Heizung Wartungsvertrag

Begonnen von Ingo 2014, 01. Januar 2023, 18:57:13

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Ingo 2014

Gutes Neues,  :help: 
Hallo Eurerseits,
und schon die erste Frage...
Von meiner Wohnung hat sich der Besitzer geändert und im Vorfeld gab es einmal an der Heizung im unserem Haus eine Reparatur, so das die Obermieter richtig heizen können. Doch bei der Installation machte der Installateur einen Fehler und verwechselte 2 Anschlüsse so das wir die Heizung nicht r5ichtig benutzen konnten. Wir konnten nach der Reparatur/Installation die Heizung (Gas) nur noch an/aus stellen, nicht mehr stufentechnisch regeln.
Doch die Zeit kam und ich musste das endlich mal regeln. Jetzt kam ein neuer Heizungsmann und schloss alles richtig an. Nun habe ich die Rechnung bekommen, doch ich sehe nicht ein, dass ich dies auch noch finanziell unterstützen muss.
Habt Ihr eine Lösung?
Dabei ist die Rechnung als Anhang.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Die Rechnung ist an eine Immobilienfirma adressiert. Ist das dein Vermieter? Laut dieser Rechnung ist es nur eine Wartung und keine Reparatur. Wieso also sollst du das zahlen? Gibt es hierzu eine weitere Vorgeschichte? Hast du den Vermieter aufgefordert im Vorfeld die Heizung richtig anklemmen zu lassen?
Hast du der ausführenden Sanitärfirma den Auftrag erteilt, die Heiung richtig anzuschließen und die Rechnung an den Vermieter zu schicken?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ratlos

Übersehe ich jetzt was? Die Aufträge wurden von einer Fa. Sichtwart erteilt und gehen dich damit gar nichts an. Wer den Auftrag erteilt ist zahlungspflichtig.

horst


Zitat von: Ingo 2014 am 01. Januar 2023, 18:57:13Doch die Zeit kam und ich musste das endlich mal regeln. Jetzt kam ein neuer Heizungsmann und schloss alles richtig an. Nun habe ich die Rechnung bekommen, doch ich sehe nicht ein, dass ich dies auch noch finanziell unterstützen muss.
Zitat von: Ratlos am 02. Januar 2023, 05:28:46Wer den Auftrag erteilt ist zahlungspflichtig.
Das wird es sein wer bestellt, zahlt.

Ottokar

Wie kommst du darauf, das du diese Rechnung bezahlen sollst? Hat der Vermieter das gefordert?
Das Erste (05.10.2022) ist ein Wartungsvertrag, diese Kosten der Wartung sind lt. § 2 Nr. 4 BetrKV Betriebskosten, wobei man hier ev. genauer nachforschen sollte, ob der Wartungsvertrag tatsächlich nur die in § 2 Nr. 4 BetrKV genannten Tätigkeiten umfasst und sich darin keine Instanhaltungs- und Reparaturkosten verstecken.
Das Zweite (15.11.2022) sind ganz klar Reparaturkosten, diese gehören nicht zu den Betriebskosten und sind vom Vermieter/Eigentümer zu tragen, da die Kosten erkennbar über die sog. Kleinreparaturregelung hinausgehen.
Davon
Zitat von: Ingo 2014 am 01. Januar 2023, 18:57:13Jetzt kam ein neuer Heizungsmann und schloss alles richtig an.
steht da nichts drin.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Zitat von: Ingo 2014 am 01. Januar 2023, 18:57:13Doch die Zeit kam und ich musste das endlich mal regeln
Du musstest es regeln? Was und wie hast du was geregelt? Wie bist du denn in die Sache involviert?
Lt. den Rechnungen geht dich das alles nichts an.
Aber es gibt Ausnahmen, weshalb deine eigene Initiative in der Sache wichtig ist.!
Zitat von: Ingo 2014 am 01. Januar 2023, 18:57:13Jetzt kam ein neuer Heizungsmann und schloss alles richtig an.
Dadurch könnte das Ganze auch eine Nachbesserungsarbeit sein wenn es die gleiche Firma ist, die den Murks zu vertreten hat.
Wer hat denn die Rechnung der mangelhaften Arbeiten der ersten Firma bezahlt?