Probleme mit ärztl. Gutachten

Begonnen von kopfhoch, 11. Januar 2023, 17:42:17

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Ratlos

Dennoch bleibt es ein PRIVATgutachten das niemanden bindet - schon gar nicht das Gericht.
Zum gerichtlichen GA auch zum Amtsermittlungsgrundsatz siehe §§ 106 und 109 SGG
Zitat von: Miau am 12. Januar 2023, 15:13:49noch begutachten sie vornehmlich im Sinne des Betroffenen wie bei einem selbst ausgesuchten GA.
Ein GA der im Sinne eines Beteiligten entscheidet ist befangen und spielt bei klarer Beweislage mit seinem Job.
Beachte hierzu die strengen GA-Richtlinien = lesenswert!

Fettnäpfchen

kopfhoch

Und was war jetzt die Frage?
Zitat von: kopfhoch am 11. Januar 2023, 17:42:17Einschränkungen.
Wo soll ich dann noch Arbeit finden?? Also ich bin völlig geschockt von dem Gutachten. Es wird wieder wie die letzten Jahre mit Therapie - oder auch ohne die Therapie, so weitergehen. Ich bitte um Rat!
Arbeit?? kommt ja darauf an ob es etwas für dich passendes gibt und du eingestellt wirst
und
Therapie?:
Zitat von: kopfhoch am 11. Januar 2023, 17:42:17Laut der Beraterin bestünde kein Zwang für mich eine neue Therapie an zu fangen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Miau


Zitat von: PaulHilft am 11. Januar 2023, 23:02:19Glaubst du das du dich von einer Amateur Medizinerin die nichts erreicht hat und deswegen auf der Resterampe der Ämter ihre Studienkredite abbezahlt, kann dir was sagen

Das mit dem richtig lesen fällt da aber schwer.

Zitat von: Bundspecht am 12. Januar 2023, 15:17:58Stimmt, aber es steht auch nicht explizit DEIN User Name da .... Also , richtig lesen, und Ball flach halten !

Okay. Dann hat der TE anscheinend ein Problem mit Frauen speziell beim MD. Vielleicht sollte der TE dann sein Gefasel zu später Stunde in verständlicher Schriftsprache neu schreiben, um so entstehende Missverständnisse auszuräumen.

@ratlos: nach wie vor meine ich, mit ZUVOR erstelltem, privaten Gutachten (zumindest mit einem Attest eines selbst ausgesuchten Facharztes) in der Hand zum MD zu gehen, ist besser, als sich vom MD allein begutachten zu lassen. Oft denken die Betroffenen ja, sie seien in guten Händen und "der MD wird das schon feststellen". Das dem meist nicht so ist, das wollte ich mit meinem Rat verdeutlichen.
Ich schrieb auch, dass alle anderen Möglichkeiten NACH der Beurteilung durch den MD nicht so effektiv sind.
Das Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren wird (leider) immer höherwertig (bindend) angesehen, obwohl ein privates Gegengutachten möglich ist und (teilweise) Erfolg haben kann. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ist aber kein Garant dafür, dass sein Gutachten eine Erwerbsminderung o.ä. feststellt oder deren tatsächlichen Grad. Er soll die Interssen beider Seiten berücksichtigen. Leider geschieht dies oft nicht. Welche Seite davon profitiert, kann man sich denken.

PaulHilft

Naja, wisst ihr wie man den Menschen geglaubt hat die von der Kirch ein Kindesalter behandelt wurden? Wie viele haben sich da gedeckt oder nicht das ausgelebt, wofür sie standen. Lügen anstatt Wahrheit.
Ich kenne sehr gut Behörden. Ihr habt keine Ahnung. Ich werde es euch noch verdeutlichen. Kinder glauben an den Weihnachtsmann, Erwachsene an den Staat.

Ich meinte vorhin ausschließlich diese Gutachter vom Gesundheitsamt, interne JobCenter / Arbeitsagentur Ärzte, etc ... Selbst die Dr. von der DRV, sind erstmal nicht ernst zu nehmen. Gegen das alles kann man Widerspruch einlegen. Solange ist das Anliegen in Bearbeitung und es gibt keine Entscheidung. Weder positiv noch negativ. Dafür aber die frage, wie viel kann jemand arbeiten.

Auf der Letten Seite hat jemand geschrieben, dass er voll Leistungsfähig eingestuft wurde, die Rente wurde ihm negativ beantwortet und obwohl er in der Widerspruch gegangen ist, musste er an Maßnahmen teilnehmen.
---> Dazu sage ich nur EPIC LOL!
Das soll mal einer bei meinen Begleitungen versuchen. Stell dir mal vor, jemand ist schwer krank, hat zum Beispiel mit 30 eine demenzielle Veränderung. Und nur weil es kaum Ärzte gibt, die das untersucht haben, wird der erstmal gesund begutachtet. Stellt dir mal vor, das ist falsch und dieser Mensch sonst nichts.

