Mehrmonatike OA im Ausland = Sozialbetrug?

Begonnen von Jan Mustermann, 11. Januar 2023, 19:38:11

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fishfreak

Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 07:05:02
Zitat von: fishfreak am 16. Januar 2023, 06:57:19Was heißt durchkommen? Das Beispiel war vielleicht nicht passend. Aber wenn ich mit Bargeld Urlaub mache und eine dritte Person beauftrage in dem Zeitraum 2 x Geld abzuheben mit meiner Karte, wer will denn da beweisen das ich es nicht war?
Solange mich keiner anschwärzt ist es eng für den Richter.



Falsch, du darfst deine Karte von der Bank aus gar nicht weiter geben. Damit machst du dich strafbar! Das Problem hatte ich schon als ich einmal die von meinem Vater dabei hatte und eine Bank Beamtin das völlig falsch verstanden hat. Die wollte mich anzeigen. Also damit liegst du völlig falsch. Mach es aber dürfen tut es nicht.
Ich mache es nicht und empfehle es auch nicht, diente als Beispiel.

Man kann seine Karte mit Pin an jeden weitergeben, wie kommst du darauf?

https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/risiko-oder-erlaubt-gerichtsurteil-die-weitergabe-von-bankkarten-mit-pin-ist-zulaessig-9665062

Bundspecht

Zitat von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 06:41:14Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt und ihr nehmt gleichzeitig einen Termin im JC oder SG wahr.

Zitat von: fishfreak am 16. Januar 2023, 06:57:19Aber wenn ich mit Bargeld Urlaub mache und eine dritte Person beauftrage in dem Zeitraum 2 x Geld abzuheben mit meiner Karte, wer will denn da beweisen das ich es nicht war?

zwei völlig unterschiedliche Szenarien !!!
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

fishfreak

Zitat von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 07:32:32
Zitat von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 06:41:14Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt und ihr nehmt gleichzeitig einen Termin im JC oder SG wahr.

Zitat von: fishfreak am 16. Januar 2023, 06:57:19Aber wenn ich mit Bargeld Urlaub mache und eine dritte Person beauftrage in dem Zeitraum 2 x Geld abzuheben mit meiner Karte, wer will denn da beweisen das ich es nicht war?

zwei völlig unterschiedliche Szenarien !!!
Jo, hatte ich auch so angedeutet.
Sind wir doch mal ehrlich, wenn sich Jemand den Rechtsvorschriften entziehen möchte, dann findet dieser in vielen Fällen auch Mittel und Wege. Klar, alles Beschiss und nicht tolerier- aber dennoch machbar.

Genau wie Schwarzarbeit, man brüstet sich im TV mit der Aufdeckung von Massenschwarzarbeit auf Baustellen. Und die ganzen kleinen Krauter, die jede zweite Rechnung schreddern fallen nicht mit ins Netz.
Und wenn man selbstständig und gleichzeitig im Bezug ist, macht man sich doppelt strafbar.
Da trägt der Kunde sicher auch zu bei. Für manche ist es ein Argument ob er für die Renovierung 2.380,- oder 2.000,- bezahlt.

Bundspecht

Zitat von: fishfreak am 16. Januar 2023, 07:58:45wenn sich Jemand den Rechtsvorschriften entziehen möchte, dann findet dieser in vielen Fällen auch Mittel und Wege.

Klar gibt es immer einen weg zum bescheißen, aber manche sind da skrupelloser als andere. Ich würde z.B. nicht als Ladendieb durch gehen .... :grins:  Weil ich schon viel zu viel schiss hätte, das die mich erwischen ... :mocking: 

Wenn man da dann teilweise jugendliche ,ja fast noch Kinder sieht, wie abgebrüht die teilweise sind .... :schock:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

fishfreak

Ich bin für sowas auch nicht zu haben, meine Kinder gehen zum Glück auch den seriösen Weg.
Mich nerven zwar einige Vorschriften aber das sind halt Regeln die zu beachten und einzuhalten sind.

Ottokar

Zitat von: Jan Mustermann am 15. Januar 2023, 21:07:58Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt
Super Tipp! :wand:
Das liefert dem JC einen unwiderlegbaren Beweis dafür, das zwischen Leistungsbezieher und Freund/Freundin eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht, da Freund/Freundin über Einkommen und Vermögen des Leistungsbeziehers verfügen darf (vgl. § 7 Abs. 3a Nr. 4 SGB II). (PS: Für eine VuE muss man nicht zusammen wohnen.)

