Dringend Hilfe benötigt

Begonnen von Hartzi77, 25. Dezember 2022, 23:31:48

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Hartzi77

Erstmal Frohe Weihnachten Euch alle.

Ich habe ein riesen Problem.
Meine 6 jährige Hündin musste am 23.12. dringend notoperiert werden,aufgrund einer vereiterten Gebärmutter und Zysten.
Diese Kosten belaufen sich laut Klinik auf 1200 Euro
Da ich dieses Geld nicht auf einmal auftreiben konnte,wurde meine Hündin einbegahlten und sie wird mir erst herausgegeben,wenn der komplette Betrag bezahlt ist.
Das war das schlimmste Weihnachten,das ich je erlebt haben.
Nun ist meine Frage,bestehe die Chance beim Jobcenter ein Darlehen zu erhalten um die Klinikkosten zu begleichen?
Ich würde dieses Darlehen mit 200 Euro mtl vom Regelsatz abziehen lassen.
Könnt ihr mir helfen,ich bin so verzweifelt.
lg

hansmeisner

:empathy: Das tut mir unendlich leid!
Müsste man recherchieren, ob das überhaupt geltendes Recht ist. Hier was zu dem Thema:
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/beim_tierarzt_rechnung_nicht_bezahlt_und_weg_ist_der_hund_23230.html

Soweit ich weiß werden Darlehen nur gewährt in Fällen einer Notsituation, z.B. notwendige Reparaturen, Abschaltung von Strom udgl.
Ich würde da nicht auf das Jobcenter zählen. Hast Du sonst niemanden, der Dir dabei aushelfen kann?

Simone-

Aus persönlicher Neugier: Was ist das für ein Hund, bzw. wie schwer? Ich habe für meine Deutsche Dogge mit 60 KG nur 900 bezahlt, auch Gebärmutterentzündung und daraus resultierende Not-Kastration und bei der Gelegenheit auch gleich noch den Magen fest nähen, als Vorbeugung wegen Magendrehung - das hatte mir der Tierarzt geraten. Das war allerdings vor ein paar Jahren, da war es vielleicht noch deutlich günstiger ...

Kannst du mit der Tierklinik eine Ratenzahlung vereinbaren?

Ansonsten könnte man noch bei Tierschutzvereinen anfragen, ob man dort einen Privatkredit aus Spendengeldern gibt, die dann eben per Ratenzahlung getilgt werden.

Bitte schreibe mir mal per PN in welcher Stadt du bist.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Hartzi77

Sie ist eine Mastiffdame mit 90 kg.
Ich habe meinen Fahrzeugbrief als Pfand angeboten
Aber die Tierklinik Fulda lässte nicht mit sich reden

BigMama

Wenn du einen Pkw besitzt, dann bestünde evtl. noch die Möglichkeit das Fahrzeug zu verpfänden um den Hund schnellstmöglich zurückzubekommen. Denn jeder weitere Tag in der Tierklinik kostet weiter Geld und die Rechnung wird weiter wachsen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Whoops

Es gibt zwar unterschiedliche Urteile, ich würde an deiner Stelle aber gleich mit folgendem Urteil argumentieren Az. 77 C 1709/08.

Begründe die Bitte um Herausgabe zusätzlich damit dass du dir die weiteren Kosten die eine Einbehaltung kostet nicht leisten kannst. Sollte dies nicht fruchten stelle einen Eilantrag beim zuständigen Gericht, biete aber weiterhin Pfand und Ratenzahlung an.

Dies ist nur meine persönliche Meinung, ich würde so vorgehen.

Hary

Du solltest einfach einen Antrag stellen für ein Darlehen. Mehr als ablehnen können sie es nicht. Ich persönlich halte das von der Klinik mehr als fragwürdig. Im Normalfall sollten Ratenzahlungen ja möglich sein. Zumal das Tier dort zu verpflegen und zu betreuen kostet ja die Klinik auch Geld...

Auf der anderen Seite sind Tierarzt Rechnungen wohl mit die Rechnungen, die am wenigsten gezahlt werden wenn die Behandlung abgeschlossen ist...

Für die Zukunft mache dich mal schlau wegen einer Krankenversicherung für deinen Hund. Natürlich kostet das jeden Monat etwas, aber das ist wie beim Zahnarzt. Wenn etwas kommt, dann ist es sehr viel.

