Regierung will Strom-Preiserhöhungen verbieten

Begonnen von selbiger, 03. Dezember 2022, 09:58:35

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hanskanns

@ratlos ist gut, mr ratlos. peinlicher geht bei deinen posts immer. wissen wir ja alle hier. du scheinst auch nicht mal zu wissen, wie die angekündigte deckleung funktioniert. bei manchen hier im muss man sich wirklich an den kopf fassen.

Ratlos

Zitat von: hanskanns am 09. Dezember 2022, 14:35:48@ratlos ist gut, mr ratlos. peinlicher geht bei deinen posts immer. wissen wir ja alle hier.
Agro-Schwürbler ohne Verstand und Wissen. Greifst du  mich nochmal an melde ich dich. So ganz koscher erscheinst du mir nämlich nicht

Kopfbahnhof

Zitat von: hanskanns am 09. Dezember 2022, 14:35:48muss man sich wirklich an den kopf fassen
Mache ich gerade :grins:

Für mich ist das auch leeres Politikergeschwätz, die Preise werden trotzdem weiter steigen.

Zumal der Versorger dich dann eben halt einfach aus dem Vertrag schmeißt.
Meiner wollte im August statt der 18 Cent plötzlich 52 Cent kWh haben.
Entweder ich hätte Akzeptiert oder wäre eh raus geflogen, da neue Vertragslaufzeit.

Somit ab zum Grundversorger, der deutlich Günstiger war und auch ab Januar immer noch ist. (35 Cent)
Wer hätte das vor einem Jahr noch gedacht? Zum Grundversorger Niemals, viel zu teuer.

hanskanns

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Dezember 2022, 16:32:31Zumal der Versorger dich dann eben halt einfach aus dem Vertrag schmeißt.

Ach was. Man widerspricht einfach und bleibt dann zu den Konditionen wie man sie haben will im Vertrag. Hat doch Ratlos oben mehrfach erklärt, dass das so funktioniert. *zwinker zwinker*

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Dezember 2022, 16:32:31Somit ab zum Grundversorger, der deutlich Günstiger war und auch ab Januar immer noch ist. (35 Cent)

Du dürftest dann im Feb-Mai dann auch bei 50-60ct sein. Die Deckelung ist nur für 1 Jahr beschlossen. 35ct ist noch die was Grundversorger jetzt grad nehmen. Deiner hat die Erhöhung halt noch nich raus geschickt, die kommt aber dann in 2-3 Monaten.

Kopfbahnhof

Zitat von: hanskanns am 09. Dezember 2022, 16:52:28hat die Erhöhung halt noch nich raus geschickt
Doch hat er, eben die 35 Cent ab Januar 2023, Aktuell sind es noch 24 Cent die kWh.

Glaube nicht dass es so schnell eine weitere Erhöhung geben wird.
Allerdings gibt es auch keine Laufzeitverträge mehr, alles nur noch mit 14 Tage Kündigungsfrist.
Neukunden werden auch keine mehr genommen, nur wenn man direkt im Versorgungsgebiet wohnt.

hanskanns

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Dezember 2022, 17:04:52Doch hat er, eben die 35 Cent ab Januar 2023, Aktuell sind es noch 24 Cent die kWh.

Doch die kommt. Meiner hat auch innerhalb von 6 Monaten 3 mal erhöht so wie eigentlich alle Grundversorger, quasi alle 2 Monate. Denke im März bis Mai wird die nächste komm bei dir auch auf 50ct ca.

Versteh einfach nicht, wie sich die Ampel hinstellen kann und einfach nichts unternimmt. Ich werde ganz sicher kein SPD mehr wählen. Das beste ist ja wie alle anderen Unsummen an Hilfen bekommen, Rentner doppeltes Energiegeld, Wohngeld dann jetzt ab 2023 und die Härtefallregelung für Strom aber Bürgergeldbezieher sind davon ausgeschlossen bzw dürfte vermutlich angerechnet werden.

terrier

Zitat von: hanskanns am 09. Dezember 2022, 17:21:03Rentner doppeltes Energiegeld,

hm doppeltes Energiegeld. Wo bekomm ich das, ich hab vorgestern nur eines bekommen von der RV. Kann ich da noch einen Antrag auf ein weiteres stellen?
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

hanskanns

Zitat von: terrier am 09. Dezember 2022, 17:37:30Kann ich da noch einen Antrag auf ein weiteres stellen?

Ne. Gibt aber zich Fälle, quasi auch jeder Politiker im Bundestag, die es zwei mal bekommen haben. Das muss man sich mal überlegen.

https://www.focus.de/finanzen/600-statt-300-euro-warum-manche-deutsche-die-energiepreispauschale-doppelt-gezahlt-bekommen_id_129959794.html

https://www.heidelberg24.de/verbraucher/energiepauschale-arbeitnehmer-einkommen-finanzamt-epp-freiberufler-91727208.html

Tatsächlich kann es aber auch passieren, dass man die Energiepauschale doppelt kassiert. Das ist Berichten von CHIP 365 primär der Fall, wenn man für mehrere Arbeitgeber arbeitet. Wer etwa fest angestellt ist und zusätzlich noch als Freiberufler arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, kann in eine solche Situation kommen und am Ende 600 Euro beziehen.

