Kindergrundsicherung – das neue Kinder-Bürgergeld

Begonnen von Ottokar, 12. Februar 2023, 19:39:41

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Ottokar

Kindergrundsicherung – das neue Kinder-Bürgergeld

Es sind erste Informationen zur geplanten Kindergrundsicherung durchgesickert, über die Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter 06/2023 vom 12.02.2023 berichtet.
Das Eckpunktepapier des BMFSFJ zur Kindergrundsicherung gibt es hier: https://t1p.de/m0qgj
Eine erste Bewertung von Harald Thomé hier: https://t1p.de/8v0c8

Das hatten Die Grünen im September 2020 versprochen:
- die Kinderregelsätze im Hartz IV-System sind zu niedrig, die Kindergrundsicherung soll bedarfsgerecht werden und Kinder aus der verdeckten Armut holen,
- der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung soll 290 Euro betragen,
- das bisherige bürokratische Antragsverfahren soll entfallen.

Und so soll die rot-grüne Kindergrundsicherung nun aussehen:
- der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung ersetzt das Kindergeld und soll mit 250 Euro genauso hoch sein, der Anspruch darauf soll sich weitestgehend nach den bisherigen Regeln für's Kindergeld richten,
- der zusätzliche Aufstockungsbetrag, die eigentliche Kindergrundsicherung, soll den Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder entsprechen und wie diese vom Elterneinkommen abhängig sein,
- der Aufstockungsbetrag wird nur auf Antrag und zeitlich befristet gewährt, wobei sich das Antragsverfahren äußerst bürokratisch gestaltet, so soll eine Antragstellung nur online möglich sein, Ansprüche auf Wohngeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss etc. sind vorrangig und müssen zuvor geprüft werden, fehlende Ansprüche sind nachzuweisen,
- für Kinder ab 15 Jahren soll eine Begleitung zur Eingliederung in Arbeit erfolgen (Arbeitspflicht als Vorrang vor dem Aufstockungsbetrag?).

Die Kindergrundsicherung ist tot, es lebe die Kindergrundsicherung.
Der Grundbetrag ist nur so hoch wie das aktuelle Kindergeld und die Gesamtleistung, die Kindern ein bedarfsgerechtes Leben ermöglichen sollte, wurde nun doch auf das Niveau der Regelsätze des Bürgergeldes festgesetzt.
Ganz ehrlich: Grüne und SPD sollten sich diesen Irrwitz lieber sparen und alles so lassen wie es ist, denn mehr Leistung als aktuell mit Bürgergeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen die Kinder mit der Kindergrundsicherung ja nun offenbar doch nicht. Diese Leistungen sind bereits erfolgreich etabliert und funktionieren weitestgehend reibungslos.
Die Grundsicherung für Kinder aus dem SGB II/XII und BKGG/EStG in eine separate Kindergrundsicherung auszulagern, führt nicht nur bei den Behörden zu einem erheblichen Mehraufwand, die Gemengelage aus zusätzlichen Antragsverfahren und einer weiteren Behörde verkomplizieren das System ganz erheblich - natürlich zu Lasten der Kinder.
Statt einem Antrag müssen Bedürftige dann zwei, oder mehr, separate Anträge bei mindestens zwei Behörden stellen: die Eltern auf Bürgergeld oder Wohngeld, und die Kinder auf Kindergrundsicherung, wobei sich beide Ansprüche auch noch wechselseitig beeinflussen.
Und das unter dem allseits bekannten Hintergrund, das Antragsverfahren auf Wohngeld drei bis sechs Monate dauern, in manchen Kommunen noch länger - und so lange gibt's auch keine Kindergrundsicherung.
Die ganze Kindergrundsicherung, so wie sie hier nun kommen soll, ist gequirlter Blödsinn, wie man ihn sich kaum schlimmer ausdenken kann.
(Wären Die Grünen doch lieber bei dem gelieben, was sie gut können: sich an Bäume ketten und Castor-Transporte blockieren, statt hier ein bereits totes Pferd mit Namen Kindergrundsicherung zu reiten.)
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