Habt Ihr einen Bürgergeld-Bescheid erhalten?

Begonnen von Fred, 01. Januar 2023, 10:41:00

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Hartzer Rolle

Alles gemeinsame Einrichtungen? Die haben zentrale Drucker/Druckstraßen, wo auch automatisch eingetütet wird. Da liegt es entweder an der Menge der Bescheide: 1/BG für alle in Deutschland  oder später am Zusteller

Bundspecht

Gerade aus dem Briefkasten gefischt ... mit Datum vom 17.12.2022, gedruckt in der ersten Januar Woche
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

fishfreak

4 Wochen vom Anfertigen bis zur Zustellung. Das ist stattlich.

hko

einen normalen Änderungsbescheid mit - wie üblich - falschen Werten. Die gezahlten Leistungen sind aber richtig (abweichend von den Werten im Bescheid). Bleibt für uns aber die Frage, was gilt jetzt: Bescheid oder Zahlung?
(Lahn-Dill-Kreis = Optionskommune!)
 
Gruß hko

Lina


Ottokar

Zitat von: hko am 16. Januar 2023, 09:21:52Bleibt für uns aber die Frage, was gilt jetzt: Bescheid oder Zahlung?
Der Bescheid gilt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hko

Zitat von: Ottokar am 16. Januar 2023, 12:46:42
Zitat von: hko am 16. Januar 2023, 09:21:52Bleibt für uns aber die Frage, was gilt jetzt: Bescheid oder Zahlung?
Der Bescheid gilt.
das heißt dann wohl: wenn irgendwann jemand im Jobcenter merkt, dass sie mehr als im Bescheid festgestellt wurde ausgezahlt haben. werden die dann diese vermeintliche Überzahlung zurückfordern?

Gruß hko

Ottokar

Zitat von: hko am 17. Januar 2023, 08:56:17das heißt dann wohl: wenn irgendwann jemand im Jobcenter merkt, dass sie mehr als im Bescheid festgestellt wurde ausgezahlt haben. werden die dann diese vermeintliche Überzahlung zurückfordern?
Korrekt.
Außer die Überzahlung ergibt sich aus einem Rechtsanspruch, den das JC im Bescheid nicht berücksichtigt hat (z.B. der Sofortzuschlag nach § 72 SGB II).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


fishfreak

Ich stellte eben fest das der Passus ,,die Bewilligung ist vorläufig" nicht vermerkt ist.
Sonst stand das immer auf dem letzten Blatt.
Ist das jetzt Standard oder sind Weiterbewilligungen generell vorläufig?