Zitat von: Jan Mustermann am 15. Januar 2023, 21:07:58Und schon können sich die Jobcenter und auch Sozialrichter ihre "sie haben da Geld abgehoben sie müssen also dort gewesen sein Logiken" in ihren kleinen Popo schieben.
Die schieben dann höchstens all jenen da was rein, die dem JC/Sozialamt so offensichtlich und saudämlich Beweise für eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft liefern.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Ich persönlich wäre mit Anzeigen sehr vorsichtig. Zum einen besteht ein reales Risiko als Anzeiger bekannt zu werden und man möchte sich im Zweifel nicht mit einer ganzen Sippe anlegen. Zum anderen kann man es selbst nur schwer beweisen.

Den Fluss von Geld kann man gut verschleiern durch Dritte die im glauben eines Nebenjob dieses bewegen über viele Konten. Wenn jemand seinen echten Wohnsitz verschleiern will und sich nicht dumm anstellt, dann wird man ohne Detektive da nicht so schnell dahinter kommen. Selbst bei einem Jobcenter Termin könnte fiktiv eine andere Person erscheinen. Vor allem dann wenn jemand nicht näher bekannt ist dort. Hier auf dem Dorf wo jeder jeden kennt wäre das schwierig, in einer Großstadt wohl nicht. Zumal die Vermittler zumindest hier nie einen Ausweis sehen möchten und selbst wenn bekommt eine dritte Person diesen für ein paar Euro im Netz.

Aber wie gesagt wäre mir selbst bei einer Meldung von so was meine eigene Sicherheit wichtiger als es zu melden. Im Zweifel wirst du nämlich alleine dastehen.

Fred

Na ja alleine schon von der Logik her wäre die Anzeige dann am sinnvollsten, wenn sich Madame gerade wieder für mehrere Monate in Rumänien befindet. Wobei es nur Sinn macht, wenn das Jobcenter auch einen Außendienst hat.

Wobei das alles hausgemacht ist, sprich, die kalkulieren das schon ein. Denn würde man derartigem Beschiss wirklich vorbeugen wollen, gäbe es sinnvolle Möglichkeiten.

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Hary

Zitat von: Fred am 16. Januar 2023, 15:26:48Na ja alleine schon von der Logik her wäre die Anzeige dann am sinnvollsten, wenn sich Madame gerade wieder für mehrere Monate in Rumänien befindet. Wobei es nur Sinn macht, wenn das Jobcenter auch einen Außendienst hat.
Meinst du eine Meldung beim Jobcenter oder eine Strafanzeige bei der Polizei? Bei ersteren wird man nicht aktiv werden wenn dies anonym passiert, bei der Polizei werden die Details von der Person die angezeigt hat dann spätestens den Angezeigten durch eine Akteneinsicht bekannt.

fishfreak

Hab mal gehört das die Staatsanwaltschaft auch bei anonymen Anzeigen ermitteln muss. Wie gesagt, gehört. Ob da was dran ist weiß ich nicht. 

BigMama

Jobcenter gehen auch anonymen Anzeigen nach. Und einen Außen- und Ermittlungsdienst muss jedes JC vorhalten. Das ist gesetzlich geregelt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Jan Mustermann

Zitat von: Bundspecht am 16. Januar 2023, 06:41:14
Zitat von: Jan Mustermann am 15. Januar 2023, 21:07:58Einfach mal eure Karte einem Freund/Freundin der/die weiter wegfährt mitgeben und bitten das sie dort von euerm Konto Geld abhebt und ihr nehmt gleichzeitig einen Termin im JC oder SG wahr.

Damit wirst Du wahrscheinlich bei keinem Richter mit durchkommen !!!



Was hat das mit "Durchkommen" zu tun?
Ich muß übermorgen zum LSG. Verhandlung. Und während dieser Zeit wird jemand (Familie) mit meiner Karte eine Abhebung im Ausland tätigen.
Das (Abhebung bei gleichzeitiger Teilnahme an einem Sozialgerichtlichen Verfahren) schreibe ich mir auf.
So nehme ich dem JC wie auch dem SG/LSG jegliche Möglichkeit anhand irgendwelcher Abhebungen mit so einem OA Blödsinn zu kommen.

Das hat doch nichts mit "Durchkommen" oder Sozialbetrug zu tun.
 

Bundspecht

Zitat von: Jan Mustermann am 17. Januar 2023, 09:19:28mit so einem OA Blödsinn zu kommen.