Wie soll der was machen? Deswegen EPIC LOL! Solange keine Entscheidung wegen der Leistungsfähigkeit rechtskräftig ist, ist erstmal abzuwarten. Es könnte doch sein, dass derjenige nichts kann (Demenz, Asperger,  Soldat mit PTBS) und dann würde man eine Körperverletzung ausführen. Jemanden zu etwas zwingen, was er aus gesundheitlichenGründen nicht kann, selbst wenn es nur eine Maßnahme ist. Geht nicht.
Und falls die Person nicht weiter weiß, und sich nicht zum Anwalt traut, einfach krankschreiben lassen.

Wobei die MD(k)´s mittlerweile sogar Krankschreibenden Wiederrufen. Das so ne neue sauerei. Die Rufen dich an, sollen mir dir telefonieren, Wie geht es ihnen? Was sind ihre Beschwerden. Fertig. Wir widersprechen der Krankschreiben ihrer Ärzte. Weitere Krankmeldungen dieser Ärzte sind nicht gültig.

Ein privatGutachten kann sehr viel bringen. Der Richter muss eine Entscheidung treffen. Die Entscheidung kann sehr teuer für den Steuerzahlen werden. Deswegen muss er sich absichern. Wie machen das alle Richter? Gutachter! Wenn der Gutachter das so und so sagt, ist das wie eine Versicherung. Der Richter kann immer darauf verweisen und sagen, der Gutachter hat so und so argumentiert. Ich bin Richter. Ich verstehe von Medizin nichts. Ich muss mich auf einen FachGutachter verlassen können. Er schien sauber gearbeitet zu haben.

Ein Gegengutachten, jetzt natürlich genau das Gegenteil aussagend. Sorgt dafür, dass nun zwei schriftlich ausführliche Begründungen vorliegen. Na, und wie soll sich jetzt der Richter absichern? Dann wird es erst richtig spannend. ... Meistens einigt man sich auf 5 Jahre Rente vorerst. Wenn es ganz schlecht ist nur 3 Jahre.

Ich kenne medizinsiche Gutachter die Betrüger sind. Sogar sehr viele. Wenn der Richter anruft und fragt ob es Zeitlich geht, fragt der Gutachter. "Beauftragen Sie mich wegen meinem Namen oder wegen meiner Meinung?"
Antwort: "Name" = "Die Person wurde bereits so und so eingestuft und ging in den Widerspruch. Bitte bestätigen Sie dies damit ich den Fall abschließen kann."
Antwort: "Meinung" = "Ihre Reputation ist bekannt, deswegen wenden wir uns an Sie. Bitte teilen Sie uns ihr Ergebnis dazu mit."

Wenn ich jetzt so drüber nachdenke. Warum wird bei einem Pflegegrad die "neutrale" Instanz Medizinischer Dienst (der Krankenkassen) eingesetzt? Aber bei einer Leistungsunfähigkeit nicht? Da macht die DRV es im Haus selber. Warum prüft sowas nicht auch der MD?


hotwert

Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Auf der Letten Seite hat jemand geschrieben, dass er voll Leistungsfähig eingestuft wurde, die Rente wurde ihm negativ beantwortet und obwohl er in der Widerspruch gegangen ist, musste er an Maßnahmen teilnehmen.

Ja, das war bei mir so weil das Rentengutachten so vom Amtsarzt übernommen wurde. Hab gesagt das ich im Widerspruch gehe und nicht Erwerbsfähig bin, bin aber nur auf taube Ohren gestoßen.

Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Wobei die MD(k)´s mittlerweile sogar Krankschreibenden Wiederrufen. Das so ne neue sauerei. Die Rufen dich an, sollen mir dir telefonieren, Wie geht es ihnen? Was sind ihre Beschwerden. Fertig. Wir widersprechen der Krankschreiben ihrer Ärzte. Weitere Krankmeldungen dieser Ärzte sind nicht gültig.

Bei mir auch passiert. Hab denen gesagt sie sollen den Arzt anrufen, ich sprech am Telefon nicht mit einer fremden Person über krankheitsbezogene Dinge. Damit hat sich das dann erledigt. :D

Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Ich kenne medizinsiche Gutachter die Betrüger sind. Sogar sehr viele. Wenn der Richter anruft und fragt ob es Zeitlich geht, fragt der Gutachter. "Beauftragen Sie mich wegen meinem Namen oder wegen meiner Meinung?"

Ob der Richter tatsächlich so fragt weis ich nicht, aber das die Richter das gewünschte Ergebnis schon vorgeben ist bekannt und kam auch schon im Fernsehen.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben

Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Wenn ich jetzt so drüber nachdenke. Warum wird bei einem Pflegegrad die "neutrale" Instanz Medizinischer Dienst (der Krankenkassen) eingesetzt?

