Dringend Hilfe benötigt

Begonnen von Hartzi77, 25. Dezember 2022, 23:31:48

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Hartzi77

vielen Dank für die nette Worte.
Ich habe mir seit freitag die Finger wund getippt.Heute Abend habe ich evtl eine erlösende Nachricht erhalten und wenn alles gut geht,habe ich meine Püppi wieder bei mir.
Ich berichte morgen

Lina

Ärzte, egal für Menschen oder Tiere, nehmen zu viel Geld.

Hartzi77

Ein kurzes update für euch,ich habe meine Elly mit Hilfe eines Tierheims heute aus der Klinik abholen können.
Ich danke euch

Ellen_Alien

Das ist toll und freut mich sehr. Dann mal gute Genesung der Großen :smile:
Magst du noch genaueres dazu erzählen? Wie ist das gelaufen? Das Tierheim hat dir ein Darlehen über die vollen Kosten gewährt?

Hartzi77

Das Tierheim hat mir ein Darlehen gewährt,nachdem es sich selbst in der Klinik erkundigt hat,ob auch alles so stimmt,wie ich es geschildert habe.
Ich habe meinen Fahrzeugbrief als Pfand hinterlegt und zahle jetzt mtl 200 Euro ab
Ich bin so erleichtert

Hary

Zitat von: Ratlos am 26. Dezember 2022, 17:39:44Es geht allein darum ob § 273 BGB = Zurückbehaltungsrecht anwendbar ist oder ob § 1 TierSchG dem entgegen steht.
Ich kann mir schon vorstellen, dass man da gut drüber streiten kann. Da ein Tier im Recht eine Sache ist, die durchaus einen Wert haben kann, könnte das Zurückbehaltungsrecht durchaus anwendbar sein. Ob zwingend ein Leid beim Tier dadurch ausgelöst wird, lässt sich wohl juristisch schwer ermitteln. Da Tiere nicht mit uns sprechen können, könnte man Leid höchstens aufgrund von Indizien vermuten, dem gegenüber steht aber die Tatsache, dass es je nach Umstand für das Tier auch ein Leid bedeuten kann zurück zu seinem Besitzer zu müssen.

Es ist aber allgemein üblich, dass wertvolle Tiere gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher darf also den wertvollen Zuchtbullen durchaus versteigern. Da ist meines Wissens noch keine Verwertung am Tierwohlargument gescheitert. Der Unterschied zwischen Zuchtbulle und Hund ist wohl eher die Annahme, dass der Besitzer eine tiefere Bindung dazu haben könnte.

Ich persönlich finde es eigentlich schade, dass z.B Hund und Katze als typisches Haustier nicht anders als eine Sache gesehen werden und beim Jobcenter unberücksichtigt bleiben. Wenn ein Haustier schon lange vor Leistungsbezug da war, dann sollte das mit erfasst werden. Wer sich natürlich im Bezug ein Tier zulegt, der sollte es dann auch weiterhin als Privatvergnügen selber bezahlen.

Ratlos

Zitat von: Hary am 27. Dezember 2022, 18:01:46Da ein Tier im Recht eine Sache ist,
Ein Tier ist schon lange keine "Sache" mehr!Tiere sind nur noch Sachen nach § 242 StGB und nach § 303 StGB
Lese dazu auch § 90 a BGB und TierVerbG das schon seit 1990 gilt. Darin ist festgelegt dass ein Tier keine Sache ist.
Zitat von: Hary am 27. Dezember 2022, 18:01:46Es ist aber allgemein üblich, dass wertvolle Tiere gepfändet werden.
Der Hund von der TE ist kein finanziell wertvolles Tier sondern eben ein ganz normaler Haushund.
Der Vergleich Zuchtbulle mit Haushund hinkt.

Dennoch ist hier die herrschende Meinung zweigeteilt.

Ellen_Alien

ZitatDer Vergleich Zuchtbulle mit Haushund hinkt.
Auch insofern, dass Zurückbehaltungsrecht und Pfändung zwei vollkommen unterschiedliche Sachen sind.
ZitatDennoch ist hier die herrschende Meinung zweigeteilt.
Das ist wohl wahr und wäre auch im Falle der EA die Schwierigkeit gewesen. Erstmal hätte man den Antrag wirklich gut begründen müssen und dann kommt es immer noch auf die Sicht des Richters an.
Naja und dann ist ja die Forderung der Tierklinik erstmal berechtigt und wenn TE vor Zustimmung über die Zurückbehaltung aufgeklärt wurde und dennoch zugestimmt hat.. ich meine, der Tierarzt erbringt eine Dienstleistung und hat im Grunde keine anderen Möglichkeiten, als auf das Zurückbehaltungsrecht zu bestehen. Mit ZV kommt man bei zahlungsunfähigen Kunden nicht weit oder man geht pleite, wenn sowas häufiger vorkommt. Aber diese Diskussion ist ja nun müßig, glücklicherweise.

Ghostrider89

Die Jobcenter sollten mal einen Mehrbedarf für alle Tierbesitzer einführen, denn immerhin können die Knuffel nichts für die Arbeitslosigkeit ihres Besitzers. :sehrgut:

Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 28. Dezember 2022, 13:35:38Das ist wohl wahr und wäre auch im Falle der EA die Schwierigkeit gewesen
Eine gut begründete EA zusammen mit einem Angbot auf Ratenzahlung (z.B. in Verbindung mit einer unwiderruflichen Abtretung von 50 €/Monat) erschien mir die einzige erfolgversprechende Möglichkei zu sein.
Aber das ist schon Schnee von gestern, denn die TE hat ja die EA bereits zum Gericht gegeben.

Yasha

Zitat von: Ghostrider89 am 28. Dezember 2022, 13:40:04Die Jobcenter sollten mal einen Mehrbedarf für alle Tierbesitzer einführen, denn immerhin können die Knuffel nichts für die Arbeitslosigkeit ihres Besitzers.

Die Jobcenter verweisen da eher auf die Einrichtungen der Tiertafeln, wo es bundesweit viele Anlaufstellen gibt. Beispiele sind hier aufgelistet:

Verzeichnis Tiertafeln


Yavanna

Hier macht die Tiertafel tatsächlich einen Unterschied,  ob das Tier vor dem Leistungsbezug schon da war (dann gibt es Unterstützung) oder nicht. Die wollen nur verhindern,  dass durch das Abrutschen in den Bezug Tiere abgegeben werden müssen.

Greywolf08

Zitat von: Yavanna am 28. Dezember 2022, 17:18:23Hier macht die Tiertafel tatsächlich einen Unterschied,  ob das Tier vor dem Leistungsbezug schon da war (dann gibt es Unterstützung) oder nicht. ..
Ja, leider handhaben das sehr viele Tiertafeln. Hier am Ort schon seit Bestehen der Tiertafel. Da gibt es eben nichts für Leute, die im Bezug sich ne Katze oder nen Hund anschaffen, um nicht völlig zu vereinsamen.
Da ich das weiß, habe ich Ende Oktober das ganze Hundefutter, was ich schon Anfang Oktober für November/Dezember gekauft hatte an meine Nachbarin weitergegeben.

horst

Zitat von: Greywolf08 am 28. Dezember 2022, 18:30:05Da gibt es eben nichts für Leute, die im Bezug sich ne Katze oder nen Hund anschaffen, um nicht völlig zu vereinsamen.
bei uns werden wenigsten kostenlose Kastrationen vorgenommen, ob das jetzt nur für Drogenabhängige galt weiß ich nicht mehr-