Hartzi77

vielen Dank für eure Antworten,
ich habe Tierschutzorganisationen angeschrieben.
Morgen stelle ich einen Antrag beim Jobcenter.
Ich hätte ja meinen Fahrzeugbrief hinterlegt,aber wer hat bitte kurz nach einem Umzug 1 Tag vor Weihnachten 1200 Euro zur Verfügung und das mit Kindern?
Die Unterbringungskosten werden mir von Klinikseite aus kulanz nicht berechnet

Ratlos

#8
Die Rechtslage ist zweigeteilt. Nach Palandt-Heinrichs zu § 90 BGB, 66. Aufl. 2007ff und § 90 a BGB
Ich würde mich vor Gericht (EA) auf § 90 BGB und § 1 TierSchG beziehen, zusätzlich auf § 242 BGB
Vom Gesetzgeber wird festgestellt, dass eine Betrachtung des Tieres als Mitgeschöpf nicht mehr sachgerecht ist.
Die Eigenart des Hundes als besonders geschützte Sache und damit die Eigenart des Gegenstandes (Hund) widersprechen dem Rechtsgedanke des § 242 BGB = Treu und Glauben.

Das OLG München hat hierzu festgestellt:
Nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen kann sich ein Gläubiger (Tierarzt) dann, wenn bei dem Tier durch den Verbleib bei ihm Vereinsamungsgefühle, Schmerz oder gar organische Krankheiten entstehen. Gleiches soll für den Fall gelten, dass das Tier von einer Person getrennt wird, auf die es besonders fixiert ist bzw. zu der eine besondere persönliche Beziehung besteht
- hierzu auch Münchener Kommentar zum  § 273 Rn 47 BGB.
Dies hat auch das Landgericht Stuttgart entschiedenen  in dem ein Zurückbehaltungsrecht an Hunden verneint hat.
Das Urteil ist nachzulesen in der  NJW RR 1991, Seite 446.
Anderes würde dem Rechtsschutzgedanken des § 1 TierSchG widersprechen.
Ferner solltest du argumentieren dass nach § 811 ZPO ein privates Haustier wegen der emotionalen Bindung zum Besitzer auch nicht gepfändet werden darf.
Es kommt also auf euer Verhältnis Hund zu dir an das ausschlaggebend ist.
Mit diesen Begründungen solltest du vor Gericht Erfolg haben. Ist jedenfalls sehr wahrscheinlich.

Kopfbahnhof

Ist natürlich nicht schön, aber die Tierklinik wird wohl richtig handeln.
Schon weil sie mit Sicherheit, genug schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Kenne mehrere Tierärzte welche ohne Vorkasse, gar nicht mehr erst Behandeln.
(wohl auch weil sie ein Tier nicht bei sich lassen können, anders als in der Klinik)

Dem JC dürfte es auch egal sein, die stehen eher auf dem Standpunkt, ein Hartzer hat sich keinen Hund zu leisten. (so Brutal ist die Wirklichkeit leider)
Eigenverantwortung gehört aber eben auch dazu. (z.B. durch eine entsprechende Versicherung)
Welche aber jetzt auch nicht billiger werden dürfte, wegen der neuen Gebühren beim Tierarzt.


Zitat von: Hartzi77 am 26. Dezember 2022, 13:56:34werden mir von Klinikseite aus kulanz nicht berechnet
Was schon viel Entgegenkommen ist, aber sicher auch nicht auf Dauer geht.


Ratlos

Ausschlaggebend ist immer die Gesetzeslage nicht die Handlungsweise Einzelner.
Alles andere sind wenn...  und aber... Spekulationen / Hypothesen ohne Fundament.

Hartzi77

mir gehts körperlich verdammt schlecht,ich bin zittrig,hab schweißausbrüche,weiche knie,bin nur am weinen,kein Hunger.ich weiß wie sehr meine Elly leidet,das macht mir sehr zu schaffen.
wie kann man nur so kaltherzig sein

Ratlos

Lese halt meine Antwort Nr. 8 und gib eine EA ans SG.
Die Begründung habe ich dir doch geliefert.
Das kannst du heute noch per Mail/Fax raus schicken und im Original morgen nachreichen.
Vom Jammern bekommst du deine Hündin nicht!

Hartzi77

ich dachte ich muss persönlich zum Gericht,
muss ich zum Amtsgericht Fulda?

Ratlos

Antrag auf eine einstweilige Anordnung zum Amtsgericht weil es eine Zivilsache ist.