Das doppelte Geld muss von diesen Personen auch nicht zurück gezahlt werden, wurde so beschlossen, weil es sonst "zu viel Bearbeitungsaufwand wäre". Und Arbeitslose müssen jeden Cent zurück zahlen. Einfach eine riesen Verarsche.

selbiger

Zitat von: hanskanns am 09. Dezember 2022, 17:46:07
Zitat von: terrier am 09. Dezember 2022, 17:37:30Kann ich da noch einen Antrag auf ein weiteres stellen?

Ne. Gibt aber zich Fälle, quasi auch jeder Politiker im Bundestag, die es zwei mal bekommen haben. Das muss man sich mal überlegen.

https://www.focus.de/finanzen/600-statt-300-euro-warum-manche-deutsche-die-energiepreispauschale-doppelt-gezahlt-bekommen_id_129959794.html

https://www.heidelberg24.de/verbraucher/energiepauschale-arbeitnehmer-einkommen-finanzamt-epp-freiberufler-91727208.html

Tatsächlich kann es aber auch passieren, dass man die Energiepauschale doppelt kassiert. Das ist Berichten von CHIP 365 primär der Fall, wenn man für mehrere Arbeitgeber arbeitet. Wer etwa fest angestellt ist und zusätzlich noch als Freiberufler arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, kann in eine solche Situation kommen und am Ende 600 Euro beziehen.

Das doppelte Geld muss von diesen Personen auch nicht zurück gezahlt werden, wurde so beschlossen, weil es sonst "zu viel Bearbeitungsaufwand wäre". Und Arbeitslose müssen jeden Cent zurück zahlen. Einfach eine riesen Verarsche.


jep..da ist schon jenseits von gut und böse..ich wollte nen wiederspruch einlegen beim versorger..aber ist wohl leider zu spät.weil dieser hat nicht den kwh preis angehoben..sondern dieser hat den arbeitspreis angehoben..nun weis ich ja nicht ist dieses rechtens..??was man im netz an antworten findet ist nicht zufriedentstellent..werde wohl das nachsehen haben..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ratlos

Ich lache mal kräftig über Euer Gezeter und Vermutungen.
Mein Versorger hat meinen Widerspruch gestern per Mail bestätigt und mitgeteilt, dass er ihn beachten wird sobald er über die Regierungsabsicht wegen des angekündigten Preiserhöhungsverbotes besser informiert ist.
Weiter labern die "klugen" Herrschaften :grins:

selbiger

habe heute meine antwort bekommen...zitat zu meinem wiederspruch..



Sehr geehrter Herr xxxx

die Strompreisanpassung ist auf Basis geltenden Recht angekündigt und von unseren Prüforganen bisher nicht beanstandet.

Sollte der Gesetzgeber neue oder andere Bestimmungen bzw. Festlegungen treffen werden wir diese entsprechend Umsetzen und an unsere Kunden weitergeben. Hier unterliegen wir klar definierten Informationspflichten gegenüber unseren Kontrollorganen. Dieses Verfahren ist auch in unseren AGB unter Pkt. 6 festgehalten.

Aus dieser Sicht können wir Ihrem Widerspruch derzeit nicht stattgeben.

Sollte das Bundeskartellamt oder eine vergleichbare Behörde unserer Weitergabe der Einkaufspreise im unwahrscheinlichen Fall nicht zustimmen, gilt Ihr Widerspruch als rechtzeitig erhoben und bei uns eingegangen.

Über weitere für Sie mögliche Rechtsmittel informieren wir auf unserer Internetseite unter Verbraucherschutz.

Bei weiteren Fragen kommen Sie gern auf uns zu.



nun..da scheinen die versorger ja so ziemlich uneins zu sein..oder..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

hanskanns

@selbiger geh doch nicht auf den Unfug von Ratlos ein. "Sollte das Bundeskartellamt oder eine vergleichbare Behörde unserer Weitergabe der Einkaufspreise im unwahrscheinlichen Fall nicht zustimmen" tja tut gut meistens recht zu haben, das ist ja genau das was ich gesagt hatte. sie brauchen nur die einkaufspreise einzureichen, die werden kurz geprüft und für korrekt erachtet, und die preiserhöhungen sind gültig.

Kopfbahnhof

Zitat von: hanskanns am 15. Dezember 2022, 21:17:23im unwahrscheinlichen Fall nicht zustimmen
Selbst wenn, wann hat es jemals eine Rückzahlung an Verbraucher gegeben, wenn im Nachhinein festgestellt wurde, dass der Preis zu hoch war?

selbiger

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Dezember 2022, 16:36:24
Zitat von: hanskanns am 15. Dezember 2022, 21:17:23im unwahrscheinlichen Fall nicht zustimmen
Selbst wenn, wann hat es jemals eine Rückzahlung an Verbraucher gegeben, wenn im Nachhinein festgestellt wurde, dass der Preis zu hoch war?

das hat und wird es auch nie geben..siehe fälle harz4 in der vergangenheit..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

selbiger

++EIL EIL++Milde Temperaturen lassen Gasverbrauch sinken ++EIL EIL

Mit dem Anstieg der Temperaturen nimmt die Nachfrage nach Erdgas bei Haushalten und Gewerbetreibenden ab. Der Verbrauch war zuletzt stark gestiegen.

welch hiopsbotschaft.. :clever: der verbrauch singt bohh ehh....ob das jetzt die preise günstiger macht..??wow..mir stehen die tränen in den augen vor freude..so eine tolle nachricht.. :schock: :ironie:
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