Was hat deine "Schilderung" überhaupt mit einer OA zu tun ????? Was Du dir da "zusammenbastelst" ist doch völlig Sinnlos !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Zitat von: BigMama am 16. Januar 2023, 17:15:27Jobcenter gehen auch anonymen Anzeigen nach.
Das ist wohl überall unterschiedlich.
Ich weis aus zwei Großstädten und einer Kleinstadt definitiv, dass JC und AfA dort anonymen Anzeigen nicht nachgehen. Das ist dort per Dienstanweisung untersagt.

Zitat von: Jan Mustermann am 17. Januar 2023, 09:19:28Ich muß übermorgen zum LSG. Verhandlung. Und während dieser Zeit wird jemand (Familie) mit meiner Karte eine Abhebung im Ausland tätigen.
Viel Spaß dabei, wie du dem Gericht erklärst, warum du die Karte für dein Konto an Dritte verleihst, damit die über dein Einkommen und Vermögen verfügen können.
Und leg dir schon mal Beweise zurecht, dass das umgekehrt nicht auch der Fall ist, denn genau das wird dir dann unterstellt werden, dass du durch Dritte auf die gleiche Weise finanziell unterstützt wirst, indem die dir ihre Karte leihen und du nach belieben deren Bargeld abheben kannst.
Kannst dann ja mal hier berichten, wie schnell das JC die Leistung eingestellt hatte und was bei der Ermittlung wegen Verdacht auf Sozialleistungsbetrug herausgekommen ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Jan Mustermann

Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2023, 09:52:18damit die über dein Einkommen und Vermögen verfügen können.

1.
In der Bunderepublik Deutschland muß das Geld auf einem Konto nicht zwangsläufig dem Kontoinhaber gehören.
So etwas sollte Basicwissen sein!


Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2023, 09:52:18Und leg dir schon mal Beweise zurecht, dass das umgekehrt nicht auch der Fall ist, denn genau das wird dir dann unterstellt werden, dass du durch Dritte auf die gleiche Weise finanziell unterstützt wirst, indem die dir ihre Karte leihen und du nach belieben deren Bargeld abheben kannst.

Das ist völlig abstrackt und weltfremd und ist auch weit unter deinem sonstigen Niveau hier.
Allein die Unterstellung "nach belieben" ist doch schon ein Zeichen dafür das du dich hier absichtlich "doof" stellst.
Habe ich hier irgendwo geschrieben das jemand sich nach "belieben" Geld von meinem Konto abheben kann ? Eigentlich nicht oder ?

Führe doch bitte mal hier ein Beispiel an wo ich so etwas geschrieben habe.


das was du da machst ist unredlich, ich hatte schon mal mit einem SG Richter zu tun der auch meinte er könne so einen Blödsinn absondern.
Ich bat darum das die Aussage des Richters das ich dann ja einfach über das Geld des anderen Kontos nach belieben verfügen dürfte und könnte zu Protokoll genommen wird da ich nach der Verhandlung selbstverständlich das Konto leerräumen würde da das SG mir ja bescheinigen würde das ich über das Konto nach belieben verfügen dürfe.
Kommischerweise fand der das gar nicht so witzig wie du (da gab es wohl haftungsrechtliche Bedenken)und nach einer Bestätigung des Kontoinhabers das ich selbstverständlich nur mit gültiger Vollmacht und weisungsgebunden von dem Konto Summen abheben dürfe die schließlich ja auch auch zweckgebunden sind wurde so etwas nie wieder thematisiert.

Mir scheint einigen sind die Straftatbestände des Betruges nicht so ganz klar und wohl auch nicht das allein die Anstiftung wie auch der Versuch schon eine Straftat ist.

Wenn mir ein SG Richter bescheinigen würde das ich über die Gelder eines Kontos für das ich eine Vollmacht habe frei, also nach belieben verfügen könne, würde ich das eiskalt leerräumen und aufs Gericht verweisen.

Und wenn ich dir meine Karte gebe und bitte für mich 50€ abzuheben um mir etwas mitzubringen, und du hebst einfach 150€ ab, weil du meinst das du das ja einfach so könntest ("nach belieben") dann sind wir im Bereich der Unterschlagung und des Diebstahls.

Ich weiß nicht in was für einer Welt hier einige leben, aber wenn ich einige Beiträge hier so lese und ihren Auffassungen zu Eigentum und Vollmachten lese, dann macht es wohl eher Sinn wenn Hartzer nirgendwo arbeiten dürfen wo sie Zugriff auf Vermögenswerte haben.

Laut Ottokar dürfen die, diese dann ja nach belieben für sich verwenden allein schon weil sie technisch gesehen zugriff auf diese haben. :wand: