Geholfen und jetzt Strafe erhaltern

Begonnen von Unwissender, 15. Dezember 2022, 09:48:30

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Unwissender

Hallo zusammen!

Ich hätte gerne eure Einschätzung ob sich ein WS lohnt! Folgender Sachverhalt!

Vor einigen Tagen habe ich an einer Bushaltestelle einer blinden in den Bus (hinten eingestiegen) geholfen. Natürlich habe ich sie auch zum Sitzplatz begleitet und sie beim setzen unterstützt! In der Zwischenzeit gingen die Türen zu und der Bus fuhr los! Ich wollte gar nicht mit und hatte natürlich auch keine Fahrkarte! Leider hielt der Busfahrer nicht gleich wieder an sondern erst an der nächsten Haltestelle! Dort warteten natürlich Kontrolleure beim Aussteigen. Da ich keine Fahrkarte hatte (obwohl ich erklärt habe warum und die blinde Frau auch gehört wurde) bekam ich eine Anzeige wegen Schwarzfahren!
Gestern kam ein Brief deswegen, in dem ich unter anderem eine Strafe zahlen soll!

Wie soll ich darauf reagiern? (Abgesehen davon, würde ich alles wieder genauso machen)
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Ich würde Widerspruch einlegen und den Sachverhalt erklären, zudem würde ich mich darin darüber beschweren, das der Busfahrer sich hier eindeutig diskriminierend verhalten hat.
Statt selbst zu helfen, oder sich zumindest einen Überblick zu verschaffen um zu erfahren, ob du nur hilfst oder mitfahren willst, ist er einfach losgefahren. (Saß die Hilope da schon? Sonst wäre das versuchte Körperverletzung, zumindest jedoch grob fahrlässiges Verhalten und sollte auch mit aufgeführt werden.)
Er hat auch nicht angehalten und dich aussteigen lassen, nachdem du ihn über den Sachverhalt informiert hast, was imho den Sachverhalt der Nötigung erfüllt.
Damit stehen dann zwei Anzeigen, eine wegen Diskriminierung einer behinderten Person und eine wegen Nötigung im Raum. Schon aus Interesse wie die darauf reagieren, würde ich das tun.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


OLD-MAN


Kein Bittsteller

Strafanzeige gegenüber dem Verkehrsunternehmen stellen im Gegenzug wegen unterlassener Hilfeleistung.
Tust das nicht oder hast deine "blinde Person" mit Adresse nicht an der Hand bist du halt Schwarzfahrer.
Immer hilfreich wenn die es nicht kapieren wollen. :smile: Den Stress hast du jetzt sowieso

Unwissender

Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2022, 14:28:02Ich würde Widerspruch einlegen und den Sachverhalt erklären, zudem würde ich mich darin darüber beschweren, das der Busfahrer sich hier eindeutig diskriminierend verhalten hat.
Statt selbst zu helfen, oder sich zumindest einen Überblick zu verschaffen um zu erfahren, ob du nur hilfst oder mitfahren willst, ist er einfach losgefahren. (Saß die Hilope da schon? Sonst wäre das versuchte Körperverletzung, zumindest jedoch grob fahrlässiges Verhalten und sollte auch mit aufgeführt werden.)
Er hat auch nicht angehalten und dich aussteigen lassen, nachdem du ihn über den Sachverhalt informiert hast, was imho den Sachverhalt der Nötigung erfüllt.
Damit stehen dann zwei Anzeigen, eine wegen Diskriminierung einer behinderten Person und eine wegen Nötigung im Raum. Schon aus Interesse wie die darauf reagieren, würde ich das tun.

Ja, die blinde Person saß schon! Vermutlich hat der Busfahrer nicht genau gesehen, das die Frau nicht sehen kann (trug keine Binde, nur einen Stock und eine dunkle Brille). Außerdem glaube ich nicht fdas der Fahrer aussteigt! Auch nicht wenn jetz jemand z. B. mit Kinderwagen mitfahren will!
Ich werde mich in jedem Fall äußern (da ist eine Art Anhörungsbogen dabei) und den Vorfall schildern, glaube aber nicht, das es viel bringt! Weil wahrscheinlich gesagt wird, warum der Busfahrer lügen sollte, er hat ja nix davon! (Das Einzige was helfen könnte ist, das er nicht nochmal angehalten hat, als ich ihn angesprochen habe!)
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Benny74

Bah, wie asozial ist unsere Welt.

