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Jobcenter stellte Hartz IV Bezieher öffentlich an den Internet-Pranger

Begonnen von selbiger, 04. Januar 2023, 15:35:15

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selbiger

Immer wieder entwickeln Jobcenter ein besonderes Eigenleben. Das eine Jobcenter lehnt die Bearbeitung von Emails ab (wir berichteten hier) die andere Behörde veröffentlicht sensible Daten von Leistungsbeziehern im Internet.

https://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-stellte-hartz-iv-bezieher-oeffentlich-an-den-internet-pranger

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

FritzLoch

Zitat von: selbiger am 04. Januar 2023, 15:35:15Immer wieder entwickeln Jobcenter ein besonderes Eigenleben. Das eine Jobcenter lehnt die Bearbeitung von Emails ab (wir berichteten hier) die andere Behörde veröffentlicht sensible Daten von Leistungsbeziehern im Internet.

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Viel Spaß beim Lesen....

https://www.jobcenter-rnk.de/service/oeffentliche-zustellung/
https://www.jobcenterkoeln.de/oeffentliche-zustellung/

Waldschrat Pferdepension e.V.

selbiger

Zitat von: FritzLoch am 04. Januar 2023, 18:01:13
Zitat von: selbiger am 04. Januar 2023, 15:35:15Immer wieder entwickeln Jobcenter ein besonderes Eigenleben. Das eine Jobcenter lehnt die Bearbeitung von Emails ab (wir berichteten hier) die andere Behörde veröffentlicht sensible Daten von Leistungsbeziehern im Internet.

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und..??man ist trozdem angeprangert..jeder liest den namen..usw usf..dabei geht es nicht ob öffentlich zustellbar oder nicht öffentlich..in dem mom wird angeprangert..betroffene könnten sich auch so in abständen im jc sehen lassen und fragen ob was für einen da ist..ist zumindest nicht mehr soo öffensichtlich als das auhengeschild..und keiner bekommt mit,wer wie wann und wo usw..warum wohl wurden die seiten denn wieder gelöscht..ebend darum..!wolltest mir sonst noch was damit sagen..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

FritzLoch

Zitat von: selbiger am 04. Januar 2023, 18:17:50
Zitat von: FritzLoch am 04. Januar 2023, 18:01:13
Zitat von: selbiger am 04. Januar 2023, 15:35:15Immer wieder entwickeln Jobcenter ein besonderes Eigenleben. Das eine Jobcenter lehnt die Bearbeitung von Emails ab (wir berichteten hier) die andere Behörde veröffentlicht sensible Daten von Leistungsbeziehern im Internet.

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Da es ausgenscheinlich ausschließlich Ukrainer sind sollte man ggf diesen Aushang in deren Ländern veröffentlichen. Fahr mal in dein Rathaus, dort hängen 200+ öffentliche Bekannmachungen. Wieso wird hier jetzt ein Faß aufgemacht? Vom Amtsgericht will ich erst garnicht reden, dort ist neben deinen Daten auch die begangene Straftat zu lesen.
Waldschrat Pferdepension e.V.

selbiger

Zitat von: FritzLoch am 04. Januar 2023, 18:54:53
Zitat von: selbiger am 04. Januar 2023, 18:17:50
Zitat von: FritzLoch am 04. Januar 2023, 18:01:13
Zitat von: selbiger am 04. Januar 2023, 15:35:15Immer wieder entwickeln Jobcenter ein besonderes Eigenleben. Das eine Jobcenter lehnt die Bearbeitung von Emails ab (wir berichteten hier) die andere Behörde veröffentlicht sensible Daten von Leistungsbeziehern im Internet.

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Da es ausgenscheinlich ausschließlich Ukrainer sind sollte man ggf diesen Aushang in deren Ländern veröffentlichen. Fahr mal in dein Rathaus, dort hängen 200+ öffentliche Bekannmachungen. Wieso wird hier jetzt ein Faß aufgemacht? Vom Amtsgericht will ich erst garnicht reden, dort ist neben deinen Daten auch die begangene Straftat zu lesen.


und was hat jetzt das mit dem rathaus zu tun..??hier gehts ums jc..ich glaube kaum das meine daten öffentlich zu lesen sind..und von irgendwelchen straftaten mal abgesehen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

FritzLoch

Zitat von: selbiger am 04. Januar 2023, 19:30:58
Zitat von: FritzLoch am 04. Januar 2023, 18:54:53
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Zitat von: FritzLoch am 04. Januar 2023, 18:01:13
Zitat von: selbiger am 04. Januar 2023, 15:35:15Immer wieder entwickeln Jobcenter ein besonderes Eigenleben. Das eine Jobcenter lehnt die Bearbeitung von Emails ab (wir berichteten hier) die andere Behörde veröffentlicht sensible Daten von Leistungsbeziehern im Internet.

