EGV unterschreiben oder auf "Kooperationsvertrag" warten?

Begonnen von Frena, 20. Dezember 2022, 20:54:27

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Frena

Hallo,
ich hatte vor ein paar Wochen einen telefonischen Termin mit meinem Sachbearbeiter und der lief weitgehend ok.
Natürlich kam dann die EGV per Post zum unterschreiben.
Ich habe sie nicht unterschrieben weil ich ja zum Einen nicht MUSS und weil mir auch die Formulierung nicht richtig gefällt bzw ich Sorge hab, dass ich dann doch sanktioniert werden kann obwohl es sich im Gespräch nicht danach angehört hat.
Nach ein paar Wochen kam eine Erinnerung, dass ich doch bitte die unterschriebene EGV zuschicken soll.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht wo ich sie hin gepackt hab, aber das ist zweitrangig.
Denn jetzt habe ich eine Einladung zur Unterschrift der EGV am Donnerstag bekommen.

Frage:
Sollte ich sie unterschreiben damit ich "erstmal" vor so einem Kooperationsvertrag sicher bin?
Die scheinen ja noch schlimmer zu sein, keine Ahnung.
Gleichzeitig, steht in der EGV dass ich mich über Betreuungsangebote für die (3) Kinder informiere (oder sowas, sinngemäß) aber im Gespräch hatte er gesagt, dass ich erstmal gucken soll und quasi "kein Stress".
(Mein Mann und ich haben uns getrennt und sein Auszug ist quasi nur aufgrund der Situation am Wohnungsmarkt noch nicht passiert, was alles auch nicht leichter macht.)

Mir wurde auch erzählt, dass man mit 3 Kindern grundsätzlich erstmal nicht vermittelt werden kann/soll.
Wobei ich glaube das wurde mit dem Kinder unter 3 verwechselt.
Das soll auch nicht heißen, dass ich grundsätzlich nicht arbeiten will, nur war unser Plan anders und ich finde sie sind noch etwas klein um 10 Stunden weg gesteckt zu werden. Wobei das meine persönliche Meinung ist.
Auch ist mir klar, dass ich mich nicht an den Plan Papa geht arbeiten Mama kümmert sich nur um die Kinder klammern kann. Gerade jetzt.
Aber im Moment ist das alles noch viel und durcheinander.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Fettnäpfchen

Zitat von: Frena am 20. Dezember 2022, 20:54:27Sollte ich sie unterschreiben damit ich "erstmal" vor so einem Kooperationsvertrag sicher bin?
Was erwartest du wenn niemand ausser dir weiß was in der EinV steht.
Und einstellen ist wohl auch nicht wenn du nicht weißt wo die aufzufinden ist.

Also bleibt nur die Lektüre von ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung)

Zitat von: Frena am 20. Dezember 2022, 20:54:27Gleichzeitig, steht in der EGV dass ich mich über Betreuungsangebote für die (3) Kinder informiere (oder sowas, sinngemäß) aber im Gespräch hatte er gesagt, dass ich erstmal gucken soll und quasi "kein Stress".
Wüsste nicht ob das in einer EinV überhaupt was zu suchen hat.
Aber ohne Kinderbetreuung, die dann das JC übernehmen müsste, kannst du eh nicht Vollzeit arbeiten
und Teilzeit kommt auf die Arbeitgebereinteilung und die Kinderbetreuungszeiten an.

Zusätzlich
warum passiert es wenn in der EinV etwas anderes als ausgemacht drinsteht, weil:
Zitat von: Frena am 20. Dezember 2022, 20:54:27einen telefonischen Termin mit meinem Sachbearbeiter und der lief weitgehend ok.
am besten nie mit dem Jc telefonieren hinterher kannst du nichts beweisen, selbst die meisten Richter würden einem SB glauben denn warum sollte der lügen.
Antrag auf Löschung der Tel. und der Mailadressen ist das mindeste um nicht zu sehr in die Opferrolle gedrückt zu werden.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Frena

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2022, 13:42:45
Zitat von: Frena am 20. Dezember 2022, 20:54:27Sollte ich sie unterschreiben damit ich "erstmal" vor so einem Kooperationsvertrag sicher bin?
Was erwartest du wenn niemand ausser dir weiß was in der EinV steht.
Und einstellen ist wohl auch nicht wenn du nicht weißt wo die aufzufinden ist.

Also bleibt nur die Lektüre von ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung)

Die Lektüre kenne ich, deswegen ja der Teil mit "ich muss ja nicht unterschreiben".
Und ja, ich weiß, einstellen wäre besser.
Ich dachte, ehrlichgesagt, das verläuft sich irgendwie.
Ich dachte auch nicht, dass ich noch 2 Tage vor Heiligabend einen Termin da haben würde.

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2022, 13:42:45
Zitat von: Frena am 20. Dezember 2022, 20:54:27Gleichzeitig, steht in der EGV dass ich mich über Betreuungsangebote für die (3) Kinder informiere (oder sowas, sinngemäß) aber im Gespräch hatte er gesagt, dass ich erstmal gucken soll und quasi "kein Stress".
Wüsste nicht ob das in einer EinV überhaupt was zu suchen hat.
Aber ohne Kinderbetreuung, die dann das JC übernehmen müsste, kannst du eh nicht Vollzeit arbeiten
und Teilzeit kommt auf die Arbeitgebereinteilung und die Kinderbetreuungszeiten an.
Es steht ja leider öfter was drin was nicht drin stehen sollte.

