Forderung von Amex, KFZ-Vers.

Begonnen von Neanderthaler, 02. Januar 2023, 18:29:44

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Fettnäpfchen

Neanderthaler

Zitat von: Neanderthaler am 05. Januar 2023, 14:03:49Hat jemand zufällig positiv ausgegangene Urteile, dass man die Kreditkartenabrechnung nicht zeigen muss?  :help:
Ich nicht

und in der DSGVO weiß ich auch nichts.

Zur Schwärzung bei normalen Kontoauszügen usw. kannst du ja in den Anhang schauen.

MfG FN

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Neanderthaler

#16
Ui, das ist Futter, womit man arbeiten kann. VIELEN DANK :)

Für andere:
Der am Ende genannte Link im Rundschreiben 5 von Frau Mittnacht zu den anderen Dokumenten ist nicht aktuell.
Aktuell sind die Dokumente alle hier zu finden: https://www.bfdi.bund.de/DE/DerBfDI/Dokumente/Rundschreiben/Jobcenter/Rundschreiben-Jobcenter-node.html

EDIT:
Nochmals Danke, Fettnäpfchen. Ich habe jetzt sogar an die Frau Mittnacht (BfDI) geschrieben.
Leider ist dein linker Anhang nicht an Jobcenter oder Einrichtungen in Sachsen bzw. Lankreis Bautzen, gerichtet. Schade. Denn der Punkt 4.3. und weitere gefallen mir sehr.

Neanderthaler

#17
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 16:17:25Zur Schwärzung bei normalen Kontoauszügen usw. kannst du ja in den Anhang schauen.

Gemäß des Rundschreibens ist ja nun deutlich klar was man schwärzen darf. Keine Ahnung, warum hier immer wieder welche schreiben, dass die Texte stehen bleiben müssen. Quatsch.
Bei ALLEN Sollbuchungen kann der KOMPLETTE Text geschwärzt werden. Nur die Beträge nicht. Und damit ist die Auflage, dass der Buchungsvorgang erkennbar bleiben muss, gegeben. (Damit die das durchrechnen können.)
Es gibt keine weiteren Auflagen, weder "bis 50€" noch sonstwas, abgesehen von den Worten "Mitgliedsbeitrag, Zuwendung oder Spende". Das sind die 3 Worte, die man nicht zensieren darf. So einfach.

Zusätzlich, also bei Einnahmen gilt:
Geschwärzt werden dürfen darüber hinaus die in den Auszügen enthaltenen besonderen Arten personenbezogener Daten, wie beispielsweise Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben (Art. 9 Absatz 1 DatenschutzGrundverordnung).

Beispiele
Abbuchung Aldi 20€   (Aldi schwärzen, Betrag nicht)
Abbuchung Paypal 120€   (Paypal schwärzen, Betrag nicht)
Abbuchung Spende für die Tiere 10€   ("für die Tiere" darf geschwärzt werden)
Gutschrift über 2€ Amazon Retoure (nichts darf geschwärzt werden)
Gutschrift über 20€ Erstattung Penisverlängerung   (letzteres darf geschwärzt werden)
Guitschrift über 80€ Lohn (nichts darf geschwärzt werden)



Zur Schwärzung anderer Unterlagen habe ich nun was gefunden. Und zwar durch deinen Beitrag Fettnäpfchen. Danke.
Und zwar steht dazu was im "Rundschreiben Nr. 7", welches auch hier gefunden wird:
https://www.bfdi.bund.de/DE/DerBfDI/Dokumente/Rundschreiben/Jobcenter/Rundschreiben-Jobcenter-node.html

Demnach darf man IN ALLEN Unterlagen seinen persönlichen Kram schwärzen.

TripleH


ZitatGemäß des Rundschreibens ist ja nun deutlich klar was man schwärzen darf. Keine Ahnung, warum hier immer wieder welche schreiben, dass die Texte stehen bleiben müssen. Quatsch.
Bei ALLEN Sollbuchungen kann der KOMPLETTE Text geschwärzt werden. 

Schmarrn. Der Autor dieses Rundschreibens bezieht sich auf die Entscheidung des BSG B 14 AS 45/07 R

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/86190

Und da sagt das BSG keinesfalls, dass alle Empfänger geschwärzt werden dürfen. Es sagt:

3. Leistungsempfänger dürfen die Empfänger von Zahlungen in den Kontoauszügen schwärzen, wenn andernfalls besondere personenbezogene Daten (Parteizugehörigkeit, konfessionelles Bekenntnis etc) offengelegt werden müssten.