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Da es ausgenscheinlich ausschließlich Ukrainer sind sollte man ggf diesen Aushang in deren Ländern veröffentlichen. Fahr mal in dein Rathaus, dort hängen 200+ öffentliche Bekannmachungen. Wieso wird hier jetzt ein Faß aufgemacht? Vom Amtsgericht will ich erst garnicht reden, dort ist neben deinen Daten auch die begangene Straftat zu lesen.


und was hat jetzt das mit dem rathaus zu tun..??hier gehts ums jc..ich glaube kaum das meine daten öffentlich zu lesen sind..und von irgendwelchen straftaten mal abgesehen..

Solange du regelmäßig bei deiner JC Tusse persönlich vorstellig wirst und postalisch erreichbar bist hast du nichts zu befürchten. Ansonsten spricht nichts gegen eine öffentliche Bekanntmachung da sie durch Rechtsvorschrift sogar vorgeschrieben ist. Als Beispiel genannt Rathaus, Amtsgericht sollte für dich nur Anreiz sein deine weiteren Beiträge entsprechend zu gestalten und sich auch darüber aufzuregen.

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hanskanns

Zitat von: selbiger am 04. Januar 2023, 19:30:58und was hat jetzt das mit dem rathaus zu tun..

Na vor dem Rathaus wurden früher doch Leute aufgehängt bzw auch lebend angekettet zur Schau gestellt. Daher auch "an den Pranger stellen".

Wenn man sprichwörtlich am Pranger steht, bedeutet das, dass man öffentlich einem Vorwurf ausgesetzt ist und für etwas beschuldigt wird. Die Wendung bezieht sich auf einen mittelalterlichen Brauch. Verurteilte wurden früher an einen Pfahl gekettet, der auf einem öffentlichen Platz stand.

Ist halt alte Tradition in Detuschland.

Ottokar

Rechtsgrundlage für JC gE ist das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und nicht das jeweilige Landeszustellungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz . Das Landeszustellungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz gilt nur für Optionskommunen. Ob ein Landeszustellungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz eine Veröffentlichung im Internet zulässt, muss im Einzelfall geprüft werden.

§ 10 VwZG regelt, Zitat:
Zitat§ 10 Öffentliche Zustellung
(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
1. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
2. bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
3. sie im Fall des § 9 nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Die Anordnung über die öffentliche Zustellung trifft ein zeichnungsberechtigter Bediensteter.
(2) Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger. Die Benachrichtigung muss
1. die Behörde, für die zugestellt wird,
2. den Namen und die letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten,
3. das Datum und das Aktenzeichen des Dokuments sowie
4. die Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann,
erkennen lassen. Die Benachrichtigung muss den Hinweis enthalten, dass das Dokument öffentlich zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bei der Zustellung einer Ladung muss die Benachrichtigung den Hinweis enthalten, dass das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. In den Akten ist zu vermerken, wann und wie die Benachrichtigung bekannt gemacht wurde. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Verwaltungszustellungsgesetz beinhaltet weder ein Ermessen, noch eine Ermächtigung, die Art der öffentliche Bekanntmachung auf das Internet oder lokale Medien zu erweitern.
Das Verwaltungszustellungsgesetz erlaubt eine öffentliche Bekanntmachung im Internet klar erkennbar nicht.
Mangels Ermessen und Ermächtigung dürfen weder BA, AfA noch JC etwas Anderes festlegen.
Die interne Weisung 202012025 der BA vom 23.12.2020, die im Übrigen mit Ablauf des 23.12.2021 außer Kraft getreten ist, und wonach im Ausnahmefall für die öffentliche Bekanntmachung die Internet-Seite der Dienststelle zu nutzen ist, war also klar erkennbar zu jeder Zeit rechtswidrig.
Jede derartige Veröffentlichung stellt einen Datenschutzverstoß dar.

Die Aussage im o.g. Artikel, dass sich Gerichte und Datenschutz-Aufsichtsbehörden dergestalt "verständigt" hätten, dass eine öffentlichen Zustellung im Internet zulässig ist, wenn sichergestellt ist, dass nach Ende der 14-Tage-Frist die Veröffentlichung wieder gelöscht wird, ist nachweislich falsch.
In der dazu verlinkten Quelle geht es um einen Wohngeldbescheid und das dafür anzuwendende Landeszustellungsgesetz.
Es geht dort gerade nicht um eine öffentliche Zustellung im Internet.
Der Wohngeldbescheid wurde gemäß der Regelungen im Landeszustellungsgesetz im Amtsblatt veröffentlicht. Das Amtsblatt war zudem im Internet per Download erhältlich und die Behörde weigerte sich zu Unrecht, die Veröffentlichung des Wohngeldbescheides nach Ablauf der zulässigen 14tägigen Veröffentlichungsfrist aus dem im Internet per Download erhältlichen Amtsblatt zu entfernen.
Das dafür von der Stadt Offenbach anzuwendende Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HessVwZG) verweist auf die Anwendung der §§ 2 bis 10 des VwZG.  Keines der von mir geprüften Landeszustellungsgesetze beinhaltet eine Regelung, wonach eine öffentliche Zustellung auf der Internetseite einer Behörde zulässig ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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