Endlich wieder Arbeit - Ich habe dazu ein paar Fragen und bitte um Hilfe

Begonnen von Patrick87, 04. Dezember 2022, 11:12:49

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Patrick87

Hallo an alle, die das lesen.

Nach sehr langer Arbeitslosigkeit, vielen Absagen oder gar keinen Reaktionen, habe ich nun endlich einen Job finden können.

Dazu hätte ich ein paar Fragen, da ich im Internet entweder nichts finden könnte, was den Kern meiner Frage beantwortet, oder wo es vielleicht nicht zu 100% auf meinen Fall zutrifft oder weil ich es vielleicht einfach nicht richtig verstanden habe.

Vorabanmerkung:

Ich fange am 5. Dezember an. Das erste Gehalt wird jedoch erst im Januar, um den 15. herum, ausgezahlt. Es wäre ein Teilzeitjob mit 30 Stunden die Woche. Ich wäre mit dem Gehalt dort nicht komplett aus dem ALG II Bezug raus.

Fragen zu Punkt 1:

Ich habe ein Überbrückungsdarlehen beantragt, da ich keinerlei Ersparnisse habe und den Großteil meines Regelsatzes plus die Miete, am Monatsanfang überweisen muss.

Bekomme ich da vermutlich Ende Dezember noch mal den kompletten Regelsatz plus KDU? Oder die komplette KDU und den anteiligen Regelsatz (Also vom Regelsatz das Geld für 14 anstatt für 31 Tage)?

Und wird mir das dann einmalig vom ersten Gehalt abgezogen oder wäre das wohl ein Darlehen, dass ich monatlich in Raten zurückzuzahlen hätte?

Falls Letzteres: Auch nur mit 10% vom Regelsatz oder könnte das Jobcenter dann wegen des Jobs auch mehr als 10% verlangen?

Frage zu Punkt 2:

Aufgrund starker Gewichtsabnahme und dass ich immer noch fleißig am Abnehmen bin, kann ich (vorher abgesprochen), auch ein Bekleidungsdarlehen beantragen.

Wenn sowohl Überbrückungsdarlehen als auch Bekleidungsdarlehen in monatlichen Raten zurückgezahlt werden müssten, würde das Jobcenter dann verlangen, dass beide Raten zugleich abbezahlt werden oder erst das eine Darlehen und dann das andere?

Fragen zu Punkt 3:


Wie bereits in der Vorabanmerkung geschrieben, fange ich zwar bereits am 5. Dezember zu arbeiten an, aber das Gehalt kommt immer erst um den 15. des Folgemonats herum auf das Konto.

Wie wird das dann beim Jobcenter gehandhabt, da ich ja noch weiter ALG II beziehen werde?

Bekomme ich dann immer im voraus oder im Nachinein mein Geld?

Falls im Vorhinein, wäre dann das Geld, was ich vom Jobcenter Ende November für Dezember bekommen habe, trotzdem safe oder würde man mir da etwas von der Leistung abziehen? Weil ja wie gesagt das erste Gehalt erst am 15. Januar aufs Konto käme.

Oder würde das dann erstmalig Ende Dezember für Januar gezahlt werden und dann halt immer Ende des Monats?

Oder geht das erst los, wenn ich meine erste Gehaltsabrechnung eingereicht habe, also ab dem 15. Januar?

Würde ich in Letzterem Fall erst ca. Ende Januar Geld vom Jobcenter bekommen?

Ich meine, dann wäre ich ja schon knapp 2 Monate in Arbeit, wenn ich dann das erste Mal Geld vom Jobcenter bekäme. Und dann wohl nur für einen Monat und ich würde vom ALG II her immer ordentlich hinterherhinken?

Fragen zu Punkt 4:


Aufgrund meiner langen Arbeitslosigkeit werde ich wohl auch noch Einstiegsgeld bekommen. In meinem Fall wären das vermutlich 70% (50% als "Standardwert" und 20% extra, weil ich die Voraussetzungen dafür erfüllen würde).

Oder könnte das auch geringer ausfallen, je nachdem wie viel man mehr verdient als man zuvor Bedarf an Regelsatz und KDU hatte?

Und richtet sich das Einstiegsgeld dann in meinem Fall nach dem alten Regelsatz in Höhe von 449 Euro oder bereits nach dem neuen Regelsatz in Höhe von 502 Euro?

Was dann wohl auch davon abhängen könnte, wie die Antwort auf meine nächste und letzte Frage ausfällt.

Würde ich das Einstiegsgeld im voraus oder im Nachinein bekommen? Also bei Arbeitsbeginn am 5. Dezember und erstem Gehalt erst am 15. Januar dann rückwirkend ab Ende November für Dezember oder ab Ende Dezember für Januar oder sogar erst nach Einreichung der ersten Gehaltsabrechnung Ende Januar für Februar?

Fragen zu Punkt 5:

Wie verhält sich das mit folgenden Sachen?

Rundfunkbefreiung so lange ich noch etwas Geld an ALG II vom Jobcenter bekomme?

Anrecht auf eine Regio S Karte, so lange ich noch etwas Geld an ALG II vom Jobcenter bekomme? (Für das vergünstigte Monatsticket)

Betriebskostenabrechnung: Wird die erwartbare Nachzahlung dann auch noch vom Jobcenter übernommen? Und falls ja, in kompletter Höhe oder nur anteilig? Falls Letzteres: Wie würde dieser Anteil sich dann berechnen?

