Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?

Begonnen von hansstramm, 14. Dezember 2022, 19:53:23

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tsumo

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2022, 16:41:07tsumo

Zitat von: tsumo am 16. Dezember 2022, 16:31:39was ist vom gesetz her denn vorteilhafter? BG oder HG?
BG natürlich!

MfG FN

Edit
Zitat von: Quinky am 16. Dezember 2022, 16:14:45Da hier in dem Falle die HG bewiesen worden ist,
Quinky du hast ja Recht aber noch ist es nicht so weit da es erst noch um eine erneute Antragstellung geht.
Sollte das JC also eine HG Anlage verlangen hat er ja zwei Möglichkeiten.
Erstens das JC nerven und klarstellen das keine HG bestehen kann die Forderung also überflüssig ist und
zweitens dem Nachtrag von
Zitat von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 15:51:05dem kann aber
1. Im HG Formular direkt widersprochen werden
folgen.

Ein schönes WE
FN

worin sind da die vorteile? sry kenne mich damit überhaupt nicht aus ;(

Fettnäpfchen

tsumo

Zitat von: tsumo am 16. Dezember 2022, 19:31:20worin sind da die vorteile?
Du hast dein eigenes Geld musst dich nicht mit dem JC rum ärgern wenn etwas Richtung HG und Unterstützung auf dich zukommt. Und da sind die nicht zimperlich die nehmen auch Sachen ran wie Essen oder zusammen einkaufen (und vieles mehr) was nichts mit einer HG zu tun hat um trotzdem eine HG daraus zu machen.
und der Text oberhalb von:
Zitat von: Quinky am 16. Dezember 2022, 16:14:45Das ist der Unterschied.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hansstramm

Danke für die vielen Antworten.
Da der Hauptantrag nun endlich hier ist, möchte ich anfangen ihn auszufüllen.

Wäre es denn auch möglich, dass ich dem JC mitteile, dass ich die Wohnung alleine beziehe, obwohl meine Mutter auch im Mietvertrag steht?

Das wäre mir am liebsten.
Ich weiß halt nicht, ob ich die Wohnung komplett übernommen bekommen würde.

Geplant habe ich den Antrag erst mal alleine zu stellen.
Falls ich zu viel draufzahlen müsste, müsste halt zunächst meine Mutter mit einziehen.
Nur wie gebe ich das beim Erstantrag dann an?
Bin ich als Einzelperson dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft?

Mfg



Fred

Ein Bekannter von mir war auch in dieser Situation. Euch beiden steht der normale Regelsatz zu, ihr seid weder eine BG noch eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Wenn sie es probieren, Widerspruch erheben.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Ottokar

Zitat von: hansstramm am 14. Dezember 2022, 19:53:23ich ziehe diese Woche noch mit meiner Mutter in eine Zweizimmerwohnung.

Zitat von: hansstramm am 02. Januar 2023, 22:10:09Falls ich zu viel draufzahlen müsste, müsste halt zunächst meine Mutter mit einziehen.

Wen willst du hier eigentlich veralbern?
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hansstramm

@Ottokar
Ich möchte niemanden veralbern.
Quasi bin ich ja mit meiner Mutter zusammen gezogen und sie steht auch mit im Mietvertrag.
Die Frage ist nun, ob ich die Wohnung trotzdem alleine beim JC anmelden könnte, da ich gerne meine eigene Bude hätte.
Meine Mutter mietet ihre alte Wohnung immer noch an und hat auch noch ihre Sachen dort.
Momentan ist das quasi eine Notlösung, da mit Obdachlosigkeit drohte.

Mfg


Ottokar

Lt. deiner ersten Aussage wolltest du mit deiner Mutter zusammenziehen.
Lt. deiner zweiten Aussage wohnst du allein und deine Mutter noch immer in ihrer bisherigen Wohnung und es ist auch nicht beabsichtigt, das ihr zusammenzieht.
Wenn du eine Bude für dich allein willst, warum steht dann deine Mutter mit im Mietvertrag?
Da das JC den Mietvertrag sehen will, wird es ganz sicher zu Problemen kommen. Ich gehe davon aus, dass das JC nur 50% der KdUH anerkennen wird weil es lt. Mietvertrag davon ausgeht, das die Wohnung von 2 Personen bewohnt wird.
Natürlich steht es deiner Mutter frei, die Wohnung nicht zu nutzen und dir zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Mietrechtlich ist das egal.
Das du die Wohnung allein nutzt und deshalb auch die gesamte Miete selbst zahlst, wirst du dem JC aber irgendwie nachweisen müssen. Und ob das JC das so anerkennt, ist eine gänzlich andere Frage.
Aus dem gemeinsamen Mietvertag ergibt sich die gesamtschuldnerische Haftung für dich, d.h. wenn deine Mutter keine Miete zahlt, schuldest du die gesamte Miete dem Vermieter. Diese wirksame Mietzinsforderung wiederum begründet deinen Anspruch auf KdUH nach § 22 SGB II.
Du musst also belegen, das du die Wohnung allein nutzt, hierzu wäre eine (eidesstattliche) Erklärung deiner Mutter hilfreich, in welcher sie erklärt, dass sie im Vertrag nur als Mietausfallbürge fungiert, die Wohnung nicht nutzt und deshalb auch keine Miete zahlt.
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hansstramm

@Ottokar:
Ich habe meine Mutter mit in den Mietvertrag geschrieben, da ich Sorge hatte, dass ich die Wohnung alleine nicht übernommen bekomme.
Zeitlich war es nicht mehr möglich den Umzug vom JC genehmigen zu lassen, da mir wie schon erwähnt Obdachlosigkeit drohte.

Ich werde dann vermutlich beim Amt die Wohnung mit meiner Mutter anmelden, alles andere wird wohl nur Probleme machen.
Des Weiteren kann die Wohnung eh nur bis 30.04.3023 bewohnt werden (Steht auch so im Mietvertrag).
In Zukunft werde ich mir dann eben eine eigene Wohnung suchen..

Mfg




Ottokar

Zitat von: hansstramm am 03. Januar 2023, 18:31:50Ich habe meine Mutter mit in den Mietvertrag geschrieben, da ich Sorge hatte, dass ich die Wohnung alleine nicht übernommen bekomme.
Für den Fall gibt es eine Mietausfallbürgschaft.
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Fettnäpfchen

hansstramm

Zitat von: hansstramm am 03. Januar 2023, 18:31:50In Zukunft werde ich mir dann eben eine eigene Wohnung suchen..
Dann solltest du schon angefangen haben gerade in der heutigen Zeit....

MfG FN
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