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2022, 13:42:45Zusätzlich
warum passiert es wenn in der EinV etwas anderes als ausgemacht drinsteht, weil:
Zitat von: Frena am 20. Dezember 2022, 20:54:27einen telefonischen Termin mit meinem Sachbearbeiter und der lief weitgehend ok.
am besten nie mit dem Jc telefonieren hinterher kannst du nichts beweisen, selbst die meisten Richter würden einem SB glauben denn warum sollte der lügen.
Antrag auf Löschung der Tel. und der Mailadressen ist das mindeste um nicht zu sehr in die Opferrolle gedrückt zu werden.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

MfG FN

Ja, unsere Telefonnummer haben sie auch nicht. Wurde auch gefragt warum nicht.
Aber ich musste dann dort anrufen, weil die irgendwie durch Corona-Regeln nur telefonische Termine machen.
Scheinbar hat sich die Regel geändert.
Aber selbst wenn ich persönlich da bin, kann ich ja nicht beweisen was der gesagt hat.

Vielen Dank schonmal für deine Hilfe.

Fettnäpfchen

Frena

Ein Tip am Rande:
Zitat von: Frena am 21. Dezember 2022, 19:56:33Aber selbst wenn ich persönlich da bin, kann ich ja nicht beweisen was der gesagt hat.
Immer schauen einen Beistand dabei zu haben.
Mit das beste und effektivste das es überhaupt für ALG 2 Empfänger gibt.

und was war am Termin?

Zitat von: Frena am 21. Dezember 2022, 19:56:33Aber ich musste dann dort anrufen, weil die irgendwie durch Corona-Regeln nur telefonische Termine machen.
Scheinbar hat sich die Regel geändert.
Nur wenn man sich auf Telefontermine einlässt. Geändert hat sich nichts du musst nur für Briefpost zur Verfügung stehen.
Ich würde sofort den
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2022, 13:42:45Antrag auf Löschung der Tel. und der Mailadressen ist das mindeste um nicht zu sehr in die Opferrolle gedrückt zu werden.
umsetzen.

MfG FN
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Frena

Beistand war der Plan. Ging leider nicht.
Insgesamt war der Termin eher wenig gut.
Der Mitarbeiter war nicht da. Der Termin wurde theoretisch abgesagt, aber faktisch wurde eben niemand erreicht.
Ich hab dann mit einem Kollegen gesprochen und das Teil (leider) unterschrieben. Wobei da steht "klären", die Betreuung ist geklärt, ich mach das.
Zumindest seh ich das so.
Auf den weiteren Seiten stehen dass sie mich unterstützen und eben die §.
Aber wie gesagt, solang da nichts weiter kommt....
Die Vertretung hat gesagt, dass sein Kollege vermutlich eh nicht weiter danach guckt, weil die EGV ja jetzt abgehakt ist.
Ich weiß, du wirst mir den Kopf abreißen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Dezember 2022, 14:59:50Ich würde sofort den
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2022, 13:42:45Antrag auf Löschung der Tel. und der Mailadressen ist das mindeste um nicht zu sehr in die Opferrolle gedrückt zu werden.
umsetzen.

MfG FN
Die haben weder meine Telefonnummer noch ne Mailadresse.
Deswegen musste ich ja dort anrufen.
Sie haben wohl die Handynummer meines Mannes, den haben sie auch versucht zu erreichen. Nur beachtet er sein Telefon nie....

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Frena

Zitat von: Frena am 23. Dezember 2022, 19:08:31Ich weiß, du wirst mir den Kopf abreißen.
Wirklich nicht, steht mir auch nicht zu.

Die EinV ist mMn spätestens vor dem SG als nichtig zu sehen.
Verpflichtung deinerseits naja das mit der Kinderbetreuung aber das ist ja bei jedem eLB mit Kindern so, sobald das vierte LJ beginnt.
und das Teilziel > Prozessfähigkeit < ob sich auch ein Richter fragt was damit gemeint sein soll in einem Austauschvertrag.

Deiner beinhaltet davon
ZitatDarin sind alle Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien genau zu beschreiben.
Es muss darauf geachtet werden, dass in der geschlossenen Vereinbarung nicht eine
Vertragspartei zur anderen ausschließlich oder übermäßig belastet bzw. begünstigt
wird. (Austauschvertrag nach § 55 SGB X)
gar nichts.

Frohe X Mas
FN
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hansmeisner

Bis auf die Kinderbetreuung wird nichts gefordert. Und am Ende steht noch, wenn man Hilfe benötigt soll man sich melden.

Da wir alles wissen, dass die SBs bzw. JCs nicht wirklich helfen können - außer evtl. mit einem Bildungsgutschein oder eine Umschulung, ist diese EinV ein Geschenk.

Kopfbahnhof

Zitat von: Frena am 23. Dezember 2022, 19:08:31wirst mir den Kopf abreißen.
Also ich mach das auch nicht :smile:

Wenn das alles ist, was von dir verlangt wird, war es nicht unbedingt ein Fehler.
Auf jeden fall hast du jetzt Ruhe bis Mai, da die EGV bis dahin gilt.

Zitat von: Frena am 20. Dezember 2022, 20:54:27dass man mit 3 Kindern grundsätzlich erstmal nicht vermittelt werden kann/soll.
Kommt auch auf die persönliche Situation an, alter der Kinder wie weit schon selbständig usw.

Frena

Danke, dass ich meinen Kopf behalten darf.
Vielen Dank für deine Hilfe Fettnäpfchen.
Ich hoffe, es kommt kein unnötiger Stress und ich hab Ruhe bis Mai wie Kopfbahnhof sagt.

Ich wünsche euch allen einen Guten Rutsch und ein neues Jahr ohne Ärger.

Fettnäpfchen

Frena

Zitat von: Frena am 29. Dezember 2022, 22:21:39Ich wünsche euch allen einen Guten Rutsch und ein neues Jahr ohne Ärger.
Danke
Dir auch!

MfG FN
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