Ich bedanke mich bereits vorab für Eure Hilfe und Mühe!  :smile:

Fettnäpfchen

Patrick87

Zitat von: Patrick87 am 04. Dezember 2022, 11:12:49habe ich nun endlich einen Job finden können.
Gratulation!

Zitat von: Patrick87 am 04. Dezember 2022, 11:12:49Bekomme ich da vermutlich Ende Dezember noch mal den kompletten Regelsatz plus KDU? Oder die komplette KDU und den anteiligen Regelsatz (Also vom Regelsatz das Geld für 14 anstatt für 31 Tage)?
Das hättest du auch ohne Darlehen bekommen wenn du erst Mitte 01. den ersten Lohn bekommst.
Daher steht dir für Dez. das komplette ALG 2 zu und für Januar anteilig. Also erst alles und mit einreichen von der ersten Lohnabrechnung und dem Kontoauszug des Lohneinganges kann dann das JC berechnen was du zum zurückzahlen hast.

Zitat von: Patrick87 am 04. Dezember 2022, 11:12:49Aufgrund starker Gewichtsabnahme und dass ich immer noch fleißig am Abnehmen bin, kann ich (vorher abgesprochen), auch ein Bekleidungsdarlehen beantragen.
Das fällt ja schon unter Falschberatung. Wenn die Abnahme so groß war kannst du das normal als Erstausstattung Kleidung beantragen oder als Beihilfe,(also ohne Rückzahlung) über das Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Wobei das eine KANN Leistung ist.
Darlehen werden hintereinander bedient also erst das eine dann das andere.

Zitat von: Patrick87 am 04. Dezember 2022, 11:12:49Wie wird das dann beim Jobcenter gehandhabt, da ich ja noch weiter ALG II beziehen werde?
Du wirst zum Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker

Zitat von: Patrick87 am 04. Dezember 2022, 11:12:49Bekomme ich dann immer im voraus oder im Nachinein mein Geld?
Wenn du immer den gleichen Lohn hast im Voraus und bei wechselndem Einkommen auch. Allerdings darf das JC nicht einen höheren Lohn zur Berechnung hernehmen. Bsp. 380.- Verdienst und mit 400.- vom JC veranschlagt zur Berechnung.
Die anderen Fragen von dem Punkt sind oben schon beantwortet.

Zitat von: Patrick87 am 04. Dezember 2022, 11:12:49Aufgrund meiner langen Arbeitslosigkeit werde ich wohl auch noch Einstiegsgeld bekommen. In meinem Fall wären das vermutlich 70% (50% als "Standardwert" und 20% extra, weil ich die Voraussetzungen dafür erfüllen würde).
Nur wenn du das vorher beantragt hast.
und es gibt zwar gewisse Regelungen aber im Endeffekt wird das an deinem Verhandlungsgeschick liegen falls das JC aus Versehen doch noch Einstiegsgeld bezahlen würde. Deinem Text nach hast du es nämlich nicht vorab beantragt. Und zusätzlich steht es dir nicht zu wenn du auf Leistungen vom JC weiterhin angewiesen bist.
Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatSteht aber definitiv fest, dass der ALG II Anspruch entfällt, sollte man stattdessen Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beantragen. Dieses wird i.d.R. im ersten Monat in Höhe des ALG II und in den Folgemonaten in geringerer Höhe als Unterstützung ausgezahlt, muss aber  - im Gegensatz zum ALG II - nicht zurückgezahlt werden.

Zitat von: Patrick87 am 04. Dezember 2022, 11:12:49Rundfunkbefreiung so lange ich noch etwas Geld an ALG II vom Jobcenter bekomme?
Ja

Zitat von: Patrick87 am 04. Dezember 2022, 11:12:49Anrecht auf eine Regio S Karte, so lange ich noch etwas Geld an ALG II vom Jobcenter bekomme? (Für das vergünstigte Monatsticket)
Das weiß ich nicht.

Zitat von: Patrick87 am 04. Dezember 2022, 11:12:49Betriebskostenabrechnung: Wird die erwartbare Nachzahlung dann auch noch vom Jobcenter übernommen? Und falls ja, in kompletter Höhe oder nur anteilig? Falls Letzteres: Wie würde dieser Anteil sich dann berechnen?
Das kommt darauf an wie hoch die Unterstützung ist und ob KdUH komplett oder nur noch anteilig übernommen werden.

MfG FN
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Patrick87

Danke erst mal für Deine Antworten.

Das Einstiegsgeld hatte ich, wie auch alles andere, bereits vorab beantragt.

Einen Zuschuss für Bekleidung hatte ich während meiner Diät schon mal bekommen und die Leistungsabteilung wird mir daher diesmal wohl nur ein Darlehen gewähren.

In einem Punkt irrst Du dich. Das Einstiegsgeld bekommt man nicht nur, wenn man dadurch komplett aus dem Bezug fällt. Das hatte ich vorab schon nachgefragt und auch im Internet gelesen. Du kannst Einstiegsgeld ja auch schon bekommen, wenn Du mindestens 15 Stunden die Woche einer Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst.

Vom Jobcenter würde ich an ALG II wohl noch ca. 180 Euro bekommen, je nach monatlichem Verdienst. Ich bekomme kein Fixgehalt, sondern das variiert je nach Anzahl der Arbeitstage. Meine KDU liegt bei 480 Euro, davon 100 Euro für die normalen Nebenkosten und 31 Euro für Heizkosten, also zusammen 131 Euro.