Man sollte die Urteile lesen und nicht, was sich jemand daraus zusammen reimt.

Aber eigentlich ist es ja auch egal. Nur du bekommst ja die Leistungen versagt und nicht andere. Und du bist ein erwachsener Mensch. Also dein Risiko.

Ottokar

Zitat von: Neanderthaler am 05. Januar 2023, 15:08:02Hat jemand zufällig positiv ausgegangene Urteile, dass man die Kreditkartenabrechnung nicht zeigen muss?
Nö. Auf die Idee, Kreditkartenabrechnungen zu fordern, ist offenbar bislang noch keiner gekommen, oder es ist so selten, dass noch niemand auf die Idee kam, gerichtlich dagegen vorzugehen.

Fakt ist jedenfalls, dass das BSG in seinem Urteil B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 eine der (damals noch nicht existenten) DSGVO entgegenstehende und gemäß § 67a Abs. 1 SGB X damals schon unzulässige Beweislastumkehr vorgenommen und ausgeführt hat, das Grundsicherungsträger generell alles an Daten fordern dürften, derer sie habhaft werden können, solange der Betroffene nicht beweisen kann, das ihn dies in seinen Rechten verletzt.
Die Urteilsbegründung des BSG ist schlicht absurd, zudem das BSG § 51b SGB II klar erkennbar falsch auslegt. Die dortige Regelung (seit 2010 in der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu finden) zur Erhebung von "Ausgaben und Einnahmen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" bezieht sich ganz klar auf Ausgaben und Einnahmen der Jobcenter und nicht der Leistungsberechtigten.
Warum JC im Rahmen der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch Daten über Ausgaben von Leistungsbeziehern erheben dürfen, hat das BSG weder sachlich noch rechtlich begründet. Leider steht dieses offensichtliche Fehlurteil seither unangefochten im Raum.
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Neanderthaler

@ TripleH
Selber Schmarrn ;) Du müsstest etwas genauer lesen ;) Da steht NICHT dass man NUR diese Sachen schwärzen darf.
Ganz im Gegenteil. Lies den letzten Abschnitt in deinem Link. Dort steht schwarz auf weiß: "...ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er in den Kontoauszügen seine Ausgaben selbstverständlich schwärzen könne."
Trotzdem danke.

@ Ottokar
Vielen lieben Dank. Das ist natürlich alles sehr ärgerlich.

@ all
Kann man einen Folgeantrag zurückziehen und sofort einen neuen stellen? Und dabei um Löschung des ungeschwärzten Kontoauszugs bitten? In Beitrag 15 von Fettnäpfchen ist im linken Anhang im Punkt 4.5 zu lesen, dass ohne Belehreung der ungeschwärzte Auszug nicht gespeichert werden kann. Ich wurde nicht belehrt, auch nicht über die Blanko-Formulare zur Antragsstellung. Kann ich also um Löschung bitten? Leider finde ich nichts Ähnliches für den Landkreis Bautzen oder für "alle" Jobcenter, denn das Schreiben in Fettnäpchens pdf richtet sich nicht an solche :(
Mein Gedanke wäre der, dass ich dann einen neuen Antrag stelle, mit geschwärzten Auszug. Dann dürfte sie mich ja nicht mehr nach der Kreditkartenabrechnung fragen, weil sie dann ja eigentlich nichts davon weiß. Oder darf sie ihr Wissen vom zurückgezogenen Antrag auf den neuen "übertragen"?

Ottokar

Zitat von: Neanderthaler am 06. Januar 2023, 12:51:23Kann man einen Folgeantrag zurückziehen und sofort einen neuen stellen? Und dabei um Löschung des ungeschwärzten Kontoauszugs bitten?
Ja und nein, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Kontoauszüge dürfen ohne konkreten Anlass nicht gespeichert werden. Konkrete Anlässe sind der Nachweis von Einnahmen oder der Abfluss erheblichen Vermögens. Dabei darf aber nur die konkrete Buchung gespeichert werden, d.h. der Rest muss vom JC geschwärzt werden.
Kontoauszüge die ohne konkreten Anlass gespeichert wurden, müssen gelöscht werden.
Glücklicherweise hat hierbei der Bundesdatenschutzbeauftragte das letzte Wort und der muss nicht, noch wird er sich an fehlerhafte Urteile des BSG halten.
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Neanderthaler

Okay, danke Ottokar, das habe ich verstanden und klingt super. Doch kann man einen Folgeantrag zurückziehen und sofort einen neuen stellen oder geht das nicht, weil es sich um die selbe Leistung für (ab) den selben Monat handelt? Aber das hat vermutlich noch keiner probiert^^
Naja, so richtig weiß ich jetzt nicht was ich machen soll.

