Du auch nicht in einer Behindertenwerkstatt arbeiten oder einen anderen 1 Euro Job annehmen. Beim Sozialamt gibt es doch keine Sanktionen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kazuni

Naja, der Rehaberater hatte diese Anfrage ganz klar an den aerztl. Dienst gestellt, ob eine WfbM notwendig sei. Der Rehaberater meinte, ich müsste bei Bejahung des aerztl. Dienstes dann auch in den beruflichen Eingangsbereich der Werkstatt gehen. Das sei dann nicht freiwillig.

Lina

Gut, Du gehst da hin, und dann kritisiert Du laut die Maßnahme bringst damit Unruhe rein, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir wird Dein Geld gekürzt. 3 Monate 30%. Du legst Widerspruch dagegen ein und wenn nötig, Klage vor dem Sozialgericht.

a_good_heart

Zitat von: Lina am 08. Dezember 2022, 11:43:53Gut, Du gehst da hin, und dann kritisiert Du laut die Maßnahme bringst damit Unruhe rein, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir wird Dein Geld gekürzt. 3 Monate 30%. Du legst Widerspruch dagegen ein und wenn nötig, Klage vor dem Sozialgericht.

Quatsch! Das geht so:
Du gehst da hin, unterschreibst den Maßnahmevertrag nicht, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir kann deswegen Dein Geld nicht gekürzt werden. Du brauchst keinen Widerspruch einlegen und auch nicht vorm Sozialgericht klagen.

Und obendrein hast du ein paar (Minus-)Freunde mehr :grins:


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Lina

Zitat von: a_good_heart am 08. Dezember 2022, 13:13:32
Zitat von: Lina am 08. Dezember 2022, 11:43:53Gut, Du gehst da hin, und dann kritisiert Du laut die Maßnahme bringst damit Unruhe rein, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir wird Dein Geld gekürzt. 3 Monate 30%. Du legst Widerspruch dagegen ein und wenn nötig, Klage vor dem Sozialgericht.

Quatsch! Das geht so:
Du gehst da hin, unterschreibst den Maßnahmevertrag nicht, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir kann deswegen Dein Geld nicht gekürzt werden. Du brauchst keinen Widerspruch einlegen und auch nicht vorm Sozialgericht klagen.

Und obendrein hast du ein paar (Minus-)Freunde mehr :grins:




Nee, ich habe noch nie einen Maßnahmevertrag unterschrieben und die haben mir den "Mist" trotzdem aufgedrückt. Hat also gar nichts genützt.

Probiere es trotzdem. Versuch macht klug.