Ich habe keine Ahnung vom Thema aber ich hoffe, dass die damit nicht durchkommen. Es würde mich inzwischen zwar nicht mehr wundern, wenn sie vor Gericht Recht bekommen, aber es ist unterste Schublade.

Oberfrank



Bei so einer unmenschlichen Aktion würde ich mir überlegen die regionale Presse mit ins Boot zu nehmen, oder das zumindest mal "laut denken" ...
Da geben dann so machen klein bei um nicht durch so eine Aktion einen Shit-Storm auszulösen.....
Gruss aus Oberfranken
Frank

TripleH

Steht denn die sehbehinderte Frau als Zeugin noch zur Verfügung? Hätte die im ÖPNV nicht auch eine Kostenbefreiung für eine Begleitperson beanspruchen können? Dann gäbe es den Ärger doch gar nicht, wenn sie gesagt hätte "ist meine Begleitperson"?

Unwissender

Zitat von: TripleH am 19. Dezember 2022, 15:19:45Steht denn die sehbehinderte Frau als Zeugin noch zur Verfügung? Hätte die im ÖPNV nicht auch eine Kostenbefreiung für eine Begleitperson beanspruchen können? Dann gäbe es den Ärger doch gar nicht, wenn sie gesagt hätte "ist meine Begleitperson"?
Das bringt nix, weil sie mich ja nicht eindeutig identifizieren kann (sie konnte mich ja nicht sehen)! Hätten wir das vorher gewusst, das das alles so kommt, hätte man das mit der Begleitperson sicherlich machen können!

Was mich halt ärgert, ist das bei us so selten die Fahrkarten kontrolliert werden und aus gerechnet an diesem Tag ...

Ich habe in jedem Fall jetzt WS eingelgt und den Vorfall aus meiner Sicht geschildert! Wahrscheinlich geht das Ganze (wegen meines Widerspruches) vor Gericht! Und wie heisst es so schön! VOR GERICHT UND AUF HOHER SEE IST MAN IN GOTTES HAND!!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

TripleH

Aber du hast doch geschrieben:

Zitat von: Unwissender am 15. Dezember 2022, 09:48:30und die blinde Frau auch gehört wurde

???

Wenn sie von den Kontrolleuren als Zeugin befragt wurde, muss das doch in den Akten sein? Warum hat sie nicht gleich dort als Zeugin angegeben "Das ist mein Begleiter"? Warum hast du nicht nach Kontaktdaten gefragt, nachdem klar war, dass du jetzt wegen der ihr erbrachten Hilfe Probleme bekommst?

Unwissender

Die wurde ja nur von den Kontrolleuren befragt und hat bestätigt, das ich ihr geholfen habe! Ich habe keinen Namen von ihr (ich dachte ja nicht das da noch was nachkommt) und ich weiss nicht ob die Fahrkartenkontrolleure ihren Namen aufgeschrieben haben!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

TripleH

Man kann doch Akteneinsicht beantragen, oder?

Unwissender

Ein Anwalt schon! Aber ob ich dieses Risiko eingehen soll?!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

TripleH

Naja, im Moment behauptest du aus Sicht des Verkehrsunternehmens ja nur etwas. Ob eine Vernehmung der blinden Dame dokumentiert ist, also die Akteneinsicht etwas bringt, weiß ich natürlich auch nicht. Aber du wusstest doch, dass etwas mit Schwarzfahren auf dich zukommt, wieso hast du sie denn nicht gleich nach der Befragung durch die Kontrolleure gefragt, ob sie dir hilft und als Zeugin zur Verfügung steht?

Lina

Zitat von: Unwissender am 22. Dezember 2022, 09:27:59Ein Anwalt schon! Aber ob ich dieses Risiko eingehen soll?!

Ohje, mache es doch wie @Ottokar geschrieben hat oder bezahle einfach. Vergiss es und mache so etwas nie wieder, die blinde Dame hatte Dich ja nicht als Betreuer angagiert.