Ottokar

Zitat von: Neanderthaler am 06. Januar 2023, 13:09:00Doch kann man einen Folgeantrag zurückziehen und sofort einen neuen stellen
Man kann einen noch nicht bearbeiteten Antrag für Nichtig erklären und zurückziehen und danach einen neuen Antrag stellen.
Das macht z.B. bei groben inhaltlichen Fehlern Sinn. Nicht jedoch um die Löschung von Daten zu erreichen, die aufgrund des ersten Antrages bereits erhoben wurden. Aus der Rücknahme des Antrages resultiert kein unmittelbarer Löschzwang.
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Neanderthaler

Angenommen man erreicht die gewollte Löschung des Kontoauszuges auf anderem Weg, zB. mangels Belehrung über Schwärzungsrecht, kann dann der Folgeantrag zurückgezogen werden?
Bzw. anders gefragt: Mal abgesehen von der gewollten Löschung, kann ein Folgeantrag immer und auch völlig ohne Angaben von Gründen zurückgezogen werden?
Und kann dann für die selbe Leistung ein neuer gestellt werden oder wird dieser dann abgewiesen?

Ottokar

Zitat von: Neanderthaler am 06. Januar 2023, 14:26:34kann ein Folgeantrag immer und auch völlig ohne Angaben von Gründen zurückgezogen werden?
ja

Zitat von: Neanderthaler am 06. Januar 2023, 14:26:34Und kann dann für die selbe Leistung ein neuer gestellt werden
ja
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Neanderthaler

Danke, dann werde ich das tun. Habe zwar riesen Bammel.....  Ich nehme an , irgendwelche Paragraphen gibt es dafür nicht, richtig? (eben weil es machbar ist)

Ottokar

Gäbe es dazu gesetzliche Regelungen, hätte ich sie genannt.
In der Rechtsprechung ist anerkannt, das ein Antrag zurückgenommen werden kann, wenn er noch nicht abschließend bearbeitet wurde.
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Neanderthaler

Danke, Ottokar.  :sehrgut:

Ich mach es jetzt so, ich schick erstmal ein vierseitiges Schreiben hin. Daraufhin müssen sie ne Menge Zeug erledigen und wohl von den Forderungen absehen. Wenn nicht, dann ist zum Glück noch Zeit zum Zurückziehen und neu beantragen. Mal sehen was dann rauskommt. Ich werde berichten... Wenn ich Pech hab kommt es zu den selben Forderungen.^^  :schock:

Heimatloser

Die Gier der JC nach Daten, aus denen sie einem einen Strick drehen wolle, ist mitunter nicht zu bremsen. Bei meinem letzten ALG2-Antrag sollte ich beispielsweise plötzlich Unterlagen zu einer angeblich verschwiegenen Lebensversicherung beibringen. So wollte man den gegenwärtigen Wert und den Rückkaufswert wissen. Hä ? Lebensversicherung ? Sowas hab ich gar nicht. Bei genauerer Untersuchung der Kontoauszüge kam ich dann drauf, was die meinten: jedem Monatsanfang gehen wahnwitzige 10€ in eine Riesterrente bei der Sparkasse. Und das Tochterunternehmen der Sparkasse heiß "SV Lebensversicherungen", die dann auch als Lastschriftempfänger aufgeführt wurde. Direkt als nächstes Wort dahinter dann "Riesterrente", aber so weit hat wohl irgendein Amtsschimmel nicht mehr gelesen. Früher habe ich dann bei solchen Sachen einfach nur eine kurze Rückmeldung gegeben, aber inzwischen konfrontiere ich die Herrschaften im JC mit ihren eigenen Paragraphen. Und spare auch nicht mit beiläufigen zynischen Kommentaren, dass die Herrschaften im JC ein wesentlich ruhigeres Leben führen könnten, wenn sie einfach mal lernen würden, ALLES zu lesen, nicht nur den Teil, der ihnen gerade in den Kram passt. Das würde Ihnen und mir viel Arbeit ersparen.