Ablehnung Erstattung Mehrbedarf rechtens?

Begonnen von Keks, 11. Dezember 2022, 21:14:05

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Keks

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 62 Jahre alt, habe COPD, eine degenerative Veränderung an der Wirbelsäule und bin seit Jahren im Hartz4-Bezug. Ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente wurde vor ca. 6 Monaten gestellt und läuft. Wenn ich die Erwerbsunfähigkeitsrente durch habe, habe ich Anspruch auf 17% Mehrbedarf wegen Behinderung. Ausweis mit z.Zt. 60% GdB liegt vor.  Als Hartz4-Empfänger habe ich das nicht, aber trotzdem zusätzliche Kosten. Ich nutze nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Eine Schmerzgel für den Rücken, um die Nieren nicht weiter zu belasten und  Retardkapseln, die das Abhusten erleichtern.
2021 habe ich unter anderem vorsichtig angefragt, ob diese Kosten übernommen werden. Bekam gleich einen Ablehnungsbescheid, mit der Begründung, dass der Nachweis der Krankenkasse fehlt, dass diese die Kosten nicht übernimmt. Es war lediglich eine Anfrage ohne Einreichung von Belegen.
Anfang Oktober 2022 habe ich deann die gesammelten Rechnungen eingereicht, mit der Bitte um Erstattung. Gestern kam die Ablehnung mit folgender Begündung:

Höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für einen Mehrbedarf  für unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen werden abgelehnt.
Der letzte Bewilligungsbescheid ist überprüft worden. Die Prüfung hat ergeben, das der von Ihnen geltend gemachte Bedarf tatsächlich nicht besteht. Ein Mehrbedarf für unabweisbare, laufende Bedarfe in Härtefällen ist anzuerkennen bei leistungsberechtigten Personen mit einem wiederkehrenden besonderen Bedarf, wenn dieser Bedarf nicht vermeidbar und nicht aus eigenen Mitteln und Kräften finanziert werden kann (§ 21, Abs.6 SGB II)
Bei Ihnen war der geltend gemachte Mehrbedarf nicht anzuerkennen, weil es sich nicht um einen laufenden besonderen Bedarf handelt und der Bedarf wurde aus eigenen Mitteln und Kräften finanziiert.
Höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II als die bisher zuerkannten werden abgelehnt. Die Entscheidung beruht auf § 19 SGB II in Verbindung mit § 21 SGB II.

Ich will dagegen Widerspruch einlegen. Wie kann ich am besten argumentieren? Mit den ganzen Paragraphen kann ich nicht wirklich was anfangen. Und wenn ich ,,Absender Jobcenter" lese, macht mein Hirn mittlerweile dicht.

Greywolf08

Mehrbedarf von 17 % gibt es im SGB II nicht, nur im SGB XII unter diesen Voraussetzungen:
Zitat3.1. Merkzeichen G und aG
Personen, die
die voll erwerbsgemindert sind (z.B. Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
oder
die Altersgrenze der Regelaltersrente erreicht haben
und Merkzeichen G oder Merkzeichen aG in ihrem Schwerbehindertenausweis haben: Mehrbedarfszuschlag von 17 % des maßgebenden Regelsatzes.
https://www.betanet.de/mehrbedarfszuschlaege.html

Auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente gibt es keinen Mehrbedarf, da es sicher verschreibungspflichtige Alternativen gibt, wo du durch Zuzahlungsbefreiung entlastet wirst.

Keks

Das Kennzeichen G habe ich im Schwerbehindertenausweis. Verschreibungspflichtige Medikamente gegen die Rückenschmerzen gibt es in tablettenform, was aber auf die Nieren geht. Da meine Nierenwerte vor einiger Zeit sehr schlecht waren, bin ich auf das Schmerzgel umgestiegen.
Die Alternative zu den Retardkapseln wäre mehrmals täglich zu inhalieren, was aber deutlich aufwändiger wäre und den Tagesablauf dadurch bestimmen würde.

Ratlos

Eine wirksame Inhalation wäre mit Iloprost gegeben aber die muss eine Klinik zuerst verschreiben.
Auch mit anderen, fast gleich teuren Unhalationen ist das so.
Wie ist denn der Kreatininwert deiner Nieren und die Infiltrationsrate?

Greywolf08

Zitat von: Keks am 12. Dezember 2022, 10:11:04Das Kennzeichen G habe ich im Schwerbehindertenausweis...
Na dann bekommst du die 17% sobald du im SGB XII bist. Bis dahin musst du halt noch durchhalten.

Keks

Zitat von: Ratlos am 12. Dezember 2022, 10:50:24Eine wirksame Inhalation wäre mit Iloprost gegeben aber die muss eine Klinik zuerst verschreiben.
Auch mit anderen, fast gleich teuren Unhalationen ist das so.
Wie ist denn der Kreatininwert deiner Nieren und die Infiltrationsrate?

Ich gehe seit letztem Jahr nicht mehr zum Lungenfacharzt, weil dort nicht wirklich was gemacht wird (außer Lungenfunktionstest und Überweisung zum CT). Beides läuft ca. 1/4jährlich über meinen Hausarzt. Aktuelle Blutwerte hab ich nicht vorliegen, sind beim Arzt.

ZitatNa dann bekommst du die 17% sobald du im SGB XII bist. Bis dahin musst du halt noch durchhalten.

Ja, das weiß ich. Rentenantrag läuft schon seit 6 Monaten. Wer weiß, wann der bewilligt wird.

Meint ihr, es macht keinen Sinn Widerspruch einzulegen und das weiter zu verfolgen? Könnte ein Anwalt da was erreichen? Ich lege mich seit Jahren wegen allem Möglichen mit dem JC an, aber mir geht langsam die Kraft aus und die Nerven lassen nach.