Da hab ich auch schon einige Fälle miterlebt. Da gibts die starren Sachbearbeiter die rein nach Sachlage alles in ihr Programm eintippen und schauen welcher Pflegegrad rauskommt, die für die Krankenkasse arbeitenden die Geld sparen wollen (Bei einer Frau im Altenheim wurde mal höherstufung beantragt, die Dame vom MD hat ihr letzendlich die Plegestufe 1 aberkannt. Der Bezirk hat nur das Altenheim bezahlt weil eine Heimbedürftigkeitserklärung vom Arzt da war), und die für den Patienten arbeitenden die die Angaben etwas ausdehnen damit ein höherer Pflegegrad erreicht wird.

Es ist alles immer Ermessenssache, dass ist das Problem. Es kommt immer drauf an wer das Gutachten macht. Neutral sind die doch nie.

Das beste waren die Pflegegutachten zu Coronazeiten, da wurde die Begutachtung nur telefonisch durchgeführt. Da wurden so einige höherstufungen gestattet die es so nicht gegeben hätte.

Ratlos

Zitat von: PaulHilft am 13. Januar 2023, 07:01:53Ein Gegengutachten, jetzt natürlich genau das Gegenteil aussagend. Sorgt dafür, dass nun zwei schriftlich ausführliche Begründungen vorliegen. Na, und wie soll sich jetzt der Richter absichern? Dann wird es erst richtig spannend. ... Meistens einigt man sich auf 5 Jahre Rente vorerst. Wenn es ganz schlecht ist nur 3 Jahre.
In dem ein Obergutachter ein generell bindendes GA erstellt.
Die Hypothesen sind echt amüsant, nur bringen sie dem TE nichts.
TE sollte lieber mal mitteilen was er im Einzelnen an dem GA bemängelt. Sonst kann man nicht nachvollziehen wie der GA zu dem Ergebnis gekommen ist. Aber diese Frage beantwortet er nicht.

PaulHilft

Zitat von: hotwert am 13. Januar 2023, 09:11:37Das beste waren die Pflegegutachten zu Coronazeiten, da wurde die Begutachtung nur telefonisch durchgeführt. Da wurden so einige höherstufungen gestattet die es so nicht gegeben hätte.
Ja, was kann ich auch mehreren Erfahrungen berichten. Ich mache Menschen zum Pflegefall. In der Zeit mit den Telefonaten und dem MDK´s gab es schneller und einfacher einen Pfleeggrad, aber fast alle auch nur befristet. Die haben das schon ein oder zwei Jahre danach vor Ort überprüft. Für die Menschen die etwas dauerhaftes haben, ist es eine zusätzliche Belastung gewesen, nochmal das Gutachten zu durchlaufen. Diese haben vor Corona, eine dauerhafte Pflege erhalten.

In meinen Fällen hatte ich es noch nie mit einem Obergutachter zutun. Das Konstrukt ist mir bekannt. Aber ich denke, dass dies nochmal deutlich teurer wird. Und meistens sind da bereits schon Jahre vergangen. Jahre, in dem der Bedürftige erstmal so gestellt ist, als wäre er Leistungsunfähig. =D

Der TE liest hier sicherlich unsere fachlichen Kenntnisse und sieht, dass wir alle ganz gut bescheid wissen und sieht auch, was wir erlebt haben. =) Würde mich auch Über eine Rückmeldung von dir freuen.

PS: LOL Damit ihr es glaubt, müssen mehr von solchen Fällen aufgedeckt werden. Ich weiß bereits, wie in die Richtung argumentierte wird, die man vorher festgelegt hat. Ich schätze, dass man das in 30% der Fälle, ab der ersten Gerichts Ebene macht.
JC, Sozialamt, DRV urteilen ca. 60% zu ihren Gunsten und somit fälschlicherweise gegen die Rechte und der Wirklichkeit der Betroffenen.

kopfhoch

Hi zusammen! :smile:
"Nach § 83 des SGB hat der Betroffene ein Auskunftsrecht über die von ihm gespeicherten Sozialdaten."
-Darf ich dann beantragen beim ärztl. Dienst, in alle Teile des Gutachten (auch Teil A) Einsicht zu erhalten?

hotwert

Zitat von: kopfhoch am 13. Januar 2023, 19:07:04Hi zusammen! :smile:
"Nach § 83 des SGB hat der Betroffene ein Auskunftsrecht über die von ihm gespeicherten Sozialdaten."
-Darf ich dann beantragen beim ärztl. Dienst, in alle Teile des Gutachten (auch Teil A) Einsicht zu erhalten?

Na klar, das hab ich auch gemacht.