Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Änderungen

Begonnen von Gost54321, 27. Dezember 2022, 12:00:32

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Gost54321

https://www.handelsblatt.com/karriere/elektronische-krankmeldung-diese-aenderungen-gelten-ab-2023-zur-neuen-eau/28870972.html


gerade habe ich gelesen, dass es ab Jahresbeginn Änderungen bei der arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt.

arbeitnehmer bekommen keine mehr, diese soll elektronisch weitergeleitet werden und der arbeitgeber kann diese abrufen.

Ich arbeite in einer kleineren firma, die an einem ausgleichsfond teilnimmt, deshalb ist es wichtig, dass ein nachweis in der lohnbuchhaltung ankommt.

durch corona ist das thema krankheit in den letzten Jahren heikel.

dauernd ändern sich die regeln, mal muss man in die praxis wegen einer erkältung, dann reicht es, einfach dort anzurufen.  :heul:

die mitarbeiter in der praxis sind selber krank und die aushilfen (wahrscheinlich nicht nur die) sind überfordert.

manche kollegen geraten in den verdacht, das ganze auszunützen und einfach blau zu machen.

in folge ist die geschäftsleitung hinter den krankmeldungen her.

Ich und andere haben probleme, telefonisch in der praxis durchzukommen.


und nu soll ich gar keinen schriftlichen nachweis mehr bekommen? und auch keinen online-zugang zu einer elektronischen ausfertigung.

Ich habe schonmal die app der krankenkasse runtergeladen, aber da muss man das handy umstellen auf fingerabdruck und gesichtserkennung, da hab ich keine lust zu, ist mir zu riskant, dass ich den zugriff auf mein handy verliere.

das ganze hat doch arbeitsrechtliche und finanzielle Konsequenzen :teuflisch:

wie kann ich mich da absichern, bei einer erkrankung?


Ellen_Alien

Zitatund nu soll ich gar keinen schriftlichen nachweis mehr bekommen?
:scratch:
Was genau ist jetzt dein Problem?
Selbstverständlich erhältst du eine ganz normale AU-Bescheinigung von deinem Arzt. Der Durchschlag ,,Ausfertigung für den Arbeitgeber" wird neuerdings elektronisch an die KK übermittelt und vom AG dort angefordert/heruntergeladen. Für dich ändert sich gar nichts, außer dass du nicht mehr selbst die Ausfertigung für den AG weiterleiten musst.
Sollte eine AU-Bescheinigung tatsächlich verlorengehen, wie auch immer das mit elektronischer Signatur passieren sollte, dann kannst du dir trotzdem jederzeit ein Duplikat vom Arzt anfordern.
Zitatin folge ist die geschäftsleitung hinter den krankmeldungen her.
Eigentlich ist das arbeitsvertraglich geregelt.

Gost54321


[/quote]
Zitat von: Ellen_Alien am 27. Dezember 2022, 15:39:17Selbstverständlich erhältst du eine ganz normale AU-Bescheinigung von deinem Arzt.

ach so, dann bin ich beruhigt.

Zitat von: Ellen_Alien am 27. Dezember 2022, 15:39:17Eigentlich ist das arbeitsvertraglich geregelt.

das problem ist, dass die arztpraxen überlastet sind und es schwierig ist, da durchzukommen.

Ellen_Alien

Zitatdass die arztpraxen überlastet sind und es schwierig ist, da durchzukommen.
Ach so meinst du das. Ja das ist seit Corona irgendwie problematisch. Dann hat man ja idR seinen Hausarzt und kann nicht mal eben woanders hingehen. So viel zur freien Ärztewahl. Bei meinem Hausarzt wurde wegen der Pandemie eine virtuelle Sprechstunde eingerichtet. Schon schräg, man meldet sich per SMS an und erhält dann einen link zu einer Videokonferenz und kann sich darüber AU schreiben lassen und die Bescheinigung später am Empfang abholen.
Aber das ist nur bei bestimmten Symptomen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, so schwer ist es doch nicht, an einen Schein zu kommen. Normalerweise geht man einfach innerhalb der Sprechzeiten hin und sagt, man benötigt den Schein für die Arbeit. Dann müssen sie das ermöglichen. Ein niedergelassener Allgemeinarzt ist eigentlich verpflichtet, eine Vertretung zu benennen, wenn die Praxis nicht wie gewohnt geöffnet ist.

Gost54321

Mein Hausarzt war 4 Jahre lang krank, dann ist er gestorben. Da musste ich auch zu Vertretungsärzten.

Ich bin auch schon mal in der Vertretungspraxis rausgeworfen worden, ich sollte wiederkommen in die Corona-Sprechstunde. Da hatte ich dann gar keine Lust drauf. Corona will ich nicht.

Als ich jetzt beim neuen Arzt nach erfolglosen telefonischen Bemühungen da aufgeschlagen bin, meinten die auch, ich hätte mit Erkältungssymptomen nicht in die Praxis kommen dürfen. Ob ich denn wenigstens einen Corona-Test gemacht hätte.

Meinen Schein hab ich dann bekommen. Ich war ja auch kräftig erkältet.

Ellen_Alien

Das ist übel.
ZitatAls ich jetzt beim neuen Arzt nach erfolglosen telefonischen Bemühungen da aufgeschlagen bin, meinten die auch, ich hätte mit Erkältungssymptomen nicht in die Praxis kommen dürfen. Ob ich denn wenigstens einen Corona-Test gemacht hätte.

Meinen Schein hab ich dann bekommen. Ich war ja auch kräftig erkältet.
Das würde ich im Zweifel dann immer so machen. Nach dem Motto: konnte Sie telefonisch nicht erreichen, brauche dringend den Schein

Inuvation

Ich habe in der Richtung eine ergänzende Frage  :flag:

Verstehe ich das richtig, dass ich meinen Arbeitgeber anrufe und mich krank melde. Dann geh ich zum Arzt, der schreibt ich krank und das war es? Woher weiß ich, dass sich mein Arbeitgeber erkundigt hat wie lange ich ausfalle? Das kann ich ja nicht immer vorher schon sagen und dementsprechend kommunizieren. Und was wenn er das nicht macht? Nach 3 Fehltage bin ich raus  :weisnich:

tsumo

Zitat von: Inuvation am 06. Januar 2023, 00:58:55Ich habe in der Richtung eine ergänzende Frage  :flag:

Verstehe ich das richtig, dass ich meinen Arbeitgeber anrufe und mich krank melde. Dann geh ich zum Arzt, der schreibt ich krank und das war es? Woher weiß ich, dass sich mein Arbeitgeber erkundigt hat wie lange ich ausfalle? Das kann ich ja nicht immer vorher schon sagen und dementsprechend kommunizieren. Und was wenn er das nicht macht? Nach 3 Fehltage bin ich raus  :weisnich:

Ich denke dass dir der Arzt dann sagt bis wann du ausfällst. Das kannst du ja seperat dem Arbeitgeber mitteilen.

Unwissender

Wenn er die Info nicht abruft, ist das sein Problem! Aber glaube mir, er wird es tun, weil es um die Lohnfortzahlung, also ums Geld geht!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Jeder Arzt ist verpflichtet, auf Wunsch auch weiterhin eine Ausfertigung für den AG auszudrucken und auszuhändigen. Muss man nur sagen, dass man die benötigt.
Lies mal hier den 2. Teil vom Beitrag: https://hartz.info/index.php?topic=130247.msg1560393#msg1560393
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kein Bittsteller

Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2023, 13:15:05Jeder Arzt ist verpflichtet, auf Wunsch auch weiterhin eine Ausfertigung für den AG auszudrucken und auszuhändigen. Muss man nur sagen, dass man die benötigt.
Lies mal hier den 2. Teil vom Beitrag: https://hartz.info/index.php?topic=130247.msg1560393#msg1560393

Gegenüber dem JC sowieso bis '24. Mein Arzt weiß das zumindest.
Andere müssen sich wohl ein wenig erklären. Ich nenne das Eingrenzung.....